Beiträge von DMHH

    Die Grünen sind ja inzwischen schon seit Jahren in einigen Städten und in einem Bundesland am Regieren. Mir wär noch nicht aufgefallen, dass da viel mehr passiert wäre beim Thema Radverkehr.

    Auch wenn ich nicht mehr in Hamburg lebe, so muss ich sagen, dass sich seit einigen Jahren etwas tut. Zumindest was Infrastrukturplanungen betrifft.

    Dass heiß nun leider nicht, dass jede Neu- und Umplanung direkt zu einem "Radverkehrsparadies" wird, aber ich sehe viel guten Willen - auch mit eher "radikalen" Beschlüssen wie einem autofreien Jungfernstieg. Jaaaa, immer noch viel PKW-Verkehr dort, aber das liegt in der Verantwortung der Verkehrsteilnehmer.

    fiktiver Dialog in der StVB dort:

    "oh, wenn die Bahn da nicht mehr fährt, ist das dann ein Gehweg?"

    "neinnein, wenn die Fläche breiter als EinsFuffzich ist, kann es kein Gehweg mehr sein!"

    "was machen wir denn da? Das sind dann ja automatisch ... Parkplätze, oder?"

    "ja, stimmt.. hm. Dann.. dann ... ooooooohman.. das weiß ich auch nicht!"

    "Ginge ... Fußgängerzone?"

    "Fußgängerzone! Genau! wenn der Gehweg breiter als einsfuffzig ist, dann: Fußgängerzone! Aber mit Radverkehr! weil: weg von der Straße!"

    :/:rolleyes:||

    Ohne Foto des Fahrers oder der Fahrerin in Flagranti erwischt man sowieso nur die Ehrlichen und Dummen , die den Verstoß zugeben oder als Haltende den oder die Fahrerin bennenen. Alle anderen bezahlen 23,50 minus den ggfls. fälligen Punkt. Fahrtenbuchauflagen bei beharrlichen Verstößen halte ich für sehr unwahrscheinlich....

    hmjein, streng genommen muss bei jedem Verstoß ermittelt werden, wer gefahren ist.

    Und bei den "Kleckerbeträgen" von 20,- hat man da in Vergangenheit erkannt: Aufwand <> Nutzen mit großem Delta

    Aber bei den höheren Beträgen hat man das Beibehalten. Da wird gern mal mit dem Blitzerfoto beim Halter geklingelt und gefragt. Oder bei Nachbarn.

    Wenn das nicht fruchtete, war man da - bei bestimmten Konstellationen - schnell beim Fahrtenbuch.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auch bei teurerem Gehwegparken jetzt das Fahrtenbuch schnell winkt.

    Zumindest dann, wenn die zuständige Behörde zeitnah agiert und nicht erst kurz vor Verjährung den Halter anschreibt mit der Frage, wer die Karre vor 3 Monaten da geparkt hat...

    Und: ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die 23,50EUR erhöht werden sollen.

    edit: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=687-1-21

    Aber auch das wieder so ein facepalm-Moment: "ist euch das nicht früher aufgefallen?"

    Ich bin nach wie vor dafür, StVO nebst VwV und BKatV in die Tonne zu treten und das von vorn neu aufzuziehen.

    Dieses Rumdoktorn am Bestand führt doch nur dazu, dass Lücken und logische Inkonsistenzen entstehen.

    Was schwebt ihr vor? Jeder bekommt seine Tunneleinfahrt oder gibt es nur alle hundert Meter Sammelrampen?

    wenn man die Radwegverfechter nach sowas fragt, kommt regelmäßig "Aufpflasterungen!!!". Das ist in deren Augen schon die bauliche Verhinderung von kreuzenden Verkehrsströmen (an Grundstückszufahrten). :D:|

    kann man machen - ist dann aber eben keine "echte" Separation. :/

    wenn ich das Geraffel an 2-Richtungs-Radweg und 1-Richtungsradweg da im LuBi so sehe, werd ich echt schon fast wütend.

    Bin sonst eher ein Verfechter von "da sind Regeln, haltet euch dran, kann soooo schwer nicht sein". Nur ist das bei der Gestaltung schon übles Kino.

    Aber ja, nach dem Foto zu urteilen: auf der linken Seite der Straße gefahren, auf der Fymnasium-Seite...

    Das Ding kennt wohl nur die reservierungspflichtigen Stellplätze und zeigt darum fälschlicherweise keine freien Stellplätze mehr an.

    hm. Das ist so ein bisschen "falsch, aber doch richtig"

    wenn nix zum reservieren ist, können auch keine freien Plätze dargestellt/erfasst/ausgewiesen werden.

    Andererseits wäre vllt. ein 3. Symbol besser:

    - freie reservierbare Plätze

    - alle reservierbaren Plätze belegt

    - nicht reservierbare Plätze vorhanden, Auslastung unklar, bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Beförderung haben

    Ich kenne diese "asymmetrische" Beschilderung hier in der Ecke hauptsächlich von fahrbahnbegleitenden Rad-/Fußwegen außerorts. Liegt der Weg in Fahrtrichtung rechts, dann gilt Benutzungspflicht, liegt er links (was ja am Anfang und am Ende eine Querung der Fahrbahn für Radfahrer erfordert), so wurde lediglich ein Benutzungsrecht angeordnet. Das ist bei diesen Wegen insofern konsequent, als die in den VwV vorgeschriebene sichere Querungsmöglichkeit natürlich regelmäßig fehlt.

    ist denn die VwV, die die Querungsmöglichkeiten bei "baulich angelegten Radwegen" vorgibt, auch auf diese Sonderform "Gehweg, Radfahrer frei" anzuwenden?

    Denn in meiner Auslegung ist ein baulich angelegter Radweg eben ein ... Radweg und kein Gehweg.

    Andererseits: folgt man dem Sinn der Vorgabe (sichere Querungsmöglichkeit) müsste man natürlich auch bei Freigaben von Gehwegen derartige Querungsmöglichkeiten anlegen, denn für die Sicherheit ist ziemlich egal, ob ich auf die linke Seite muss, darf, oder darf-aber-dort-nur-Schrittgeschwindigkeit

    ich bin für eine Transformation wie sie in einigen Ländern mit Monarchien durchgeführt wurde.

    Von denen sind heute einige auf ein Level von "Grüß-August" ("Grüß-Lilly") zurechtgestutzt worden und deren ehemalige Aufgaben wurden von Politikern übernommen.

    Ging eine Zeit lang gut wenn es ums Draufhauen auf andere (Länder) ging oder ums Verwalten und fortführen.

    Jetzt sollten wir eine Transformation zu einem Wissenschaftsrat hinlegen. Politiker sind dann auf dem Level Grüß-August und Unterschriften-Erna, Entscheidungsvorlagen werden nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitet, disktutiert und abgesegnet.

    :D

    dass von einem Fahrrad eine geringere Gefährdung ausgeht als von einem KFZ, hat der Gesetzgeber schon berücksichtigt, in dem er die Regel(!)sätze für die Bußgelder entsprechend gestaffelt hat.

    1/2 Satz fürs Radfahren

    1/1 Satz fürs Autofahren

    im Park ist das Radfahren - wenn ich mich recht entsinne - auf vielen Wegen nicht nur "stillschweigend geduldet", sondern durch entsprechende Verkehrszeichen explizit erlaubt. Also auf den Hauptwegen zumindest. Wobei sich dann natürlich zwingend die Frage stellt, wo die Freigabe der Hauptwege endet ;)

    Bedeutet dies beides? Autofahrer dürfen den Radweg benutzen, wenn sie denn Anlieger sind und Radfahrer die Anlieger sind dürfen auf der Fahrbahn fahren?

    Man sieht doch, was gemeint ist :D

    aber rechtlich würde ich argumentieren wollen, dass man nur verbote "befreien" kann.

    Radweg = Verbot der Einfahrt/Nutzung durch andere -> Ausnahme durch ZZ

    Radweg-B-Pflicht = Pflicht zur Nutzung dieses Weges und nur mittelbar ein Verbot (der Fahrbahnnutzung)

    Daher überlege ich gerade, ob es andere Pflichten gibt, von den mit ZZ irgendwer ausgenommen ist.

    Stop, Traktor frei?

    rote Ampel, Rechtsabbieger frei?

    haha, der Mängelmelder hat es jetzt ins Leitner'sche Blog geschafft. Fefe

    ich bleib dabei - mit so einem Portal holt man sich in Summe mehr Probleme ins Haus, als man löst.

    Klar, "Straßenbeleuchtung kaputt" und "Bitte Grünschnitt veranlassen" kann man so schnell erfassen.

    Aber die richtigen Klopper, die aufzeigen, dass die Verwaltung krass fehlerhaft handelt bzw. gerade nicht handelt... uiuiui.