Beiträge von DMHH

    18.05.2018 - noch immer hat sich nichts getan.

    keine Umleitung, keine Freigaben, kein gar nichts.

    Kreuzung Marienthaler Straße ist noch schlimmer.

    Habe E-Mail erneut an StVB-PK31 gesendet, mit Hinweis auf fehlende Rückmeldung, fehlende Umsetzung von Maßnahmen und der erneuten Bitte um kurze Rückmeldung.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    obgleich die Arbeitsstelle im der Straße Landwehr nur zum Teil im Zuständigkeitsbereich des PK31 liegt, wende ich mich dennoch an Sie, da StVB-PK31 stellungnehmende Behörde im Zuge der 1., 2. und finalen Verschickung zur Planung des dortigen Umbaus waren. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Stelle.


    Zur Situation:

    Wie Ihnen bekannt ist, verläuft die Veloroute 7 als wichtige Verbindung zwischen der Innenstadt und Wandsbek (und Jenfeld sowie Rahlstedt) im Bereich der Arbeitsstelle. Konkret handelt es sich um die Straßen Angerstraße sowie Hasselbrookstraße.

    Durch unzureichende Beschilderung und vollumfänglich aufgestellte Absperrelemente ist die Veloroute 7 im Bereich der Arbeitsstelle de facto unterbrochen.

    Eine Umleitung / Umleitungsausweisung besteht weder Richtung Innenstadt, noch aus Richtung WandsbekMarkt kommend.


    Punkt 1)

    Hasselbrookstraße Richtung stadteinwärts:

    - Verbot der Einfahrt durch VZ.267 mit Ausnahme Anlieger bis Baustelle. Die allerwenigsten Radfahrer dürften hier Anlieger sein.

    wer sich über das VZ.267 hinwegsetzt, kann dann spätestens auf Höhe der Absperrelemente die Fahrt nicht mehr fortsetzen. Ein Radweg ist nicht vorhanden, eine Freigabe existiert nicht.


    Punkt 2)

    Querung Wartenau:

    Wer sein Fahrrad schiebend bis zur Bedarfsampel bewegt hat, wird nach Querung der Straße Wartenau durch die Aufstellart der temporären Bedarfsampel vor Schwierigkeiten gestellt. Die verfügbare Wegebreite ist sehr stark eingeengt. Vielleicht könnten Sie hier einen alternativen Aufstellort prüfen.

    Punkt 3)

    Angerstraße Richtung stadtauswärts:

    Der Radverkehr wird in diesem Bereich auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt. Durch VZ.209-20 darf der Radverkehr ausschließlich in Richtung Sievekingsallee/Burgstraße nach Süden abbiegen. Das Befahren der Veloroute ist nicht möglich.

    Es gestaltet sich als durchaus herausfordernd, als Radfahrer hier vor der Einmündung Landwehr anzuhalten (Autoverkehr von hinten, LSA deaktiviert), abzusteigen und auf der Furt zur nördlichen (und einzigen) Querung der Straße Wartenau/Landwehr zu gehen.

    Ich möchte Sie hiermit bitten, die Absicherung und Querungsgestaltung der Arbeitsstelle insoweit zu nachzubessern, dass die VR7 wieder befahrbar wird.



    Punkt 4)

    Weiterhin ist die Aufstellung von Absperrelementen an der Einmündung Marienthaler Straße als sehr unglücklich, geradezu gefährlich zu beurteilen.
    Der Radweg wird direkt in die Absperrelemente geführt. Wer - wie die meisten Radfahrer - hier nach rechts über den quasi nicht erkennbaren FGÜ ausweicht, bekommt mit rechts abbiegenden KFZ Probleme.


    Die Furt ist hier derart weit vom Kreuzungsbereich abgesetzt, dass ein Vorrang nach §9 StVO vermutlich nicht mehr gilt. Gleichzeitig wird der abgefahrene, verblasste FGÜ ausgerechnet dann hervorragend wahrgenommen, wenn ein Radfahrer vermeitlich ordnungswidrig auf diesem fä

    Vor dem Hintergrund der zu erwartenden und geplanten Dauer der Baumaßnahme möchte ich Sie bitten, hier durch entsprechende Markierungen und ergänzende Beschilderungen korrigierend einzugreifen. Im Zuge der Baumaßnahmen zum barrierefreien Ausbau der U-Bahnhaltestelle WandsbekerChaussee hat man sich entschieden, den Radweg über die Menckesallee neu und auch deutlich zu markieren. Eine ähnliche Lösung wäre sicherlich auch im Bereich Marienthaler Straße möglich.


    Punkt 5)
    Radfahrer, die die Querung unfall- und vielleicht sogar konfliktfrei überstanden haben, stehen nun vor dem Problem, dass durch abgesperrten Radweg bei gleichzeitig fehlender Gehwegfreigabe die Fahrt in Richtung Norden hier unterbrochen ist. Schiebestrecke.


    Hier bitte ich ebenfalls um Nachbesserung. Die Situation vor Ort dürfte eine Freigabe des Gehweges erlauben.



    Punkt 6)

    Hat man die Arbeitsstelle in Fahrtrichtung Norden passiert, erwartet den Radfahrer in Höhe Wartenau Nr.11 ein VZ.240, das den bislang getrennten und auch nutzbaren Radweg (Fußplatten der Absperrelemente stehen bündig mit Radwegkante) zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg macht. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen...


    Ich würde eine zeitnahe Prüfung meiner oben genannten Punkte begrüßen und bitte um eine kurze Rückmeldung zur Umsetzung/Nichtumsetzung.

    mit freundlichen Grüßen

    [...]

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    die Arbeitsstelle ist seit Sonntag eingerichtet und ein GAU mit Ansage.

    Ich bin mal gespannt, was StVB-PK31 schreibt. Ich vermute mal, dass die das kommentarlos an VD51 abgeben, weil es sich um die B5 handelt.

    Was im Endeffekt eigentlich noch peinlicher wird. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das ausführende Unternehmen hier eine Anordnung zur Durchlässigkeit für den Radverkehr auf der VR7 derart verkackt haben soll. Die Aufstellfüße der Absperrelemente sind akkurat ausgerichtet, neue Markierungen im Fahrbahnbereich (gelb) aufgebracht, die "Befeuerung" der Absperrelemente mit 5 roten Leuchten an der richtigen Stelle... da passt vieles zusammen, das ist keine hingestümperte Absperrung.

    Darum behaupte ich, dass hier die anordnende Behörde einfach mal die VR7 vergessen hat.

    Ich kann auch sagen, was als Lösung aus dem Hut gezaubert wird: eine Umleitung über die Wandsbeker Chaussee und deren handtuchschmaler Radwege.


    Die Baumaßnahme wird übrigens bis September dauern. Man hat auf der Wandsbeker Chaussee sogar temporäre Ampeln errichtet, weil die Umleitung durchs Wohngebiet führt. Alles wochenlang vorher angekündigt. Und dennoch ist da morgens/abends Hupkonzert, weil Autofahrer den vielen Hinweisschildern nicht trauen und bis zur Absperrung vorfahren, um zu schauen ob man auch wirklich wirklich gar nicht durchkommt.

    Nunja, mal abwarten.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Amsinckstraße in Richtung stadteinwärts gilt seit einiger Zeit ab Höhe Hausnummer 61 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h (wegen Baustelle, vgl. Foto:

    Ich begrüße an dieser Stelle die nunmehr erfolgte Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Amsinckstraße stadteinwärts im Zuge der angeordneten verringerten Höchstgeschwindigkeit.

    Leider erfolgt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht irrtümlicherweise bereits ab Einmündung Süderstraße:

    und nicht wie vermutlich vorgesehen ab Einmündung Nagelsweg:

    Die Standorte der abzudeckenden VZ237 wurden wohl verwechselt.

    Ich möchte darüber hinaus anregen, in diesem Abschnitt zusätzlich ein "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" anzuordnen, wie es an einigen Stellen in Hamburg bereits genutzt wird und wurde. Vielleicht könnten Sie außerdem prüfen, ob hier eine regelhafte Aufleitung per temporär markiertem Radfahrstreifen mit anschließendem Übergang in Schutzstreifen und Auflösung dessen möglich ist.


    mit freundlichen Grüßen

    [...]

