Danke an Dich, dass Du denen das so präzise auseinanderklabüsterst und nicht lockerlässt.
der Beitrag verdient ein extra für das auseinanderklabüstern
Danke an Dich, dass Du denen das so präzise auseinanderklabüsterst und nicht lockerlässt.
der Beitrag verdient ein extra für das auseinanderklabüstern
ja, darüber hinaus. Also bis zu 10 Kopien sind kostenlos. Aber die Zugänglichmachung an sich kann je nach Prüfungsaufwand irgendwas von 15,- (Ziffer 1.3.1.1) bis zu 250,- kosten (Ziffer 1.3.2.1 der HmbTGGebO).
Bei der Zugänglichmachung sind eben dann die ersten 10 Kopien kostenfrei.
Am besten, ich such mir einen ALG2-Empfänger oder Grundsicherungsempfänger... grmpf
Die drei Links dort durchlesen, ist nicht all zu viel und halbwegs verständlich.
Bei den Kosten musst du aufpassen, sonst wollen die plötzlich Hunderte Euros von dir haben.
Generell kannst du nur Informationen beantragen, die vorliegen. Möglichst bereits in Schriftform als Dokument, das man einfach auf den Scanner legen kann.
Die Anfrage sollte so einfach wie möglich zu bearbeiten sein, ohne groß nachzudenken.
Achja, ich übernehme natürlich keinerlei Verantwortung oder Haftung hierfür.
Gerhart , wie sieht das denn aus, wenn sich die auskunftgebende Behörde mit dem allgemeinplatz meldet:
ZitatBei den begehrten Unterlagen handelt sich um eine Anordnung aus [dem Jahre XXXX]; diese liegt lediglich in Papierform vor und kann nur als Kopie an Sie geschickt werden. Insofern ist davon auszugehen, dass grundsätzlich Kosten auf sie zukommen, die ich jedoch derzeit noch nicht benennen kann. Bitte geben Sie mir Kenntnis, ob Ihr grundsätzliches Interesse dennoch besteht. Sollte dies der Fall sein, so werde ich Ihnen einen formalen Gebührenhinweis, wie er im HmbTG vorgesehen ist, zukommen lassen, den Sie mir bitte zunächst bestätigen, da vorher das weitere Verfahren nicht eingeleitet werden kann. Aus ihm ergibt sich auch die Begründung für die Erhebung von Gebühren.
laut Gebührenordnung können die ja jetzt je nach Laune 250EUR zzgl. Kopierkosten verlangen.
Wenn ich jetzt schreibe: "jojo, ich habe grundsätzliches Interesse!" - bekomm ich da eine Art Kostenvoranschlag?
Oder rufen die einfach was auf und sagen: "hier die Infos, da die Rechnung"?
Die CDU-Wandsbek setzt den Thering'schen Beschluss des "Verantwortlich sind Planer, Politik und Radfahrer!" um und klöppelt eine Anfrage zusammen, die mit den schönen Worten beginnt und begründet:
ZitatIn den letzten Monaten ist zunehmend zu beobachten, dass der Verkehr auch auf den Straßen im Bezirk Wandsbek immer schleppender läuft. Damit einhergehend steigt gefühlt die Aggressivität der Verkehrsteilnehmer. Ein objektives Indiz dieser Beobachtung sind die veröffentlichten ansteigenden Verkehrsunfallzahlen in Hamburg und im Bezirk Wandsbek.
Den verschiedenen Bürgerschaftsdrucksachen und der Hamburger Presse ist zu entnehmen, dass Radfahrer in einem nicht zu vernachlässigenden Anteil an Unfällen schuld sind. Durch das zu beobachtende aggressive Verhalten einzelner Radfahrer werden auch zunehmend schwerere Unfällen von ihnen verursacht ( siehe z.B. MOPO Artikel vom 21.9.2017 „Radler fährt bei Rot Notbremsung! Verletzte nach Busunfall in der City)“.
Allein die Fragen, die dort gestellt werden...
Und wenn auf dem Halteplatz stehend die Tür aufgerissen worden wäre?
...
