Beiträge von DMHH

    also die "dagebliebenen". wohingegen die "weggegangenen" in den Großstädten an der Uni sitzen und dort dank Kopfprämie / Meldebestimmungen auch ihren Hauptwohnsitz haben.

    Besorgniserregend fände ich es, wenn die gesamte Kohorte der Jugendlichen in Deutschland mehr AfD wählt als die ältere Kohorte.

    Sind wir wieder bei dem Thema: es geht uns gesamtgesellschaftlich zu gut, während gleichzeitig die Schere zw. "arm" und reich weiter auseinandergeht. Biste aufm Land, haste das Gefühl, du wirst abgehängt. Aber gleichzeitig geht's dir 100x besser als der Jugend vor 40 Jahren.

    Und Schuld sind "die da oben" (Politik) oder "die da drüben" (Geflüchtete). Auf keinen Fall aber "die da hinten" (Demagogen)

    Zitat von VG-Urteil

    Denn jedenfalls als Verkehrsteilnehmer kann er gegenüber einer Verkehrsbeschränkung als Verletzung eigener Rechte geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen der auch ihn treffenden Regelung lägen nicht vor oder aber seine eigenen Belange seien bei der behördlichen Ermessensausübung rechtsfehlerhaft mit den für die Anordnung sprechenden Belangen abgewogen worden.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 – 11 C 35.92; VG Köln, Urteil vom 25. September 2012 – 18 K 4164/11

    Zitat

    Die Antragsgegnerin konnte entgegen ihres Vortrags im Eilverfahren die straßenverkehrsrechtliche Anordnung nicht auf STVO § 45 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9stützen. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    Zu derartigen Verkehrsbeschränkungen gehört auch die Anordnung einer Fahrradstraße (VZ 244.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) und eines „Beginns eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone“ (VZ 290.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. dem Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“).

    könnte hier der Hund begraben liegen?

    Stadt hat Fahrradstraße damit begründet, dass das Parken da doof und gefährlich ist. in der Folge dann auch HV-Zone angeordnet. Damit hat sie sich also gerade doch auf den Punkt "sicherheit und Ordnung" berufen, anstatt einfach hinzuschreiben: "netzbedeutung! Fahrradstraße!" und dann nach 2 Jahren eben geschickt die HV-Zone nachzuschieben, weil zu viel passiert ist / beinahe passiert ist

    Kassandra, Kassandra... riefen sie :|

    zu dieser Fuß- und Radfahrerquerung: StreetView gibt es diverse Meldungen im Mängelportal der Stadt Jena.

    Klassiker ist der Vorwurf, die Fußgänger würden ganz frech über den Teil der Furt laufen, bei dem die schöne 0-Absenkung vorhanden ist, die doch aber bitteschön nur dem Radverkehr vorbehalten sei! Und die Stadt möge unverzüglich getrennte Furten für Fuß- und Radverkehr markieren.

    Deutlich schwerer wiegt der Hinweis, dass es an dieser Querung wiederholt zu "beinahe-Unfällen" kommt, weil einige KFZ-Lenker das "rot" missachten / übersehen. So eine Meldung hier zum Beispiel

    Und wenn man nur lange genug wartet, wird die Prognose "es wird zu Unfällen kommen!" auch eintreffen. Hier gings aber mal "schneller". Nämlich heute früh. ?(

    https://www.otz.de/lokales/jena/a…r-verletzt.html (leider gerade hinter paywall verschwunden)

    tjanun... ich bin gespannt, wie laut die Vorwürfe-Trommel gegenüber der Stadtverwaltung schlägt und ob sich diese zu irgendwelchen "Maßnahmen" hinreißen lässt. Jena-typisch wäre sowas hier angsagt: StreetView :rolleyes:

    wobei ich persönlich der Meinung bin, dass die BedarfsAmpel so eine Pest-Cholera-Sache ist. zu dicht an der nächsten großen Kreuzung für "gute Querungsphasen" (weil diese Querungsampel eben in die Umlaufphase der großen Kreuzung eingehängt werden muss) und unaufmerksame Verkehrsteilnehmer bei der Fahrt auf die Querungsampel sehr wohl das "vordere" rot zu Gunsten des "hinteren" Grüns an der großen Kreuzung "übersehen". Aber die "überseher" würden auch an einem FGÜ drüberbrettern. Insofern bin ich jetz gespannt, was passiert. :/

    Zur gefahrenen Geschwindigkeit heißt es: "Allerdings hat das Unfallgutachten ergeben, dass beide Autos zum Unfallzeitpunkt mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. (...) Laut Staatsanwaltschaft fuhr der BMW 98 Stundenkilometer. Auch der Nissan soll zu schnell gewesen sein, ..."

