Beiträge von DMHH

    Seitenstreifen mit Zwangsaufleitung auf einen Radweg ohne Benutzungspflicht.

    25-rfs-004-s-JPG

    "Begründung" dafür: "Also als der Radfahrstreifen geplant wurde, war da eine Benutzungspflicht..."
    Toll, oder? Nach der Logik sollten wir also froh sein, dass nicht überall noch Straßenbahngleise in die Straße gelegt werden, weil zu Beginn der Planung noch eine Straßenbahn dort fuhr...

    Und auch gut, nur wenige Meter weiter:
    26-rfs-005-JPG
    Ich gebe zu, etwas schwer zu erkennen:
    Die Radfahrfurt ist mit Sinnbild "Radfahrer" sowie 2 gegenläufigen Pfeilen versehen!

    Die Radfahrfurt hätte man sich schenken können, wenn man den "Radfahrstreifen" vor der Fußgängerampel nicht auf den Radweg ohne Benutzungspflicht aufleiten würde. zumindest müsste die Radfahrfurt anders verlaufen.

    Viel fassungsloser macht mich aber die 2-Richtungs-"erlaubnis".
    Wo sollen denn die Radfahrer aus der "falschen" Richtung herkommen?! Aus Richtung Norden (Bürgerweide/Sievekingsallee) ist der Radweg nicht für beide Richtungen freigegeben. Aus der rechten Seitenstraße (Bethesdastraße)? Da hat es nichtmal einen Radweg! Für wen soll diese 2-Richtungs-Furt sein?
    Außerdem züchtet man sich so genau die Spaten heran, die auch einen Radfahrstreifen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen.

    Denn folgt man als Linksseiten-Radler der Radfahrfurt, findet man sich ruck-zuck auf dem Radfahrstreifen wieder. Klar kann man die Fußgängerampel benutzen. Vermutlich soll man das auch ... aber so für sich ist das da einfach mal wieder ein Beispiel grandioser Fehlplanung.

    Mangelnde Parkmöglichkeiten zwingen Autofahrer darüber hinaus auch immer öfter dazu rechtswidrig Radwege zuzuparken [...]


    ähm - nein? 8|
    Ein Zwang wäre es, wenn ein Polizeibeamter an jedem Radweg stünde, vorbeifahrende Autos anhielte und anordnete: "Parken Sie auf dem Radweg hier!"

    Es gibt kein Recht darauf, seine Karre im öffentlichen Raum abzustellen! (Anwohnerparkplätze und/oder Behindertenparkplätze mal außen vor)
    Wenn also alle Radwege zugeparkt sind, resultiert daraus dann der Zwang, eine Kreuzung zuzuparken? weil... sind ja keine anderen Parkmöglichkeiten vorhanden. ||

    Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu Situationen, die brenzlig sind und bei denen man fassungslos, verängstigt, wütend oder hilflos dasteht.
    Und häufig kommt da der Wunsch auf, jemanden anzuzeigen.

    Ich möchte die möglichen Wege und Un-Wege etwas näher beleuchten und hoffe so, Betroffenen etwas Mut zu machen oder die größten Illusionen zu nehmen.
    Um Missverständnisse zu vermeiden: ich.bin.kein.Anwalt. :!:

    Das Folgende beruht daher auf eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit Leuten, die damit beruflich zu tun haben.
    Wer Korrekturen anbringen möchte, möge dies bitte tun.

    Ich habe versucht, mich kurz zu fassen - aber vieles muss einfach betrachtet, erwähnt und erläutert werden.

    1) Unterscheidungen

    A) Ordnungswidrigkeit
    Ordnungswidrigkeiten sind so die kleinen Überschreitungen und Missachtungen der StVO.
    Falschparken, bei Rot fahren, Vorfahrt nehmen, hupen, dicht auffahren, Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand, und was einem sonst noch so im alltäglichen Leben auf 2 Rädern begegnet.

    B) Straftat
    Eine Handlung ist dann strafbar, wenn sie die im Strafgesetzbuch festgeschriebenen Bedingungen erfüllt.
    (freie! Definition durch mich)
    Die Anzeige einer strafbaren Handlung kann mündlich oder schriftlich bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erfolgen.
    In aller Regel geht man zum nächsten/bekannten Polizeikommissariat und erklärt dem Beamten, dass man eine Anzeige stellen möchte wegen folgenden Sachverhaltes: ...
    Typische Stratbare Handlungen: Körperverletzung, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    zum Thread mit den Strafanzeigen geht's hier lang

    Zeugen, Kameraaufnahmen etc. sind leider in vielen Fällen keine hinreichende Begründung für die Staatsanwaltschaft, da ein Strafverfahren draus zu machen.
    Anders siehts bei Ordnungswidrigkeiten aus. Da stehen die Chancen nicht schlecht, dass da was bei rumkommt. Muss man sich nur mal in den Tatbestandskatalog einlesen und die relevanten TBNRs rauspicken.

