an dieser Stelle: https://www.google.de/maps/@53.58262…SoASAFQAw%3D%3D
der Parkstreifen wurde überasphaltiert.
ich bin zwiegespalten, was die Problematik an der Stelle betrifft. Ja, Sichtbehinderungen unzweifelhaft gegeben. Aber der Umkehrschluss "ohne Bretterzaun/Planen finden keine Unfälle mehr durch Fehlverhalten statt" ist auch nicht zulässig. Und das Unfallopfer ist auch mit einer Radfahrerin zusammengestoßen? Die wohl auch keine "Geisterfahrerin" war, sondern einfach nur das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten hat?