Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat mir geschrieben.
Man teilt mir mit, dass die Radwegebenutzungspflicht von der Polizei bereits aufgehoben wurde (ja, ich weiß. Polizei war auch Adressat meines Widerspruchs ...).
Die Gefahrenstellen "haben wir bereits repariert".
Die Radwege sollen perspektivisch auf die Fahrbahn verlegt werden.
Ich werde wohl noch antworten, mich für die Rückmeldung bedanken und verdeutlichen, dass die von mir bemängelten Gefahrenstellen auf den Nebenflächen nur Teil einer Liste von Argumenten war, die gegen die Anordnung der RWBP sprachen. In meinen Augen ist jeder Euro, der dort in Rad- oder Gehwege gesteckt wird, rausgeworfenes Geld.
Was nicht abgepollert ist, wird von KFZ okkupiert und zu schmale Durchfahrten an Baumscheiben/Grundstücksgrenzen werden auch nicht breiter. Aber sei es drum. Die Arbeitsstelle im Abschnitt ist auch jetzt, 6 Monate nach Beginn noch immer vorhanden und ich tippe mal drauf, dass die noch weitere 3 Monate brauchen.
Fazit:
- Widerspruch hat sich gelohnt
- StVB hat dankbarerweise das Verfahren nicht in die Länge gezogen. Muss man ja auch mal anerkennen ![]()