ich bin auch der Meinung, dass man mit einem ZZ, gerade auch in dieser Ausführung, nicht einfach eine Vorfahrtsregelung erweitern kann.
Was hat eigentlich der aus 2 einmündende Verkehr für ein VZ? Hat der ein
? Muss ja.
also der Verkehr aus 2 muss anhalten. Der weiß nicht, welche Regelung auf der "Hauptstraße" gilt.
Welche Konstellationen gibt es nun für den Verkehr auf der Hauptstraße?
a) "ich hab Vorfahrt" = passt eigentlich. Wenns doch knallt, hat 2 wohl eher die Brille auf
b) "hier gilt RvL, von 2 kommt einer. Oh, ich muss bremsen!" Rauscht von hinten jemand drauf: hm. Abstandsverstoß? Aber sonst? dann stehen eben beide. Der auf der Hauptstraße + der aus 2 und beide gucken sich an, warum der andere nicht fährt ![]()
hm.
Ist nicht auch die Anzahl der Wiederholungen
begrenzt? ![]()
Computer sagt: naaaay yes
ZitatDas Zeichen ist für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen nicht anzuordnen. Dort ist das Zeichen 306 zu verwenden. Im Übrigen ist innerhalb geschlossener Ortschaften das Zeichen 301 nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen dies zwingend erfordern.
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vielleicht war das mit dem Weglassen von 301 an der Einmündung 2 auch Absicht, weil danach wieder die Zählung (nicht mehr als 3) wieder bei 1 anfängt? ![]()
Das hat die aktuell zuständige Person bei der StVB aber nicht mehr aufm Schirm. oder so. ![]()