So, heute war es dann so weit:
Die Rennleitung hat mich auf der Stadtroader Straße angehalten.
Es wurde sehr schnell sehr laut, weil mich die Vehemenz und Ignoranz des POK etwas angesäuert hat. Jawoll, die selben Argumente kann der POK natürlich mir vorhalten.
Ich bin wie immer brav auf dem rechten Fahrstreifen gefahren, vorn an der Fußgängerquerung blubbert noch jemand was von "Schnellstraße", wenig später krächzt irgendwas von hinten. hab ich nicht verstanden. Aber ich war so blöd, mich umzudrehen.
BlaueWanne, diesmal verständlich "Verlassen sie sofort die Straße"
Ich: "ahja. nö. Wohin auch." Weil: war hier
Dann pause und "Fahren Sie rechts ran"
Ich deute auf die Leitplanke, schüttel den Kopf und weise aufs Ende. Dort angekommen halte ich an.
Zwei Beamte steigen aus. "Guten Tag, ich bin Polizeihauptmeister S. von der Polizeinspektion Jena. Fahrzeugp.. ihren Ausweis bitte. ... Herr [...], sie werden Post erhalten, weil ein Bußgeldverfahren gegen sie eingeleitet wird. Weisungen des Polizeibeamten nicht befolgt und Verstoß gegen das Verbot des Fahrens mit dem Fahrrad hier.
Sagts und wendet sich dem Schreiben im Auto zu.
Ich: Sie können sich die Arbeit sparen. Hier besteht kein Verbot des Radverkehrs.
PHM: Doch, das besteht hier.
Ich: Nein, das besteht hier nicht. Ich darf hier völlig legal auf der Fahrbahn fahren.
PHM: wenn da ein Schild fehlt, dann untersage ich ihnen dann hiermit die Weiterfahrt auf dieser Fahrbahn.
Ich: Ach, und wie soll hier wegkommen dann?
PHM: Sie können die Straße dort über die Gleise verlassen.
Ich: Sie geben mir die Weisung, über die Straßenbahngleise auf dem Damm zu gehen. Mit dem Rad?
PHM: rechts und links ist alles einsehbar.
Ich: aha. Aber warum untersagen Sie mir die Fahrt mit dem Fahrrad hier?
PHM: Weil es zu gefährlich ist!
Ich: Was ist denn hier gefährlich? Tempo 50 und Autos? Ich darf hier fahren und es gibt keinen Grund, das Sie hier das Radfahren verbieten. Weshalb auch? Weil heute Samstag ist, aber Montag und Dienstag darf ich dann wieder, oder was?
PHM: Sie verlassen jetzt die Fahrbahn.
Ich: Nochmal: wie komme ich hier weg.
PHM: zu Fuß.
Ich: Wo?
PHM: dort bis zur Brücke
Ich: wo gehe ich zu fuß?
PHM: dort (und zeigt aufs grün)
ich: das ist sinnfrei. wenn es ihnen um eine gefährdung ginge, könnten sie auch bis zur nächsten Ausfahrt hinter mir fahren.
PHM: Sie fahren hier nicht, sondern gehen zu fuß!
Ich: diese Weisung geben Sie mir bitte schriftlich
PHM: das muss ich überhaupt nicht tun! Sie werden Post erhalten!
Ich: Oh, dann erhalten Sie bestimmt auch Post. Weil Sie Weisungen erteilen, die rechtswidrig sind.
Und an dem Punkt hätte ich eigentlich reagieren müssen und schnell auf die Fahrbahn treten müssen und das Rad dort schieben.
Denn im Gegensatz zum Verbot des Radverkehrs, das Abschnittsweise ja wirklich gilt - gibt es ein Verbot des Fußverkehrs nicht. Sehr ärgerlich.
Aber: wie der Zufall so spielt, hab ich Straße natürlich verlassen (auch eine dumme Weisung ist eine Weisung), bin parallel zur nächsten Auffahrt gefahren. Dort an der Kreuzung standen die 2 Beamten wieder. Ich hab freundlich gewunken und bin in deren Sichtfeld wieder auf die Stadtrodaer Straße aufgefahren.
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Das Ding ist: ich glaube nicht wirklich, dass ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Denn man wird sich die Situation vor Auslauf des Schreibens wohl nochmal ansehen und feststellen, dass da eben kein Verbot besteht.
Bleibt das Verhalten des Beamten.
Er hat ja zugegeben, dass es ihm egal ist, ob da ein Schild steht: er verweist mich der Fahrbahn, weil es gefährlich ist. Ich behaupte, dass ihm diese Entscheidung bei einem herkömmlichen Wochentag ohne besondere Ereignisse überhaupt nicht zusteht. Denn nach seiner Auslegung würde er mich schließlich auch Sonntag Nacht um 3 oder Montag Mittag um 12 von der Fahrbahn holen.
Es ist also eigentlich nicht das Verhalten (laut, ich aber auch) zu rügen, sondern die Fehlentscheidung.
Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich aber eigentlich gegen das Fehlverhalten. Hier habe ich aber eine Fehlentscheidung. Aber die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen Behörden(-Teile); nicht aber Personen. Daher doch eine DAB.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte. Wann setzt eigentlich die "Verfolgung Unschuldiger" ein? 