    Aber ich denke, dies würde in diesem Thread zu weit führen. Vielleicht sollten wir das in einem separaten Thema diskutieren. Da bin ich aber ehrlich gesagt noch unentschlossen, ob ich hier "in aller Öffentlichkeit" (höhöhöhö) die DOs and DON'Ts, die WHY - WHY NOTs und sämtliche Erfahrungen bzgl. des "richtigen" Vorgehens ausbreiten/darlegen sollte...

    hmm. mal mit dem Oberchecker schnacken :saint:

    Aaaaaaaalter...
    Ich bin sicherlich auch nicht langsam unterwegs. Doch gerade deswegen nutze ich so gut wie keine Radwege.
    Im video wird selbst auf den schmalsten Handtücher und an bekannten Problemstellen voll draufgehalten.

    Finde ich unter aller Sau. Wer auf den Radwegen so schnell fahren kann, hat auf der Fahrbahn auf der im Video zu sehenden Hausstrecke (Wandsbeker Ch., Lübecker Str., Steindamm) überhaupt keine Probleme, im Verkehr mitzuschwimmen.

    Ich(!) kann mich nicht einerseits darüber aufregen, wenn mich Autofahrer ohne ausreichenden Seitenabstand überholen, wenn ich es als Radfahrer nicht besser mache.
    Ja, da latschen Fußgänger auf den Radweg. Und ja, das ist doof und gefährlich. In den Situationen im Clip sind die Fußweglatscher aber entweder schon lange aufm Radweg oder ihr träumerisches Wandeln eben dorthin deutlich erkennbar. All das gibt aber keinen Freischein für "fast über den Haufen fahren".

    Auch wenn ich unterstelle, dass der Fahrradfahrer hier in jedem Falle bremsbereit war - das Überholen des Radfahrers auf dem schmalen Radweg im Steindamm... das war eine Frechheit und streng genommen anzeigewürdig. Da ist einfach mal kein Platz für so ein Manöver!

    Schön auch die Kommentare des Urhebers beim Videoportal zur Problematik der roten Ampeln: "wenn Fußgängerampeln ohne Fahrradpiktogramm rumstehen, gilt die Ampel der Fahrbahn." (sinngem.) ... 8|
    ääääh... so pauschal mal .. nein?

    Na immerhin werd ich dem Radfahrer wohl nicht begegnen, solange er auf dem "Radweg" und ich auf der Fahrbahn fahre...
    *grusel*

    Schutzstreifen

    1) Was ist eigentlich ein Schutzstreifen?
    naja, kurz gersprochen: der hässliche kleine Bruder vom Radfahrstreifen.
    Ist im Straßenquerschnitt nicht genug Platz vorhanden, um Radfahrstreifen + Richtungsfahrbahnen zu realisieren, darf man über einen Schutzstreifen nachdenken.

    Schlagen wir mal nach, was die VwV-StVO dazu schreibt:

    Zitat

    Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff.

    aha. Statt wie beim Radfahrstreifen eine durchgezogene Linie (Z.295), wird hier eine unterbrochene Linie aufgemalt. Und, wichtiger Unterschied: hier ist konkret vom Sinnbild "Radfahrer" die Rede!


    2.) Situation in Hamburg
    ums kurz zu machen: eher gruselig.
    Es werden die gleichen Fehler gemacht wie bei den Radfahrstreifen.
    - zu schmal
    - zu oft zu dicht an parkenden Autos vorbei

    Hier mal ein Beispiel des so oft gefeierten Hofweges in Hamburg:

    20-szstr-001-JPG

    Wir stellen fest, dass es zwar einen Schutzbereich zwischen dem Radfahrstreifen und der Parkfläche gibt, der aber bei weitem nicht ausreicht.
    Im Foto erkennt man klar das übliche Problem recht deutlich. Während der schwarze PKW noch radfahrerfreundlich geparkt wurde, sieht es bei den 2 hinteren PKW deutlich schlechter aus. Beim mittleren kann man vielleicht sogar noch weit links auf dem Schutzstreifen fahrend einer öffnenden Autotüre ausweichen. Beim hinteren Wagen aber keinesfalls.

    Die Lösung bestünde hier - wie auch bei den Radfahrstreifen darin, paralleles Parken zu untersagen. Wo keine Autotüren, da keine Gefährdung durch sie.
    Aber in Hamburg ist so eine Forderung utopisch. Hoch 3.


    Schauen wir uns dieses Foto an:
    21-szstr-002-JPG

    Weidestraße in Hamburg. In Höhe der Sprunginsel wird der Schutzstreifen verschwenkt.

    Hier tauchen 2 Probleme auf:
    - Wer auf dem Schutzstreifen fährt, läuft Gefahr, in Höhe dieser Sprunginsel von einem Kfz überholt zu werden.
    - Inkonsistenz in der Anwendung der Schutzstreifen, denn an der folgenden Sprunginsel ist kein Schutzstreifen aufgemalt!

    Beide Probleme hängen unmittelbar zusammen. Wird ein Schutzstreifen angelegt, muss die restliche Fahrbahn so breit sein, dass sich 2 Fahrzeuge gefahrlos begegnen können (siehe oben)
    Im Foto erkennt man, dass zwischen Schutzstreifen und Sprunginsel eine Fahrspur ist, die breit genug ist, dass ein PKW diese befahren kann. Denn die Anforderung an den Schutzstreifen ist, dass eine Mitbenutzung durch den Kraftfahrzeugverkehr nur selten erfolgt. Viele Autofahrer zwängen sich hier an Radfahrern vorbei, da aus Sicht des Autofahrers alles seine Richtigkeit hat. Der Radfahrer hat ja schließlich seinen Radweg...
    In den Fällen, in denen die Breite nicht ausreicht für Fahrspur + Schutzstreifen, wird - und muss - auf einen Schutzstreifen verzichtet. Denn wenn der Kfz-Verkehr ständig drüber fährt, ist die Bedingung "seltene Mitbenutzung" nicht mehr gegeben.

    Wir haben also mal vschwenkte Schutzstreifen, mal keine Schutzstreifen...


    Besonders interessant finde ich diesen Schutzstreifen:
    22-szstr-003-JPG
    Z.340 - unterbrochene Linie, Sinnbild "Radfahrer"
    und... oh, was ist das da rechts bitte? Z.237!

    An einem Schutzstreifen? nein, Schutzstreifen können gar nicht mit Z.237 versehen werden, sind sie doch Teil der Fahrbahn und kein Sonderweg.
    Sollte es sich hier um einen Radfahrstreifen handeln? Nein, Radfahrstreifen sind mit Z.295 (durchgezogene Linie) abgegrenzt.

    Also gilt Z.237 hier für gepflasterten Hochbord-Bereich? Nein, das ist ein Gehweg. Denn der muss vorhanden sein, bevor Z.237 aufgestellt werden kann...


    3) Benutzungspflicht
    Dass das, was in Hamburg als Schutzstreifen verkauft wird, auch grundsätzlich erstmal ein Schutzstreifen ist, sollte klar sein. Durch fehlende Anforderungen hinsichtlich der Beschilderung reichen eben ein paar weiße Kleckse auf der Fahrbahn.

    Die Benutzungspflicht ergibt sich erstmal aus dem Rechtsfahrgebot der StVO, §2 Abs.2

    Zitat

    Es ist möglichst weit rechts zu fahren, [...]

    Das Rechtsfahrgebot endet aber dort, wo die eigene Gefährdung beginnt. Es muss sich niemand in den Gefahrenbereich einer sich öffnenden Autotür begeben. Es gilt auch hier der Grundsatz: 0,8m bis 1,5m Abstand von parallel parkenden Autos.

    Aber auch hier taucht eben vielfach das Wahrnehmungsproblem wie bei den Seitenstreifen aka. "Hamburger Radfahrstreifen" auf. Einem Autofahrer kann nur selten vermittelt werden, warum man denn nun nicht "auf dem Radweg!!!" fährt, sondern daneben.

    4) Unterschiede / Gemeinsamkeiten / Zusammenfassung

    Radfahrstreifen Schutzstreifen
    Anforderungen [Zeichen 237] + Z.295
    mind. 1,50m Breite (inkl. Z.295[!!!!])
    Sinnbild "Radfahrer" + Z.340
    Mindestbreite: 1,50m (inkl. Z.295[!!!!])
    Schutzraum optional
    indirekt,
    "Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet."
    Schutzraum optional
    Teil der Fahrbahn nein, Sonderweg ja
    Kfz überholt fahrenden Radfahrer... nein. "Vorbeifahren", da Sonderweg und nicht Teil der Fahrbahn ja,
    da Schutzstreifen Teil der Fahrbahn
    Überfahren durch Kfz erlaubt ja,
    wenn so nicht anders zu erreichende Parkplätze angefahren werden. Dann unter größter Vorsichtung und ohne Radfahrer zu behindern
    ja
    halten erlaubt nein ja
    parken erlaubt nein nein

    und hier noch ein paar Bilder aus dem Alltag:
    23-2013-12-10-Dammtorstra%C3%9Fe-jpg
    Nennt man wohl "Corporate Identity" oder so ähnlich <X

    und fast die gleiche Stelle mal aus einer anderen Richtung:
    24-004-JPG

    Na, wo ist der Seitenstreifen aka "Hamburger Radfahrstreifen"?
    Die Stelle ist besonders perfide, da man hier aus einer rechtskurve kommt und bestenfalls ein Bus neben einem ist. haste keine Chance...

    Ein Thema, das mir schon seit einiger Zeit unter den Nägeln brennt. Kocht Hamburg doch hier mal wieder sein eigenes Süppchen.

    1) Was ist eigentlich ein Radfahrstreifen?
    Die VwV-StVO erläutert in Punkt 10:

    Zitat

    Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.

    Also: Zeichen 237 (= [Zeichen 237] ) , dicker Strich als Abgrenzung von der Fahrbahn. Optional kann [Zeichen 237] sogar wiederholt werden.
    Das klingt doch recht eindeutig.
    ein kurzer Griff in meine Bilderkiste:
    16-RFS-01-s-jpg
    Alles da. Zeichen 237, Zeichen 295 und sogar ein Sinnbild "Radfahrer".


    2) Situation in Hamburg

    Schauen wir uns mal einen typischen Radfahrstreifen an.
    17-RFS-02-jpg

    Wir erkennen wieder Z.295 als Abgrenzung von der Fahrbahn. Wir erkennen wieder das weiße Sinnbild.
    Was aber nicht zu erkennen ist: [Zeichen 237] (Z.237)
    Den habe ich dort nicht weggeschnitten oder retuschiert - der ist nicht vorhanden!

    Ich könnte hier noch lustig 50 weitere Bilder einstellen, die alle genau! so! aussehen. An allen nahezu allen! Radfahrstreifen im Hamburger Stadtgebiet fehlt Z.237!


    3) Was bedeutet dies nun konkret?
    Da die VwV-StVO eindeutig klarstellt, was ein Radfahrstreifen ist, kann das hier kein Radfahrstreifen sein. :rolleyes:
    Wir erinnern uns: Radfahrstreifen = Z.295 + Z.237
    Nach der Logik: "A = X+Y" kann A nicht auf einmal definiert werden als "A = X"
    Demzufolge sehen wir hier keinen Radfahrstreifen. Denn das Konstrukt erfüllt einfach die Bedigungen nicht, die die VwV-StVO für einen Radweg aufruft.

    Wenn es kein Radfahrstreifen ist, was ist es dann?
    Nun, eine Orientierung gibt hier Z.295.

    In der StVO ist zu diesem Z.295 in der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) "Vorschriftzeichen" unter der lfdNr 68, dort im Nachtrag "Erläuterung" in Punkt 2:

    Zitat

    Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen.

    Klingt logisch, oder? Das Z.295 gibt es in 2 baugleichen "Varianten".
    Einmal kann die durchgezogene Linie 2 Fahrspuren abtrennen. Das kennen viele: In Kurven ist die "Mittellinie" meist durchgezogen, darf nicht überfahren werden.
    Ein anderes Mal kann die durchgezogene Linie aber auch Fahrbahnbegrenzung sein.
    Also: die Linie kann links der Fahrspur auftauchen, oder rechts. Oder gar nicht. Oder rechts und links.

    Und in dem obigen Beispiel taucht sie nun rechts auf und ist damit Fahrbahnbegrenzung; trennt also einen Sonderweg oder Seitenstreifen von der Fahrbahn ab.

    Wo ist der Unterschied zw. Sonderweg und Seitenstreifen?
    Ein Sonderweg ist ein, einer bestimmten Verkehrsart vorbehaltener Weg. Ein Radweg ist ein Sonderweg. Oder ein Radfahrstreifen. Auch Sonderweg. Gehweg. Sonderweg.

    Wir haben aber festgestellt, dass das für Hamburg stellvertretende Foto keinen Radfahrstreifen (= Sonderweg) zeigt.
    In diesem Fall grenzt Z.295 einen Seitenstreifen ab.

    Was bedeutet dies nun für den Radverkehr?
    StVO §2, Abs. 4, Satz 5:

    Zitat

    Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.

    Diese Konstrukte dürfen benutzt werden, müssen es aber nicht. Zumindest nach Auslegung StVO und zugehöriger VwV-StVO

    4) Treppenwitz
    Schaut man sich mal Bilder bei GoogleStreetView an, die in Hamburg bekanntlich 2008/2009 aufgenommen wurden, so fällt auf, dass der heutige Status damals quasi genau umgekehrt war.
    Fand man damals kaum einen Radfahrstreifen ohne Z.237, sind seit 2010(?) kaum noch Radfahrstreifen mit Z.237 anzutreffen!

    Die wurden abmontiert!

    Wer jetzt denkt: na endlich. Dann muss ich die schmalen Dinger, die teilweise so dicht an den Außenspiegeln der parkenden PKW vorbeiführen, auch nicht mehr benutzen, der irrt leider!
    Die Polizei und der Rechtsverd... StVO-Profilier... ähm.. also jedenfalls ist Herr Schubert von der BWVI der Meinung, dass sich eine Benutzungspflicht ergäbe, weil das ja immer noch ein Radfahrstreifen sei.

    Ich hatte vor einigen Tagen mal mit dem "Radverkehrsverantwortlichen" (Herr Böhm) unser Stadt gesprochen und ihn gefragt, was er denn auf diesem Foto hier sieht:
    18-RFS-003-jpg

    Die Antwort: "Radfahrstreifen. Da fehlen die Piktogramme. Die hat man wohl vergessen."
    Soso, die hat man also vergessen.
    Ich bin mir nicht sicher, ob diese durchaus exklusive Meinung auch nach einem kurzen Blick durch GoogleStreetview Bestand hat.
    Einfach mal die Strecke Richtung Westen durchklicken.

    Das, was wir hier sehen, ist wohl eindeutig ein Seitenstreifen. Parken wird hier geduldet, ist vermutlich sogar vorgesehen.
    Dies bedeutet, der einzige Unterschied, zwischen einem Radfahrstreifen und einem Seitenstreifen hier in Hamburg sollen ein paar
    lausige weiße Piktogramme sein? Piktogramme, die die StVO für Radfahrstreifen nichtmal vorschreibt?

    Und das liebe Stadt, kann rechtlich keinen Bestand haben! Vorschriftszeichen, Gebotszeichen sind nicht umsonst so aufzustellen, dass man sie sieht. Auch wenn es mal schneit oder Laub draußen rumliegt. Aus diesem Grund ist auch eine weiße, auf die Straße geschmierte "30" ohne das entsprechende rot umrandete Verkehrszeichen nichtig. Das hat dann 0 Bedeutung. So wie auch ein Sinnbild "Radfahrer" per se absolut 0 rechtliche Bedeutung hat. Da kann man auch ne Packung Joghurt nehmen und den auf die Straße werfen. Der hat dann genauso viel rechtliche Wirkung wie ein "Sinnbild Radfahrer".

    5) Der liebe Autoverkehr
    Das alles würde mich nicht weiter stören. Lass doch die Radfahrstreifen Seitenstreifen mit Piktogrammen sein.

    Tatsache ist jedoch, dass wir in Hamburg nach dieser Rechtsauffassung/Rechtsauslegung Radfahrstreifen haben, die zwar benutzungspflichtig, aber mitten durch die Dooring-Zone laufen und damit kreuzgefährlich sind!
    Will man dieser Gefahr aus dem Wege gehen und hält Abstand von den Autotüren, kann man natürlich keinem Autofahrer in 10Sek vermitteln, wieso man nicht auf dem "Radweg!!!!" fahren möchte. In keiner anderen Straße kann man hupen, brüllen, enges Überholen so schnell und "effizient" provozieren wie in einer Straße mit "Radfahrstreifen", den man nicht
    - benutzen kann
    - benutzen muss
    - benutzen sollte

    Wer das nicht glauben möchte, fahre bitte einmal die Richardstraße, Wagnerstraße, Ritterstraße, den Eilbeker Weg oder Dammtordamm auf der Fahrbahn mit 15km/h entlang!


    Ich sage nicht, dass Radfahrstreifen eine schlechte Idee sind. Das sind sie nicht. Es gibt auch in Hamburg gute Radfahrstreifen. Washingtonallee stadteinwärts. komfortabel breit, genügend Abstand zu parkenden Autos. Doch ist das, was im Altbestand ist, ein Frechheit.
    Auch und insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier Benutzungspflichten quasi "von oben" angeordnet werden, wo die StVO und VwV-StVO deutlich andere Schlüsse zulassen.

    Ich kenne keinen einzigen Radweg/ Streifen oder wie die Dinger auch immer heißen, die den Rechtsnormen entsprechen.

    Hier in Hamburg hats genau dort seit wenigen Wochen den wohl allerersten Radfahrstreifen, der sämtlichen Vorschriften genügt. :)
    Gut, er ist nur 50m lang - aber immerhin verfügt er über Z.237, ist breit genug und führt nicht parallel zu parkenden Autos!

    Alle 3 Punkte werden sonst in Hamburg als "nice-to-have" bzw. "egal" oder "häh?" aufgefasst :D

    Aber eben auch nur dafür. Das diese Abteilung je etwas von der Radverkehrsstrategie gehört hat, wage ich stark zu bezweifeln.


    Bei allem berechtigen Hass auf die Ergebnisse der Baumaßnahmen unter Federführung des LSBG:

    mit der Argumentation könntest du allen Baumaßnahmen unterstellen, dass die verantwortlichen Projektmitarbeiter noch nie etwas von einer Radverkehrsstrategie gehört haben.

    Fakt ist, dass der LSBG (Landesbetrieb...!) gewissen betriebswirtschaftlichen Planungszwängen unterworfen ist. Dies führt dazu, dass Planungsgrenzen dem Motto "so klein wie möglich" folgen. Und darüber hinaus müssen Planungsausschreibungen an externe Büros gehen. Denn der LSBG kann mal nicht eben so 30 neue Leute für Projket XY einstellen und danach wieder rauswerfen.
    Der LSBG setzt also letztendlich nur die Vorgaben der Politik (so wenig Kohle wie möglich!!!!!) um, ist aber gleichzeitig der Buh-Mann. Denn es plant ja nicht der Senat, sondern LSBG...

    Klar könnte man für jede Kreuzung, für jede Bushaltestelle schonmal in zumindest diesem Abschnitt tip-top-Radverkehrsanlagen errichten, die sämtlichen Inhalten der PLAST/ERA folgen. Das hätte aber dann die Konsequenz, dass alte Radwege und neue Radwege mal eben einfach so im Nirvana enden/beginnen.

    Und wir sollten uns ebenfalls vor Augen halten: "hier" tummeln sich die Freaks.
    Hier schaut nicht die berühmte Oma Müller rein. Oma Müller ist froh, wenn sie mit dem Rad auf dem Radweg rumgurken kann. Ob der Schlenker macht oder ob sie eine eigene Ampel hat, ist ihr erstmal egal. Der Radweg ist benutzbar.
    Aber Oma Müller ist die erste Person, die mit ihrer Rentner-Clique einen persönlichen Brief an ihren Bezirkspolitiker schreibt und beim Abendblatt und den Lokalblättchen auf der Matte steht. Oma Müller wird auch zugehört, weil sie ja Lebenserfahrung hat und im Großen und Ganzen die Meinung vieler Politiker widerspiegelt. Hauptsache überhaupt Radwege. Wie konkret die ausgestaltet und geführt werden - davon haben nur die Planer eine Ahnung.

    Und bei den Planern stapeln sich eben die Vorgaben und Richtlinien, wie eine Kreuzung auszusehen hat. Ja, der Radverkehr fällt hinten gerne mal runter oder wird so irgendwo an den Rand der Anlagen geklatscht. Das ist in den seltensten Fällen Absicht oder Hinterlist. Das ist der Politik (Finanzen) und dem Hierarchischen Wesen eines Landesbetriebes geschuldet.
    Als Planungsbüro willste ja auch in Zukunft den Zuschlag zu Ausschreibungen erhalten. Wenn deine ersten Planentwürfe aber in Grund und Boden kritisiert werden, weil damit der "Verkehr zum Erliegen käme", wirste die in Zukunft überlegen, wie du was machst.
    Und auch als LSBG-Mitarbeiter biste dir zwar im klaren darüber, das bestimmte Anlagen anders geplant besser wären - doch haste da selbst ja ein gewisses Interesse, dass dein Chef beim Vorstellen der Planungen nicht immer eins aufn Deckel bekommt. Und von wem bekommt er eins aufn Deckel, wenn der Autoverkehr an Stellen mal zurückstecken müsste?
    Genau, von den Politiker-Fuzzis, die mal wieder Bürgernähe demonstrieren müssen und sich gegen jede vermutete Benachteiligung des Autoverkehrs wehren.

    Gibt es da oben einen ordentlichen Pizzadienst? 8o


    Nachdem ich angefangen habe, das in meinen Augen gerechtfertigte Trinkgeld für Lieferungen in die 5.Etage zu meinen Mietnebenkosten zu rechnen, bestell ich deutlich weniger als vorher :P
    (Getreu dem Motto: "bei DER hohen Miete kann ich mir jetzt kein essen mehr liefern lassen!!!")

    Aber hier hat's durchaus vernünftige Pizzadienste. Auch ein sehr guter Chinese liefert noch zu mir :)

    das sind aber immer noch Fußgängerüberwege, an denen der Radfahrer keinen Vorrang genießt.
    die von Malte angeführten Überwege sind lustigerweise so angelegt, dass man als Radfahrer drüberfahren _muss_ und der Autofahrer, wenn er abbiegt, dem Radler qua §9 StVO Vorrang gewähren muss.

    zzgl.jpg

    so ungefähr :)

    oh. der Blumenladen-LKW unmittelbar nach der S-Bahn-Brücke ist interessant. Denn der steht da in jeder meiner Aufnahmen und nun auch in deiner.
    Sollte man vielleicht mal über eine OWi-Anzeige nachdenken. Ich hab mich mit denen schonmal unterhalten und die meinten dann so sinngemäß "ausnahmsweise. entladen. ja, ist doof... aber wir passen auf.."

    Das sieht mir hier nicht mehr nach "nur mal kurz" aus, sondern nach wiederholt und immer wieder.
    Aber das Video ist toll. mal eine ganz andere Perspektive 8o
    gruselig, sowas noch Radweg zu nennen. Man erkennt übrigens tatsächlich super, wo die Planungsgrenze des Projektes verläuft. Man erkennt an 2 Stellen, wo der neue Radweg an den alten angeflanscht wurde. Und in jedem Falle einfach kreuzgefährlich. Der Schlenker vor dem WienerWald ist nämlich auch nicht ohne, wenn du den Berg runterkommst und mit sowas absolut nicht rechnest. Wenns dir da den Lenker verreisst - autschn.


    @DMHH Anstatt sich ein 15,- Euro-Ticket verpassen zu lassen und dagegen gerichtlich vorzugehen (kannst du nur dann gewinnen, wenn du eine Gefährdung auf dem Radweg oder dessen Unbenutzbarkeit glaubhaft machen kannst), wäre es doch sinnvoller, gegen die Benutzungspflicht eines solchen "Radwegs" Widerspruch einzulegen und bei dessen Ablehnung zu klagen. Die 15,- Euro-Nummer bringt leider nichts für den Radverkehr.

    Da hast du zweifelsohne mal verdammt recht!
    Ja, ich sollte klagen. Aber - lame excuse - ich hab momentan in meinem Zeitmanagement andere Prioritäten. :)

    Klar, das sind nur mal 'n paar Minuten, um ein Schreiben aufzusetzen. Musterbrief vom ADFC nehmen und fertig.
    Aber man muss ja am Ball bleiben und so. Termine und Fristen einhalten etc.

    Beim ADFC wurde bereits angeregt, eine sinnvolle(!) und lesbare "Handlungsanweisung" für Klagen gegen die BP zu erstellen. Was-wann-wo-wie-warum-bei-wem-was-danach-mit-Fristen-etc.

    Hab aktuell keine Lust, mich da selbst einzuarbeiten. :rolleyes:

    Als "preiswerte Alternative" zu einem ja leider meist auch recht lauten Lokal würde ich meine Wohnung anbieten - wenn wir mal irgendwo in Wandsbek/Barmbek/Eilbek/Hamm die Ecke unterwegs sein sollten.

    Vorher kurz Edeka/Toom/whatever bisschen Knabberkram und vielleicht n Bierchen organisieren.
    Wenn wir nicht mehr als 8 Leute werden, klappt das ganz gut.
    Hätte darüber hinaus auch den Vorteil, dass man schnell mal irgendwas im Netz recherchieren könnte, ohne auf Smartphone-Speed und Tablet-Bildschirm angewiesen zu sein.

    Also ... das Ganze als Option verstehen. :whistling:
    Ich sage allerdings auch nicht "nein", wenn einer ein eher ruhiges Lokal kennt, das gemütlich ist.

    die Verschwenkung da beruht auf der Tatsache, dass der alte Radweg dort vor dem Umbau unverschwenkt entlang führte :D

    Mit dem Umbau hat man den Entschluss gefasst, die Radfahrer zwischen der Abbieger- und der Geradeausspur auf die Fahrbahn zu führen.
    Damit das aber klappt, musste man den Radweg eben "nach links" rüber führen. Da wird dann eine Verschwenkung draus.

    Da ich manchmal ein wenig mitbekomme, wie LSBG Baumaßnahmen plant, vermute(!) ich, dass das Plangebiet sehr eng gefasst wurde.
    Hier hätte man den Radweg zwischen der Kreuzung Erdkampsweg/Hummelsbüttler und der Alsterbrücke anfassen, komplett neu planen und bauen müssen.
    Im Norden hat man das einfach nicht gemacht. Da wurde der bestehende Radweg so weit wie möglich belassen. Vermutlich, weil die Plangrenze für die Umbauaktion hier gezogen wurde:

    südlich der eingezeichneten Linie ist alles beim Alten. nördlich davon wurde Asphaltiert und neu gepflastert.
    Mit dem hier angesprochenen Ergebnis: man hat eine Verschwenkung zur Fahrbahn hingebaut, wo man eigentlich schon viel weiter "oben" den Radweg parallel an die Fahrbahn heranführen müsste.
    Richtig wäre hier nämlich der Rückbau des "Radweges" und Umwandlung in einen breiten Radfahrstreifen gewesen. Der würde dann komplett die ganze Bergabstrecke Richtung Kreuzung parallel zum Autoverkehr ohne Verschwenkung geführt werden.

    Aber so: Geld gespart für "sieht gut aus, passiert schon nichts" :)


    edit: typo

    edit2: wenn ich mir meine Beiträge so durchlese, befürchte ich, dass ich am "Stoiber-Syndrom" leide. Hat nix mit Geiselnahme zu tun, eher mit der Tatsache, dass in meinem Kopf ganz ganz viele Argumente rumschwirren, ich die aber so schnell gar nicht tippen kann, wie sie mir in der richtigen Reihenfolge und logisch aufeinandere aufbauend einfallen. Ich hoffe ja immer, dass der Leser dann die logisch nötigen Zwischenschritte selbst macht und Argumentationslücken eigenständig füllt... :whistling:

    achja, just to know:
    an der Kreuzung hatten sich innerhalb von 10 Tagen(?) 8 teilweise schwere Unfälle ereignet. Die Abbieger aus Richtung Fuhle nach links in den Maienweg haben den Gegenverkehr nicht beachtet. Konsequenz: die Ampelschaltung wurde geändert. Linkabbieger haben jetzt eine eigene Phase.

    Versuch das mal einer für Radfahrer und Fußgänger durchzusetzen. Gab ja schon mehrere Ansätze, an Kreuzungen ein "gesamtrot" einzuführen, so dass Fußgänger (und Radfahrer?) in alle Richtungen über die Kreuzung können. Vorbild ist hier wohl Japan, afair.
    Der gesamte motorisierte Verkehr steht und jeder kann über die KReuzung wuseln. find ich geil. würd ich auch als bekennender "Schnellfahrer" radikal mein Tempo auf 10km/h reduzieren.

    das hat der ADFC auch schon eine Stellungnahme zu geschrieben.

    An der Kreuzung hört für mich der Spaß übrigens auf. Als ich das erste Mal drüber gefahren bin, hab ich schallend gelacht und erstmal das Smartphone für Fotos rausgeholt.

    Wenn du aus Richtung Fuhle kommst und direkt links in den Maienweg abbiegen willst:
    ätsch, geht nicht. Radweg mit Z.237 und verdammt früh durchgezogene Linie, keine Abfahrt, nix. Entweder schon in der Fuhle auf der Fahrbahn bleiben und einordnen ... oder indirekt abbiegen und 3x warten.

    Wenn du aus Richtung Fuhle kommst und geradeaus in den Erdkampsweg willst, wirst du auf der Radfahrspur fahrend zwingend!!!!! und kompromisslos ohne jeder Chance auf einen Radweg ohne Benutzungspflicht geleitet. wtf?!

    und wenn du die andere Richtung fährst, aus Richtung Norden den Erdkampsweg bergab, das ist noch viel schöner. Der Erdkampsweg ab Langenhorner hat keinen benutzungspflichtigen Radweg. Aber just südl. der Kreuzung Hummelsbüttler beginnt einer. Der aber nicht zumutbar ist.

    die Abbieger-Variante wie im Bild zu sehen, finde ich per se nicht schlecht. Hamburger Straße/Adolph-Schönfelder und Fuhle/Drosselstr. gibts sowas auch. funktioniert 'eigentlich' ganz gut. Klar, alles was nach 'eigentlich' kommt, ist gelogen... aber sei's drum.

    viel schlimmer find ich nach der Kreuzung Richtung Fuhle dann die Verschwenkung vor dem WienerWald. Und dahinter geht das Elend ja erst Richtig los. Stichwort: 60cmBreiteRadwege...

    Ich fahre über diese Kreuzung, egal in welche Richtung, nur noch auf der Fahrbahn. Wenn der Rennleitung das nicht passt, bin ich gerne bereit, die 15,- Verwarngeld bis vors Gericht zu bringen. :)
    Das Angebot, die Polizei zu rufen und Anzeige wegen "Nichtbenutzung eines benutzungspflichtigen Radweges" zu stellen, mache ich übrigens ganz ganz vielen Autofahrern. Wollte nur noch nie einer annehmen. ^^

    ich kann aus Hamburg berichten:

    stinknormale Radwegparker werden nicht abgeschleppt.
    Bei Radwegparkern, die den Verkehr dadurch gefährden, dass sie nicht einsehbare Kreuzungen schaffen, stehen die Chancen nicht schlecht.

    Bei Anzeigen wird die Bußgeldstelle in nahezu jedem Fall tätig.
    Hier gilt aber das Opportunitätsprinzip: Wenn die Bußgeldstelle nicht möchte, weil z.B. gerade Vollmond ist oder der Wagen dem netten Nachbarn des Sachbearbeiters gehört, wird keine OWi-Anzeige gemacht. Fertig. Aus die Maus. Der Anzeigende hat weder Anspruch auf eine Verfolgung der Anzeige, noch Anspruch auf Mitteilung der Ergebnisse/des Bearbeitungsstandes oder gar einer Begründung für Nichtverfolgung.

    Selbst wiederholte Anzeigen von Falschparkern an immer den selben Stellen führen hier in Hamburg nicht zu erhöhtem Kontrolldruck oder gar einer "so, nu aber Schluss hier, heute schleppen wir mal ab!"-Aktion. Zumindest ist mir nichts derartiges bekannt, auf meinem Arbeitsweg noch nie passiert. Vielleicht ist der auch nicht "chic" genug. Wenn ich dann mal meine Villa in Winterhude an der Alster hab, schau ich mal, ob ich die Polizei und Ordnungsbehörden von intensiverer Kontrolle meiner Straße überzeugen kann. :P