Beiträge von DMHH

    Ich fahre ohne Videokamera.
    Ich befürchte dass Kameras wie Helme die Fahrweise negativ beeinflussen können (d.h. es gibt Menschen die dann leichtsinniger Fahren).


    grundsätzlich ein valides Argument.
    Ich halte dagegen, dass man mit Cam vorsichtiger fährt. Denn was nützt die Cam bei einem Unfall, wenn auf dem dann möglicherweise eingezogenen Material massive Verstöße des Radfahrers drauf sind, die möglicherweise sogar unfallursächlich sind? :)

    Was hat euch dazu bewogen mit der Cam zu fahren?
    - zu viele absichtlich herbeigeführte Gefährdungen durch Kfz-ler


    Was macht ihr mit dem Videomaterial? Nutzt ihr die Aufnahmen für spätere Anzeigen? Welche Fälle zeigt ihr an?
    - Owi-Anzeigen in besonders gefährlichen Fällen (eng überholen, "belehren/erziehen")
    - ansonsten heb ich mir Material regelmäßig gefahrener Strecken auch vereinzelt auf, um nachvollziehen zu können, ob sich VZ. geändert haben. Aber auch, um bei einer Auseinandersetzung um "warum haben Sie den mit VZ.237 angeordneten Radweg nicht benutzt?!" Material zu haben. Nämlich deswegen: Radweg ist hier regelmäßig zugeparkt, mit Kampfflaneuren bevölkert und von Geisterradlern gut besucht.

    Wie oft und auf welchen Strecken nutzt ihr die Cam?
    - wann immer ich innerorts auf mein Fahrrad steige
    - Außerorts dann, wenn ich brenzlige Situationen "rieche" oder haarige Stellen kenne
    - Außerorts auch bei sehr schön zu fahrenden Abschnitten oder Teilstrecken mit tollem Blick :)

    Zitat

    "Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden."

    in den übrigen Absätzen des §27 StVO steht nicht, dass es diesen Verbandführer geben muss.
    Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass bei einem Kfz-Verband automatisch der zu Vorderst Fahrende der Verbandführer ist.
    Was macht man dann bei Fahrrädern, denen ja explizit das Nebeneinanderfahren zugebilligt wird?

    und was willst du mit deinem Beitrag sagen?
    Dass die Verbandsregel doof ist?

    Und es gibt auch abseits des "Militärs" haufenweise Kolonnenfahrten. Das beginnt beim Schwertransport von z.B. Windkraftanlagenteilen und endet bei politischen Empfängen, bei denen Person XY vom Flughafen zum Hamburger Rathaus kutschiert wird.

    Und doch, der § ist explizit fürs Rad gemacht. Das Fahrrad findet dort Erwähnung.

    achjetzt, ja... jetzt versteh ich. Auf einmal reicht die geforderte RWBP nicht aus, es muss nun also auch noch politischer Wille hinzukommen. :rolleyes:
    Ich find das auch eine Frechheit von der Politik, dass die nur dann einen Willen zum Bau guter Radwege entwickeln, wenn diese Benutzungspflichtig sind. :thumbdown:
    echtmal!

    lass mich deine Worte zusammenfassen:
    "Ich will, dass es so wird wie vor 1998. Es bestand eine RWBP, einige Radwege waren gut"

    joa. dacht ich mir doch. :)


    Aber:
    Nur dort, wo es eine Benutzungspflicht gibt, gibt es eine annähernd ausreichende Radinfrastruktur, die so gut ist, dass sie viele zum Radeln bringt.


    :huh:
    achsooooo, zugewucherte 60cm-Radwege im Nicht-Sichtbereich der Fahrbahn mit schrecklichem Pflaster gibts erst seit 1998. :thumbup:

    Eigentlich eine Frechheit, dass man die Radwege seit 1998 konsequent verlottern lässt. Wo sind landen eigentlich die Mittel heute, die man vorher in Instandsetzung und Bau der guten Radwege gesteckt hat? :rolleyes:

    die lustige Radfahrerfurt quer über die Fahrbahn befindet sich allerdings in der Gemeinde Dannenberg. :)

    Auf die Rückmeldung aus Geesthacht zum Rad und Fußweg mit Radfahrer frei warte ich freilich immer noch. ;)

    habe gestern mal einen Schuss ins Blaue gewagt und den Fachdienst Straßenverkehr angeschrieben.
    Umgehend(!) kam heute früh die Rückmeldung, dass der von mir angeschriebene Mitarbeiter nicht zuständig ist, meine eMail aber an die betreffende Stelle weitergeleitet wird.

    :thumbup:

    vielleicht ist so eine Wegfahrsperre ja die sanfte Hinführung zu einer Schnellfahrsperre? :)
    *träum*
    wenn sich das erstmal etabliert hat, kommt dann vielleicht auch die Handy-benutz-fahrsperre und die rechtsabbiegesperre bei unterlassenem Schulterblick :D

    :huh:
    all die geschilderten Situationen sind eindeutig in der StVO und dem Tatbestandkatalog geregelt und erfasst. Da kann die Versicherung auch heute schon Teilzahlungen verweigern bzw. sich vom Versicherungsnehmer zurückholen.
    Bspw: Handynutzung. Wer so doof ist, und bei einem Unfall angibt, dass er gerade aufm Handy rumgetippt hat, wird unter Umständen auch Probleme mit der Versicherung bekommen.

    Viel eher könnte man befürchten, dass irgendwann der Schulterblick für Radfahrer beim Geradeausfahren vorausgesetzt wird.
    Denn immerhin wird wiederholt propagiert, dass, wer auf Radwegen unterwegs ist, immer mit abbiegenden Fahrzeugen rechnen muss. Der "Lebensrettende Blick nach links" wird empfohlen. Wer dann dennoch unter den Rädern des Rechtsabbiegers landet, hat sich wohl nicht wie ein "verständiger Mensch" verhalten.
    Aber zum Glück passieren solche Unfälle auf Radwegen ja fast nie. oh... wait..

    bei der Zielstellung, Fahrradschnellwege durch die Stadt zu schlagen, stört natürlich anderweitige Fahrradinfrastruktur oder der erlaubte, gar geförderte Mischverkehr :whistling:

    heute während der Sternfahrt erblickt:

    an dieser Stelle prangte heute diese lustige Kombination:
    497-2014-06-15-Neuh%C3%B6ferStra%C3%9Fe-e-jpg

    Ich muss also den gem. Fußradweg benutzen, darf es dann aber gleichzeitig auch nicht. Für gewöhnlich würd ich mich einen Käse um diese launige Schilderkombi kümmern - aber die Rennleitung war ja vor Ort. 8)
    Also hab ich mal nachgefragt, ob ich - wie viele viele andere Radfahrer das gerade machen - dort fahren dürfe oder nicht.
    Reaktion: "ja... also.. hmmm. Da wird wohl eine Baustelle geplant sein, darum ist das hier aufgestellt. Aber ich sehe keine Baustelle, also können Sie da ruhig langfahren"
    Auf meine Anmerkung/Nachfrage, dass die Baustelle mit dem 5m langen Graben ja auch durchaus hinter der Kurve liegen könnte, kam
    "neinnein, das würden Sie schon sehen."

    Ich entnehme dieser Aussage, dass ich jedes VZ interpretieren darf :)
    \o/


    Mit 16+ Ex-CM-Teilnehmernwäre es dagegen denkbar...


    nö.

    wie gesagt - ich erlebte das bei ganz vielen CM, dass ich auf dem Heimweg locker 40 Radfahrer treffe, aber niemand auf die Fahrbahn will. Die stapelten sich lieber auf dem Radweg.
    Vielleicht frug ich auch immer die falschen...

    Wie so oft wird viele Komponenten geben, die Radfahrer von der Fahrbahn fernhalten.
    - "ich bin selbst auch Autofahrer und will niemanden behindern!!!"
    - "das darf ich nicht! Und wer was anderes sagt, hat unrecht! Helmpflicht gibt's ja schließlich auch!"
    - zu viel Angst
    - negative Erfahrungen gemacht (angehupt etc)

    und was einem sonst noch so alles einfällt. Vermutlich gibt's auch Gründe, die so abstrus sind, dass ich sie mir nicht mal vorstellen kann.


    Allerdings sehe ich durchaus einige Fahrbahnradler. Die teilen sich Prozentual aber auf verschiedene Straßenzustände auf:

    - 70% der Fahrbahnradler nur dort, wo nur ein Gehweg mit einer Breite <1,5m existiert
    - 25% der Fahrbahnradler nur dort, wo nur ein Gehweg mit einer Breite >1,5m existiert
    - 4% der Fahrbahnradler nur dort, wo ein "sonstiger Radweg" vorhanden ist
    - 1% der Fahrbahnradler nur dort, wo ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Und die 3 Leute kenn ich dann auch noch persönlich. 8o

    Ich würde sogar vermuten, dass viele Radfahrer ihre regelmäßig zurückgelegten Routen angepasst haben. Die fahren dann womöglich lieber einen Umweg, als Straße XYZ benutzen zu müssen, in der es keinen Radweg oder freigegebenen Fußweg gibt.

    Die Fahrbahn hat ab genau dort einen Seitenstreifen. eine Benutzung ist möglich. Lustigerweise wird hinter der Brücke der Verkehr nicht weniger, aber dort ist dann irgendwo Radfahren erlaubt.

    Auf dem schmalen Gehweg bekommt man dann ein Problem, wenn Fußgänger dort sind und man gleichzeitig mit Packtaschen unterwegs ist.
    Ach, da bekommt man selbst mit einem schmalen Rennrad und Fußgängern platznot.

    Außerdem steht dort doch explizit: "Radfahrer frei". Radfahrer dürfen dort fahren, müssen es nicht.

    So:

    :)

    ich nehme an, dass das eine ältere Aufnahme ist.
    Hast du mal bei der Stadt Geesthacht nachgefragt?

    Ich hab deswegen nämlich gerade Schriftverkehr aufgebaut, der sich wie folgt zusammenfassen lässt:

    "jaa, hmmm... also.. wir müssen da mal prüfen, wer zuständig ist und wir melden uns, sobald wir eine Antwort in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen und Brücken formuliert haben"
    :sleeping:

    im Artikel des Abendblatt steht "Fischmarkt"
    Das wäre dann hier:
    die lustige kleine Bergab-Seitenstraße

    in der PM der PolizeiHH steht dann "St.Pauli Fischmarkt"
    Und das wäre dann die von dir beschriebene Stelle hier:

    in beiden Fällen ist es vollkommen wumpe, wo der Radfahrer unterwegs ist - ob Fahrbahn oder Radweg oder Gehweg - es ist eben kein typischer mischverkehrsunfall.