Der MA des für den Radverkehrsplan beauftragten Büros war ja gestern im Radverkehrsbeirat zu Gast.
Ich möchte dem Herrn nicht zu nahe treten. Die Regelungen für den Radverkehr aus ganz unterschiedlichen Verordnungen und Gesetzen, Empfehlungen und Richtlinien sind echt umfangreich.
Aber wer als Fachplaner im Jahre 2022 bei der Freigabe von Einbahnstraßen noch immer von "kann-Regelungen" spricht und schreibt, der hat bei mir eine Glaubwürdigkeit von 0.
Und ich sehe das insofern kritisch, dass so ein MA im Gegensatz zu Polizei und StVB eben gerade ein "engeres" Aufgabengebiet hat. Radverkehr.
Das gibt bzgl. der vorgeschlagenen Maßnahmen im erarbeiteten Radverkehrskonzept auch echt ein stimmiges Bild ab.
Dort ist die einzige "Neuerung", die mal vorgeschlagen wird: Haifischzähne als Verdeutlichung der Vofahrtbeziehungen.
Aber auf der anderen Seite wird stringent die Freigabe von Gehwegen vorgeschlagen. Die Möglichkeit, gem. Geh- und Radwege ohne BPflicht einzurichten: nö, kommt nicht vor.
Klar, ich bin um diesen Umstand nicht unfroh und werd den Teufel tun, derartiges vorzuschlagen. 
Insbesondere bei dem Verhalten unserer StVB und dem Gießkannenprinzip des Büros im Radverkehrskonzept. Einfach überall Radfahren auf Gehwegen erlauben...
Die technische Umsetzung ist gut. die inhaltliche eine Beinahe-Katastrophe.