Beiträge von DMHH

    ooooch, mittlerweile finde ich die Aussage der VD51 ja durchaus belustigend.

    Immerhin erklären sie landesweit Schiebestrecken an der Querung der freien Rechtsabbieger.
    Daraus kann man durchaus etwas machen.

    Und: ich glaube im vorliegenden Falle Anckelmannsplatz nicht, dass auch bei klarer Aussage: "hier gilt §9 Abs.3 StVO, bitte sorgen sie für Klarheit durch entsprechende VZ!" etwas anderes gekommen wäre.
    Denn: die Kreuzung wurde 2015 umgebaut. Wenn die VD51 also JETZT einen Handlungsbedarf sähe, sie JETZT tätig werden würde, sagte sie damit direkt aus, dass sie bei der Beteiligung an der Planung der Kreuzung 2014 großen Mist gebaut hat, in dem sie es damals unterlassen hat, tätig zu werden.

    Hallo,
    ich habe im VP einen Beitrag eingestellt, der hier ohne Zweifel auch passt. Ich hatte mir - die Forengemeinde hier möge mir vergeben - dort drüben ein wenig mehr Paragraphen- und Urteilsschlagabtausch erhofft als hier. <3

    Vielleicht dient der Beitrag einfach nur dem ein oder anderen als Anregung, einen kritischen Blogbeitrag oder ähnliches zu formulieren. :rolleyes:
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    Zur Sache:
    @Malte hatte vor einiger Zeit das Thema "Sammlung sehenswerter Hamburger Fußgängerüberweg-Fahrradfurt-Kombinationen" aus der Taufe gehoben.

    Damals hatte ich den Anckelmannsplatz angeführt.
    Seit meinem damaligen Beitrage ist die Anzahl meiner Befahrungen gestiegen. Damit auch die Anzahl der Beinahe-Unfälle.

    Kurz zur Situation:
    Der Anckelmannsplatz stellt das nördliche Ende des Heidenkampsweges dar. Der Heidenkampsweg ist kein Weg, er ist eine 2-spurige Haupteinfallstraße ins Hamburger Zentrum.
    Am Heidenkampsweg sind innerorts 60km/h angeordnet - deshalb gibt es dort auch jeweils in Fahrtrichtung rechts einen benutzungspflichtigen Radweg.

    Wer als Radfahrer von der Elbinsel nach Hamburg möchte, kann also über die Neuen Elbbrücken und weiter auf Heidenkampsweg auf dem benutzungspflichtigen Radweg ins Zentrum radeln.
    Das war zumindest mein Stand bis heute.

    An dieser Stelle, (Luftbild, BingMaps) wird im Heidenkampsweg eine neue Fahrspur aufgemacht, um an der LSA am Anckelmannsplatz vorbei, rechts in Richtung Eiffestraße abbiegen zu können - ein sogenannter "freier Rechtsabbieger"
    Hier aus der Streetview-Perspektive: klick

    ungünstigerweise wird auch der benutzungspflichtige Radweg weiterhin parallel zu der Rechtsabbiegerspur geführt.
    Wer also dem Heidenkampsweg in Richtung Norden, zur Bürgerweide folgen will, muss den freien Rechtsabbieger queren.

    Und da fängt der Zirkus an...

    Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich als Radfahrer auf dem Radweg des Heidenkampsweges dessen Vorfahrtsregelung folge. Wenn ich über den freien Rechtsabbieger fahre, so muss der Autoverkehr mir wegen §9 StVO Vorrang gewähren. Radfahrer will geradeaus, Autofahrer will abbiegen.
    Da ich mir sicher bin, dass es mich dort irgendwann einmal erwischen wird, habe ich heute der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (PK41) eine E-Mail geschrieben.



    Die Straßenverkehrsbehörde im PK41 leitet das zur Beantwortung an die nächsthöhere Stelle weiter. Ich erhalte wenig später Antwort von der Verkehrsdirektion, VD51, Sachgebiet Fahrradverkehr.



