Beiträge von DMHH

    Ich war am Wochenende kurz in Erfurt und bin diesmal über eine Relation ins Stadtgebiet gefahren, die mir direkt die Zornesröte ins Gesicht trieb. :cursing:

    In der Stauffenbergallee - Teil des Altstadtringes um Erfurt - ist in nördlicher Fahrtrichtung an dieser Stelle das hier angeordnet:

    oben: [Zeichen 254]

    und auf dem Gehweg: [Zeichen 315-55] nur mit "vollachsig"

    Klar könnte ich z.B. bei einem Autobahnzubringer sagen: gut, wo willste da hin? Auf die Autobahn?

    Nur:

    - vom Gehweg aus sind die Hauszugänge erreichbar

    - es ist eine Rad-Fahrbeziehung nach Norden

    Wenn ich nun dort jemanden besuchen will, muss ich das Rad auf der Fahrbahn schieben. :rolleyes:

    Wie sieht das eigentlich mit Kinderrädern aus?

    - unter vollendetem 8.LJ darf auf dem Gehweg gefahren werden, weil das dann "Kinderspielzeug" ist?

    - begleiten mit dem Fahrrad ist dann wegen Z.254 auch nicht drin?


    Ich hab mal eine Anfragen nach ThürIFG gestellt für

    - Anordnung vorgesch. Parken

    - Anordnung Z.254

    - Widmungserklärung der Straße

    Nein, noch keine Antwort.

    Aber der Termin ist auf Wiedervorlage bei mir. 1 Tag vor ablauf der Frist erinnere ich dran, dann geht's nach oben.

    Der Kommentar zu den fehlenden Kontrollmöglichkeiten ist natürlich Ausrede.

    Ja, der BKatV wurde "außer vollzug gesetzt". Das bedeutet, dass man die vorgesehenen TBNR "sie hielten auf einem Schutzstreifen" nicht ziehen kann.

    Aber daraus abzuleiten, dass man die VZ einfach stehen lassen kann, die der StVO entgegen stehen, ist ja nun ganz großes Kino. Wenn eine überarbeitete StVO-Novelle z.B. am 01.10.2021 in Kraft treten würde: will mir der FD ernsthaft weismachen, sie würden dafür sorgen, dass am 30.09.2021 alle "eingesch. Haltverbot"-VZ weg sind?

    Der FD Mobilität hat _jetzt_ für eine korrekte Umsetzung der Vorgaben der StVO zu sorgen.

    Die Ahnung möglicher Verstöße obliegt dem FD Verkehrsüberwachung (oder so). Die könnten sich z.B. mit Polizei hinstellen und auch bei ausgesetztem BKatV ein "wegfahren" fordern.

    Womöglich könnten man auch darüber nachdenken, das bestehende Haltverbot, abgeleitet aus dem Schutzstreifen, durch Anordnung eines expliziten "Haltverbot"-VZ zu verdeutlichen. Wenn der FD das begründen kann mit

    - gemeiner KFZ-Führer weiß es sonst nicht

    - Verstoß gegen Schutzstreifen-halten nicht zu ahnden aktuell

    - Notwendigkeit, Radverkehr zu "schützen" erkannt

    dann würde dies auch nicht dem Prinzip des Verbotes von Doppelbeschilderung entgegenlaufen.

    Wie oft seh ich "Überholverbot"-Zeichen vor Kurven oder Kuppen, obwohl sich aus anderen §§ der StVO eindeutig ergibt, dass an derartigen Stellen nicht überholt werden darf. Da wird auch argumentiert "Sicherheit!"

    Der Fachdienst kann, wenn er will.

    Er will aber lieber diskutieren. Und den Status-Quo erhalten. Nämlich das tolerierte Parken auf dem Schutzstreifen (und Gehweg) im Magdelstieg.

    Wieso beträgt die Sperre nur 18 Monate? Wieso muß der keine MPU machen?

    Gegenfrage: wieso gehst du davon aus, dass der Täter keine MPU machen muss?

    Im Abendblatt-Artikel wird der Richter sinngemäß zitiert, dass an die Wiedererteilung der FE Anforderungen zu stellen seien.

    Das, sowie der Entzug der FE im Zusammenhang mit einer Straftat deutet in meinen augen darauf hin, dass eine MPU angesagt ist.

    Dort wird aber nach meinem Kenntnisstand nur beurteilt, ob die erbrachten Leistungen ausreichen. Ein Termin. Ein Gespräch. Als Ergebnis von x Stunden Therapiesitzung z.B.

    Da bin ich der Meinung, dass das engmaschig überwacht gehört.

    Wen interessiert das Befinden des Täters in seinem weiteren Leben? Damit kann man sich befassen, wenn man die anderen Probleme abgearbeitet hat.

    Heisst, der Täter wird ... eingefroren und dann aufgetaut, wenn das Opfer alle körperlichen Schäden soweit überstanden und mögl. psych. Folgen verarbeitet hat? Dann, erst dann kann man sich mit dem Täter befassen?