    Trotzdem wird es voraussichtlich kein niedrigeres Tempolimit geben.

    wozu denn auch? Was hätte ein angeordnetes Tempolimit von 20km/h an dieser Stelle denn genutzt?

    Wer zu schnell fahren will, der fährt zu schnell. Wer sich ein "Rennen" liefert, dem ist auch egal, ob da vorn ein T30 steht. Und dem ist auch egal, ob möglicherweise die Rennleitung da mitm LAser stehen könnte. Könnte. macht sie ja nicht. Und selbst bei Verdopplung der Messtrupps / Kontrolldichte ist das doch immer noch Banane.

    Wenn ich mir hier für Thüringen so einige Straßen anschaue: da fahren zur Rush-hour pro Stunde 50 Autos durch. Was willste da effektiv kontrollieren? Aufwand-Nutzen und so?

    Wtf?! Es gab einen "Unfall" mit Todesfolge. Als Grund wird ein illegales Autorennen angenommen.

    Und man prüft vor Ort, welche Schilder und Spiegelchen man aufstellen kann, um derartiges zu verhindern!?

    Ich bin gerade relativ sprachlos. Vermutlich könnte man auch einfach 2 Radfahrer auf einer Straße absichtlich überfahren und schon kommt eine Radwegebenutzungspflicht hin, weil es schließlich zwei "Unfälle" im Mischverkehr gab. Wo ist da eigentlich die Grenze? Aus dem fahrenden Auto erschossen werden? Auch noch Unfall? bah.

    ich frag mich schon länger, wie das eigentlich mit dem Radfahrstreifen und den Bushaltestellen ist.

    in der StVO gibt es doch meiner Meinung nach nur eine einzige Ausnahme, wann man den Radfahrstreifen überfahren darf: Parkplätze, Grundstückszufahrten.

    Busbucht ist kein Parkplatz, Linienverkehr hat keine Ausnahme von der Regel. Demnach würde jeder Bus verbotswidrig über den Radfahrstreifen fahren. Oder der LKW im gegenzug dann "erlaubt" über den Radfahrstreifen zur Busbucht :|

    wenn ich in die Glaskugel schaue, sehe ich:

    die Dame fuhr an der Einmündung Steinhöft nicht auf den Radfahrstreifen [...]

    ach guck, fuhr doch aufm Radfahrstreifen und wurde vom LKW dortselbst überfahren, dessen Fahrer auf die Seite der Busbucht wollte. Und der LKW kam aus Richtung Innenstadt, fuhr also die ganze Zeit parallel zum Radfahrstreifen/Radweg, auf dem auch die Seniorin fuhr?

    Polizei Hamburg: Tödliches Unglück am Baumwall – Fahrrad kracht mit Lkw zusammen
    Lkw und Fahrrad stoßen zusammen. Eine Person verunglückt tödlich. Polizei und Rettungskräfte vor Ort.
    www.abendblatt.de

    tjanun, aber jetzt verstärkt man die Baken nochmal und stellt mehr Schilder auf :rolleyes:


    Für mich wieder mal ein unschönes Beispiel der "ich hab alles gesehen!"-Zeugen. vom Gehweg runtergefahren vs. aufm Radfahrstreifen gefahren

    wenn ich in die Glaskugel schaue, sehe ich:

    die Dame fuhr an der Einmündung Steinhöft nicht auf den Radfahrstreifen, weil die Ampel rot zeigte, sondern ist schön aufm Gehweg daneben gefahren. dann gilt die rote Ampel ja auch nicht.

    und dann in Höhe der roten Ampel auf den Radfahrstreifen über den abgesenkten Bordstein. Während der LKW hier links abgebogen ist und natürlich keinen querenden Verkehr erwartet hat. In Höhe Busbucht ist er auf selbige gefahren. wo dann aber die Radfahrerin neben ihm war.

    vielleicht. möglicherweise. oder auch ganz anders

    tödlicher Unfall in Hamburg, Baumwall.

    Geht in den einschlägigen Gruppen bestimmt direkt los mit dem Gewimmer, dass ein PBL den Unfall verhindert hätte...

