Interessant ist ja u.a. diese Forderung in der Petition:
"E-Scooter-Verleiher müssen für Schäden haften, die Dritten durch gefährliches Fahren und Abstellen entstehen. Sie können selbstverständlich das Geld von ihren Kunden verlangen, die Regeln gebrochen haben. "
Das dürfte schwierig werden, denn die Scooter lassen sich ja auch leicht irgendwo hinschieben, auch wenn man sie gar nicht ausgeliehen hat.
Also für den Fall:
- e-scooter korrekt abgestellt
- foto gemacht
- 2h später liegt das ding quer aufm Gehweg
- jemand stolpert drüber
würde dann - dem Wortlaut der Petition folgend - der Verleiher dem letzten Kunden keine Kosten auferlegen können.
Der Verleiher muss dann eben selbst für die Kosten aufkommen.
Das klingt für mich soweit plausibel und fair. Dann muss der Verleiher aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass die e-Scooter zügig beiseitegeräumt werden. Oder es gibt Rückgabezonen, bei denen man das Teil "anschließen" muss.
Ich mein: beim DB-Stadtrad ist das doch auch üblich. Ausnahme: Station ist voll, Rad kann danebengestellt werden. Dennoch hab ich da eher noch nicht gehört, dass sich die Räder "selbständig" machen.