Aber was passiert eigentlich, wenn sich oben auf allen Spuren Schwerlastverkehr staut?
Auf der Brücke gilt Überholverbot und 50 m Abstand für LKW. (Wurde im entsprechenden Thread eingangs erwähnt/zitiert: Stephanibrücke in Bremen.)
Aber was passiert eigentlich, wenn sich oben auf allen Spuren Schwerlastverkehr staut?
Auf der Brücke gilt Überholverbot und 50 m Abstand für LKW. (Wurde im entsprechenden Thread eingangs erwähnt/zitiert: Stephanibrücke in Bremen.)
+ handgeklöppeltes "Bei Rückstau bitte vor dem Kreisverkehr halten" (100 m hinter dem Kreisverkehr steht eine Baustellenampel.) Fehlt nur noch der Hinweis "aber bitte nicht auf dem Fußgängerüberweg"... Das raffen aber immerhin ein paar.
Der Gag ist: Da fahren regelmäßig die selben Leute lang und es ist auch nicht die erste Baustelle in der Straße. Trotzdem klappt’s einfach nicht. Kreuzungen und Kreisverkehre bei Rückstau freizuhalten, steht ja bestimmt nicht in der StVO und wurde auch sicher nicht beim Erwerb des Führerscheins erklärt (Die Polizei hier im Ort juckt das offenbar auch nicht.)
Golem berichtet über ein System, das autonomen Fahrzeugen bei der Erkennung von Fußgängern, Radfahrern etc. auch bei sehr schlechten Sichtverhältnissen gute Dienste leisten soll:
[...] [Das System] besteht aus einer Kamera, die im fernen Infrarot-Bereich (FIR) arbeitet, und einem System zum Maschinensehen, das die Bilder der Kamera auswertet. [...] Die Kamera erkennt laut Hersteller Fußgänger in einer Entfernung von mehr als 200 Metern, was dem Fahrzeug genug Zeit gibt, sich auf die die Situation einzustellen und zu reagieren. Sie wird nicht durch Licht im sichtbaren Spektrum geblendet, etwa durch die Scheinwerfer eines entgegenkommenden Fahrzeugs oder die Sonne.
Die kleine Sequenz auf der Hersteller-Seite ist durchaus beeindruckend. Man darf gespannt sein, ob und falls ja wann so ein System in Kfz. eingebaut wird...
Ob es solche Filme auch für den Kraftverkehr gibt?
Wozu? Die haben doch einen Führerschein!
Weil’s gerade so schön zum Thema passt: xkcd Self Driving
Schilder haben die ausführenden Personen offenbar etliche in petto, nur das einzig richtige ist wohl nie dabei...
Zur Wache kam ein Mann, erbost gab er dort an, sein Auto habe man beschmiert, darüber sei er sehr pikiert.
Mit Farbe sei´s besprüht, wo er doch stets bemüht, die Vorschriften zu beachten, die Menschen bisher so machten.
Kein Parkplatz war mehr frei, drum war´s ihm einerlei, nur einmal falsch zu parken, endet ja nicht gleich am Haken.
Unbekannte, die das gesehen, machten daraus ein Geschehen, sprühten Farbe auf´s Gefährt. Damit man(n) sich das auch merkt.
Bilder und Geschichte, beschäftigen nun Gerichte.Zwei Bilder sind angefügt und können rechtefrei heruntergeladen werden.
Anmerkung: Es handelte sich um Sprühkreide. Die konnte problemlos abgewischt werden.
@Alf
Klick mal im Beitrags-Editor auf Smileys und lass deine Augen ein wenig wandern
Mittlerweile gibt’s mehr Infos dazu:
Aber ich denk', man darf auf dem Gehweg gar nicht halten/parken...? Wie jetzt?
Evtl. Privatgrund? (Das sollte sich mittels BayernAtlas klären lassen.)
@cubernaut
Exakt das war mit "Und kurz danach zeigt sich die Wirksamkeit..." gemeint
Im Video kommt’s noch schicker daher:
und wird dann hier von den Behörden wegen "zu großem Anhang" nicht angenommen
Behörden... Können die denn mit Links umgehen? Dann könnte man z. B. ein Blog nutzen und ein "die komplette und ausführlich bebilderte Dokumentation sämtlicher Mängel finden Sie unter http://..." in das Schreiben an die Behörde einfügen.
