Beiträge von DMHH

    Naja Moment. Nach Hamburger Auslegung ist es ja ein Radfahrstreifen.
    Ist dann eine Fahrradampel angeschaubt, ist diese für mich bindend.

    Da es aber nun bundesrechtlich kein Radfahrstreifen, sondern ein Seitenstreifen ist, muss ich die Fahrbahnampel beachten.
    Und bei unterschiedlichen Schaltungen wird das ... "interessant"?

    Mich interessiert ja tatsächlich, was denn nun die wirklichen Gründe waren, die diese Zick-Zack-Verkehrsführung nötig machten.

    Ähem - ernsthaft?
    - Bäume
    - Geldmittel
    - Parkplätze
    - Fahrspuren


    in aufsteigender Reihenfolge.
    Hochbordradweg sanieren kostet nur einen Bruchteil dessen, was eine Verlegung des Bordsteins zugunsten eines Radfahrstreifens kostet.

    Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn tagsüber parken.
    Radfahrer dürfen auf dem sonstigen Radweg fahren
    Radfahrer dürfen auf dem Fußweg fahren
    Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn fahren

    Ich weiß gar nicht, was du wieder hast. Radfahrer dürfen hier alles! 8)

    Mal abgesehen von der besagten Stelle an den Landungsbrücken, ich finde es erschreckend wie häufig man Geisterfahrer auf solchen Radstreifen auf Fahrbahnniveau hat. Was geht da bei den Leuten im Kopf vor?

    Das gleiche, wie bei den Autofahrern, die so launige Sätze wie:
    - alle Radwege müssen benutzt werden!
    - Radwege sind rot!!!
    - da ist ein Raaaadweg!!! (und nach links rüber zeigen)
    von sich geben/ rüberbrüllen.

    "walks like a duck, swims like a duck and quacks like a duck"
    sieht aus wie ein Radweg, wird benutzt wie ein Radweg, ist markiert wie ein Radweg
    -> ist ein Radweg, fahr ich drauf.

    Nein, das schafft selbst Schenefeld nicht in einer T30 Zone.

    nanana, nicht so vorschnell. :P
    Selbstverständlich schafft es der zuständige Fachdienst, eine B-Pflicht in einer T30-Zone anzuordnen! :thumbup:

    hier am Mühlendamm in Fahrtrichtung Nord steht das T30-Zone-VZ vor der Düpenaubrücke am rechten Rand. Auf dessen Rückseite ist das Ende der T30-Zone beschildert. Für Fahrtrichtung Süd also auf der linken Seite. Durchaus zulässig. Die T30-Zone endet als in Fahrtrichtung Süd hinter der Düpenau. An der Einmündung Friedrichshulde ist aber ein VZ.240 angeflanscht. B-Pflicht des rechten Gehweges in Fahrtrichtung Süd innerhalb einer T30-Zone! :whistling:

    Ich wusste, dass es die Aussage von Rupert gibt. Hier hat das endlich mal einer freigefragt. Damit ist sein Erguss jetzt für jeden einsehbar. Hamburg am Arsch!

    Hier: kein Radfahrstreifen, weil Piktogramm fehlt. Aber nach Schubertscher Auslegung muss ich als Radfahrer dennoch dort fahren?
    Hier: Radfahrstreifen, weil Piktogramm vorhanden (das Blauschild wurde mittlerweile entfernt!).


    Interessant wird das erst, wenn was passiert. Wenn ein Radfahrer nicht bereit ist, den Seitenstreifen zu nutzen und überfahren wird. Oder wenn ein Falschparker sich mal gegen ein Bußgeld wehrt. Hauptsache, man hat eine weitere Hamburgensie geschaffen. Danke Rupert!

    Lohnt sich der Aufwand eines Anrufes, da die Baustelle laut Schild heute sowieso wieder abgebaut wird?

    "lohnen" im Sinne von "hat jemand was davon"? - Nein
    "lohnen" im Sinne von "ich werde euch in Zukunft jedes Mal nerven, wenn ihr Unfug macht. So lange, bis ihr es lernt" - Vielleicht :D

    Ich würde eine eMail schreiben. Denn wenn etwas passiert, hat man schriftlich, dass man die zuständigen Stellen informiert hat. Da kann sich dann absolut niemand mehr herausreden mit "haben wir nicht gewusst".


    Hat sie eigentlich recht damit, dass man wegen §12, Abs. 6 StVO (platzsparendes Parken) ein Fahrrad nicht auf einem Autoparkplatz abstellen darf?

    Das möchte ich bezweifeln. Denn mit der Argumentation würde ich auch eine OWi begehen, wenn ich auf dem Gehweg an einen Baumschutzbügel mein Fahrrad abstelle.
    Oder auf dem Gehweg, wenn doch auf der Fahrbahn ein Seitenstreifen vorhanden ist.

    Auch aus der expliziten Erwähnung von Fahrrädern in §17 Abs(4)

    Zitat von StVO

    Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

    wäre Überflüssig, wenn §12 Abs(6) automatisch Fahrräder vom Fahrbahnparken über das Hilfskonstrukt "Platz" ausschließen würde.

    Ich stelle mal die Frage in den Raum, wie man mit einem Fahrrad Nicht-Platzsparend parken will. Hinlegen?
    Hypothetische Fälle:

    Parkplatzmarkierungen vorhanden mit Abgrenzung
    - ich darf mein Fahrrad dort tagsüber innerhalb der Markierung abstellen. weitere Fahrräder können dazugestellt werden

    Parken am Fahrbahnrand in einer Parklücke (Auto - Lücke - Auto)
    - ich darf mein Fahrrad da reinstellen, ca. 1,5m hinter die Stoßstange des vorderen Autos. Verbleibt noch genug Platz für einen Smart oder weitere Räder

    usw...

