nunja, ein Bebauungsplan ist schon verbindlich. Sonst kann man sich den ganzen Prozess ja auch sparen.
Man hätte auch andere Festsetzungen treffen können. Hat man aber nicht. Spricht für mich (neben anderen Details in den textlichen Festsetzungen) für Verbesserungspotenziale bei den verantwortlichen Stellen der Stadt.
ich mein: man hat die Fläche mit 12m Breite vernünftig dimensioniert, um Fuß- und Radverkehr unterzubringen. Aber dennoch Festlegung "Fußverkehr".