"Kommentar" in der FAZ mit 0 inhaltlicher Auseinadersetzung zum Urteil des OLG Hamm zu einem umgetretenen mobilen Blitzer:
OLG Hamm bestätigt: Blitzer umstoßen ist strafbar
Ein Mann stößt einen Blitzer um – das ist eine Straftat, hat nun das Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Und damit all jene in die Schranken gewiesen, die die…
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besser: die LTO
Wie ist das dann wohl zu beurteilen, wenn jemand sein KFZ verbotswidrig auf dem Gehweg oder im Haltverbot derart vor einem "Panzerblitzer" parkt, dass der nicht mehr einsatzfähig ist?
Vermutlich müsste man da den Willen zum Unbrauchbarmachen hinreichend sicher nachweisen, oder? denn im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte schließlich auch versucht mit "bin gestolpert" zu argumentieren. Was ja auch kein Vorsatz wäre. Nur wurde er wohl nicht beim "Stolpern" beobachtet ![]()