@Nbgradler
Die Werte sind offenbar (auf-) gerundet. Dass entsprechende Summen nicht immer 100 % ergeben, ist vollkommen normal.
btw: Soziodemographie (von mir aus auch mit f )
Dennoch mal ein ganz großes Unverständnis, wie man es wohl schafft, am Kreuzungspunkt zweier Velorouten einen Wasseranschluss in die Mitte zu pflanzen.
Die Pflasterung sieht recht neu aus. Möglicherweise war der Hydrant schon vorher da. Unabhängig davon, ob jemand über eine Verlegung nachgedacht hat, wäre diese vermutlich recht aufwendig und damit teuer. Das reicht dann als Begründung, warum so etwas nicht umgesetzt wird...
So oder so gehören über Schläuche anständige, ausreichend schwere Überfahrhilfen - vollkommen egal auf welcher Verkehrsfläche der jeweilige Schlauch rumliegt.
Das Themen Ignorieren-Plugin wäre prima. Es gibt schlicht ein paar (vor allem HH-bezogene) Threads, die mich wirklich nicht die Bohne interessieren, aber trotzdem regelmäßig "weggeklickt" werden wollen. (Ich weiß, dass hier ganze Foren ignoriert werden können. Das erfüllt den Zweck aber leider nicht bzw. nur teilweise.)
Die Suchfunktion ist leider wbb-Murks. Elasticsearch könnte helfen.
Wenn’s kritisch wird, nutze ich ixquick mit "Suchbegriff site:radverkehrsforum.de" (klappt natürlich auch bei Google).
Am schönsten fände ich ja, wenn man mehrere Varianten einer Strecke nebeneinander stellen könnte:
a) nur Fahrbahn
b) Radweg-/Fußweg-Kombi (mindestens so flott wie die Überholerin im Video oben)
c) Radweg + bei Hindernissen Wechsel auf Fahrbahn
d) Radweg + bei Hindernissen absteigen und auf Gehweg schieben
Jeweils mit einem Timer versehen und alle 4 per splitscreen in ein Video packen. Das sollte sich prima als Armutszeugnis für die verantwortlichen Behörden eignen...
@timovic
Na klar, der Geist des Ganzen ist über die Jahrzehnte in den relevanten Regelwerken erhalten geblieben. De facto macht es also keinen Unterschied, ob er in "Reichsdeutsch" oder in euphemistischer Form daherkommt. Aber wenn man (zu Recht!) mit dem in vielerlei Hinsicht veralteten Regelwerk argumentiert, sollte man dann doch bitte genau sein.
In dem Text geht es i. ü. ähnlich weiter [Fettung von mir]:
Doch Beschränkungen und Verbote des „fließenden Verkehrs“ – hier sind immer noch nur die Autos gemeint – gelten nur bei besonderer Gefahrenlage, etwa vor Schulen oder Kindergärten.
Das ist mir vor dem Hintergrund dessen, was tatsächlich in §45 steht und welche Auswirkungen dies insbesondere auf den Radverkehr hat, einfach zu schwarz/weiß und damit mindestens ungenau argumentiert. So hinterlässt das Ganze einen faden Beigeschmack.
Seine „Leichtigkeit und Flüssigkeit“, so steht es heute noch im Gesetz, sollte durch andere Verkehrsarten nicht behindert werden.
Sowas triggert sofort meinen Bullshit-Detektor. Das Wort "Flüssigkeit" kommt in der aktuellen StVO nicht ein einziges Mal vor. "Leichtigkeit" [des Verkehrs] wird auch nur in Bezug auf die Position von Verkehrszeichen erwähnt. In der österreichischen StVO hingegen findet sich "Leichtigkeit und Flüssigkeit" einige Male...
Ist das jetzt miese Recherche oder billige Polemik? Beides diskreditiert in meinen Augen die Quelle/die Autorin. Was schade ist, da ich dem Inhalt großteils zustimmen kann.
Fahrradmitnahme [...] Wie ist das in München geregelt?