das parken auf Geh- und/oder Radwegen ist nicht erlaubt.
Die einzige Ausnahme:
oder die Version mit vollständig auf Hochbord parken ist angeordnet. Die gilt aber auch nur für Kfz mit max. 2,8t
LKW dürfen aber nur in bestimmten Gebieten nicht (regelmäßig) parken:
§12 StVO
Zitat
(3) Das Parken ist unzulässig [...]
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen [...]
Alles anzeigen
sobald da größere Gewerbebetriebe sind, ist das kein allgemeines Wohngebiet mehr. Reines Wohngebiet erst recht nicht.
Was mir so ein wenig sauer aufstößt: die LKW-Fahrer verbringen also das Wochenende vor geschlossenem Tor. Warum fahren die nicht auf LKW-Parkplätze, die weiter weg sind? Wo ist die Begründung, das Wochenende direkt vor dem Werktor zu halten? Falls plötzlich die Belegschaft Sonntag früh anrückt und man dann schnell die Ladung los wird?
Dokumentier das und schreib Lokalpolitiker an - sollen die sich darum kümmern, dass dort Parkplätze ausgewiesen/gebaut werden, auf denen LKW auch parken können.
Was nämlich jetzt passiert, beschreibst du: Radweg wird zerstört, Personen gefährdet.