Bei allem Respekt - ich würde Stralsund nun nicht in die Schublade "Großstadt mit überlasteter StA" stecken wollen
Ich ergänze meine Aussage:
"Strafanzeigen gegen Verkehrssünder in deutschen Großstädten sind nicht zielführend"
Bei allem Respekt - ich würde Stralsund nun nicht in die Schublade "Großstadt mit überlasteter StA" stecken wollen
Ich ergänze meine Aussage:
"Strafanzeigen gegen Verkehrssünder in deutschen Großstädten sind nicht zielführend"
in einer deutschen Großstadt?
Wegen Gefährdung (315c) und aller weiteren in betracht kommenden Straftatbestände.
Einstellung nach §blablabla StPO.
Strafanzeigen sind im Straßenverkehr NICHT zielführend.
stattdessen OWi:
105607 - überholen, behinderung, gefährdung gegenverkehr
Noch schön schildern, wie knapp das war, dass du instinktiv nach rechts ausgewichen bist, beinahe den Kantstein touchiert und gestürzt bist. Straße war gerade, du hattest Tagfahrlicht an, der Kaftfahrer musste zwangsläufig erkennen, dass Gegenverkehr aufkam, ein Überholen hier nicht möglich war.
Fertig.
Ramboradler in Leverkusen auf Radwegen abseits der Straßen unterwegs. Hat es schon Tote oder Verletzte gegeben? Herrscht auf Leverkusens Straßen abgesehen vom Radverkehr ansonsten keine einzige Gesetzlosigkeit, sondern die reine Regeltreue?
Nunja, bei allem Respekt - nur, weil es in Bereich A größere Probleme gibt, sollte man selbstverständlich auch Probleme im Bereich B ansprechen dürfen.
kurz vor "Reichsbürger", oder?
Ämter mit Schreiben zumüllen.
Aber immerhin stelle ich nicht die VwV-StVO oder StVO in Frage. Nur die eigenwillige Anordnung von VZ, die den gewollten Anordnungen durch StVO/VwV-StVO widersprechen.
Sodele. Da auch 2 Wochen nach meiner Nachfrage, ob denn neben Fahrrädern auch KFZ auf dem "Gehweg" des Verkehrsberuhigten Bereiches fahren dürfen, keine Antwort einging, hakte ich heute nach.
Zitat von DMHHSehr geehrter Herr [Amtsleiter],
möglicherweise ist meine Nachfrage zum Verkehrsberuhigten Bereich in der [B-Straße] im Posteingang untergegangen.
Aber da ich in den Sommermonaten tatsächlich plane, mit dem PKW (evtl. sogar mit einem Wohnmobil) durch Brandenburg und auch [Gemeinde] zu fahren, hätte ich gerne Gewissheit, wie es sich mit dem besagten Abschnitt in der [B-Straße] verhält:
Nach Ihrer Aussage - und entsprechend auch nach StVO - darf ich mit dem Fahrrad die hellgepflasterten Seitenbereiche innerhalb des Verkehrsberuhigten Bereiches befahren.
Es würde mir aber auch als Autofahrer (Wohnmobil!) sehr entgegenkommen, wenn ich statt des holperigen Kopfsteinpflasters direkt die ebenen Seitenflächen befahren könnte. Auch könnte ich meine Beifahrerin so direkt vor der Tür des Zeitschriftenladens oder des Bäckers absetzen und dann gemütlich weiterfahren.Deshalb die Nachfrage: Darf ich diese Bereiche nun auch mit dem PKW (Wohnmobil!) befahren?
mit freundlichen Grüßen[DMHH]
Es folgt die zeitnahe Antwort:
Zitat von AmtsleiterSehr geehrter Herr [DMHH],
unabhängig davon, dass ich für die Beantwortung nicht zuständig bin (Verkehrsbehörde des Landkreises), möchte ich auf Grund meiner fachlichen Kenntnisse kurz auf Ihre Anfrage eingehen.