    Streetview (ohne Arbeitsstelle / Ummarkierung)

    Polizei Hamburg: Tödliches Unglück am Baumwall – Fahrrad kracht mit Lkw zusammen
    Lkw und Fahrrad stoßen zusammen. Eine Person verunglückt tödlich. Polizei und Rettungskräfte vor Ort.
    www.abendblatt.de
    Tödlicher Unfall in Hamburg: Lkw-Fahrer erfasst Radfahrer
    Tragödie in der Hamburger Neustadt: Ein Lkw-Fahrer hat am Freitag einen Radfahrer bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt. Zeugen stehen unter Schock.
    www.mopo.de
    Tödlicher Unfall im Hamburger Hafen: Radfahrer von Lkw in der Nähe der Elbphilharmonie erfasst
    Ein Radfahrer ist im Hamburger Hafen unter einen Lastwagen geraten. Die Einsatzkräfte konnten nichts mehr tun. Nähere Details sind noch unklar.
    www.t-online.de

    ... und entsprechend dafür Werbung machen, dass die Fahrbahn oft die bessere Alternative ist, dann wäre schon viel erreicht.

    daran glaub ich nicht. Also dass man mit Werbung "fahren Sie auf der Fahrbahn und nicht auf dem Gehweg" etwas erreichen kann.

    Hatte erst vor wenigen Tagen wieder so eine Begegnung, als ich zu Fuß auf [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] unterwegs war und von hinten machte es "klingdong" und es wurde etwas lauter, als ich keine Anstalten machte, zur Seite zu gehen. Obwohl ich doch bitte zur Seite gehen sollte, weil das "ein Radweg" sei.

    Als ich nur trocken "nö" meinte, wollte der Radfahrer direkt mit mir zurück gehen, zu dem "Schild, auf dem steht, dass hier Radverkehr zulässig" sei. Tjaja, Gehweg, Radverkehr frei ist aber kein Radweg. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, Radfahrer sind "Gast" und an- und wegklingeln von Fußverkehr ist da nicht drin. Er kann gerne auf der Fahrbahn fahren.

    Und dann kam es direkt: viel zu gefährlich mit Kind im Kindersitz... X/:rolleyes:

    Weil... man mit Kind im Kindersitz Verantwortung hat.

    Ich denke nicht, dass man einen hinreichend großen Teil der "Auch-Radfahrer" mit Werbung davon überzeugt, dass Fahrbahnradeln nun nicht den quasi sicheren Tod bedeutet. Und: es reicht dann vermutlich ein doofes enges Überholmanöver, damit die Gruppe überzeugt ist, dass sie gerade dem Sensenmann nochmal von der buchstäblichen Schippe gesprungen sind.

    naja, ich würd auch eher vermuten, dass bei die Herausforderung bei einem Hochwasser dann nicht primär der Staueffekt ist, sondern die Frage, wohin das Brückenstück durch das Wasser verlagert wird und was es auf dem Weg zur Endlage noch alles beschädigt.

    ich würde mal vorsichtig schätzen, dass die innerhalb der nächsten 5 Tage bei der Vorhersage keinen Schwimmkran ranbekommen. Uferseitige Bergung stell ich mir bei den Nennweiten (und der Vorhersage) auch schwierig vor.

    Vielleicht probt das THW ja mal etwas ganz mutiges: Schwimmsäcke befestigen und auf höheren Wasserstand warten 8)

    Unfall mit "offenem Schädel-Hirn-Trauma" :|

    Lebensgefährlich verletzt: 62-Jähriger erleidet Schädel-Hirn-Trauma - Heli in Franken im Einsatz
    Ansbach - Bei einem schweren Verkehrsunfall im Landkreis Ansbach ist ein 62-jähriger Mountainbiker lebensgefährlich verletzt worden. Durch den Zusammenstoß…
    www.nordbayern.de

    "ein 62 Jahre alter Mountainbiker"... ok, er fuhr ein MTB. aber war gar nicht im "Gelände" oder so unterwegs, sondern auf einem "Radweg". "Neben der B13"

    puh. Also das müsste dann hier sein.

    Ist aber gar kein Radweg. Ist ein Wirtschaftsweg. Und wenn das da die Unfallstelle ist, dann: autsch. was sind das? 20m von der Kreuzung zur Bundesstraße abgesetzt? Da hat wohl jemand echt nicht aufgepasst. :|

    Wobei: aus der BEschreibung der Schäden wird der PKW-Fahrer aus dem Dorf in Richtung Bundesstraße gefahren sein. Aus dessen Perspektive kam der Radfahrer von rechts aus dem Wirtschaftsweg, er weicht noch aus und dann kracht es auch schon.

    Spiegel-Online: Fahrlehrer über Führerschein-Kandidaten (archiv)

    Zitat

    Wir brauchen erst mal mehr Prüfer. Es kann nicht sein, dass man monatelang auf seine Prüfung warten muss, in der Zeit vergessen die Schüler doch wieder fast alles.

    diese entlarvende Offenheit. natürlich gilt das mit dem Vergessen nur zwischen Fahrstunde und Fahrprüfung. Ist letztere erst einmal bestanden und man hat magische Plasikkärtchen in der Hand: zack, nie wieder etwas vergessen :whistling: