die Auslagerung der Diskussionsbeiträge ans disqus ist mir vor einigen Monaten schon sauer aufgestoßen. Dass jetzt beiträge nur noch von registrierten disqus-Nutzern erstellt werden dürfen ist dannn echt dämlich.
Beiträge von DMHH
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also quasi den Widerspruch gegen die gesamte RWBP von Kreisel bis Kreuzung auf der ersten Seite allgemein formulieren und dann die einzelnen Abschnitte dahinter anstellen mit den bereits fertigen, separaten Begründungen.
Ok, mach ich nachher nach Feierabend
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hm. good point. habs zwar gerade ausgedruckt, aber andererseits sollte ich wegen 13 Seiten, die dann neu zu drucken wären (Paginierung), nicht auf eine Zusammenfassung verzichten.
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so, das nächste Mal arbeite ich mit verknüpften Objekten und Textbausteinen
Das sollte die Sache etwas beschleunigen.
Ich hab überlegt, ob ich für den Mitarbeiter der Behörde eine nette Karte und Fotos beifüge, damit er sich einfacher zurechtfindet.
Aber ... hey, wer solche Schilder dort anordnet oder die Gültigkeit der Anordnung nicht gewissenhaft überprüft, hats wohl nicht verdientIch hoffe mal, dass das durchgeht. Schenefeld hat noch so viele schöne andere Straßen, die warten
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Das stimmt natürlich. Aber wenn ich schon weitere Argumente vorbringen kann (hier: zu schmal), würde ich das tatsächlich auch gerne machen und mich nicht darauf verlassen müssen, dass der Landkreis Pinneberg die Gefährdung nicht nachweisen kann
Und wenn ich schon Argumente vorbringe, sollten sie auch - meiner Meinung nach - korrekt sein. Darum die Frage nach der Messung von Radwegebreiten.
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vielen Dank für die Rückmeldungen bzgl. meiner Fragen.
Ich habe das Dokument jetzt soweit fertig und alle Empfehlungen befolgt. Es sind dann doch 19 Abschnitte geworden, die sich jetzt auch auf 12 Seiten ausbreiten.Ich habe für den Widerspruch einen Musterwiderspruch des ADFC herangezogen und den ein wenig "ausgeschlachtet" und nach den obigen Tipps und Hinweisen entsprechend genutzt.
Dort, wo ein Radweg vorhanden ist und mitangeordnet ist, steht in jeweiligen Begründung für den Widerspruch des Abschnittes unter anderem:
ZitatUngeachtet der nicht erforderlichen Benutzungspflicht erfüllt der Radweg mit 1,00 m Breite nicht die Mindestvorgabe der VwV-StVO für innerörtliche Radwege (1,50 m). Die angeordnete Benutzungspflicht ist daher nicht mit geltendem Recht vereinbar.
die VwV-StVO schreibt zu §2 StVO unter RandNr. 17
ZitatDie lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
und dann eben die 1,50m in RandNr. 21Auf dem unten stehenden Foto messe ich von den weißen Markierungssteinen links bis zum letzten roten Stein rechts 1,00m
Ist der Radweg nach VwV-StVO hier 1,00m breit, oder doch 1,30m breit?
Sprich: Fahrbahnkante bis weiße Steine = 30cm = Sicherheitsraum.Gebe ich also im Widerspruch 1,00m an oder besser 1,30m (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum, Sicherheitsraum hier die 30cm)?
Oder alles viel zu Kleinlich und einfach raus mit dem Widerspruch? -
Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.
Solche formalen Schlupflöcher empfiehlt es sich, einem gegnerischen Juristen von vorneherein zu vernageln. Jedem Widerspruch gegen ein Teilstück kann man z.B. die Formulierung "unabhängig vom Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen x und y lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z insgesamt Widerspruch ein." Anschließend folgt die Begründung für den Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z. Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.
Ich hab das alles jetzt so weit gemacht, bin also jeden Abschnitt einzeln angegangen.
Nun gibt es zwischen Sandstücken und Wurmkamp ein VZ.241, rechtseitiger Radweg.
In die Gegenrichtung, also von Sandstücken Richtung Wurmkamp ist ebenfalls VZ.241 angeordnet, ein linksseitiger Radweg. (einen rechtsseitigen gibt es dort auf der anderen Straßenseite der Hauptstraße zusätzlich).Verwurste ich den rechtsseitigen Radweg und den linksseitigen Radweg in diesem Abschnitt in einem Punkt, oder sollte ich dazu 2 Punkte machen?
12. [...] zwischen Wurmkamp und Sandstücken, Fahrtrichtung Ost, VZ.241 [...]
13. [...] zwischen Sandstücken und Wurmkamp, Fahrtrichtung West, linksseitiger Radweg, VZ.241 [...]oder
12. [...] zwischen Wurmkamp und Sandstücken, VZ.241 in beide Fahrtrichtungen, damit rechtsseitiger und linksseitiger Radweg [...] -
Beim Schreiben des Widerspruches bin ich noch über diese kleine Köstlichkeit gestolpert, die außerhalb meines beanstandeten Gebietes liegt.
Wenn der Platz nicht für Radweg und Gehweg ausreicht, nimmt man eben von beiden Seiten so viel weg, dass die Belange beider Parteien gleichmäßig beschnitten werden.
Breite Radweg an Engstelle: 1,10m
Breite Fußweg an der Engstelle: 1,10mauf den Stein genau ausgezählt.
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danke für die Info mit der Belastbarkeit einer handelsüblichen Autoscheibe
Ich ... äh... kenne auch Radfahrer, die den hupenden und drängelnden, schneidenden oder im Wageninneren wild gestikulierenden Autofahrern an der nächsten Ampel gerne mal einen "einschenken". Faust an die Seitenscheibe kommt besonders bei träumendenen oder auch hochkonzentriert aufs Ampelgrün wartenden KFZ-Schubsen echt gut an
Dass man ruhigen Gewissens beherzt aufs vollständig geschlossene Seitenfenster mit der Faust schlagen kann, belegen dann wohl die Belastungswerte, die da oben stehen.
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Hab da tatsächlich mal nachgefragt und umgehend eine positive Antwort (ja, wir sind dafür zuständig) erhalten.
Gleich mit der Bitte, doch die Gründe mitzuteilen, aus denen ich die in Frage kommende Regelung beanstande.Aber das mach ich dann wohl besser mit dem Widerspruch, statt jetzt Mailverkehr aufzubauen.
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typischer dooring-Unfall
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wo finde ich eigentlich heraus, an wen der Widerspruch zu richten ist?
Hier in Hamburg wäre das die an den PKs "beheimatete" Straßenverkehrsbehörde.Aber bei einer Gemeinde im Landkreis Pinneberg?
Muss da noch unterschieden werden, ob die betreffende Straße als Land- oder Gemeindestraße gewidmet ist? -
Also ich zelebriere mittlerweile vielfach und wo möglich auch im ruhenden Verkehr das Motto "ich bin ein Verkehrsteilnehmer".
Sprich: wenn Abstellanlagen für Radfahrer weiter weg vom Eingang (Supermarkt etc) sind als der nächste freie Parkplatz, oder aber die Abstellanlagen grundsätzlich nicht zumutbar sind, stell ich mich auf einen "Autoparkplatz". -
Ich war gestern in 4 Landkreisen Schleswig-Holsteins unterwegs.
Pinneberg
Bad Segeberg
Ostholstein
LübeckAlle Landkreise unterscheiden sich nur in der Art und Weise, WIE Bullshit angeordnet wird.
Im LK Pinneberg ist besonders auffällig, dass mit dem Überschreiten von Gemeindegrenzen die Anordnung von Benutzungspflichten plötzlich vollkommen konträr gesehen wird. In der einen Gemeinde gibt es beidseitig, in der nächsten Gemeinde dann plötzlich
+
Auf der Tour hab ich unterm Strich alle Abstufungen von - bis gesehen
kein Schild
+
oder
+ Mofas frei
Innerorts! Die totale Härte.
Ich stand mehrfach kurz davor, das Elend zu dokumentieren - doch wie immer: Zeitproblem. Vermutlich hätte der Akku der Mobilfunke auch gar nicht lange genug durchgehalten, um auch nur die absurdesten Anordnungen festzuhalten.Was auch auffällt: du kommst in den LK Ostholstein - und plötzlich pappen an jeder Kreuzung Wegweiser für Radwege! Durch Pinneberg und Bad Segeberg wär ich ohne Navi vermutlich verschollen, hätte die Tour abgebrochen, weil Wegfindung nicht möglich ohne Karte/Navi. Aber mit LK-Grenze begrüßen dich auf einmal die weißen Schilder mit grüner Schrift. Wenn die jetzt noch so angebracht wären, dass man sie auch sieht, wär schon einiges besser.