    Okeee. Das Prinzip der sequenziellen Problemlösung also.

    Ja genau. Und bis dahin wird ihm halt keine zweite und dritte und vierte Chance gegeben, jemanden zu verletzen. Eine Justizvollzugsanstalt ist genau für diese Art Verhaltenstherapie gedacht.

    Die Fahrerlaubnis wurde doch bereits entzogen. Der Täter darf jetzt legal mit dem Fahrrad herumfahren.

    18 Monate sind kein Pappenstiel.

    Die tauchen im Führungszeugnis auf. Für eine Vielzahl von Jobs ist er damit raus. Klar, als "IT-Berater" kümmert das nicht, der ist selbständig oder bei einem AG beschäftigt, den Führungszeugnisse nicht kümmern.

    Andererseits: für Tätigkeiten in "sensiblen Bereichen" wird auch dort geprüft, wer-wie-was.

    Statt den Täter "aus der Gesellschaft zu entfernen", sollte man dann vielleicht doch eher mit einer Verhaltenstherapie ansetzen. Diese auch begutachtet und begleitet. Also nicht nur Zettelchen vorweisen können "hat teilgenommen".

    Vermutlich ist mit lösungorientiertem Konfliktverhalten gemeint, dass der Ermessensspielraum stets zugunsten der Falschparker und das äußerst großzügig auszulegen ist, besonders dann, wenn es nur um solche "minderschwere Fälle" geht, wie zugeparkte Fußwege. Zumindest ist das meine Erfahrung mit dem Vorgehen derjenigen, die für Parkraumüberwachung zuständig sind.

    Meiner nicht.

    Ich hatte im Rahmen einer Weiterbildung in Hamburg intensiven Austausch mit einem Teamleiter aus dem Bereich, der auch noch selbst draußen unterwegs war. Ja, der Ermessensspielraum wird genutzt. Aber nicht "stets zugunsten der Falschparker", sondern auch in andere Richtung. Unter anderem bei wiederholten Verstößen der selben Personen.

    Bei aller Kritik am Team der Parkraumüberwachung, auch dort gibt's engagierte MA, die sich nich auf der Nase rumtanzen lassen

    uff. Der Radverkehr wird vom Radfahrstreifen auf den Gehweg geholt, dort mit dem Fußverkehr zusammengepfercht, um hinter dem Kran wieder auf den Radfahrstreifen geworfen zu werden.

    In den ersten Seiten des Dokumentes hätte ich noch lachend vermutet: "tja, kommt davon, wenn man scheiß Datengrundlagen für Planungen nutzt. Garbage in, garbage out!"

    Aber es wurden sogar Fo-tos! reingeklatscht. Auf einem ist der Radfahrstreifen deutlich zu erkennen!

    baaaaaaaah ||

    nach der Logik können wir auch alle Radwege in Gegenrichtung freigeben. Denn wie wahrscheinlich ist es, dass ich den Radweg "für mich" hab?

    Auf einem gem. Geh- und Radweg kann ich übrigens zu viert nebeneinander gehen und mach erst Platz, wenn gefragt oder geklingelt wird. :|

    Da weiß ich jetzt auch gerade nicht, ob das besser ist ;)

    und warum sollen deiner Meinung nach nun zu Fuß Gehende auch noch zusätzlich zu den Engstellen den Raum mit dem Fahrverkehr teilen müssen? :/

    Ohne Schilder: GAR kein Fußgängerverkehrsraum

    mit Schildern: zumindest abschnittsweise Fußgängerverkehrsraum vorhanden

    vielleicht weil am Anfang ein baulicher Radweg vorhanden ist, der den Soll-Vorgaben der VwV-StVO entspricht. Mit [Zeichen 240] schickte man dann den Radverkehr ja wieder auf Flächen, die dem Fußverkehr allein vorbehalten sein sollten.

    Und das "will" man mutmaßlich nur dort, wo es absolut nicht anders geht. An den selbst fabrizierten Engstellen.

    im WDR lief vor ein paar Tagen eine kurze Doku "Wie das Fahrrad nach NRW kam"

    in der Mediathek noch abrufbar.

    Es wird ein wenig die Geschichte des Fahrrades beleuchtet, man fängt aber nicht mit dem Drais'schen Urschleim an, sondern mit dem Fahrrad als Luxusprodukt, Aufschwung, Niedergang der Fahrradindustrie in NRW.

    ein unterhaltsamer Ritt durch die Zeit, der sich aber sehr im aktuellen "hier" aufhält.

    CriticalMass in Bielefeld(?) kommt auch kurz vor (am ende)

    Feile nehmen!

    die Schutzkappen braucht es nur, weil die streben geschnitten werden und scharfe Kanten bleiben. die dann bei Fehlen der Schutzkappen hässliche Kratzer hinterlassen.

