Beiträge von DMHH

    ich glaub nicht, dass das Verkehrsaufkommen Sonntag früh um 7:00 so groß ist. Oder Samstag abend um 01:00.

    Und anders herum: wenn die Querung so gefährlich wäre, hätte die StVB schon längst Gitter anbringen lassen. Ohne ist das Queren erlaubt, egal ob 5 oder 10 Fahrstreifen.

    und jetzt ist es eben dort nicht mehr erlaubt. :|

    auf den ersten Blick würd ich sagen:

    klassischer Fall von "(Kauf-)Verträge nicht gelesen".

    zumindest für diejenigen, die damals nicht vom Bauträger gekauft haben, sondern erst später. Da schaut man doch nach, wem Straßen gehören und wenn nicht der öffentlichen Hand, dann Blick ins Grundbuch...

    Und diejenigen, die damals vom Bauträger gekauft haben, hatten es dann eben versäumt, die Rechte sichern zu lassen.

    Ja, blöd gelaufen. :|

    Fahrradfahrer*innen, die besonders viel Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen, benutzen trotzdem die Fahrbahn, obwohl das streng genommen nicht erlaubt ist, weil der Umleitungs-Fahrradweg ja mit einem blauen Schild benutzungspflichtig gemacht wurde.

    von der Walter-Gieseking-Straße darf man nicht links in die MArienstraße abbiegen, oder?

    Wenn doch, könnte das das Fahrbahnradeln an der Stelle evtl. erklären.

    Grundsätzlich darf man bei der Wahl der Absperrung dort jetzt auch hinterfragen, warum die Querung der MArienstraße für den Fußverkehr nun plötzlich nur noch eingeschränkt möglich ist...

    Auch wenn da 5 Fahrstreifen existieren: ohne bauliche Einrichtungen darf ich die Fahrbahn dort queren. jetzt nicht mehr. blöd.

    Gut, wenn man das abgewogen hat.. :rolleyes:

    Aber muss man nicht bei IFG die Behörde exakt adressieren? Sprich: Es wären 2: 1. Wer ist zuständig, 2. was soll das ... ;) Die flüchtige Zuständigsrecherche vor paar Monaten brachte glaub kein sicheres Ergebnis ...

    bei uns in Thüringen steht im ThürTG in §10

    (1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die öffentliche Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Ist die öffentliche Stelle, an die der Antrag gerichtet wurde, nicht die zuständige Stelle, hat sie dem Antragsteller die zuständige Stelle mitzuteilen, sofern ihr diese bekannt ist. Entsprechendes gilt bei vorübergehend beigezogenen amtlichen Informationen einer anderen öffentlichen Stelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden sollen.

    lustig. die Stelle ist mir auch immer dann ein Dorn im Auge, wenn ich da unterwegs bin. Weil auch ich keine Lust auf Umwege über Augustenberg oder diese seltsame Schneckenrampe hab, wenn ich nah Durlach will...

    ich glaub, das würde unter dem Begriff "Umstufung" laufen.

    Staatsstraße wird als Umgehungsstraße neu gebaut, bisherige Staatsstraße durch den Ort wird Ortsstraße.

    Umstufung der alten Straße.

    Widmung der Umgehungsstraße als "Kraftfahrstraße" im Zuge des Planfeststellungsverfahrens

    in Thüringen wäre das bei einer Bundesstraße wohl die VÖ im Staatsanzeiger... in der DAtenbank nix zu finden.

    Sicherheitshalber noch im Amtsblatt der Stadt geschaut: nope, keine Teileinziehung angekündigt gewesen

    Weiß ansonsten jemand, auf welche Stelle der VwV, ERA o.ä. sich die Denkweise beziehen könnte, dass mit der Anhebung der zHG ein Radverkehrsverbot einhergehen müsste?

    nein.

    und ich bin auch der Meinung, dass die StVB die Randbedingungen sehr wohl auf dem Schirm hat:

    • Regelgeschwindigkeit 50km/h
    • Erhöhung ausnahmsweise auf 60 oder gar 70km/h möglich wenn...
    1. begleitende benutzungspflichtige Radwege
    2. Abbiegespuren

    weil man die Radwege (straßenbegleitend!) nicht hat, versucht man eben den Winkelzug übers Verbot des Radfahrens. Denn wenn auf einer Straße(!) das Radfahren verboten ist, dann muss man auch keine "Ersatzflächen" vorhalten/herstellen.

    und der Treppenwitz ist ja bereits, dass das zu Fuß Gehen dort erlaubt ist...

    hihi.

    Was gelesen wird:

    "die werden kontrollieren und Strafen verhängen"

    Was tatsächlich gesagt wird:

    "es wird kontrolliert, aber wir machen keine Angaben dazu, wie häufig das passiert. Außerdem weisen wir darauf hin, dass entsprechend der Verordnung ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR möglich ist."

    wo kommen denn die 5.000EUR her? ich behaupte frech, dass es keine eigene Verordnung dazu gibt, keinen definierten Tatbestand mit Bußgeldbewährung.

    Darum klammert man sich ans allgemeine Ordnungsrecht. Dort liegt die Obergrenze halt pauschal bei 5.000 EUR.

    Egal wie schlimm und frech deine OWi ist: 5k sind Ende der Fahnenstange.

    Und für Mülltonnen wird niemand 5.000 EUR Bußgeldbescheid kassieren. Weil das absolut und unter jeder denkbaren Konstellation einfach so krass im Missverhältnis zur Situation stehen wird.

    Von daher: viel versprochener Aktionismus mit bisschen drohen.

    Ok, wenns hilft.. :rolleyes:

    ich glaub nich dran.

    War doch nochmal bei der Beiratssitzung und da wurde in Abwesenheit des Fachdienstes die nächste Variante präsentiert:

    Die RWBP an der Goldbergrampe soll aufgehoben werden; die Folgebeschilderung oder sonstige Kennzeichnung waren wohl noch nicht geklärt.

    Die [Zeichen 254] sollen von der Ampel stadteinwärts hinter die Abfahrt (Lobedaer Straße) verschoben werden.

    Danke für die Info, das spart mir den Anruf bei der Radverkehrsbeauftragten zum Ergebnis der Runde.

    Dass die RWBP in diesem Abschnitt aufgehoben wird, ist ja letztendlich nur folgerichtig.

    Denn die "Lücke" in dem Gitter, dass Fahrbahn und Radweg trennt, ist da echt fies. Trotz angeschraubter Warnbake...

    Wenn das VZ254 ein paar Meter versetzt wird, also an den Beginn dieses Abschnittes, dann bleibt der Unfug, dass ich dann also von hier kommend, doch fahren darf?

    Was für Lückenschiss.

    Radfahren auf Fahrbahn erlaubt - verboten - erlaubt - verboten

    und zwar explizit mit [Zeichen 254]

    Meine Anfrage nach Transparenzgesetz zur Widmung ist noch immer unbeantwortet. Freitag gibts letzte Fristsetzung.

    Ich würde der Stadtverwaltung zutrauen, die Anfrage ausgesessen zu haben, mit dem Ziel, sie nicht beantworten zu müssen, da das fragliche VZ.254 dann ja nicht mehr dort steht... X/