    Verstanden?
    Die Verkehrsdirektion des Landes Hamburg teilt mir hier mit:
    - dass im Heidenkampsweg in Fahrtrichtung Nord KEINE stetige Radverkehrsführung gibt
    - dass jeder Radfahrer an dieser Stelle absteigen und sein Fahrrad schieben muss
    - dass der benutzungspflichtige Radweg nach rechts in Richtung Eiffestraße, nicht jedoch nach Norden zur Bürgerweide führt
    - dass ich bisher ordnungswidrig gehandelt habe, weil ich dort gefahren bin

    Ich weiß auch Stunden später noch nicht, wie mein Kopf das einordnen soll. Mein Humorzentrum kämpft mit dem Wutgebiet und dem Zynismusgraben schon recht lange um die Deutungshoheit.

    Aktuell stellen sich mir 3 Szenarien zur Auswahl:
    - weiter nachfragen bei VD51, wie die sich das mit dem Radverkehr vorstellen
    - mich bei VD51 bedanken und mitteilen, dass ich von nun an auf der Fahrbahn fahren werde, da nach dieser Auskunft der ben.pfl. Radweg weder straßenbegleitend ist, noch mich dorthin führt, wohin ich fahren möchte
    - auf der Fahrbahn fahren und eine Selbstanzeige wegen nichtbenutzung des benutzungspflichtigen Radweges machen und das vor das Amtsgericht zerren, dort entscheiden lassen.

    Ausgangslage:
    Ich bin hin und wieder mit dem Fahrrad entlang der Elbe unterwegs. Der Elberadweg ist - ehrlich gesagt - stinkelangweilig und öde. Aber er hat einen gewissen Vorteil: südlich von Lauenburg und Boizenburg ist es da quasi Autofrei. Wo keiner wohnt, will niemand hin. :rolleyes:
    Wie dem auch sei - in einer der Kleinstädte an der Elbe muss/darf/will ich durch einen Verkehrsberuhigten Bereich, der auch mit aller Liebe und ganz viel Phantasie niemals so ausgeschildert sein dürfte.
    Ich wurde als Fußgänger dort schon von einem Autofahrer angefahren. in 4 von 5 "Begehungen" werde ich angehupt oder mindestens angeblubbert.
    Da fahren derart viele Autos durch, davon auch ein Großteil schneller als "Schrittgeschwindigkeit" - das dürfte unter objektiven Gesichtspunkten nie und nimmer ein Verkehrsberuhigter Bereich werden...

    Ziel:
    Zuständige Behörde dazu bringen, den Verkehrsberuhigten Bereich wieder abzuordnen

    Kommt man von Süden in die B-Straße, sieht das so aus:

    Die Fahrbahn ist mit Kopfsteinpflaster versehen, die Gehwege links und rechts wirklich wirklich breit. Jeweils in Fahrtrichtung rechts sind die Gehwege für den Fahrradverkehr freigegeben.
    Die Schilderkombi wie im Foto wird auch brav nach jeder Einmündung wiederholt.

    wie hier:

    Ist übrigens eine T20-Zone!

    Irgendwann gibt es aber einen Abschnitt von ca. 180m, der so beginnt:

    der ist von der Gestaltung des gesamten Straßenraumes absolut identisch mit den 500m davor und den 200m nach dem Ende des VBB.

    Was auffällt: Parkplätze werden hier mit den blauen P-Schildern angeordnet. die VwV-StVO spricht von "sollen". Parkplätze in einem VBB "sollen" so nicht angeordnet werden. Aber sie dürfen!
    Parkplätze sollen aber mit Markierungen und Pflasterungen kenntlich gemacht werden (wodurch das P-Zeichen überflüssig wäre)

    Außerdem: die Freigabe für den "Gehweg" fehlt.
    Okay, mir ist klar, dass es in einem VBB weder Fahrbahn noch Gehweg gibt - ich eigentlich überall fahren darf.
    Aber man muss ja irgendwo anknüpfen... :whistling:



    es dauerte auch überhaupt nicht lang, und es kam die erwartete Anwort:


    kennt man ja. Die ordnungsgemäße Anwendung der StVO.
    Dieser VBB hat so ziemlich alles, was ein VBB eben nicht haben dürfte/sollte:
    - kein "geringer Verkehr"
    - Bereich vermittelt durch die Gestaltung absolut nicht den Eindruck, dass Fahrzeugverkehr untergeordnete Rolle spielt
    - sehr wohl weitere Verkehrszeichen, hier speziell Anordnungen von Parkplätzen

    Also gut, Runde 2. Ich darf mit meinem Fahrrad da also überall fahren. Hat er ja Recht. Laut Beschilderung darf ich das. :thumbup:

    Zitat von ich

    Sehr geehrter Herr [Amtsleiter]

    vielen Dank für die umgehende Rückmeldung!

    Ich habe auf meinen Fotos nachgeschaut und tatsächlich ein tief hängendes VZ.325 in der "Mitte" der Straße entdeckt. Dieses muss ich beim Durchfahren und auf der Suche nach der Gehwegfreigabe wohl übersehen haben.

    Da die StVO bezüglich des Fahrzeugverkehrs in Verkehrsberuhigten Bereichen keinen Unterschied macht:
    Darf ich also auch mit dem Kraftfahrzeug auf dem hell gepflasterten Bereich fahren?

    mit freundlichen Grüßen
    [DMHH]

    und spätestens jetzt sollte wohl jeder, der die "StVO korrekt anwendet", merken, dass die Argumentation "Sie dürfen mit dem Fahrrad dort fahren" irgendwo vor die Wand fährt. :whistling:

    Ich bin jetzt gespannt, wie der Herr [Amtsleiter] reagiert.

    Variante a)
    - mit dem KFZ dürfen Sie dort nicht fahren

    Variante b)
    - natürlich dürfen Sie auch mit dem KFZ dort fahren

    Ich hab übrigens "zufällig" Fotos, auf denen Fahrzeuge auf dem "Gehweg" des VBB stehen. Die spar ich mir für die Diskussion auf, ob es sich um markierte Parkplätze handelt, die ich in einem VBB gewöhnlich eben durch Pflasterwechsel erkenne. ^^

    Wenn er Variante c) - keine Antwort wählt, werd ich wohl einen längeren Text schreiben müssen. An den Bürgermeister. :/

    Aber nicht bei Erneuerung. Siehe Habichtstraße.Auch der unbenutzbare Maienweg-"Radweg" hat neue rote Steinchen bekommen, vermutlich nicht wegen Kabelarbeiten (Abschnitt Ratsmühlendamm - Hasenberge).

    Ooooch, vielleicht könnte man da mal beim Bezirksamt Nord, Abteilung Tiefbau, Management des öffentlichen Raumes... nachfragen, welche Baumaßnahmen denn im Abschnitt Ratsmühlendamm-Ahornkamp aktuell geplant sind. :rolleyes:
    Oder anders formuliert: der Bezirk lässt in diesem Abschnitt eine Grundinstandsetzung Fahrbahn+Nebenflächen durchführen. Vielleicht werden die Radwege auch besser gemacht? :)

    Auf der östlichen Seite der Hoheluftchaussee wurden die Radwege erneuert. Das funktionierte dieses Mal offenbar auch mehr oder weniger freiwillig, anscheinend wurde nicht an irgendwelchen Versorgungsleitungen unterhalb des Radweges gearbeitet.

    ich enttäusche dich ungern, @Malte. :|
    Da hat die Stadt Hamburg weder direkt noch indirekt über einen ihrer Landesbetriebe für "Neu" gesorgt - ganz im Gegenteil war da ein norddeutscher Kabelnetzbetreiber am Werkeln.
    Leitung rein, Radweg wieder herstellen.

    Mal ganz im Ernst: Ich lese überall, man hätte auf dem Radweg gemütlich den Blick auf die Alster genießen können, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll.

    Erstmal verlief der nunmehr entfernte Radweg nicht allzu weit von der Fahrradstraße entfernt, so viel schlechter kann die Sicht ja eigentlich nicht sein. Oder sind jene Radfahrer gar nicht auf dem Radweg, sondern womöglich ordnungswidrig auf den wassergebundenen Flächen zugange gewesen?

    Die, die das behaupten, meinen tatsächlich das Stück Radweg zwischen us-amerik. Konsulat und dem Beginn der Fahrradstraße. An diesem Abschnitt fuhr man tatsächlich "dicht" am Wasser entlang. Jetzt auf der Fahrbahn. "hinter" einer Reihe geparkter KFZ.
    Schön ist zugegeben anders. Aber wer "schön" radeln will, der ist in Hamburg ohnehin Fehl am Platze. Man stelle sich einen Autofahrer vor, der "schön die Stadt angucken will". Geht halt nur an Ampeln. Da macht einen dann der Hintermann mit einem netten "Die Ampel ist grün" ... äh.. huuuuuuuuuuuuuuuuuup! aufmerksam. Im fließenden Verkehr das Geräusch von kaltverformtem Blech...

    Aber mit dem Fahrrad ist das wohl ok. Denn - man ist doch Fußgänger! Also.. mit... rollen dran. Aber Fußgänger!
    Walks like a duck, quaks like a duck... usw.
    Wenn man Radfahrer auf Fußwege schickt, sie an Ampeln wie Fußgänger behandelt usw - darf man sich auch nicht wundern, wenn sich Radfahrer wie Fußgänger benehmen und fühlen. Und - logische Konsequenz: "Fahrbahn!?!?! NEI-EN! Gefährlich!!!"

    sind ein paar schöne Bonmots dabei.

    "Denn die Straßen der Stadt [...] sind nicht dafür ausgelegt, Fußgänger, parkende Autos, Radler und fahrenden Verkehr gleichzeitig aufzunehmen." - aber T30 ändert etwas am Platzangebot? ?(
    „Wir reden von Verkehrsrecht, da geht es nicht um Wünsch-dir-was.“ - ach wie? die StVB sehen das regelmäßig durchaus etwas weniger restriktiv...
    „Wenn wir uns nur auf die Freiwilligkeit der Autofahrer verlassen, wird das nichts.“ - neee, echt jetzt?

    Das sind die, die Diskussionen mit "Ich bin sowohl Autofahrer, als auch Radfahrer ..." beginnen.
    Wer im Auto sitzend Fahrbahnradler auf den Radweg "hinweist", muss als Radfahrer natürlich selbst dort fahren ;)

    Außerdem - da ist ein Radweg, den muss man benutzen. Weiß doch jeder. :S
    Und auf der "Straße" fahren ist gefährlich.

    Frau Meinecke hat bestimmt enormes Fachwissen, das möchte ich ihr nicht absprechen.
    Aber als Sprecherin ist sie bisher noch in jedem Interview ins Schlingern gekommen, hat noch jedes mal Formulierungen gewählt, die suboptimal sind.

    Lachen musste ich beim Take von der T30-Zone zwischen Fahrradstraße und Konsulat. bestimmt 15 Radfahrer unterwegs und kein Auto fährt. alle parken einträchtig am Rande.
    Dazu passt dann auch die Aussage einer Radfahrerin:
    "Früher war mehr Lametta!"
    äh... nee, Moment.. sinngemäß "früher konnte ich auf die Alster gucken, heute sehe ich nur noch Autos".
    ACH, IST NICHT WAHR?!?! Überall Autos in Hamburg? kann gar nicht. Kann üüüüberhaupt nicht sein.

    Der Beitrag im HamburgJournal war unterirdisch schlecht.
    "Im Abschnitt zwischen [...] und [...] noch keine Fahrradstraße eingerichtet!" - wir werden alle sterben... :|

    hm. Beitrag ist ... öhm

    Zitat

    Radspuren sind auf der anderen Seite erst seit den Neunziger Jahren bei Stadtplanern und AktivistInnen wieder vor allem durch die oben genannte StVO-Novelle von 1997 „En Vogue“ und werden seither mit großzügigen Regelbreiten und Abständen vor dem Hintergrund einer fahrradgerechteren Stadtplanung ausgestattet.

    aha. 8|


    Zitat

    Das (E-)Fahrrad und andere (nichtverbrennungsmotorisierte) Kleinstfahrzeuge werden seiner [Matthias Hueber] Meinung nach das Auto in den Großstädten in wenigen Jahrzehnten ablösen.

