es gilt die ortsübliche Bekanntmachung.
Das ist - je nach Gemeindesatzung - eben in der Regel das Amtsblatt oder das schwarze Brett an der Bushaltestelle oder der Aushang an der Rathaustüre.
Wenn ich mir mal die Termine da anschaue, gab es bereits 2016 die 1. frühzeitige Beteiligung.
die 5.(!) frühzeitige Beteiligung dann 2019
und nein, es muss vor Planungsbeginn kein Abstimmungsgespräch mit Grundeigentümern geführt werden. Wozu auch? Man macht ein Entschädigungsangebot für Abriss bzw. ein Angebot für Flächenerwerb. Wer nicht mitmacht, der wird enteignet. Kann man toll finden, kann man blöd finden. Die Angebote für Flächenankauf sind in der Regel nicht ganz weit unten. Wenns an eine Enteignung ("Besitzeinweisung" geht), dann stehen am Ende aber oft geringere Werte als in Ankaufgeboten.
Und ja, wer nicht verkaufen will, hat eben oft (nur) die Möglichkeit, eine Maßnahme zu verzögern. Oder darauf zu hoffen, dass im Rechtsstreit die Argumente der Enteignung unzureichend waren.
So gesehen: es ist durchaus wahrscheinlich, dass das Land SH vorher mit dem EGT nicht über Optionen gesprochen hat. Aber das ist weder ein Fehler, noch ein Versäumnis, noch hätte das an den Planungen etwas geändert. Auch einer Vorbereitung des EGT bedarf es nicht. DAfür sind die Planungs- und Baufristen sowie die Vorgaben einfach lang genug.
Ein Bauvorhaben startet auch nicht, bevor nicht abschließendes Einvernehmen über alle dauerhaften oder zeitlich begrenzten Inanspruchnahmen besteht. Niemand fängt an, die Straße zu bauen, um dann am Ende den "Anschluss" nicht herstellen zu können, weil EGT-A nun nicht verkaufen will...
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ich würde mal anders herangehen:
stimmen die Angaben des Herrn Hoose?
Zitat
Vor allem zwei Dinge bereiten Thorsten Hoose Kopfzerbrechen. Zum einen müssten eine Lagerhalle und Teile eines anderen Gebäudes abgerissen werden, weil dort die Bankette der neuen Straße angelegt werden soll. „Die Halle habe ich mit Genehmigung gebaut und brauche sie zur Lagerung von Abfallprodukten, die beim Schlachten anfallen“, sagt er.
Was sagen denn die Unterlagen des PFV dazu? Mal in den Grunderwerbsplan schauen. Das ist auf der bob-Webseite die UL 10.1/3, also Thema Grunderwerb, Blatt 3. Achtung, plan ist gewestet.
in der Tat sieht man 2 kleine Nebengebäude(!) ausge-x-t im linken Teil der KArte, also nördlich der Hauptgebäude. Lager-halle. Soso, eine Halle... 6x4,5 und dazu 'n Flachdachanbau nördlich. Aber klar, "Halle".
bei google sieht das so aus: https://www.google.de/maps/@53.71550…1!1e3?entry=ttu
Feststellung: ja, es ist geplant, Nebengebäude abreißen zu lassen.
aber was sagt der Herr Hoose gleich noch?
Zitat
Ein Neubau an anderer Stelle auf dem künftig kleineren Grundstück sei nicht möglich. „Die Lastwagen und Traktoren, mit denen die Landwirte aus der Region die Tiere zu unserer Hausschlachtung bringen, benötigen ausreichend Platz zum Rangieren.“
ähm... nochmal blick auf das Luftbild... beide Nebengebäude können sehr wohl an der östlichen (im Plan oberen) Grundstückgrenze neu errichtet werden.
aber gut, Herr Hoose hat ja noch weitere Befürchtungen
Zitat
Zum anderen befürchtet Hoose, dass die breitere der zwei Zufahrten zum Hof hinter dem Geschäft, wo die Schlachttiere angeliefert werden, im Zuge des Umbaus der Straße wegfallen wird. „Die andere Zufahrt liegt zwischen zwei Gebäuden und ist für Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge zu schmal“, sagt er.
achso... er meint also die östliche Zufahrt. Mal einen Blick in die Planunterlagen geworfen:
achwie - er bekommt sogar eine noch breitere Hofzufahrt? Neu? mit ordentlichen Kurvenradien? Sowas aber auch
Für ordentliche Recherche war beim Abendblatt mal wieder keine Zeit, lieber irgendwelche "Betroffene" unhinterfragt ins Blatt jammern lassen. Maaaaan ey.