Meine Aussagen zur Nutzung verkehrsberuhigter Bereiche hinsichtlich der Radfahrproblematik gelten allgemein. Aus der Fachliteratur und aus Kommentaren zur StVO ist jedoch zu beachten, dass unterschiedliche bauliche Gestaltungen in den Städten auch zur Regulierung des Verkehrs beitragen sollen.Unterschiedliches Pflaster oder farbliche Gestaltung sollen z.B. den Verkehr führen und aufzeigen, wo welche Verkehrsteilnehmerart unabhängig von den Bestimmungen der StVO welche Flächen nutzen soll. So ist es auch in [Gemeinde], wo aus der historischen Gegebenheit (Denkmalsschutz) unterschiedliches Pflaster und eine Bordführung den Teil der Straße aufzeigt, der für Kfz. und sonstige Fahrzeuge bestimmt ist.
Auf Grund der optisch eindeutigen Wahrnehmbarkeit haben sich bisher alle Fahrzeugführer an diese Vorgaben gehalten. Dem steht also eine durchgehende Befahrung der Gehwege entgegen und würde auf Unverständnis bei allen Verkehrsteilnehmern stoßen.
Weia... da weißte auch gar nicht, wo man ansetzen soll.
"Die Pflasterung zeigt den Teil der Straße auf, der für KFZ und sonstige Fahrzeuge bestimmt ist."
Also die Mitte. Auch für sonstige Fahrzeuge. Aber in der ersten Mail hieß es doch, ich könne mit dem Fahrrad (sonstiges Fahrzeug) auf den Seitenflächen fahren?
und "steht also eine durchgehende Befahrung der Gehwege entgegen" - jetzt gibt's da also doch Gehwege im VBB? Kein Wunder, dass ich als Fußgänger in der Mitte gehend angehupt und angefahren werde.
Der Satz hier hat aber mächtiges Stilblüten-Topranking-Potential:
"wo welche Verkehrsteilnehmerart unabhängig von den Bestimmungen der StVO welche Flächen nutzen soll"
Wie darf ich denn da das "unabhängig" interpretieren?
StVO sagt: "da darfst du fahren" - und die Gestaltung soll mir nahelegen: "nee, daaaaaa sollst du fahren"
Ich glaub, ich schreib mal einen Brief an die Verkehrsbehörde des Landkreises. Wenn der Herr das eskalieren lassen möchte - bitte.
konsequent wäre es aber, wenn im gesamten Baustellenbereich zwischen Bahnunterführung Kaltenkircher Platz und dem Beginn der Bahrenfelder Radfahren untersagt wird.
Ist ernst gemeint. Oder man muss eben die Bauabschnitte so planen, dass 2m Restbreite Gehweg verbleiben, auf dem man dann mit "Radfahrer frei" fahren darf.
Alles andere wird nichts.
Ich bin gestern auch ab Sternbrücke bis Bahrenfelder gefahren. Die Gerüste auf den Radwegen hinter der Sternbrücke sind ein Witz und saugefährlich. Aber ich fahre da ohnehin lieber Fahrbahn.
Ich bin ab Kaltenkircher Platz der Umleitung gefolgt. Kann man machen. Kopfsteinpflaster ist fahrbar. Stellt man sich eben mehr in die Pedale und belastet den Sattel weniger. Sind nur 200m.
Zur Not auf den "sonstigen Radweg" rechts und sich dann von den auf die Firmengelände abbiegenden TRansporter umfahren lassen
Auf der Umleitungsstrecke kommt man bequem an allen Stehzeugen rechts vorbei.
Morgen Einweihung eines Melkstandes für nationale Kühe (sog. "Abzockanlage") auf der Wandsbeker Chaussee.
die sollten die gesamte Wandsbeker entlang alle 200m solche Säulen aufstellen!
Und endlich etwas dagegen unternehmen, dass Motorradfahrer quasi Freibrief haben.
hmpf. ich kling schon so wie die "Kennzeichen für Radfahrer!!!"-Fanatiker
sodele, heute dann mal die Todesfalle "freier Rechtsabbieger" gemieden.
An der Kreuzung Wendenstraße besteht letztmalig die Gelegenheit, sicher auf die Fahrbahn zu wechseln.
Denn die Fußgänger/Radfahrer-Ampel geradeaus schaltet 2sek früher auf grün als die Ampel für den Verkehr auf der Fahrbahn.
Da diese Ampel und die Ampel an der Kreuzung davor (Süderstraße) abhängig voneinander geschaltet sind, das Zeitinverall tagsüber konstant ist (55Sekunden), kann ich mit etwas Sicherheitspuffer und stets bremsbereit auf meine rote Fahrradampel draufhalten. Sie wird verlässlich grün.1
Während ich also schon 30km/h drauf habe und auf der Fahrbahn fahre, setzt sich die Kolonne hinter mir erst in Bewegung.
Übrigens auch zuverlässig mit maximalem Tempo, obwohl die nachfolgende LSA (Anckelmannsplatz) ebenfalls abhängig von dieser LSA schaltet. Das ist da tatsächlich rote Welle, wenn man mit 60km/h fahren möchte.
Kann man wissen, muss man aber nicht.
Aber wenn man schon 60km/h fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn, dann erkennt man schon von weitem, ob es sich bei dem einspurigen Gefährt da vorn um ein S-Pedelec handelt oder nicht. Ganz egal, man ist sich sicher: fahren darf der hier jedenfalls nicht.
Der hier pirscht sich von hinten an, nutzt den Windschatten und schert schneidig aus. Abstand? Ach, nicht so wichtig. Ist zwar stürmisch, aber wenns knallt, ist der Radfahrer ob nun mit oder ohne Motor und Versicherungskennzeichen in der Tasche eben selbst schuld.
Der zweite kündigt sein Überholmanöver immerhin 3sek vorher kräftig hupend an:
An der natürlich obligatorischen roten Ampel frage ich ihn, ob er noch alle Latten am Zaun hat.
"Was dann kam, versetzte alle in Staunen!" könnte die Überschrift von Focus und HuffingtonPost sein. Ich löse auf:
"Da ist ein RADWEG!" klar. Ich werde VD51 darum bitten, mir ein paar Visitenkärtchen zukommen zu lassen, damit ich diese verteilen kann. "VD51 sagt, dass der Radweg nicht in meine Richtung führt!". Bei dem "Herrn" hinterm Steuer, der mir dann auch prompt gleich drohte, mir eine aufs Maul zu geben, hätte das eh nicht verfangen.
Nachdem er sich dran machte, seinen bier- und burgergestählten Körper aus dem Fahrersitz zu wälzen, bemerkte er wohl noch rechtzeitig, dass das aus vielerlei Gründen keine so wahnsinnig gute Idee sein könne:
- beim Tür aufreißen steht ein Fahrrad im Wege. mit Pedale und Lenker
- die Ampel wird bald auf grün springen und man möchte den Platz im Stau nicht hergeben
- "wenn du mich weiter filmst, bist du dran! Mach die Kamera aus! Und lösch das Video."
Tja, und wenn sich dann der Radfahrer noch vor die eigene Karre stellt und "jaja, klar..." erwidert - dann ist der Tag gelaufen...
Wenig später hinter der Bahnbrücke fuhr er - während ich brav auf der rechten Spur im Stau stand - mit einem Affenzahn rechts auf die Halteplätze für die Autos.
Für einen Moment dachte ich, der steigt jetzt aus. Tat er aber doch nicht. fingerte nur am Handy rum. Wollte der die Polizei rufen?
Er beschränkte sich dann doch nur darauf, mir "Du musst dich nicht wundern, wenn du zu Brei gefahren wirst!!!!" zuzurufen.
Bin noch unentschlossen, ob ich ihn anzeige. Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand wäre etwas weit hergeholt. Das waren durchaus 1,3m Seitenabstand...
Und die Hupe - naja, 10EUR. pfft.
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1 nochmal zur Erläuterung des Ganzen: Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass das nicht sooooo ungefährlich ist.
Klar kann der LSBG hier mal fix die Ampelschaltungen ändern/abkoppeln, so dass ich Gefahr laufe, bei rot und fahrendem Querverkehr in die Kacke zu rauschen.
Ich kann allerdings auch die Fahrbahnampel des Querverkehrs etwas einsehen, erkenne, ob die schon rot bekommen... Das alles ist für mich noch im Rahmen dessen, was ich an "Risiko" bereit bin, einzugehen.
ich habe vorhin eine e-Mail an die VD51 geschrieben und mich für Stellungnahme bedankt.
und nochmal genauer nachgefragt, wie die sich das dann mit der RWBP und dem Radverkehr von der Nordkanalstraße in Richtung Eiffestraße (West->Ost) über den freien Abbrieger vorstellen.
Zitat von VD51Die Rechtsprechung hat in mehreren höchstrichterlichen Urteilen hierzu entschieden, dass
es sich hierbei [radfahrende Nutzung FGÜ] um ein ordnungswidriges Verhalten handelt.
höchstrichterlich
nein
für die VD ist der freie Rechtsabbieger mit so was hier: Riesserstraße gleichzusetzen. Fußgänger, die hier rüber wollen, haben den FGÜ. Radfahrer, die da rüber wollen, müssen eben schieben.
Man könnte auch anführen, dass es der Klarheit nicht dienlich ist, wenn für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer unterschiedliche Vorrangregeln gelten.
gelten ja nicht. nach Auffassung der VD ist dieser freie Rechtsabbieger kein freier Rechtsabbieger, sondern eben eine parallele Fahrbahn. Und an der gibt es eben einen FGÜ. fertig. Damit ist da eben nichts unklar. ein ganz normaler FGÜ an einer Straße mit einseitig begleitendem Radweg. Wie es viele davon gibt.
nein, ich darf dort fahrenderweise nicht den Rechtsabbieger queren.
Warum sonst kommt er mit dem Hinweis auf den FGÜ, den ich angeblich befahren würde?
andere Situation. Nicht vergleichbar.
Dort gab es für die Radfahrfurt.
In Hamburg wird ja gesagt: "Du darfst da gar nicht fahren"
ooooch, mittlerweile finde ich die Aussage der VD51 ja durchaus belustigend.
Immerhin erklären sie landesweit Schiebestrecken an der Querung der freien Rechtsabbieger.
Daraus kann man durchaus etwas machen.
Und: ich glaube im vorliegenden Falle Anckelmannsplatz nicht, dass auch bei klarer Aussage: "hier gilt §9 Abs.3 StVO, bitte sorgen sie für Klarheit durch entsprechende VZ!" etwas anderes gekommen wäre.
Denn: die Kreuzung wurde 2015 umgebaut. Wenn die VD51 also JETZT einen Handlungsbedarf sähe, sie JETZT tätig werden würde, sagte sie damit direkt aus, dass sie bei der Beteiligung an der Planung der Kreuzung 2014 großen Mist gebaut hat, in dem sie es damals unterlassen hat, tätig zu werden.
Die weiteren, von @Forumteilnehmer verlinkten freien Rechtsabbieger mit einbezogen, bedeutet das:
"Hamburg tut etwas für die Verkehrssicherheit - stadtweit Radschiebestrecken eingeführt"
Sicherheitshalber muss ich bei VD51 nochmal nachfragen, ob er das wirklich so meint...
Ich ringe noch um eine freundliche Formulierung.
Hallo,
ich habe im VP einen Beitrag eingestellt, der hier ohne Zweifel auch passt. Ich hatte mir - die Forengemeinde hier möge mir vergeben - dort drüben ein wenig mehr Paragraphen- und Urteilsschlagabtausch erhofft als hier.
Vielleicht dient der Beitrag einfach nur dem ein oder anderen als Anregung, einen kritischen Blogbeitrag oder ähnliches zu formulieren.
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Zur Sache:
@Malte hatte vor einiger Zeit das Thema "Sammlung sehenswerter Hamburger Fußgängerüberweg-Fahrradfurt-Kombinationen" aus der Taufe gehoben.
Damals hatte ich den Anckelmannsplatz angeführt.
Seit meinem damaligen Beitrage ist die Anzahl meiner Befahrungen gestiegen. Damit auch die Anzahl der Beinahe-Unfälle.
Kurz zur Situation:
Der Anckelmannsplatz stellt das nördliche Ende des Heidenkampsweges dar. Der Heidenkampsweg ist kein Weg, er ist eine 2-spurige Haupteinfallstraße ins Hamburger Zentrum.
Am Heidenkampsweg sind innerorts 60km/h angeordnet - deshalb gibt es dort auch jeweils in Fahrtrichtung rechts einen benutzungspflichtigen Radweg.
Wer als Radfahrer von der Elbinsel nach Hamburg möchte, kann also über die Neuen Elbbrücken und weiter auf Heidenkampsweg auf dem benutzungspflichtigen Radweg ins Zentrum radeln.
Das war zumindest mein Stand bis heute.
An dieser Stelle, (Luftbild, BingMaps) wird im Heidenkampsweg eine neue Fahrspur aufgemacht, um an der LSA am Anckelmannsplatz vorbei, rechts in Richtung Eiffestraße abbiegen zu können - ein sogenannter "freier Rechtsabbieger"
Hier aus der Streetview-Perspektive: klick
ungünstigerweise wird auch der benutzungspflichtige Radweg weiterhin parallel zu der Rechtsabbiegerspur geführt.
Wer also dem Heidenkampsweg in Richtung Norden, zur Bürgerweide folgen will, muss den freien Rechtsabbieger queren.
Und da fängt der Zirkus an...
Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich als Radfahrer auf dem Radweg des Heidenkampsweges dessen Vorfahrtsregelung folge. Wenn ich über den freien Rechtsabbieger fahre, so muss der Autoverkehr mir wegen §9 StVO Vorrang gewähren. Radfahrer will geradeaus, Autofahrer will abbiegen.
Da ich mir sicher bin, dass es mich dort irgendwann einmal erwischen wird, habe ich heute der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (PK41) eine E-Mail geschrieben.
Zitat von DMHHAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
[Schilderung der Örtlichkeit mit Link auf Streetview]
Häufig wird der Fußgängerüberweg nebst Radfahrfurt zugestellt. Lässt sich baulich sicherlich nicht lösen.
Gefährlich wird es, wenn die Vorfahrtsituation zwischen Radfahrer und Autofahrer dort unterschiedlich ausgelegt wird.
Für mich als Radfahrer häufen sich die Situationen, in denen ich nur knapp einem Unfall entgehe.Nach meiner Interpretation nehme ich als Radfahrer auf dem benutzungspflichtigen Radweg an der Vorfahrtsregelung des Heidenkampsweges teil. Möchte ich nach Norden, in Richtung Bürgerweide, genieße ich Vorrang vor den Verkehrsteilnehmern, die über den freien Rechtsabbieger in den Anckelmannsplatz [und weiter Richtung Eiffestraße] abbiegen wollen.
Nur ist dieses "geradeaus fahren" für Radfahrer mit einem "Schlenker" nach links verbunden - über die Fahrradfurt des Rechtsabbiegers, die an den Fußgängerüberweg angrenzt.Einige Autofahrer interpretieren die Situation an dieser Stelle anders. Nämlich: "Da ist ein Zebrastreifen! Da dürfen Sie nicht fahren!". Wahlweise werde ich "übersehen" oder "gemaßregelt".
Gegenwärtig sehe ich für mich keinen Sicherheitsgewinn mehr darin, hier auf einem Radweg zu fahren, der mich direkt in eine Gefahrenzone führt.Ich möchte Sie daher bitten, Möglichkeiten zu prüfen, diesen freien Rechtsabbieger hinsichtlich der Gefährdung von Radfahrern zu entschärfen.
Ungünstig ist natürlich, dass bei der kürzlich erfolgten Sanierung der Kreuzung keine Lösung gefunden wurde. Denn das Problem besteht ganz offensichtlich seit mehreren Jahren.mit freundlichen Grüßen
[DMHH]
Die Straßenverkehrsbehörde im PK41 leitet das zur Beantwortung an die nächsthöhere Stelle weiter. Ich erhalte wenig später Antwort von der Verkehrsdirektion, VD51, Sachgebiet Fahrradverkehr.
Alles anzeigenSehr geehrter Herr [DMHH],
Ihre Eingabe an das Polizeikommissariat 41 wurde mir mit der Bitte um Beantwortung übersandt.
Ihre Interpretation ist nicht korrekt. Sie nehmen nicht an der Vorfahrtsituation des Heidenkampsweges teil.
Dem eigentlich wartepflichtigen Fußgänger wird durch den Fußgängerüberweg eine vorrangige Überquerungsmöglichkeit gegeben.
Die daneben befindliche Radfurt ist nur ein markierter Hinweis auf den vorhandenen Radweg.