    ... und dann sind separierte Radwege eben die beste Lösung, um viel Verkehr aufzunehmen. :)

    auf dem Obotritenring (2 Fahrspuren pro Richtung) sollen Schutztreifen aufgemalt werden.


    Zitat von SVZ

    Die neue Markierung der Fahrbahnen soll so aussehen, dass auf der 3,75 Meter breiten jeweiligen rechten Spur ein Fahrradweg von 1,50 Meter Breite eingezeichnet wird. Es verbleiben 2,25 Meter für die Autos. Benutzen Radfahrer ihren Schutzstreifen, müssen Laster und Busse hinter ihnen bleiben. „Diese Schutzstreifen sind ein zusätzliches Angebot für Radfahrer. Sie können wählen, ob sie es nutzen oder weiterhin auf dem Gehweg fahren wollen“, erläutert Smerdka.

    Das geht nach hinten los...
    Aufm Obo kann man gegenwärtig gut Spurmitte fahren. Ist so ein wenig wie Luruper Chaussee oder Hammer Landstraße oder Borgfelder Straße.
    Wenn da ein Schutzstreifen hinkommt, wird das grauenvoll werden. Weil - bis auf LKW und Busse - darf man ja an Radfahrern vorbeifahren, wenns irgendwie passt. Die haben doch ihren Streifen da... ||

    Alles offenbar so ähnlich wie in Köln, nur dass dort Ströer eine Baugenehmigung braucht, es die Baugenehmigung auch gibt und man nachlesen kann, dass die Säule dann woanders hingestellt wurde. In Hamburg braucht Ströer (ex Hamburger Außenwerbung, HAW) offenbar keine Bau-, sondern nur eine Nutzungsgenehmigung und der genaue Standort wird vor Ort abgestimmt. Gerne auch ohne Protokoll...

    wus? Das ist eindeutig eine bauliche Nutzung nach HBauO!
    Sicher, Ampeln, Wasserleitungen & Co fallen nicht unter die HBauO, siehe §1 Abs.2. Dort ist eine abschließende Auflistung von Anlagen, die nicht darunter fallen.

    Und in §13 werden Werbeanlagen explizit aufgeführt. Es wäre absurd, diesen einen eigenen § zu widmen, wenn sie gemäß §1 Abs.2 gar nicht unter die HBauO fielen.

    Ausnahme könnte die in §65 erwähne Typengenehmigung sein. Für den jeweiligen Standort ist aber dennoch eine Baugenehmigung, zumindest eine Zustimmung einzuholen.

    in Anlage 2 zur HBauO werden ebenfalls abschließend bauliche Nutzungen aufgeführt, die nach §60 tatsächlich Genehmigungs- und Zustimmungsfrei sind.
    Punkt 11 - Werbeanlagen.


    Zitat

    11. Werbeanlagen und Automaten:

    • 11.1 Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m2 ,
    • 11.2 Automaten,
    • 11.3 Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,
    • 11.4 Werbeanlagen in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10,0 m ab Geländeoberfläche sowie Sammelschilder als Hinweis auf ortsansässige gewerbliche Betriebe mit einer Höhe bis zu 10,0 m ab Geländeoberfläche,
    • 11.5 Erneuerung und Austausch der Werbemotive bei Wechselwerbeanlagen,
    • 11.6 Erneuerung und Austausch bestehender Werbeanlagen, wenn Art und Größe nicht verändert werden,
    • 11.7 Werbeanlagen, für die eine Genehmigung nach wegerechtlichen Vorschriften erforderlich ist, außer Werbeanlagen an Fassaden und Baugerüsten

    die Premiumsäule fällt maximal unter 11.6 - aber dann hätte für die Errichtung der alten Anlage eine Zustimmung/Genehmigung vorliegen müssen.
    Oder 11.7 - aber dann muss an anderer Stelle eine Genehmigung eingeholt werden.