Anwohner dokumentiert ordnungswidrigkeiten des nicht-ruhenden Verkehrs:
Einfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
... ist aber zu blöd, vernünftige Anzeigen draus zu klöppeln:
ZitatDa die Bußgeldstelle gegenüber den betroffenen Verkehrsteilnehmern stets in der Beweispflicht sei, gelten eindeutige Kriterien – und die erfüllten die vielen Anzeigen von Marlon D. nicht. Tag, Zeit, Tatort, amtliches Kennzeichen, konkreter Tatvorwurf, vollständiger Name und Anschrift des Beklagten sowie eindeutige Beweisfotos, aus denen Kennzeichen und Tatvorwurf „klar erkennbar“ sind, müssten vorliegen.
Aber diese Eindeutigkeit fehle in der Anzeigenflut. Bergedorfs Chef der Verkehrspolizei, Björn Schramm: „Die Fahrer sind auf den Fotos von Herrn D. nicht klar erkennbar.“
1200 Anzeigen in 3 Jahren - aber er lernt es nicht?
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