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    Mal gucken, wie die Mitarbeiter PK41-StVB so drauf sind am Mittwoch früh bei so einer Mülltüten-Aktion an einer Einfallstraße mit 60km/h...

    :D

    Zur Sicherheit: nein, ich hab die Mülltüte da nicht drübergestülpt!

    eigentlich total traurig, dass der gesunde Menschenverstand einiger Leute zu so einer Reflektion nicht fähig ist und du denen diese doch recht simplen Einsichten vorbeten musst ?(

    Und warum nimmt man nicht VZ241??

    DIe einfache Antwort auf die schwierigen Fragen:

    es ist eine Hamburgensie.

    - Radfahrstreifen kommen ohne VZ.237 aus
    - Hochbordradwege neben Gehwegen sind mit VZ.237 angeordnet
    - linksseitige B-Pflichten gelten nur, wenn man ohnehin auf der linken Seite unterwegs ist (wie man dahinkommt? keine Ahnung)
    - untere Straßenverkehrsbehörde ist beim Polizeikommissariat angesiedelt
    - obere Straßenverkehrsbehörde ist: auch Polizei
    - obwohl der Gesetzestext anders lautet, hat ruhender Verkehr Vorrang vor fließendem Verkehr

    - ...

    usw usf

    "und dort kenne man sich ja mit Radwegen schließlich aus!"

    jaja, mit Tulpen, Fußballweltmeisterschaftenzuhauseangucken, Drogen und Kanalbau kennen sich die Holländer per Definition auch super aus.

    Und nach Deutschland guckt man gefälligst nur, wenn man wissen will, wie man tolle Autos und noch tollere Motoren baut.

    Herrje...

    Artikel 2, Absatz 2, Punkt d)

    Ich tendiere zu: ja, ist einschlägig.

    Denn das SOG wird als Abschleppbegründung herangezogen.

    Man muss aber unterscheiden. Denn die DSGVO sagt damit aus: DSGVO gilt nicht für Maßnahmen der Sicherheit.

    Die Behörde(!) darf also gegen die in der DSGVO genannten Bestimmungen "verstoßen".

    Aber das SOG ist für den Privatanzeiger meiner Meinung nach nicht gültig. Denn des Anzeigers Intention ist erstmal rein privat.

    Und da ziehe ich den Joker

    Artikel 2, Absatz 2, Punkt c)

    "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

    [...]

    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"

    Das KFZ-Kennzeichen in Zusammenhang mit Abfrage "Halter" ist ein personenbezogenes Merkmal. Das betrifft die Behörde und den Umgang mit diesen Daten.

    Für mich als Bürger, der keine Möglichkeit hat, anhand des Kennzeichens den Halter oder Fahrer zu ermitteln, kann dieses Datum nicht personenbezogen sein.

    Wenn ich mir 20 Steueridentifikationsnummern ausdenke und mit Prüfziffer "errechnen" lasse, diese dann in einer textdatei auf meinem PC speichere - verstoße ich dann gegen die DSGVO?

    "Wohnungen sind allenfalls dann so teuer, wenn sie in Harvestehude in Alsternähe liegen."

    Das Abendblatt schrammt mit dem Satz nur knapp am journalistischen Offenbarungseid vorbei.

    abenblattiger wäre gewesen:
    "Für diesen Preis kann man sich anderenorts schon ein Haus mieten - zum Beispiel in der nördlichen Uckermark"

    Aber wieso passiert das denn ausgerechnet in den letzten beiden Wochen in so einem extremen Maße? Oder ist mir das vorher einfach nicht aufgefallen?

    - Garten- und Heimwerkersaison ist gestartet

    - Abends-noch-wegfahr-Saison geht los

    - nach-der-arbeit-noch-wohin-Zeit beginnt

    Das allein induziert gerade im Feierabendverkehr (und das ist die Stauzeit²) weitere uuuund längere Fahrten.

    Wenn dann noch n Arbeitsstellen mehr eingerichtet (Witterung lässt es zu), ist alles aus.

    kurz:

    besseres Wetter und länger hell = mehr Fahrten, längere Fahrten mit mehr Unfallpotential.