    Ich hatte mir sogar mal einen so tiefen cut im Schienbein damit zugefügt, dass ich direkt in KH weiterhin und kleinlaut nachfragte, ob man das bitte kurz nähen könnte. :/

    Der Arzt schaute dann drauf und fragte, ob er für die 3 Stiche eine Betäubungsspritze setzen sollte... wir einigten uns auf "neeee".

    Hab danach das Strebenende sauber rund gefeilt und mit Schleifpapier kleiner Körnung glatt gemacht.

    blöde arbeit, aber Schutzkappe brauchts nicht mehr.

    [neue Fahrradreifen]

    hatte das vorhin auch gelesen und dachte direkt:

    Metallgitter. Als Reifen. Auf Asphalt.

    Reibungskoeffizient!?

    stellt sich raus: das Metallgitter wird direkt mit einem Kunststoff beschichtet.

    Ich will nicht den skeptischen "ja-aber!"-Opa geben, möchte dennoch zu gerne wissen, ob in der Summe da mehr Material verlustig geht als bei herkömmlichen Reifen. :/

    gegen die Anordnung einer Fahrradstraße, gerade mit "Anlieger frei" kann man klagen, weil es eben eine Einschränkung darstellt.

    Ich darf mit dem Auto nicht mehr durchfahren. Einschränkung. Wenn dann noch nur sehr wenige Rad Fahrende unterwegs sind, das auch noch "Jahre" nachdem die Fahrradstraße angeordnet wurde: Begründung ist da.

    Bei Klage gegen T30 (statt 30Zone) wird sich kaum eine Begründung finden. Die Einschränkungen, die als Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, sind äußerst gering.

    Hier ist aber die StVB gefagt, da 30Zone bei Wohnbebauung einfacher angeordnet werden kann, T30 aber nach meinem Wissen an Gefährdung bzw. Schule/Pflegeheim/etc geknüpft ist.

    Also; statt "no cars" muss eine intelligente Nutzung des Verkehrsmittels Auto her, da wo es gebraucht wird

    Du musst aber zugeben, dass "intelligente Nutzung!" ganz, ganz stark nach CDU- und FDP-Sprech klingt, die auch fortwährend "intelligente Ampeln!" und "intelligente Parkplätze!" und "intelligenten Verkehr!" ganz allgemein fordern, nur um bloß nicht an die Ursachen von Verkehrskollaps rangehen zu müssen.

    Ich vertrete den Standpunkt, dass es bei gegenwärtiger Bevölkerungsprognose einfach sinnvoll wäre, nach und nach Dörfer und Kleinstweiler aufzulassen. Die Infrastrukturunterhaltung in der Fläche ist eine unfassbare Geldverbrennungsmaschine. Auf dem Dorf wird gelebt, aber kaum Steuern gezahlt. Aber es fallen die großen Kosten an für Straße, Wasser, Strom. Wir alle hier kennen die Erhebung, was so ein KFZ an gesellschaftlichen Kosten verursacht. Ich wäre sehr daran interessiert, so eine Aufstellung mal für Stadtbewohner vs. Dorfbewohner zu lesen.

    Und nein, da muss man gar nicht die Extreme "Tokio-Style! jeder nur 25m²-Wohnung!" vs. "Einzelhaus auf Wiese, 30km von nächster Stadt entfernt" vergleichen. Auch in Klein- und Mittelstädten lässt es sich entspannt und auf Fläche mit ordentlicher Infrastruktur leben.

    Die von Ullie vertretene "Maximallösung" funktioniert in meinen Augen dann, wenn die Bevölkerungsdichte in einem Gebiet. groß genug ist. Also so irgendwas um 50.000EW-Städte, die natürlich nicht nur aus eingemeindeten Streusiedlungen mit EFH-Bauweise bestehen, sondern eine gewisse Urbanität aufweisen.

    Aber ich bin ohnehin so misantrophisch, dass ich davon ausgehe, dass jedes "System" (Unternehmen, Gesellschaft, etc.) sich fortwährend weiterentwickelt, stets komplizierter und genauer wird, um dann irgendwann unter der eigenen Last der Komplexität zusammenzubrechen. Ich gehe davon aus, dass wir als Gesellschaft in absehbarer Zeit nicht mehr bereit sein werden, die Kosten für die Infrastruktur in der Fläche zu tragen. Oder wir zumindest in intensive Diskussionen gehen müssen. Nur vermute ich, dass auch bei diesem Thema "die Regierung" gern die "to big to fail!"-Karte ziehen wird, weil dann klar wird, dass die theoretischen Vermögen (Immobilienwerte) vieler Bürger innerhalb weniger Jahre in sich zusammenfallen werden. Wer möchte denn dann schon das nette EFH auf dem Dorf haben, wenn klar gemacht wird, dass nur noch eine Straße dahin unterhalten wird, aber eben als Schotterpiste. Und dass kein Bus fahren wird. Und dass die Kosten für Wasserversorgung steigen, weil das nicht mehr alle im Gebiet zahlen, sondern nur die angeschlossenen.