Aber fast am Schönsten war dann Timmendorfer Strand. nach Lübeck sinds keine 20km. Streng nach Radwege-Hinweisschildern gefahren, benötigte ich: 1h 50min(!!!)
Die schnelle Variante war dann mitverbaut.
Was auch total toll ist, wenn du aus einer Seitenstraße ankommst, es nur nach rechts oder links geht.
Du schaust nach rechts:
Du schaust nach links:oder
fuck you, Schleswig-Holstein!
Die Tour war der blanke Horror. vielleicht 10 der 130km war es total geil, einen geteerten Landwirtschaftsweg zu fahren an Knicks und Feldern vorbei. Der Rest war einfach nur grandios verkackt. Immerhin nur wenige Eng-Überholer. Aber die wenigen waren dann auch noch ProvinzIdioten! -
@DMHH
Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.[...] Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.
Alter Falter.
Das kann bei insgesamt 15 Abschnitten ja ausarten.Da komm ich gefühlt schon auf eine Anzahl von Seiten, mit denen man Word in die Knie zwingen kann
Jedenfalls danke für die Rückmeldung dazu.
vielleicht stell ich das Teil dann doch nochmal hier ein dann. -
So, nachdem mein Versuch, einfach mal auf dem "kurzen Dienstweg" eine Klärung der Situation herbeizuführen, ignoriert und/oder verschleppt wird, mach ich am Wochenende mal Nägel mit Köpfen.
Widerspricht man sinnvollerweise der Anordnung in gesamter Länge?
Oder muss man das Stückeln und jeden Abschnitt zw. 2 einmündenden Straße separat angehen?Einem Widerspruch auf gesamter Länger steht meiner Meinung nach insofern nichts entgegen, da die Verkehrsbelastung im gesamten Abschnitt an keiner Stelle 4500Kfz/h (während der Rushhour) übersteigt, die Radwege auf der gesamten Länge die Mindestmaßen nach VwV-StVO teilw. eklatant unterscheiten.
Also? Abschnittsweiser oder kompletter Widerspruch?
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deckt sich mal wieder mit dem - leider - allgemeinen Eindruck, den man als Bürger häufig gewinnt:
- nicht interessiert
- nicht zuständig
- nicht regelkundigWobei die Reihenfolge der Nicht-igkeiten vom jeweiligen Beamten und vermutlich der Tageszeit und den Mondphasen abhängt.
Gibt da draußen bestimmt jede Menge total nette und "unverbrauchte" Polizisten - leider ist die Chance, an genau die zu geraten, gefühlt bei 5%.Und was nützt mir der freundlichste Kontakt, wenn das Gespräch eben doch immer nach den selben Mustern abläuft:
- "Sie haben keine Ahnung!"
- "Sie sind jetzt ruhig!"
- "Ich entscheide!"
- "Oder wir beenden das hier!"
nicht in genau dem Ton, das nun wirklich nicht. Aber das ist eben die Kurzform solcher Gespräche. Das mag total hilfreich sein, wenn man an einen Unfall mit Blech- und Personenschaden gerufen wird, um "Ordnung" und Struktur in die Sache zu bringen.
Leider ist so eine Strategie aber kontraproduktiv, wenn der mündige Bürger eben genau weiß, was er will und was er eben nicht will... -
ich will dennoch das Recht haben, überall (außer Autobahn, Kraftfahrstraße) auf der Fahrbahn unterwegs sein zu dürfen. Auch wenn der neue Radweg 3m breit und superglatt asphaltiert ist.
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Was passiert, wenn die Bestrafung dauerhaft unterlassen wird, kann man ganz gut in diesem Forum beobachten. Stichwort: Wenn die immer davon kommen, trete ich denen den Spiegel ab.
hallo?! wo steht das?
die Meinung, dass hier irgendwelche Mitschreiber anderen Verkehrsteilnehmern die Außenspiegel abtreten würden, las ich (von dir?) schon in einem anderen Thread.Steht das irgendwo? Hat hier jemand geschrieben: "wenn die ohnehin nicht bestraft werden, greife ich von nun an zur Selbstjustiz und vollziehe Außenspiegelamputationen!"?
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hmmm. kay...