    Was nicht gehen dürfte:
    5m lange Parklücke und ich stell mein Fahrrad mittig rein, so dass davor und/oder dahinter kein Auto mehr passt. DAS wäre wohl der einzige Fall, bei dem ich einen Verstoß gegen §12 Abs(6) StVO sehen könnte...

    Ich hätte da mal ein paar Fragen:

    Alte Schenefelder Landstraße: Heute morgen gab es auf einmal eine Pflicht, den Radweg in der T30 Zone zu benutzen mit VZ 237 und Pfeil nach rechts. Grund ist wahrscheinlich eine Baustelle, die mit Baken auf markierten Parkbuchten eingerichtet ist. Auf der anderen Seite der Baustelle das gleiche halt andersrum. Ich soll auf den linksseitigen Radweg.
    Abgesehen davon, dass ich da eher gar nicht hinkomme, da mich parkende Autos daran hindern:

    1. Frage: kann diese Anordnung Bestand haben? Mit Baken ist es ja sogar sicherer für mich, da die keine sich öffnenden Türen haben wie parkende Autos
    2. Frage: wenn nein, wen muss ich kontaktieren, damit dieser Schwachsinn diese Verkehrszeichen verschwinden?
    3. Frage: werde ich jetzt noch öfter von den gründlichst ausgebildeten Schenefelder Autofahrern dort gefährlich überholt, bedrängt, angehupt und auf den Radweg verwiesen?

    gleich anrufen bei Frau Steinbügl

    040-83037-157
    oder email mit Fotos an:
    kathrin.steinbuegl@stadt-schenefeld.de

    freundlich verlangen, dass die Verkehrszeichen umgehend entfernt werden. Eine Benutzungspflicht besteht an dieser Stelle nicht, kann auch rechtlich nicht angeordnet werden.

    Laut Homepage der Stadt Schenefeld ist der Fachbereich selbst für die Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) zuständig. Damit obliegt ihm auch die Überprüfung der korrekten Umsetzung.
    Aber hey, es ist Schenefeld. Das wird ausgesessen...

    In Richtung Norden lassen sich die Radwege an der Hoheluftchaussee kaum vernünftig befahren und diese Führung des Radverkehrs bis zum Bahnhof Dammtor ist ja auch ein Witz: Da jagt man die Radfahrer auf die linke Straßenseite rüber, wo dann beide Fahrtrichtungen einer stark befahrenen Radfahrer-Achse auf einem buckeligen Radweg von 2,5 Metern Breite Slalom fahren dürfen, um anschließend wieder auf die andere Straßenseite durch die Fußgänger am Bahnhof Dammtor zu fahren. Bescheuerter geht es ja kaum noch.

    Das wird sich nach meinem Kenntnisstand ändern.
    geplant ist hier, dass auf der Südseite (Bahntrasse) die Drängelgitter wieder abgebaut werden, das ein reiner Radweg wird und die Fußgänger dann auf der Nordseite (Uni) laufen sollen.
    Das wird so wenig klappen, wie die Drängelgitter jetzt Radfahrer abhalten - aber man kann wenigstens sagen, dass man alles mal probiert hätte.
    gemeinsamer Fuß- und Radweg
    reiner Fußweg
    reiner Radweg
    ...

    ich behaupte, dass §201 StGB nicht auf Wortwechsel im Straßenverkehr, in öffentlichem Raum angewendet werden kann.
    Intendiert ist das doch, um das Mitschneiden von Telefongesprächen oder privaten Unterhaltungen zu unterbinden.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das die Aufzeichnung von Aussagen, die so jeder Umstehende ebenfalls mitbekommen kann, unter §201 StGB fallen soll.

    puh, zum Glück hab ich nur 20 Gänge.
    Was bislang bei jedem Besuch im Polizeikommissariat oder bei VU-Aufnahme für komische Blicke sorgte.
    P: "Wie viele Gänge hat ihr Fahrrad?"
    I: "huh? Wieso ist das wichtig?"
    P: "Geht um die Statistik. ich muss das hier eintragen"
    I: "Achso. Ja. 20."
    P: "Wie - 20?"
    ...
    :D

    wer wirklich glaubt, dass sich innerhalb von nur 8 Jahren in einer Stadt wie Hamburg etwas derart grundlegendes wie die Einstellung zum Verkehr ändert, dass in dieser aus städtebaulicher Sicht sehr kurzen Zeitspanne auch nur irgendein Projekt geplant und umgesetzt wird, dem darf man Realitätsferne und/oder Blödheit attestieren.

    Und mit am schlimmsten finde ich die Anordnung(!), die wohl Mitarbeiter und Beamte der Stadt Hamburg erhalten haben, ihre Signatur in eMails um das Feuer- und Flamme-Logo zu ergänzen.

    Kaltenkircher Platz bis Gleisunterführung ist fertig. Aber letztens noch ohne blau :D

    Baugerüst auf dem Radfahrstreifenstummel an der Kreuzung zur Kieler Straße ist noch da (gefährlich!)
    Von-Alsen-Straße bis Kieler Straße (gemeinsamer Fuß- und Radweg) wieder frei, teilw. blau

    Andere Seite vor S-Holstenstraße - weiterhin saugefährlich. lieber Fahrbahn.
    Sternbrücke bis Pferdemarkt: ich glaub, die sind da schon weitestgehend durch. fährt sich super auf der Fahrbahn. :thumbup: