Beiträge von DMHH

    Wer interessiert sich eigentlich auf Unternehmerseite für so einen Murks?
    Von staatlicher Seite ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verantwortlich. Ok, die ist oft nicht willens/fähig, am Zustand etwas zu ändern.

    Was passiert aber dem Unternehmen, wenn an einer Baustelle etwas passiert? Ist da die Berufsgenossenschaft in der Pflicht? Oder guckt die nur, dass den Beschäftigten in der Baustelle nichts passiert, dass die sich gefälligst an die eigenen Sicherheitsvorschriften wie "Geeignetes Schuhwerk" oder "nicht unter schwebende Lasten treten" halten?

    Parkplatzbezug:

    Zitat

    Er plaudert mit Scalia, der seinen Toyota seit Wochen am selben Platz hat. "So oft brauche ich den Wagen nicht, eigentlich nur am Wochenende für die Familie."

    2x die Woche jeweils 90min im geparkten Auto sitzen und die Kehrmaschine vorbeilassen. Wenn man die Arbeits- und die Wegezeit dafür, die Anschaffungskosten, Unterhalt und Sprit rechnet ... ernsthaft, ist Taxifahren in NY so viel teurer?! 8|
    Oder meinetwegen Leihwagen...

    das ganze Konstrukt da hinten ist heute nicht besser. Rund um den Kreisverkehr sind "Radfahrer frei" Schilderchen aufgestellt. Teilweise in beide Richtungen, teilweise in eine Richtung. Teilweise ist nicht klar, wann die "Servicelösung" in beiden Richtungen endet.
    Ganz besonders schön: der Kreisverkehr wird im Erläuterungsbericht explizit erwähnt. Weil nämlich Radfahren auf der Fahrbahn dort so gefährlich ist, wird die Servicelösung angeboten.
    Das sind eben die Momente, in den man eigentlich mit den Fingern knackt, um Kritik zu üben und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten - aber man nur nach 3min Überlegen zu dem Schluss kommt, dass das ein Fass ohne Boden ist.

    Da hinten weißte garnicht, wo du anfangen und aufhören sollst, klarzumachen, was alles eigentlich gar nicht geht.

    GI/Umbau der Halenreie in Hamburg Volksdorf.
    Vorstellung der 1. Verschickung

    Die Grundinstandsetzung(!) ist nötig, weil
    - die vorhandenen Fahrbahnbefestigungen Oberflächenschäden auf[weisen]
    - dies einen erhöhten Unterhaltungsaufwand (und ggf. Folgeschäden) bedeute[t]
    - die Verkehrssicherheit eingeschränkt [ist]
    - der bauliche Zustand und das Schadensbild der Halenreie eine Qualitätsverbesserung [erfordert]
    Dazu wird im Verlaufe des Erläuterungsberichtes festgestellt:
    - ein Schichtenverbund zwischen den Asphalttragschichten ist größtenteils nicht mehr gegeben


    und immerhin hat man 2014 bereits die Knotenpunkte provisorisch umgebaut, weil
    - deutliche Unfallhäufung (Unfälle mit Todesfolge)
    Dazu kommt noch:
    - [ein Teil des Asphaltes] ist aus abfallrechtlicher Sicht als gefährlicher Abfall zu entsorgen

    Bei einer Verkehrszählung 2013 hat man für Teilabschnitte Spitzenwerte von 20.000 Kfz/24h ermittelt mit ca. 4% Schwerlastanteil. Eine Zählung von Radfahrern fand nicht statt, wird zumindest nicht erwähnt.


    Was passiert? Aus den mit Grand befestigten Gehwegen, die in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben sind, wird auf der östlichen Seite ein "nur-Gehweg". Dort kommt ein einseitiger Radfahrstreifen in absoluter Mindestbreite, bei dem Abschnittsweise auch noch die Wasserablaufrinne und der Breitstrich zum Querschnitt von 1,60m gezählt werden.

    Auf der Westseite in Fahrrichtung Süden bleibt es bei Gehweg, Radfahrer frei. Durch Bushaltestellen.

    Nun gut, tief durchatmen, überlegen, ob man zur Ausschusssitzung geht oder den LSBG/Bezirk schriftlich über die unfuglichen Details der Planung in Kenntnis setzt.

    Aber ach, am Ende des Erläuterungsberichtes steht:

    Zitat

    Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Radverkehr“.

    :huh:

    Ich hab mal ein wenig ... öhm... "nachgeforscht". *hüstel*
    die Gesamtkosten für das Projekt werden mit ungefähr(!) 3.000.000EUR angegeben.
    Und das soll alles aus dem Topf "Radverkehr" kommen?! Die Komplettsanierung aka. Grundinstandsetzung von 7-12m breiter Fahrbahn, der endgültigen Aufstellung von Lichtsignalanlagen, der Aufbringung von Markierungen, die nur zu einem Bruchteil dem Radverkehr dienen? Das wird aus der Produktgruppe "Radverkehr" finanziert?
    sauber.
    <X

    Weiß jemand etwas über eine evtl. RWBP in der Tangstedter Landstraße, Höhe Holitzberg und Hohe Liedt?

    Wissen nicht. Aber die Fotos, die in der Anlage zu erkennen sind, zeigen keinerlei Blauschilder. Das würde sich mit meiner Erinnerung(!) decken, wonach in der Tangstedter keine B-Pflicht mehr besteht bis auf Rudimente am Langenhorner Markt und afair Landesgrenze.

    edit:
    dort wird über Hinweisschilder zur Aufhebung der RWBP sinniert. TaLa ist explizit aufgeführt.

    Dennoch hat eine Bushaltestelle auch auf einem sonstigen Radweg nichts zu suchen. Das müsste dann rechtlich gesehen wie in der Luruper Chaussee enden. Nämlich mit einem Radweg, der vor der Bushaltestelle endet, in einen Gehweg übergeht und damit dort Radfahren verboten ist.

    Ich würde eine email an pk16verkehr@polizei.hamburg.de schicken mit der Bitte um Überprüfung und Rückmeldung.
    Die Situation (Fahrwege) erläutern und das Erlebte schildern. Dann noch darauf hinweisen, dass dort keine Radwegebenutzungspflicht besteht.

    Dann abwarten. Nach 2 Wochen nachhaken. Wenn dann nichts kommt, an VD5 schreiben. Wenn dann nichts kommt, an den Bezirk schreiben und Gefahr-Gefahr erwähnen. ;)

    Oder aber gleich mal die Mühe machen, die Räumzeit selbst annähernd zu messen und nachzurechnen, wie schnell man fahren muss, um noch vor dem querenden Fußgängergrün rüberzukommen. Wenn da dann V=30km/h rauskommt, das gleich anprangernd an PK16 schreiben.

    Oder aber einfach nichts tun, weil "im Rahmen von aktuellen und geplanten Baumaßnahmen eine Anpassung der Ampelschaltung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt". Denn, ganz klar: "da gegenwärtig die Veloroute 2, sowie die Freizeitroute 9 über diese Kreuzung verlaufen, sind wir gegenwärtig in Abstimmungsprozessen, wie eine Ampelschaltung, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird, realisiert werden kann, gegebenenfalls auch unter vorzunehmenden baulichen Änderungen der Kreuzungen."
    Im Übrigen wird man dir natürlich recht geben, sich für deine Aufmerksamkeit bedanken und dich auf ein festes Dat... auf irgendwann vertrösten.

    Heidenkampsweg: 04.01. - leichter Schneefall, nicht geräumt
    Heidenkampsweg: 05.01. - mäßiger Schneefall, 1h nach Einsetzen Radweg abgeschoben, nicht gestreut, 1h später wieder durchgehend weiß
    Heidenkampsweg: 06.01. - kein weiterer Schneefall, Radweg abgeschoben, nicht gestreut

    Heidenkampsweg ist Prioritär, soll über Winterdienst verfügen


    Wandsbeker Chaussee: Abschnittsweise abgeschoben. An den Stellen, an denen der Radweg mit B-Pflicht aber letztendlichso schmal ist, dass da kein Räumfahrzeug durch kommt, nur Fahrspuren im Schnee.

    Bürgerweide bergab ganz herrlich: nur abgeschoben, nicht gestreut.

    Letztendlich frag ich mich, was das alles soll. Wenn man nur schiebt, aber nicht streut, kann man sich das auch schenken. Überall prophylaktisch Salz hinkippen, find ich auch dämlich.
    Die Fahrbahnen sind freigefahren, teilweise sogar trocken! Das kann mir kein Radweg bieten, über den so ein kleines Reinigungswägelchen drüberhoppelt.

    Gut, wird nur im letzten Satz erwähnt. Beiläufig. Vorher wird noch recht schulterzuckend die Geiselhaftnahme von StraBa-Passagieren durch Falschparker erwähnt. Und die schrecklichen Konsequenzen, bereits nach 20min abgeschleppt zu werden. :sleeping:

    na gut, aus Gründen der Fairness: Kleidung wird nicht erwähnt. Und auch der Vorrang nicht. Ich frag mich aber durchaus, wie sich die Berichterstattung bei einem Unfall Auto vs. Fahrrad an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung gelesen hätte. :P


    @DMHH: Bist Dir sir dessen sicher? Der durch Falschparker schmalere Radweg widerspricht eigentlich der Owi "Parken auf Radweg", die ja i.d.R. keine Behinderung ist.Wenn es wirklich ausreicht, dass ich stark abbremsen muss, tun sich ja völlig neue Dimensionen auf... ;)

    Ja.

    Folgende Fallbeispiele:

    Ich fahre mit der S-Bahn zur Arbeit. Die 150m von der S-Bahnstation bis zum Arbeitsort lege ich zu Fuß zurück und sehe ein Auto, das auf dem "sonstigen" Radweg abgestellt wurde.
    -> Parken auf einem unbeschilderten Radweg
    = 112442 - Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg - 20EUR

    Ich kann hier keine Behinderung vorwerfen, da ich als Fußgänger nicht behindert wurde.

    ---
    Ich fahre mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auf einem benutzungspflichtigen Radweg parkt ein Auto mit den beiden rechten Rädern auf der roten Pflasterung.
    Der Radweg ist von 1,3m auf 1m eingeengt. Ich muss abbremsen (Breite, Dooringgefahr), was ich ohne das Auto nicht hätte tun müssen.
    -> parken auf einem beschildertem Radweg mit Behinderung
    = 141101 - Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere - 30EUR
    Die Behinderung mache ich als Betroffener geltend und schildere sie nachvollziehbar.

    ---
    Ich fahre mit dem Fahrrad in die Stadt. Auf dem von mir befahrenen Radfahrstreifen parkt ein Auto. Gemäß §10 StVO hab ich die Arschkarte gezogen, wenn ich nach links auf die Fahrbahn ausweiche und es zum Unfall kommt. Ich muss also anhalten, den von hinten auf der Fahrbahn herannahenden Verkehr abwarten und dann auf die Fahrbahn einfahren. Die Behinderung liegt in jedem Falle vor.
    Jetzt kommt der Kuhfuß: ist das parken auf dem unbeschilderten Radweg oder parken auf dem Radweg (Zeichen 237)?
    -> das lass ich die Bußgeldstelle auswürfeln, gebe bei dieser Anzeige keine TBNR an. Bei eindeutigen Fällen mach ich das.

    Interessante weitere Anzeigemöglichkeiten:
    Gehwegparken, das mit den kleinen blauen Schildern erlaubt ist, gilt nur für Fahrzeuge mit einem zul.Gesamtgewicht von 2,8t
    Wer einem Porsche Cayenne-Besitzer ans Bein pissen will: die Karre liegt mit zGm von 2880kg etwas über der Grenze :whistling:
    die ganzen Kleintransporter übrigens sowieso

    es muss in nicht-Einbahnstraßen in Fahrtrichtung rechts geparkt werden. Wer falschrum steht und bei mir ein "Stein im Brett" hat - nächste Anzeige. 8)

    neinnein, eine Behinderung liegt z.B. bei Radwegparken bereits dann vor, wenn ich meine Geschwindigkeit verringern muss, weil der Radweg nun 10cm schmaler geworden ist durchs Stehzeug.

    Bei Fußgängern reicht z.B. die Begründung, dass du entgegenkommenden Fußgängern umständlich ausweichen musstest oder du mit deiner Begleitung nicht zu 2. nebeneinander gehen konntest. Oder du an dieser Stelle nicht die Fahrbahn überqueren konntest, sondern erst 4m weiter.

    Hiermit erstatte ich Anzeige gegen den Fahrer des nachfolgend genannten Fahrzeuges wegen

    *Parken auf dem benutzungspflichtigen Radweg mit Behinderung (TBNR 1234567)
    Behinderung: Durch das geparkte Fahrzeug war eine sichere Nutzung des Radweges nicht möglich. Ich musste stark abbremsen und unter größer Vorsicht am Fahrzeug vorbei schieben.

    Ort: HamburgerWeg
    in Höhe: Hausnummer 123
    Datum: 24.12.2015
    Zeit: 15:30
    amtl. Kennzeichen: HH-HH 123
    Hersteller: BMW
    Farbe: schwarz

    [Foto]

    Für Radfahrer gilt derzeit immer noch eine Umleitung über Kennedybrücke.