    In den letzten Tagen waren kleinere Hindernisse auf Wilhelmsburger Reichsstraße, A1, A7 angesagt.
    Ich habe beruflich (im weitesten Sinne) damit zu tun und darf das - so ich denn möchte - täglich verfolgen.

    Ist-Zustand: der Straßenverkehr in Hamburg befindet sich aktuell und unabhängig von Sommer/Winter/tralala an einem Kipp-Punkt.

    Hier reichen mittlerweile kleinste Störungen im System aus, um aus einem halbwegs fließenden Verkehr einen stehenden zu machen. Und wenn der Verkehr, gerade in Hamburg, einmal steht, sieht's zappenduster aus. Hat mit der Grundhaltung zu tun, dass Kreuzungen nicht freigehalten werden und der Querverkehr in bereits blockierte Kreuzungen fröhlich hupend einfach reinfährt und somit weiteres Räumen verhindert.

    Was sind nun diese Störungen im System?

    alles. Das kann ein 2. Reihe-Parker an der falschen Stelle sein, ein Feuerwehreinsatz, eine Polizeieinsatz, Müllabfuhr - aber auch eine Arbeitsstelle.

    Bei einer Spurverengung kommt das Egoistische des Durchschnittsverkehrsteilnehmers in Hamburg nochmal besonders zum Tragen:

    Weil in Hamburg Reißverschlusssystem in der Regel nicht funktioniert, weil die Lücke zum Vordermann brutal zugefahren wird, so dass niemand mehr in die Lücke passt, wird sich schon mehrere hundert Meter vor der Verengung einsortiert. Schöner Rückstau.

    Dann gibts es auf den Hamburger "Bypasses", also A1 und A7, die die Stadt wie Hosenträger einfassen, Abschnitte, auf denen ein Unfall/Sperrung recht folgenlos bleibt. Beispiel A1: Sperrt man hier die Fahrtrichtung Nord in Höhe Stillhorn, staut sich alles zurück und einige versuchen, über die Wilhelmsburger Reichsstraße auszuweichen.

    Oder A7: Sperrt man hier die Fahrtrichtung Norden südlich der Abfahrt zur Köhlbrandtbrücke, ist das wenig dramatisch: es steht einfach alles.

    Interessant wirds an der A1 zwischen den Anschlussstellen Dreieck HH-Süd und Kreuz Hamburg Ost. Ists hier wegen Unfall etc dicht, versucht eine signifikante Zahl KFZ-Führer, über das Stadtgebiet auszuweichen. A24-Horner Kreisel-Sievekingsallee-Bürgerweide-Heidenkampsweg-Elbbrücken. Oder Horner Rampe - B5 - Eiffestraße - Heidenkampsweg-Elbbrücken.

    Was passiert, wenn das Verkehrssystem, das bereits am Kipp-Punkt ist, mit weiteren KFZ belastet wird?

    Klar, es kippt. Und dann stehts auf der genannten Relation. Jetzt weicht eine Teilmenge der Autobahnumfahrer auf die Wohnstraßen aus. Wohnstraßen, die für die Verkehrsmenge nicht ausgelegt sind und einfach nur Umfahrungsverkehr aufnehmen müssen. Verkehr durch Leute, die einfach 1km weiter fahren, um das Gefühl zu bekommen, 20 Sekunden Staustehen gespart zu haben.

    Und schon erzeugt man mit diesem Ausweichverkehr zusammen mit Systemstörungen wie 2.Reihe-Parker auch in den NEbenstraßen einen herrlichen Stau mit Kreuzungsblockiererei.

    Das ist vergleichbar mit einem Kristallisationskeim, von dem ausgehend eine übersättigte Lösung (Straßenverkehr) letztendlich zu einem Kristallgitter (Stau) wird.

    Im Hamburger Westen gibts gleichfalls so neuralgische Punkte. Sperrung/Einengung der A7 nördlich Abfahrt Othmarschen z.B.

    Die 60.000 Kfz mehr sind auf der Gesamtfläche von Hamburg mit der durchschnittlichen Kilometerleistung per se nicht das Problem - wenn das System nicht schon seit Jahren am Kipp-Punkt wäre.