Der Fachdienst hat ein Einsehen und geht auf die Aufhebung der B-Pflicht ein.
besserer Blick von der anderen Straßenseite auf die Stelle:

blau: vorgeschriebene Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende.
rot: einzig "mögliche" Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende, die bis zum Blauschild nach StVO gefahren sind.
Hier soll es dann so sein, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn fahren muss (also ... jetzt auch schon) - aber man baut eine Absenkung hin.
Nun gut.
Interessant ist, dass die momentan "baulich" getrennten Geh- und Radwege (Farbe der Pflasterung) qua ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
nun in der Gesamtheit in beide Richtungen vom Radverkehr nutzbar sein sollen.
Also aus
mach ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png)
Ich störe mich so ein wenig an dem widerspruch zwischen baulicher Ausführung und der Beschilderung.
Was wären denn verbindliche Argumente, um den Fachdienst von seinem Vorhaben abbringen zu können?
Mein Vorschlag wäre, in Blickrichtung des Fotos den roten "sonstigen Radweg" einfach unbeschildert zu lassen. Dann ist das genau ein "sonstiger Radweg" ohne BPflicht.
In Gegenrichtung könnte man, wenn man wollte ein
aufstellen.
Nachteil: das wäre ein "linkseitiger Radweg" (Zulässigkeit auch ohne B-Pflicht fraglich), am Ende muss eine sichere Querungsmöglichkeit her, um auf der Fahrbahn weiterzufahren.
Muss das bei der vom Fachdienst geplanten Servicelösung eigentlich auch eingerichtet werden?
VwV-StVO spricht im relevanten Abschnitt ja nur von Radwegen.
Bei Furtmarkierungen hingegen werden "freigegebene Gehwege" explizit erwähnt. Aber auch nur dort. 