    Was natürlich kein Grund sein kann und darf, Ampelschaltungen und/oder Markierungen fehlerhaft auszuführen.

    Denn im Unterschied zum Autofahrer darf von Radfahrern natürlich davon ausgegangen werden, dass sie ihr Fahrzeug schieben und komische Umleitungsschilder nicht relevant sind. Steigen sie dann 500m später und nach einem 3stündigen Einkauf, einem Bummel durch die Kunsthalle etc. wieder aufs Fahrrad, dürfen sie die zur Verfügung gestellte Infrastruktur auch nutzen.

    Will sagen: wenn die Radfahrfurten und deren separate Ampeln nicht zu nutzen sind, so müssen sie entsprechend gesperrt sein. Ein einfacher "Bannkreis" um die Baustelle in Form von gelben Schildern mit Sinnbild Radfahrer und Pfeil kann nicht ausreichend sein. :)

    Aus der Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Thema "Bettelampeln" (Drs 20-1865.1)

    Sachverhaltsschilderung der CDU:

    Zitat

    Der Bezirk Wandsbek weist eine Reihe von Bettelampelanlagen auf.

    Bei diesen Ampeln wechselt das Signal erst dann, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer den Taster an dem Ampelmast drückt.
    Bei normalen Ampeln wechseln die Signale je nach Intervall.
    Mit Hilfe dieser Anlagen soll die Umwelt geschont werden, da Autos auf diese Weise nicht unnötig mit laufenden Motoren warten müssen.
    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

    [...]

    Zitat

    4.)Ist die Inbetriebnahme von weiteren Bettelampeln angedacht? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

    Und nun die Antwort der BWVI:

    Zitat

    Es ist beabsichtigt an der Ampelanlagen Tonndorfer Hauptstraße/ Jenfelder Allee auch Signalprogramme vorzusehen, an denen der Fuß- und Radverkehr nicht immer automatisch mit dem parallelen Kfz-Verkehr Grün erhält. Vor dem Hintergrund komplexer Verkehrsabläufe ist es zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer an dieser Lichtsignalanlage sinnvoll, flexible Verkehrssteuerungen vorzusehen, die vorausschauend auf die unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse einstellt werden können. Dadurch kann der Verkehrsfluss in den umliegenden Straßen optimiert werden. Die positiven Auswirkungen sind eine Minimierung der Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer, sowie ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz durch die Reduzierung der Umweltbelastungen.


    Geil, oder?
    Zusammengefasst sagt das aus: Radfahrer und Fußgänger erhalten nicht immer automatisch grün. Solche Ampelschaltungen sind aber zum Nutzen aller(!!!) Verkehrsteilnehmer. Die Wartezeit aller(!!!) Verkehrsteilnehmer wird minimiert.

    Diese Antwort ist nur dann wahr, wenn die Definition
    Verkehr = motorisierte Fortbewegung auf der Fahrbahn
    gilt.
    Denn die angedachten und auch bereits vorhandenen Bettelampeln befinden sich teilweise an Straßen mit B-Pflicht!

    Müsste man mal überlegen, ob das nicht auch ein Argument gegen die B-Pflicht ist. Ein Straßenbegleitender Radweg soll über die selben Vorfahrtsrechte wie die Fahrbahn verfügen. Weshalb ja in der Regel eben so kleine [Zeichen 205] an Radwegen eigentlich der B-Pflicht widersprechen.
    Analog müsste man das doch auch für Bettelampeln sehen. Wo der Fahrbahnverkehr freie Fahrt hat, muss ich auf dem Radweg in jedem Falle anhalten. Im blödesten Falle auch einen kompletten Umlauf warten, weil ich 2Sek zu spät da war...

    "kurz: ich als Radfahrer fühle mich an dieser Stelle auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben."

    Was irgendwie bedeutet, dass Du Dich ohne Baustelle samt Begleiterscheinungen auf dem Radweg sicherer fühlst... :whistling:

    hm. stimmt. beim nächsten Mal werde ich das umformulieren.
    Allerdings kann man im Heidenkampsweg gegen die RWBP kaum argumentieren. Immerhin gilt da zHg60. Und dort ist dann natürlich ein Radweg mit BPflicht zwingend vorgeschrieben. Bevor man den also rechtlich angehen kann, müsste man gegen die Erhöhung des innerörtlichen T60 vorgehen.
    Und: die Radwege sind dort tatsächlich mal annähernd VwV-StVO-konform.