Sie biegen in Ihrer Fahrtrichtung nach links ab, so dass Sie den in Längsrichtung fahrenden Verkehrpassieren lassen müssen.Weiterhin überqueren Sie mit einem Fahrrad fahrenderweise einen Fußgängerüberweg.Die Rechtsprechung hat in mehreren höchstrichterlichen Urteilen hierzu entschieden, dass
es sich hierbei um ein ordnungswidriges Verhalten handelt.In den vergangenen Jahren hat es keine Verkehrsunfälle mit Radfahrenden an dieser Örtlichkeitgegeben.
Gleichwohl gilt füralle Verkehrsteilnehmer der § 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach sich jeder
so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Verstanden?
Die Verkehrsdirektion des Landes Hamburg teilt mir hier mit:
- dass im Heidenkampsweg in Fahrtrichtung Nord KEINE stetige Radverkehrsführung gibt
- dass jeder Radfahrer an dieser Stelle absteigen und sein Fahrrad schieben muss
- dass der benutzungspflichtige Radweg nach rechts in Richtung Eiffestraße, nicht jedoch nach Norden zur Bürgerweide führt
- dass ich bisher ordnungswidrig gehandelt habe, weil ich dort gefahren bin
Ich weiß auch Stunden später noch nicht, wie mein Kopf das einordnen soll. Mein Humorzentrum kämpft mit dem Wutgebiet und dem Zynismusgraben schon recht lange um die Deutungshoheit.
Aktuell stellen sich mir 3 Szenarien zur Auswahl:
- weiter nachfragen bei VD51, wie die sich das mit dem Radverkehr vorstellen
- mich bei VD51 bedanken und mitteilen, dass ich von nun an auf der Fahrbahn fahren werde, da nach dieser Auskunft der ben.pfl. Radweg weder straßenbegleitend ist, noch mich dorthin führt, wohin ich fahren möchte
- auf der Fahrbahn fahren und eine Selbstanzeige wegen nichtbenutzung des benutzungspflichtigen Radweges machen und das vor das Amtsgericht zerren, dort entscheiden lassen.
Rhetorische Frage: welcher Fahrertypus wird das Lenkrad wohl aus der Hand geben?
Ich! Sofort!
Ausgangslage:
Ich bin hin und wieder mit dem Fahrrad entlang der Elbe unterwegs. Der Elberadweg ist - ehrlich gesagt - stinkelangweilig und öde. Aber er hat einen gewissen Vorteil: südlich von Lauenburg und Boizenburg ist es da quasi Autofrei. Wo keiner wohnt, will niemand hin.
Wie dem auch sei - in einer der Kleinstädte an der Elbe muss/darf/will ich durch einen Verkehrsberuhigten Bereich, der auch mit aller Liebe und ganz viel Phantasie niemals so ausgeschildert sein dürfte.
Ich wurde als Fußgänger dort schon von einem Autofahrer angefahren. in 4 von 5 "Begehungen" werde ich angehupt oder mindestens angeblubbert.
Da fahren derart viele Autos durch, davon auch ein Großteil schneller als "Schrittgeschwindigkeit" - das dürfte unter objektiven Gesichtspunkten nie und nimmer ein Verkehrsberuhigter Bereich werden...
Ziel:
Zuständige Behörde dazu bringen, den Verkehrsberuhigten Bereich wieder abzuordnen
Kommt man von Süden in die B-Straße, sieht das so aus:
Die Fahrbahn ist mit Kopfsteinpflaster versehen, die Gehwege links und rechts wirklich wirklich breit. Jeweils in Fahrtrichtung rechts sind die Gehwege für den Fahrradverkehr freigegeben.
Die Schilderkombi wie im Foto wird auch brav nach jeder Einmündung wiederholt.
wie hier:
Ist übrigens eine T20-Zone!
Irgendwann gibt es aber einen Abschnitt von ca. 180m, der so beginnt:
der ist von der Gestaltung des gesamten Straßenraumes absolut identisch mit den 500m davor und den 200m nach dem Ende des VBB.
Was auffällt: Parkplätze werden hier mit den blauen P-Schildern angeordnet. die VwV-StVO spricht von "sollen". Parkplätze in einem VBB "sollen" so nicht angeordnet werden. Aber sie dürfen!
Parkplätze sollen aber mit Markierungen und Pflasterungen kenntlich gemacht werden (wodurch das P-Zeichen überflüssig wäre)
Außerdem: die Freigabe für den "Gehweg" fehlt.
Okay, mir ist klar, dass es in einem VBB weder Fahrbahn noch Gehweg gibt - ich eigentlich überall fahren darf.
Aber man muss ja irgendwo anknüpfen...
Zitat von ichAlles anzeigen
Sehr geehrter Herr [Amtsleiter],am Wochenende fuhr ich mit dem Fahrrad [...] durch die [B-Straße] in [Gemeinde.
Ab der Kreuzung [M-Straße] ist der rechtsseitige, breite Gehweg durch VZ.239+ZZ.1022-10 für Radfahrer freigegeben.
In Anbetracht des Pflasters der Fahrbahn und der Breite des Gehweges eine sicherlich durchaus nachvollziehbare Anordnung.Diese Freigabe wird auch an den folgenden Kreuzungen/Einmündungen ([Beispiele]) wiederholt.
Lediglich zwischen den Kreuzungen [R-Straße]/[B-Straße] und [S-Straße]/[B-Straße] ist keine Freigabe vorhanden.Diesbezüglich habe ich 2 Fragen:
1.) Ist die fehlende Freigabe so beabsichtigt?
2.) Wenn ja: warum darf ich hier nicht auf den angenehmer zu fahrenden Gehwegplatten radeln; wie lautet die Begründung dafür?
Mit freundlichen Grüßen
[DMHH]
es dauerte auch überhaupt nicht lang, und es kam die erwartete Anwort:
Zitat von AmtsleiterAlles anzeigenSehr geehrter Herr [DMHH],
es handelt sich hierbei um keine fehlende Freigabe für Radfahrer, sondern schlicht und einfach um eine ordnungsgemäße Anwendung der StVO. In diesem Straßenteil ist aufgrund der Beschilderung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ das Radfahren auf allen Straßenteilen erlaubt, so dass eine gesonderte Beschilderung mit Zeichen 239 + 1022-10 nicht anzuwenden ist.
Mit freundlichen Grüßen
[Gemeinde]
Rechts- und Ordnungsamt
-Verkehrsbehörde-
Im Auftrag
[Amtsleiter]
kennt man ja. Die ordnungsgemäße Anwendung der StVO.
Dieser VBB hat so ziemlich alles, was ein VBB eben nicht haben dürfte/sollte:
- kein "geringer Verkehr"
- Bereich vermittelt durch die Gestaltung absolut nicht den Eindruck, dass Fahrzeugverkehr untergeordnete Rolle spielt
- sehr wohl weitere Verkehrszeichen, hier speziell Anordnungen von Parkplätzen
Also gut, Runde 2. Ich darf mit meinem Fahrrad da also überall fahren. Hat er ja Recht. Laut Beschilderung darf ich das.
Zitat von ichSehr geehrter Herr [Amtsleiter]
vielen Dank für die umgehende Rückmeldung!
Ich habe auf meinen Fotos nachgeschaut und tatsächlich ein tief hängendes VZ.325 in der "Mitte" der Straße entdeckt. Dieses muss ich beim Durchfahren und auf der Suche nach der Gehwegfreigabe wohl übersehen haben.
Da die StVO bezüglich des Fahrzeugverkehrs in Verkehrsberuhigten Bereichen keinen Unterschied macht:
Darf ich also auch mit dem Kraftfahrzeug auf dem hell gepflasterten Bereich fahren?mit freundlichen Grüßen
[DMHH]
und spätestens jetzt sollte wohl jeder, der die "StVO korrekt anwendet", merken, dass die Argumentation "Sie dürfen mit dem Fahrrad dort fahren" irgendwo vor die Wand fährt.
Ich bin jetzt gespannt, wie der Herr [Amtsleiter] reagiert.
Variante a)
- mit dem KFZ dürfen Sie dort nicht fahren
Variante b)
- natürlich dürfen Sie auch mit dem KFZ dort fahren
Ich hab übrigens "zufällig" Fotos, auf denen Fahrzeuge auf dem "Gehweg" des VBB stehen. Die spar ich mir für die Diskussion auf, ob es sich um markierte Parkplätze handelt, die ich in einem VBB gewöhnlich eben durch Pflasterwechsel erkenne.
Wenn er Variante c) - keine Antwort wählt, werd ich wohl einen längeren Text schreiben müssen. An den Bürgermeister.