Beiträge von DMHH

    Je nach Art der Straßennutzung und Alter sind verschiedene Entwässerungssysteme im Einsatz.

    Vereinfachend gesagt: innerhalb des Rings1 größtenteils Mischwassersiele. Regen gelangt dort oft zusammen mit dem Schwarzwasser in die Kanalisation und wird rüber auf die Dradenau gepumpt, dort normal behandelt. Da kommt es bei Starkregenereignissen oft zu "Problemen". Nämlich enorme Wassermengen, die immer noch dreckig sind. Teilweise wird das Zeug "zwischengelagert", damit es nicht in die Elbe fließt.

    An anderen Stellen ist die Straßenentwässerung in der Tat an ein eigenes Sielsystem angeschlossen. Letztendlich entwässern diese aber allesamt in Oberflächengewässer. Ums einfach zu sagen: das Salz landet in Alster, Bille, Elbe. Bei Straßenumbauten wird aber in der Regel geprüft, welche Vorbehandlung des Regenwassers nötig ist, um in Oberflächengewässer abzuleiten. Sandfang etc - aber Salz bekommste halt nicht raus.

    Dafür löst sich Salz hervorragend in Wasser. Bei hinreichend großen Wassermengen ist das also nicht so ein wahnsinniges Problem, wenn "salzhaltiges" Wasser in das Brackwasser "Unterelbe" geleitet wird.

    Die Ausrede mit den Radwegen ist dort nachvollziehbar, wo es Hochbordradwege sind, die in einen Grünstreifen entwässern. Diese Salzlauge macht den Pflanzen zu schaffen. Wobei man fairerweise sagen muss, dass Krautgewächse da etwas stresstoleranter sind. Empfindlich sind die Bäume. Salz im Boden führt nämlich dazu, dass weniger Wasser von den Wurzeln aufgenommen werden kann und auch dazu, dass im Boden an sich wenig Wasser versickert. Das ist blöd.

    Jetzt darf man aber durchaus die Frage stellen, wieso auf Radwegen ohne angrenzenden Grünstreifen (Heidenkampsweg z.B.) auch kein Salz gestreut werden darf...

    Und warum nun Radfahrstreifen nicht geräumt wurden, auch heute noch einer Schlackelandschaft ähneln, ist nicht ausreichend beantwortet.

    ich würde in einen Verein eintreten, der sich nachhaltig und nachvollziehbar dafür einsetzt, dass Regeleinhaltung, Rücksichtnahmeund Miteinander funktionieren und ganz oben auf der Prioliste aller Verkehrsteilnehmer landen.

    Mit so einem Zustand, der Zeit und Geld kostet, der prinzipiell erreicht werden kann, ist eine Diskussion um Radwege, Radfahrstreifen etc obsolet. Weil sich dann Menschen einfach trauen, mitten auf der Fahrbahn unterwegs zu sein.

    Ich beobachte immer wieder, wie hysterisch einige Eltern dafür Sorge tragen wollen, dass die Kinder "nicht auf die Straße!!!" gehen. Also auch nicht in die Nähe der Fahrbahn, auch nicht in einer T30-Zone. Wenn man so früh den Grundstein für Fahrbahn=tot legt, darf man sich später nicht wundern, wenn das Ablegen dieses erlernten Verhaltens quasi nicht mehr möglich ist.

    Ich bin in einer Zeit und in einer Gegend aufgewachsen, in der es wenig Autos gab, diese auch langsam und laut waren. Und aus einem Material, bei dem im Falle eines Unfalles der Baum unbeschadet blieb...

    zu teuer.

    oder anders formuliert: zu wenig konkrete Angaben, um wirklich sagen zu können, dass es günstig ist.

    Modellreihe von 2016. Also ist die Ultegra auch von 2016. War es damals die aktuellste?

    Will sagen: vermutlich fährste mit einer 105er aus 2017 nicht schlechter als mit einer Ultegra aus 2015. Maßgeblich bei den Modellreihenunterschieden ist böse gesprochen nur das Gewicht. Wenn dir die 50g oder so nix ausmachen, dann lieber eine günstigere 105er.

    Ich persönlich würde übrigens keinen Carbonrahmen nehmen. Bedenke, dass du das Rad vielleicht auch mal in die U-Bahn oder Nah- und Fernverkehr mitnehmen willst. Bei schönem Wetter. Und du bist dann nicht allein. Versuch mal, dummen Mitfahrgästen mit ihrem 35kg-Pedelec klarzumachen, dass die ihren Trumm gefälligst nicht gegen deinen Carbonrahmen lehnen werden.

    Und bei einem Sturz, sei es fremd- oder eigenverschulden, stehste potentiell mit dem Gefühl wieder auf: hm - Rahmen kaputt oder nicht?

    Ansage der StVB PK31:

    [Zeichen 237] an Radfahrstreifen: "Überbeschilderung"

    https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006613

    Zitat

    In der Hellbrookstraße in Höhe der Nr. 78 wird der Radverkehr verpflichtend auf dem vorhandenen Radfahrstreifen geführt. Eine Überbeschilderung durch das zusätzlich vorhandene VZ 237 StVO ist nicht erforderlich. Aus dem vorstehendem Grund ist das VZ 237 StVO ersatzlos vom Lichtmast zu entfernen

    Ob ich da heute abend das Fass aufmache und frage, woraus sich dann die B-Pflicht ergibt? :*

    Die VR6 im Abschnitt Uferstraße - Von-Essen-Straße - Lortzingstraße wurde 2012 eingeweiht und soll den Nutzern durch bauliche Gestaltung einen Vorrang gegenüber den einmündenden Nebenstraßen geben.

    So weit, so gut.

    Wer in der VR6 unterwegs ist, kennt eine der Problemstellen:

    Von-Essen-Straße. Genauer: den Durchgangsverkehr KFZ dort.

    Der KFZ-Verkehr fährt von Nord nach Süd und Süd nach Nord hier trotz "Anlieger frei" durch. Wohlgemerkt: das ist kein Queren der Fahrradstraße, das ist ein Befahren.

    Seit langem wird darüber diskutiert, was man nun tun könnte, um den Durchgangsverkehr herauszuhalten.

    Die StVB analysiert treffend: man könne "Anlieger frei" nicht ahnden. Bindet enorme personelle Ressourcen und lässt sich quasi nicht gerichtsfest beweisen.

    Lösung: "Anlieger frei" wegnehmen und "KFZ frei" hinhängen. Dann sei es keine OWi mehr.

    Und als ob das nicht reichte, stellt die StVB fest, dass an dieser Stelle hier, an allen "Überfahrten"

    rechts vor links gelte. Richtig: Blickrichtung West, Lortzingstraße. Von rechts einmündend Von-Essen-Straße. Vorfahrt gefühlt: Radfahrer. Vorfahrt gelebt: fast immer Radfahrer. Vorfahrt laut StVB: wer hier von rechts kommt.

    :rolleyes:

    Trotz Diskussion unter 6 Augen, dass hier der §10 StVO einschlägig sei, zieht sich StVB zurück auf den Punkt, dass §10 andere Konstellationen meint - aber das hier nicht.

    Ich hab das drüben im Verkehrsportal schon diskutieren lassen.

    Worüber man sich einig ist: blöde Lösungsvariante

    Wir haben hier also einen unbefriedigenden Ist-Zustand.

    Mich interessiert jetzt: wie konnte es denn dazu kommen?

    Wenn also die StVB heute sagt: "ätsch, Rechts vor Links!" - dann ist das ein klarer Widerspruch zu der "wahrgenommenen Vorfahrsregelung durch bauliche Gestaltung der Kreuzung". Und da darf man sich schon fragen: "wieso fällt euch das jetzt auf?"

    Also frage ich. Nur nicht direkt. :whistling:

    Der Ablauf bei Straßenbaumaßnahmen in Hamburg ist für gewöhnlich:

    Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Und die Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden. Mit Stellungnahmen

    Vorstellung in unterschiedlichen Gremien und Ausschüssen

    Aber hier: nichts zu finden. Im Sitzungsdienst Hamburg-Nord: Fehlanzeige

    Was bleibt? Eine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz.

    Mit antwortet die Verkehrsdirektion. Man möchte 131,50EUR Bearbeitungsgebühren und 1,50EUR Kopierkosten haben. X(

    Logo, paar Seiten kopieren und 131,50 aufrufen. Ich will da jetzt gar nicht das Geheule von "der Staat hat gefälligst" anstimmen - aber für 30(!) Seiten Kopien ist das ein recht stolzer Preis.

    Tja - ich werd da nachher mal anrufen und fragen, wie die bei einer einfachen Auskunft auf 131,50EUR kommen.


    Mag sonst jemand mal parallel beim LSBG nachfragen? Immerhin liegt die Ausschreibung in deren Verantwortlichkeit und alle Stellungnahmen aller Beteiligten sind dort eingegangen.

    Ich befürchte nur, dass der LSBG bei einer konkreten Anfrage nach Stellungnahme von XY hier an XY weiterleitet... ?(

    ja, darüber hinaus. Also bis zu 10 Kopien sind kostenlos. Aber die Zugänglichmachung an sich kann je nach Prüfungsaufwand irgendwas von 15,- (Ziffer 1.3.1.1) bis zu 250,- kosten (Ziffer 1.3.2.1 der HmbTGGebO).

    Bei der Zugänglichmachung sind eben dann die ersten 10 Kopien kostenfrei.

    Am besten, ich such mir einen ALG2-Empfänger oder Grundsicherungsempfänger... grmpf

    Die drei Links dort durchlesen, ist nicht all zu viel und halbwegs verständlich.

    Bei den Kosten musst du aufpassen, sonst wollen die plötzlich Hunderte Euros von dir haben.
    Generell kannst du nur Informationen beantragen, die vorliegen. Möglichst bereits in Schriftform als Dokument, das man einfach auf den Scanner legen kann.
    Die Anfrage sollte so einfach wie möglich zu bearbeiten sein, ohne groß nachzudenken.


    Achja, ich übernehme natürlich keinerlei Verantwortung oder Haftung hierfür.

    Gerhart , wie sieht das denn aus, wenn sich die auskunftgebende Behörde mit dem allgemeinplatz meldet:

    Zitat

    Bei den begehrten Unterlagen handelt sich um eine Anordnung aus [dem Jahre XXXX]; diese liegt lediglich in Papierform vor und kann nur als Kopie an Sie geschickt werden. Insofern ist davon auszugehen, dass grundsätzlich Kosten auf sie zukommen, die ich jedoch derzeit noch nicht benennen kann. Bitte geben Sie mir Kenntnis, ob Ihr grundsätzliches Interesse dennoch besteht. Sollte dies der Fall sein, so werde ich Ihnen einen formalen Gebührenhinweis, wie er im HmbTG vorgesehen ist, zukommen lassen, den Sie mir bitte zunächst bestätigen, da vorher das weitere Verfahren nicht eingeleitet werden kann. Aus ihm ergibt sich auch die Begründung für die Erhebung von Gebühren.

    laut Gebührenordnung können die ja jetzt je nach Laune 250EUR zzgl. Kopierkosten verlangen.

    Wenn ich jetzt schreibe: "jojo, ich habe grundsätzliches Interesse!" - bekomm ich da eine Art Kostenvoranschlag? :D

    Oder rufen die einfach was auf und sagen: "hier die Infos, da die Rechnung"?

    Die CDU-Wandsbek setzt den Thering'schen Beschluss des "Verantwortlich sind Planer, Politik und Radfahrer!" um und klöppelt eine Anfrage zusammen, die mit den schönen Worten beginnt und begründet:

    Zitat

    In den letzten Monaten ist zunehmend zu beobachten, dass der Verkehr auch auf den Straßen im Bezirk Wandsbek immer schleppender läuft. Damit einhergehend steigt gefühlt die Aggressivität der Verkehrsteilnehmer. Ein objektives Indiz dieser Beobachtung sind die veröffentlichten ansteigenden Verkehrsunfallzahlen in Hamburg und im Bezirk Wandsbek.

    Den verschiedenen Bürgerschaftsdrucksachen und der Hamburger Presse ist zu entnehmen, dass Radfahrer in einem nicht zu vernachlässigenden Anteil an Unfällen schuld sind. Durch das zu beobachtende aggressive Verhalten einzelner Radfahrer werden auch zunehmend schwerere Unfällen von ihnen verursacht ( siehe z.B. MOPO Artikel vom 21.9.2017 „Radler fährt bei Rot Notbremsung! Verletzte nach Busunfall in der City)“.

    Allein die Fragen, die dort gestellt werden...

    Solange das Fußgängeraufkommen so hoch ist, wie auf den beiden Bildern zu sehen, würde ich allerdings auch einfach vorsichtig auf dem Gehweg an dem geparkten Fahrzeug vorbei fahren.

    Eigenes ordnungswidriges Verhalten mit dem ordnungswidrigen Verhalten anderer begründen? Find ich nicht so klasse.


    Der selbe Polizist, der der Meinung ist, dass man dort als Radfahrer vorbei kommt, wird einem dafür wohl keine OWI anhängen.

    Ist so ein bisschen wie "ich darf hier falsch parken, der zuständige Polizist wird mir dafür schon kein Knöllchen verpassen, weil: wo soll ich denn sonst parken."


    Ich glaube auch, dass Abschleppwagen an anderer Stelle dringender benötigt werden

    Bei allem Respekt: es ist schön, dass du das glaubst. Aber wenn nur n Abschleppvorgänge in Hamburg veranlasst werden, wird kein Unternehmen Fahrzeuge vorhalten für Abschleppvorgänge in der Größenordnung 3n
    Will sagen: mit der Begründung "woanders ist dringender" hätten wir in Hamburg nur 1 Abschleppfahrzeug. Denn das reicht dann aus.



    und würde mich mit der Tatsache zufrieden geben, dass der Fahrer für das Radwegparken ein Ticket erhält.

    weiße Zettelchen hinterm Scheibenwischer oder Briefchen 2 Wochen später lösen die Situation nicht. Der Radweg ist immer noch zugeparkt und objektiv nicht nutzbar.

    Ich frage mich eher, warum die Polizei duldet, dass KFZ die Grünflächen kaputtfahren. denn wenn man sich das dort mal anschaut: der ist einige Meter auf dem Radweg und der Grünfläche gefahren. Deshalb auch die Holzpfähle neben der Fahrbahn - damit da keiner fährt.

    Vorschlag: an den Leiter des Pk schreiben und um eine Erklärung bitten, warum hier keine Abhilfe geschaffen wurde. Für gewöhnlich erfolgt eine Halterabfrage und man klingelt dann beim Eigentümer, wenn der vor Ort wohnt und verlangt, dass umgeparkt wird. Hier ist ein Handwerker vor Ort. Warum wurde dann nicht beim HAusbesitzer geklingelt? Das "mildeste Mittel" wäre hier bei der Begründung einer Verhältnismäßigkeit tatsächlich das Klingeln gewesen.

    Und ich würde mich vielleicht den Spaß machen, dem Bezirksamt zu schreiben, dass du weitere Poller haben willst. Denn die Polizeibeamtes des zuständigen PKs haben offensichtlich andere Auffassungen von "Behinderung", so dass hier eben weitere bauliche Maßnahmen getroffen werden müssen.
    Idealerweise natürlich mit mehr als einem Falschparkerfoto belegen. ;)

    Klassiker heute früh: ich wohne in einer Straße (T30-Zone), die in eine Straße (T30-Zone) mündet, die in eine Straße (T30-Zone) mündet. Also wenn man so will: 2 Kreuzungen hinter einer 50er-Straße. Ein paar Grundstücke weiter auf dem Hinterhof ist seit 2 Monaten Baustelle. Morgens + Mittags wird Sand/Kies angeliefert. Mit so riesigen Sattelzügen, diese 30t-Dinger, 7 oder 8m lang.
    Der machte sich heut früh im dunkeln daran, auf einer Kreuzung zu wenden. also so in 10 Zügen mit Rückfährtsfahren. Nach 2min war angucken war mir das zu doof und ich bin in einem passenden Moment zur Fahrerseite vor und hab ihm gesagt, dass das hier gerade nicht so zielführend ist, er andere Personen, gerade Kinder auf dem Weg zur Schule (200m!) gefährdet. Er möge sich bitte jetzt(!) einen Einweiser von der Baustelle holen, wo er anliefert.

    Als Reaktion nur entschuldigendes "ja, aber er muss jetzt hier wenden, weil er anliefern muss" und außerdem "da oben!". Tja, oben auf dem Führerhaus ein orangenes Warnblinklicht. Das können Kinder prima einschätzen und 1 & 1 zusammenzählen. orangenes Warnlicht + weiße Rückfahrleuchte = stehen bleiben. §1 und so...

    Ich könnte so kotzen

    Sodele, ich hatte im Nachgang zur Aktion per E-Mail noch Fragen:

    Zitat

    [...]
    1.) Zu den 3 Hauptursachen bei Unfällen KFZ-Rad Fahrende und KFZ-Zu Fuß Gehende befragt, gaben Sie an, dass "eine der Hauptunfallursachen" auch Alkoholkonsum sei. Dazu möchte ich ausführen, dass bei 100 erkannten Unfallursachen auch in einer nach Häufigkeit sortierten Liste der Platz 100 "zu den 100 Hauptunfallursachen" gehört.
    Ich möchte hiermit erneut höflich um Angabe der 3 Hauptunfallursachen der oben genannten Gruppen bitten.

    2.) Wie viele Unfälle gab es im Jahr 2016, bei denen die Ursache "Sichtbarkeit des Rad Fahrenden" bzw. "Sichtbarkeit des zu Fuß Gehenden" war?

    3.) Auf die Thematik "Aufklärung KFZ-Verkehr" angesprochen, führten Sie aus, Sie "nicht vor ein Auto springen können". Auf erneute Nachfrage antworteten Sie, dass im Rahmen von Verkehrskontrollen eine Ansprache stattfindet, allerdings nicht durch VD6. Ich möchte Sie bitten, mir die Frage zu beantworten: Welche konkreten Maßnahmen führt VD6 durch, um KFZ-Führer präventiv zu sensibilisieren?

    4.) abschließende und letzte Frage: Trifft die StVZO (speziell §67) in Hinblick auf die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad aus Sicht der VD6 ausreichende Regelung, um Rad Fahrende sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen?
    [...]

    .. die heute beantwortet wurden:


    so wirklich beantwortet wurden meine Fragen nicht. :huh: