Beiträge von DMHH

    @DMHH

    Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.

    Solche formalen Schlupflöcher empfiehlt es sich, einem gegnerischen Juristen von vorneherein zu vernageln. Jedem Widerspruch gegen ein Teilstück kann man z.B. die Formulierung "unabhängig vom Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen x und y lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z insgesamt Widerspruch ein." Anschließend folgt die Begründung für den Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z. Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.

    Ich hab das alles jetzt so weit gemacht, bin also jeden Abschnitt einzeln angegangen.

    Nun gibt es zwischen Sandstücken und Wurmkamp ein VZ.241, rechtseitiger Radweg.
    In die Gegenrichtung, also von Sandstücken Richtung Wurmkamp ist ebenfalls VZ.241 angeordnet, ein linksseitiger Radweg. (einen rechtsseitigen gibt es dort auf der anderen Straßenseite der Hauptstraße zusätzlich).

    Verwurste ich den rechtsseitigen Radweg und den linksseitigen Radweg in diesem Abschnitt in einem Punkt, oder sollte ich dazu 2 Punkte machen?

    12. [...] zwischen Wurmkamp und Sandstücken, Fahrtrichtung Ost, VZ.241 [...]
    13. [...] zwischen Sandstücken und Wurmkamp, Fahrtrichtung West, linksseitiger Radweg, VZ.241 [...]


    oder
    12. [...] zwischen Wurmkamp und Sandstücken, VZ.241 in beide Fahrtrichtungen, damit rechtsseitiger und linksseitiger Radweg [...]

    Beim Schreiben des Widerspruches bin ich noch über diese kleine Köstlichkeit gestolpert, die außerhalb meines beanstandeten Gebietes liegt.

    Wenn der Platz nicht für Radweg und Gehweg ausreicht, nimmt man eben von beiden Seiten so viel weg, dass die Belange beider Parteien gleichmäßig beschnitten werden. :thumbup:

    Breite Radweg an Engstelle: 1,10m
    Breite Fußweg an der Engstelle: 1,10m

    auf den Stein genau ausgezählt.

    danke für die Info mit der Belastbarkeit einer handelsüblichen Autoscheibe :)

    Ich ... äh... kenne auch Radfahrer, die den hupenden und drängelnden, schneidenden oder im Wageninneren wild gestikulierenden Autofahrern an der nächsten Ampel gerne mal einen "einschenken". Faust an die Seitenscheibe kommt besonders bei träumendenen oder auch hochkonzentriert aufs Ampelgrün wartenden KFZ-Schubsen echt gut an ;)

    Dass man ruhigen Gewissens beherzt aufs vollständig geschlossene Seitenfenster mit der Faust schlagen kann, belegen dann wohl die Belastungswerte, die da oben stehen. :)

    Hab da tatsächlich mal nachgefragt und umgehend eine positive Antwort (ja, wir sind dafür zuständig) erhalten.
    Gleich mit der Bitte, doch die Gründe mitzuteilen, aus denen ich die in Frage kommende Regelung beanstande.

    Aber das mach ich dann wohl besser mit dem Widerspruch, statt jetzt Mailverkehr aufzubauen.

    typischer dooring-Unfall

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    ab ca. 0:36

    wo finde ich eigentlich heraus, an wen der Widerspruch zu richten ist?
    Hier in Hamburg wäre das die an den PKs "beheimatete" Straßenverkehrsbehörde.

    Aber bei einer Gemeinde im Landkreis Pinneberg?
    Muss da noch unterschieden werden, ob die betreffende Straße als Land- oder Gemeindestraße gewidmet ist?

    Also ich zelebriere mittlerweile vielfach und wo möglich auch im ruhenden Verkehr das Motto "ich bin ein Verkehrsteilnehmer".
    Sprich: wenn Abstellanlagen für Radfahrer weiter weg vom Eingang (Supermarkt etc) sind als der nächste freie Parkplatz, oder aber die Abstellanlagen grundsätzlich nicht zumutbar sind, stell ich mich auf einen "Autoparkplatz". :D

    Ich war gestern in 4 Landkreisen Schleswig-Holsteins unterwegs.
    Pinneberg
    Bad Segeberg
    Ostholstein
    Lübeck

    Alle Landkreise unterscheiden sich nur in der Art und Weise, WIE Bullshit angeordnet wird.
    Im LK Pinneberg ist besonders auffällig, dass mit dem Überschreiten von Gemeindegrenzen die Anordnung von Benutzungspflichten plötzlich vollkommen konträr gesehen wird. In der einen Gemeinde gibt es beidseitig [Zeichen 240] , in der nächsten Gemeinde dann plötzlich [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Auf der Tour hab ich unterm Strich alle Abstufungen von - bis gesehen

    kein Schild
    [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]
    [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30]
    [Zeichen 240] + Mofas frei

    Innerorts! Die totale Härte.
    Ich stand mehrfach kurz davor, das Elend zu dokumentieren - doch wie immer: Zeitproblem. Vermutlich hätte der Akku der Mobilfunke auch gar nicht lange genug durchgehalten, um auch nur die absurdesten Anordnungen festzuhalten.

    Was auch auffällt: du kommst in den LK Ostholstein - und plötzlich pappen an jeder Kreuzung Wegweiser für Radwege! Durch Pinneberg und Bad Segeberg wär ich ohne Navi vermutlich verschollen, hätte die Tour abgebrochen, weil Wegfindung nicht möglich ohne Karte/Navi. Aber mit LK-Grenze begrüßen dich auf einmal die weißen Schilder mit grüner Schrift. Wenn die jetzt noch so angebracht wären, dass man sie auch sieht, wär schon einiges besser.

    Aber fast am Schönsten war dann Timmendorfer Strand. nach Lübeck sinds keine 20km. Streng nach Radwege-Hinweisschildern gefahren, benötigte ich: 1h 50min(!!!)
    Die schnelle Variante war dann mit [Zeichen 254] verbaut.
    Was auch total toll ist, wenn du aus einer Seitenstraße ankommst, es nur nach rechts oder links geht.
    Du schaust nach rechts: [Zeichen 254]
    Du schaust nach links: [Zeichen 254] oder [Zeichen 239]

    fuck you, Schleswig-Holstein!
    Die Tour war der blanke Horror. vielleicht 10 der 130km war es total geil, einen geteerten Landwirtschaftsweg zu fahren an Knicks und Feldern vorbei. Der Rest war einfach nur grandios verkackt. Immerhin nur wenige Eng-Überholer. Aber die wenigen waren dann auch noch ProvinzIdioten!

    @DMHH
    Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.

    [...] Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.

    Alter Falter. 8|
    Das kann bei insgesamt 15 Abschnitten ja ausarten.

    Da komm ich gefühlt schon auf eine Anzahl von Seiten, mit denen man Word in die Knie zwingen kann ;)

    Jedenfalls danke für die Rückmeldung dazu.
    vielleicht stell ich das Teil dann doch nochmal hier ein dann.

    So, nachdem mein Versuch, einfach mal auf dem "kurzen Dienstweg" eine Klärung der Situation herbeizuführen, ignoriert und/oder verschleppt wird, mach ich am Wochenende mal Nägel mit Köpfen.

    Widerspricht man sinnvollerweise der Anordnung in gesamter Länge?
    Oder muss man das Stückeln und jeden Abschnitt zw. 2 einmündenden Straße separat angehen?

    Einem Widerspruch auf gesamter Länger steht meiner Meinung nach insofern nichts entgegen, da die Verkehrsbelastung im gesamten Abschnitt an keiner Stelle 4500Kfz/h (während der Rushhour) übersteigt, die Radwege auf der gesamten Länge die Mindestmaßen nach VwV-StVO teilw. eklatant unterscheiten.

    Also? Abschnittsweiser oder kompletter Widerspruch? :D

    deckt sich mal wieder mit dem - leider - allgemeinen Eindruck, den man als Bürger häufig gewinnt:
    - nicht interessiert
    - nicht zuständig
    - nicht regelkundig

    Wobei die Reihenfolge der Nicht-igkeiten vom jeweiligen Beamten und vermutlich der Tageszeit und den Mondphasen abhängt.
    Gibt da draußen bestimmt jede Menge total nette und "unverbrauchte" Polizisten - leider ist die Chance, an genau die zu geraten, gefühlt bei 5%.

    Und was nützt mir der freundlichste Kontakt, wenn das Gespräch eben doch immer nach den selben Mustern abläuft:
    - "Sie haben keine Ahnung!"
    - "Sie sind jetzt ruhig!"
    - "Ich entscheide!"
    - "Oder wir beenden das hier!"
    nicht in genau dem Ton, das nun wirklich nicht. Aber das ist eben die Kurzform solcher Gespräche. Das mag total hilfreich sein, wenn man an einen Unfall mit Blech- und Personenschaden gerufen wird, um "Ordnung" und Struktur in die Sache zu bringen.
    Leider ist so eine Strategie aber kontraproduktiv, wenn der mündige Bürger eben genau weiß, was er will und was er eben nicht will...


    Was passiert, wenn die Bestrafung dauerhaft unterlassen wird, kann man ganz gut in diesem Forum beobachten. Stichwort: Wenn die immer davon kommen, trete ich denen den Spiegel ab.


    hallo?! wo steht das?
    die Meinung, dass hier irgendwelche Mitschreiber anderen Verkehrsteilnehmern die Außenspiegel abtreten würden, las ich (von dir?) schon in einem anderen Thread.

    Steht das irgendwo? Hat hier jemand geschrieben: "wenn die ohnehin nicht bestraft werden, greife ich von nun an zur Selbstjustiz und vollziehe Außenspiegelamputationen!"? 8|

    "Hinter" dem "verdrehten" und früher besser aus Fahrtrichtung erkennbaren VZ.237 kommt aber noch eine Fahrbahnspur, die wohl extra für Busse gedacht ist. Auf meinem Foto hinter dem Herren mit der gelben Hose zu erkennen. Fußgängerüberweg + Radfahrerfurt.
    Im LuBi bei googleMaps biegt dort gerade ein Bus rechts ab.

    Hinter dieser Querung wird kein VZ.237 etc angeordnet.
    Und: die Streuscheiben der Ampel über den Sievekingdamm haben nur in Fahrtrichtung West das Radfahrer-Piktogramm.
    In Fahrtrichtung Ost nur Fußgänger.
    Klar ist das nicht bindend, aber gleichzeitig nicht auch ein Hinweis?

    hmmm


    edit:
    hab mir gerade nochmal das Video angesehen - dort ist absolut kein VZ.237.
    im Standbild eingekreist: vielleicht VZ.237 (das bei Streetview ja noch vorhanden ist) einfach verdreht?!

    editedit:
    hmm, bei streetview steht dort ein "Einfahrt verboten" Schild.
    VZ237 fehlt dort also einfach nur. pfffft. Radfahrer einmal in Luft auflösen oder absteigen :D

    wow. wer gibt mir die 8min LEbenszeit zurück, die ich mit dem Lesen der "1000 unfassbaren Belanglosigkeiten aus dem Leben anderer" vergeudet hab?
    Jetzt kann ich immerhin am bundesweiten "Wettbewerb der Schwafelgeschädigten" teilnehmen.
    Ich druck mir hier nur schnell 2 Beiträge aus, ein Platz unter den ersten 3en sollte mir gewiss sein! 8o

    hmmm. für mich ist das Zeichen mit dem Radweg in beide Richtungen verdreht. Ich habe es nicht so interpretiert, dass ich dort legal weiter Richtung Osten fahren darf. :|

    also ganze Aufregung umsonst ^^

    Kategorie: Unlustige Un-Schilder.

    die Veloroute 8 in Höhe Burgstraße ist einfach mal dämlich.

    aus Richtung Innenstadt kommend muss ich einmal um den kompletten Kreuzungsbereich herum, weil der Radweg direkt vor der U-Bahn-Station eben nicht als 2-Richtungsradweg ausgewiesen ist.
    Hatte das jemand schon auf dem Schirm? Mir ist das die Tage das erste Mal aufgefallen, da ich sonst auf der Fahrbahn der Straße "Borgfelde" unterwegs bin und mich das Gewurschtel da nicht kümmert.

    Das rottige Teilstück mit fehlender Freigabe ist jetzt natürlich noch ein Grund mehr, die VR8 nicht zu nutzen.
    Hat sich über die Unsinnigkeit schon jemand beschwert? Die Stadt schreckte ja auch nicht davor zurück, einen 2-Richtungsradweg auf der VR8 vor den IBM-Towern in Höhe Berliner Tor anzuordnen.

    An dieser besagten Stelle hier vor U-Burgstraße sieht man jedenfalls alle Nutzer in Fahrtrichtung Ost kampfradeln. Mich an diesem Tag übrigens auch... :/

    Ich war unlängst in Schenefeld unterwegs und war doch recht entsetzt, was da so angeordnet ist.

    Das beginnt wie üblich mit einem Kreisverkehr, an dem umlaufend [Zeichen 240] angeordnet ist, geht weiter mit einer Straße, an der sowohl rechtsseitig als auch linksseitig über [Zeichen 241-30] verfügt und endet mit dem Knaller: eine durch LSA geregelte Kreuzung, auf die Radfahrer in den quasi sicheren Unfalltod geschickt werden...
    Gut, das mit dem sicheren Unfalltod ist natürlich reichlich übertrieben, mich hat's an der Stelle aber um ein Haar entschäft.


    Aber der Reihe nach:
    623-Schenefeld-Kreisv-jpg

    der gemeinsame Fuß-und Radweg hat 1,80m Breite an dieser Stelle.
    VwV-StVO spricht innerorts von einem Mindestmaß von 2,50m


    624-Schenefeld-Hauptstr-001-jpg

    das ist auch sehr schön. Wo die Fußgänger rumlatschen, muss ich nicht erwähnen, oder? Natürlich ist da [Zeichen 241-30] angeordnet.
    Wäre diese Stelle Grund genug, mit einer Klage erfolgreich zu sein? Mal ganz ab von der Tatsache, dass da natürlich vieeeeel zu wenig Kfz-Verkehr ist, der eine Ben.Pflicht rechtfertigen würde.

    625-Schenefeld-Hauptstr-002-jpg
    deutlich hinter der Kreuzung beginnt dann mittendrin der gemeinsame Fuß- und Radweg. in Höhe des erkennbaren Ampelmastes und davor: keine Beschilderung. Also reiner Fußweg...


    ganz großes Kino dann
    632-Schenefeld-Hauptstr-003-jpgda unten, wo das Maßband liegt, sind es schlappe 70cm. was man nicht sieht auf dem Foto: der Baum "kippt" weiter oben nach links zur Fahrbahn. Oben wirds also nochmal schmaler. Achja, [Zeichen 240] ist natürlich angeordnet. Oh, und hier rechts am Baum kommt man auch nicht vorbei :)


    Der erwähnte Knaller ist aber die Kreuzung Hauptstraße, Blankeneser Chaussee, Bäckerstraße, Sülldorfer Weg. Ich hab da mal was vorbereitet, da die netten Mitarbeiter von Google dort nicht längs gefahren sind und Fotos gemacht haben :P

    633-Schenefeld-Hauptstra%C3%9Fe-png Was man sehen können soll: 4 Hauptarme der Kreuzung, die jeweils beampelt sind mit Haltelinie in schwarz.
    Rot = Fahrtmöglichkeiten KFZ (und Radverkehr)
    blau = Fahrtmöglichkeiten Radfahrer

    Die blaue Linie verläuft im Sülldorfer Weg, einer Einbahnstraße, die für Radfahrer freigegeben ist. Autofahrer können von der besagten Kreuzung aus in den Sülldorfer Weg abbiegen. Aus dem Sülldorfer Weg selbst dürfen Kfz nicht die Kreuzung einfahren. Vermutlich hat man deshalb an dieser Stelle auf ein separate LSA verzichtet.
    Blöd ist das natürlich, wenn man Jahre später die Einbahnstraße für Radfahrer in beide Richtungen frei gibt.

    Ich als Radfahrer komme also von Westen und Radel auf die Kreuzung zu.
    634-S%C3%BClldWeg-Kreuzung-JPGNa klar sehe ich da im Hintergrung einen Ampelmast.
    Vorfahrt achten? Hinweis auf Kreuzung? Hinweis auf Nachrrangigkeit?
    Radweg? Irgendein Angebot? NICHTS!

    Ich wollte dann halbrechts auf die Hauptstraße. Das ging so mehr schlecht als recht, da ich alles von mir aus von links kommende nicht sehen kann wegen der dicht an die Fahrbahn heranreichenden Bebauung.
    Wie ich mich aber verhalten soll, wenn ich geradeaus in die Bäckerstraße will - keine Ahnung!

    nach links auf den Bürgersteig und absteigen? Nach rechts in die Blankeneser Chaussee, in der 3m hinter der Ecke dann ein ben.pfl. Radweg angeordnet ist? Das Schild seh ich als Radfahrer aus dieser Fahrtrichtung aber nicht.

    Ich bin wegen dieser Kreuzung richtig gallig! Weil das einfach grandiose Sche****e ist.
    Sicher kennen alle ortskundigen Einwohner die Stelle und fahren (wie überall anders in Schenefeld) bei jeder Gelegenheit auf dem Fußweg auf und dort rum.
    Für mich als Ortsfremder hätte das aber auch anders ausgehen können.

    reagier ich da jetzt über und bin einfach nur zu sehr "blöder Radfahrer"?

    ich kann die Ergebnisse der in der SZ zitierten Studie nicht nachvollziehen.

    meine funktionskleidung wird definitiv nicht(!) täglich gewaschen.
    Was ich aber mache: nach der Nutzung ausziehen und zum trocknen aufhängen.

    Dann normal waschen bei 40° und so sportbekleidungsdesinfizierer dazukippen.

    Was ich aber sehr schon schon geschafft habe: Baumwoll-Shirts so "hinzurichten", dass ein widerlich penetranter Geruch anhaftet, sobald die minimalst feucht werden oder mit Körperwärme in Kontakt kommen. Da helfen weder Tiefkühl-Sessions, noch Essigbäder oder die Chemiekeule...

    Von daher: geht nix über Funktionswäsche.
    Als ich damals noch einen Helm trug, hatte der herausnehmbare Polster/Schweißbänder. Anfangs hab ich die regelmäßig gewaschen und alles war ok. später dann nicht mehr und es war teilw. schon kurz vor <X , wenn Sonne + Nass dazu kamen ;)