Was aber an jenem Anruf-Tag dort auch Vorhanden war: temporäres Haltverbot auch "auf dem Seitenstreifen".

Clever. Da besteht also nach StVO:
- Parkverbot (Fahrbahn)
- Verbot, den Gehweg zu befahren
... und man stellt Verkehrszeichen auf, die sagen: Haltverbot. Auch auf dem Sei-ten-strei-fen?! 
In anderen Worten:
- in der StVB wird eine VAO geschrieben, mit der die Haltverbote angeordnet werden, die überflüssig sind, weil nach StVO ohnehin nicht geparkt werden darf
- der Kommunalservice der Stadt stellt das komplette Programm: Trägerfuß, Verkehrszeichenträger, Verkehrszeichen + fehlerhafte Zusatzzeichen zusammen und karrt das am 28.02.(?) dort hin
- der Kommunalservice sammelt den Kladderadatsch am 10. März wieder ein
Wie dumm!
Anfrage nach Thüringer Transparenzgesetz läuft. Die StVB möge mir hier bitte mal die Begründung der VAO geben. Bin ich mächtig gespannt drauf.
Aber moment, hat der Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung echt gesagt, dass da Gehwegparken angeordnet werden soll?
Geeeenau! Das temporäre Haltverbot wurde vermutlich eingerichtet, damit man auf dem südlichen Gehweg mal DGUV-konform mit dem nötigen Bewegungsraum arbeiten kann:
- Straßenbeleuchtung final anklemmen und einstellen
- VZ.315-51 + ZZ.1000-22 aschrauben
Geliefert wie von FDP und SPD versprochen!
Sieht dann so aus:
Blickrichtung von den Lehrerparkplätzen vor der Turnhalle in Richtung Westen

und von der anderen Seite in Richtungen Osten, runter zur Tatzendpromenade

nur Original mit alleinstehendem ZZ 1000-12 
Anfrage nach Thüringer Transparenzgesetz läuft. Denn auch hier interessiert mich die Begründung der Anordnung brennend!
Zur Erinnerung: Planungsbüro hat Beduetung der beidseitigen Fußwege hervorgehoben. Hat geschrieben, dass Parkplätze eigentlich nicht angeordnet werden können. Aber vorsorglich hat die Stadt Jena während der Bauausführung offensichlich auf der Südseite andere Bordsteine als ursprünglich geplant einbauen lassen.
Der Fußverkehr soll hier also die Fahrbahn queren, weil Parken wichtiger sein soll 
- Wie Rad Fahrende Kinder vor dem vollendeten 8.Lebensjahr hier weiterkommen: keine Ahnung
- Wie mobilitätseingeschränkte Personen hier weiterkommen, wenn sie den Gehweg auf der anderen Straßenseite nutzen sollen, dort aber (logischerweise) keine Absenkung vorhanden ist: keine Ahnung
- Wie sehbehinderte Personen hier weiterkommen sollen, wenn plötzlich mitten auf dem Gehweg ein Auto steht: keine Ahnung



Wie geht's nun weiter?
Da ich nach dem Telefongespräch mit der Verkehrsüberwachung recht fassungslos war und erstmal mit einer Netzrecherche angefangen habe, dessen Ergebnis oben ersichtlich ist... sehe ich, dass die Entscheidung der Anordnung des Gehwegparkens keinesfalls fachlich begründet erfolgt sein kann. Der StVB ist hier in meinen Augen nur mittelbar ein Vorwurf zu machen.
Eine mutige StVB hätte sich zwar gegen die Anordnung des OB und/oder des Dezenten für Stadtentwicklung gestellt; hätte sich mit fachlichen Argumenten begründet geweigert, die 315er anschrauben zu lassen.
Aber egal wieso und warum: das Gehwegparken ist nun angeordnet.
... und kann so nicht bleiben. 

das klingt nach:
Widerspruch 
und ich hab gerade mal wieder so die Faxen dicke vom ständigen Reingepfusche irgendwelcher Hanseln aus ominösen Beiräten, die Richtlinien mit Füßen treten und auch von der Verwaltung der Stadt, die das alles mit einem glibberweichen Rückgrat durchzuwinken scheint - ich werf da gerne 500,- für einen netten Plausch mit dem VG Gera in den Ring. 