Beiträge von DMHH

    vllt. legt die Behörde hier die Ermittlungspflicht zum "Täter" so aus, dass nicht mehr "einfach so" die Einstellung mit Kostentragungspflicht gezogen werden kann.

    Je höher das Bußgeld, umso höher der Aufwand, der betrieben werden muss, bevor bei erfolgloser Ermittlung eingestellt werden kann.

    Wenn man das 1:1 auf die Parkverstöße überträgt... hm.

    der Fachdienst antwortet mir.

    Zitat

    wir werden uns diesen Straßenzug (Magdelstieg und Westbahnhofstraße) genauer ansehen und eine Lösung erarbeiten. Es sind einige Parameter zu beachten (z.B. Entladevorgänge von unmittelbar angrenzenden Anwohnern und Lieferanten usw.). Ich teile Ihnen dann zu gegebener Zeit unsere Ergebnisse telefonisch mit.

    nochmal zur Einordnung:

    so sieht der Magdelstieg oben aus

    und so weiter unten, wo der Magdelstieg zur Westbahnhofstraße wird

    Bergauf, also in Gegenrichtung, ist absolutes Haltverbot angeordnet.

    Ich bin etwas grimmig, wenn mir hier der Fachdienst mitteilt, dass man eine Lösung erarbeiten WIRD.

    Dazu hatte man nun fast 20 Monate Zeit: sich eine Lösung zu überlegen.

    Und die "einige Parameter" sind de facto genau dieser eine Parameter: aber die Anwohner!

    Das im Magdelstieg angebrachte eingeschr. Haltverbot war vor der StVO-Novelle streng genommen schon nicht zulässig, da Doppelbeschilderung.

    Denn Parken war auf dem Schutzstreifen auch vor 2020 verboten, Halten (sofern nicht in 2. Reihe) jedoch erlaubt.

    Ich muss das mal sacken lassen und schauen, wie ich da am nettesten drauf reagiere.

    Der aktuelle Fachdienstleiter hat die ganze Jenaer Sch.... schönwetterbeschilderung vom Vorgänger geerbt; ist für den meisten Unfug nicht verantwortlich.

    Auf der anderen Seite: irgendwann ist halt auch mal Schluss mit Verständnis...

    Ach guck an, die Verkehrsüberwachung meldet sich auch mal zu Wort im Mängelmelder.

    #6898-2021 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder

    Falschparker in der Tatzendpromenade?

    bitte uns direkt informieren, da es sonst "zu Verzögerungen in der Gefahrenabwehr kommt."

    warum ich da so drauf anspringe?

    Mitte Oktober fuhren Überwachungskräfte vor und haben abgezettelt. Die Gehwegparker. hier auf der Auffahrt, bei der aber der Gehweg baulich gekennzeichnet wurde durch Ausführung in Asphalt.


    Ich hab gefragt, ob der jetzt umgesetzt wird.

    "Nein, da kommt man noch vorbei"

    Ich hab darauf hingewiesen, dass ich da mitm Kinderwagen oder Rad an der Hand bestimmt nicht vorbeikomme

    "Da kommt man noch vorbei"

    Habe die Kollegen gebeten, mein Rad zu nehmen und dran vorbeizuschieben.

    Sind wortlos eingestiegen und weggefahren.

    Aber wenn hier konkret von Gefahrenabwehr die Rede ist :D

    Da frag ich doch direkt mal nach.

    Tjanun

    In Hamburg stehen seit 20 Jahren hinweistafeln zu "Vorfahrt geändert!" oder Sonderschilder für "Jetzt mal bitte alle Linksabbieger den Gegenverkehr beachten! der hat Vorfahrt!"

    Und wie oft hört man das Geheule, weil irgendwer mit dem Auto in eine GEschwindigkeitskontrolle geraten ist und nicht mitbekommen hat, dass das "70" nunmal vor 4 Wochen einem "50" gewichen ist. :/

    Lieber 5 Schilder dazu als 2 zu wenig.

    So, mal schauen, ob was kommt:

    ich vertrete die Auffassung, dass der Geh- und Radweg durch die Haltestelle nicht B-Pflichtig im Sinne eines Fahrbahnverbotes ist.

    Denn der Weg ist nicht fahrbahnbegleitend, er ist deutlich abgesetzt.

    Kommt man vom Rautal und möchte rechts abbiegen, ist das Z.240 auch gar nicht erkennbar.

    Das Ding da ist verloren. Vertan. Vergeigt.

    Das wird in den kommenden 20 Jahren nicht umgebaut werden.

    Aber da hatte man bereits in der Planungsphase nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.

    Klassischer Zielkonflikt mit 4 Faktoren:

    A) ÖPNV zügig fahren lassen

    B) MIV durchleiten

    C) Radverkehr sicher führen

    D) Fußverkehr sicher führen

    man hat sich hier für A-B zulasten von C-D entschieden.

    Ein "gut für alle" ist da nur mit Flächenerwerb möglich. Wobei festzustellen ist, dass die aktuelle situation den MIV über Gebühr bevorteilt. Gerade auch vor dem hintergrund, dass die Mittelfristplanung ja die B88 auf der Wiesenstraße vorsieht mit Verlängerung und Anschluss nördlich der Stadt.

    Feigenblatt

    Die Verwaltung mag wollen - es scheitert am Willen derjenigen, die das umsetzen/absegnen.

    Denn sobald auch nur eines der folgenden Bullshit-Bingo-Argumente eingeworfen werden kann, ist Schicht im Schacht:

    - die Leistungsfähigkeit der Kreuzung

    - die Leistungsfähigkeit der Straße

    - Schulweg

    - Umbau mit enormen Kosten verbunden

    - Querschnitt erlaubt kein XY

    Du wirst dann als Argumenteinwerfer missbraucht.

    StVB/Radverkehrsbeauftragte können unterstreichen, dass sie sich das nicht alles ausdenken

    Politik kann sagen, dass "den Dialog" gesucht haben. Yeti hat das in Stade durch. Für Jena wird es nicht anders sein.

    Denn nochmal: wenn die Verwaltung/Fachdienst wollte, könnten sie.

    Es traut sich aber niemand, die harten Bandagen auszupacken. Nämlich ein klares "nein, geht nicht". Am Ende kommt so Unfug raus wie der Umbau der Naumburger Straße, der weder Hand noch Fuß hat. "Aber die Gleise!".

    Ja bullshit, die Gleise. Die Gleise liegen auch überall anders und sind kein Grund, die RWBP anzuordnen. Das wissen alle Beteiligten. Aber am Ende wird's eben doch gemacht.

    ---

    nachtrag: Die Verwaltung hat vermutlich auch nur Schiss, dass diese bekloppten Forderungen des Radentscheids in Jena auch nur irgendwie eine Art von Verbindlichkeit erreichen. Wie nennt man das dann: Appeasement-Politik?

    Um kurz auf die hier gestellten Fragen "Wann gilt etwas als Behinderung/Gefährdung" einzugehen:

    Sollte man bitte mal den ganzen Empörungs-Junkies der Fahrradbubble ins Auge drücken, die shitstörmchen gegen Polizei&Co lostreten, wenn diese Radwegparker "nur" als "Behinderung" deklarieren und nicht der bauchgefühlslinie von "dadurch sterben Menschen!!!!!!!" folgen wollen. :rolleyes:

    weniger Velo, mehr "oh man, Bahn!"

    ich pendle ja regelmäßig zw. Erlangen und Jena.

    Es fährt ein RE, mit dem ich ohne Umstieg durchfahren kann.

    Kostenpunkt: 22,- mit dem Franken-Thüringen-Ticket.

    Bahncard-Ermäßigung: keine

    Weil ich aber für einige Fernfahrten im Jahr doch eine BC25 hab, die aber auf der Relation nicht nutzen kann, ärgere ich mich ein wenig.

    Ergebnis:

    Ich buche eine Fahrt in die Pampa mit einem ICE-Anteil zu einer Tagesrandzeit. da zahl ich dann mit 7 Tagen Vorlauf 17,90 EUR.

    Die ICE-Fahrt trete ich nicht an. Für den RE-Teil gilt keine Zugbindung.

    4 EUR gespart.

    ja, wenn ich krank werde oder die Welt untergeht, ist das Ticket weg... :rolleyes:8)

    um mal exemplarisch eine der Meldungen rauszugreifen:

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/5334-2021

    kann man direkt wieder Schreikrämpfe bekommen.

    "StVO wurde nicht in Kraft gesetzt".

    Vllt. formulier ich am Wochenende mal eine launige E-Mail zu dem Thema und frag nach. Ich mein: jetzt, wo neuer BKatOWi draußen ist, muss doch absehbar sein, wann die StVO dann wieder in Kraft gesetzt wird. :rolleyes:


    aber hey, die Kolleg:innen vom Gründflächenamt habens auch einfacher als die von der StVB:

    trockener Humor

    ^^

    Ja, diese Radverkehrtpolitik ist so gut, dass ich nicht mehr mit dem Rad in die Innerstadt fahren mag.

    Steintorbrücke: besser

    Steintorwall: besser

    Adenauerallee vor der E-Bus-Wartedingsda: besser

    Adenauerallee/Kurt-Schumacher, da beim MArrriott: besser, jetzt aufgepflastert

    besser heißt halt nicht "autofrei und Spaß dabei". Besser heißt: besser als vorher.

    So, wie eben jemand mit 5,10EUR mehr Geld in der Tasche hat als jemand mit 5,- EUR. Ob sich ersterer nun wie gewünscht 2 Käffchen mehr als zweiterer kaufen kann, sei dahingestellt. Aber er hat mehr Geld.

    Die Grünen sind ja inzwischen schon seit Jahren in einigen Städten und in einem Bundesland am Regieren. Mir wär noch nicht aufgefallen, dass da viel mehr passiert wäre beim Thema Radverkehr.

    Auch wenn ich nicht mehr in Hamburg lebe, so muss ich sagen, dass sich seit einigen Jahren etwas tut. Zumindest was Infrastrukturplanungen betrifft.

    Dass heiß nun leider nicht, dass jede Neu- und Umplanung direkt zu einem "Radverkehrsparadies" wird, aber ich sehe viel guten Willen - auch mit eher "radikalen" Beschlüssen wie einem autofreien Jungfernstieg. Jaaaa, immer noch viel PKW-Verkehr dort, aber das liegt in der Verantwortung der Verkehrsteilnehmer.

    fiktiver Dialog in der StVB dort:

    "oh, wenn die Bahn da nicht mehr fährt, ist das dann ein Gehweg?"

    "neinnein, wenn die Fläche breiter als EinsFuffzich ist, kann es kein Gehweg mehr sein!"

    "was machen wir denn da? Das sind dann ja automatisch ... Parkplätze, oder?"

    "ja, stimmt.. hm. Dann.. dann ... ooooooohman.. das weiß ich auch nicht!"

    "Ginge ... Fußgängerzone?"

    "Fußgängerzone! Genau! wenn der Gehweg breiter als einsfuffzig ist, dann: Fußgängerzone! Aber mit Radverkehr! weil: weg von der Straße!"

    :/:rolleyes:||

    Ohne Foto des Fahrers oder der Fahrerin in Flagranti erwischt man sowieso nur die Ehrlichen und Dummen , die den Verstoß zugeben oder als Haltende den oder die Fahrerin bennenen. Alle anderen bezahlen 23,50 minus den ggfls. fälligen Punkt. Fahrtenbuchauflagen bei beharrlichen Verstößen halte ich für sehr unwahrscheinlich....

    hmjein, streng genommen muss bei jedem Verstoß ermittelt werden, wer gefahren ist.

    Und bei den "Kleckerbeträgen" von 20,- hat man da in Vergangenheit erkannt: Aufwand <> Nutzen mit großem Delta

    Aber bei den höheren Beträgen hat man das Beibehalten. Da wird gern mal mit dem Blitzerfoto beim Halter geklingelt und gefragt. Oder bei Nachbarn.

    Wenn das nicht fruchtete, war man da - bei bestimmten Konstellationen - schnell beim Fahrtenbuch.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auch bei teurerem Gehwegparken jetzt das Fahrtenbuch schnell winkt.

    Zumindest dann, wenn die zuständige Behörde zeitnah agiert und nicht erst kurz vor Verjährung den Halter anschreibt mit der Frage, wer die Karre vor 3 Monaten da geparkt hat...

    Und: ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die 23,50EUR erhöht werden sollen.

    edit: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=687-1-21

    Aber auch das wieder so ein facepalm-Moment: "ist euch das nicht früher aufgefallen?"

    Ich bin nach wie vor dafür, StVO nebst VwV und BKatV in die Tonne zu treten und das von vorn neu aufzuziehen.

    Dieses Rumdoktorn am Bestand führt doch nur dazu, dass Lücken und logische Inkonsistenzen entstehen.

    Was schwebt ihr vor? Jeder bekommt seine Tunneleinfahrt oder gibt es nur alle hundert Meter Sammelrampen?

    wenn man die Radwegverfechter nach sowas fragt, kommt regelmäßig "Aufpflasterungen!!!". Das ist in deren Augen schon die bauliche Verhinderung von kreuzenden Verkehrsströmen (an Grundstückszufahrten). :D:|

    kann man machen - ist dann aber eben keine "echte" Separation. :/

    wenn ich das Geraffel an 2-Richtungs-Radweg und 1-Richtungsradweg da im LuBi so sehe, werd ich echt schon fast wütend.

    Bin sonst eher ein Verfechter von "da sind Regeln, haltet euch dran, kann soooo schwer nicht sein". Nur ist das bei der Gestaltung schon übles Kino.

    Aber ja, nach dem Foto zu urteilen: auf der linken Seite der Straße gefahren, auf der Fymnasium-Seite...