Taxis dürfen hier in 2. Reihe halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
funktioniert die Suche nur bei mir nicht? bzw stell ich mich zu blöde an?
singuläre Starkregenereignisse, die enormen Einfluss auf die Gesamtniederschlagsmenge eines Monates haben, als "Grund" für abfallende Zahlen an Fahrradpegeln heranziehen zu wollen, halte ich für gewagt. Vorsichtig formuliert.
Solange das Fußgängeraufkommen so hoch ist, wie auf den beiden Bildern zu sehen, würde ich allerdings auch einfach vorsichtig auf dem Gehweg an dem geparkten Fahrzeug vorbei fahren.
Eigenes ordnungswidriges Verhalten mit dem ordnungswidrigen Verhalten anderer begründen? Find ich nicht so klasse.
Der selbe Polizist, der der Meinung ist, dass man dort als Radfahrer vorbei kommt, wird einem dafür wohl keine OWI anhängen.
Ist so ein bisschen wie "ich darf hier falsch parken, der zuständige Polizist wird mir dafür schon kein Knöllchen verpassen, weil: wo soll ich denn sonst parken."
Ich glaube auch, dass Abschleppwagen an anderer Stelle dringender benötigt werden
Bei allem Respekt: es ist schön, dass du das glaubst. Aber wenn nur n Abschleppvorgänge in Hamburg veranlasst werden, wird kein Unternehmen Fahrzeuge vorhalten für Abschleppvorgänge in der Größenordnung 3n
Will sagen: mit der Begründung "woanders ist dringender" hätten wir in Hamburg nur 1 Abschleppfahrzeug. Denn das reicht dann aus.
und würde mich mit der Tatsache zufrieden geben, dass der Fahrer für das Radwegparken ein Ticket erhält.
weiße Zettelchen hinterm Scheibenwischer oder Briefchen 2 Wochen später lösen die Situation nicht. Der Radweg ist immer noch zugeparkt und objektiv nicht nutzbar.
Ich frage mich eher, warum die Polizei duldet, dass KFZ die Grünflächen kaputtfahren. denn wenn man sich das dort mal anschaut: der ist einige Meter auf dem Radweg und der Grünfläche gefahren. Deshalb auch die Holzpfähle neben der Fahrbahn - damit da keiner fährt.
Vorschlag: an den Leiter des Pk schreiben und um eine Erklärung bitten, warum hier keine Abhilfe geschaffen wurde. Für gewöhnlich erfolgt eine Halterabfrage und man klingelt dann beim Eigentümer, wenn der vor Ort wohnt und verlangt, dass umgeparkt wird. Hier ist ein Handwerker vor Ort. Warum wurde dann nicht beim HAusbesitzer geklingelt? Das "mildeste Mittel" wäre hier bei der Begründung einer Verhältnismäßigkeit tatsächlich das Klingeln gewesen.
Und ich würde mich vielleicht den Spaß machen, dem Bezirksamt zu schreiben, dass du weitere Poller haben willst. Denn die Polizeibeamtes des zuständigen PKs haben offensichtlich andere Auffassungen von "Behinderung", so dass hier eben weitere bauliche Maßnahmen getroffen werden müssen.
Idealerweise natürlich mit mehr als einem Falschparkerfoto belegen.
Klassiker heute früh: ich wohne in einer Straße (T30-Zone), die in eine Straße (T30-Zone) mündet, die in eine Straße (T30-Zone) mündet. Also wenn man so will: 2 Kreuzungen hinter einer 50er-Straße. Ein paar Grundstücke weiter auf dem Hinterhof ist seit 2 Monaten Baustelle. Morgens + Mittags wird Sand/Kies angeliefert. Mit so riesigen Sattelzügen, diese 30t-Dinger, 7 oder 8m lang.
Der machte sich heut früh im dunkeln daran, auf einer Kreuzung zu wenden. also so in 10 Zügen mit Rückfährtsfahren. Nach 2min war angucken war mir das zu doof und ich bin in einem passenden Moment zur Fahrerseite vor und hab ihm gesagt, dass das hier gerade nicht so zielführend ist, er andere Personen, gerade Kinder auf dem Weg zur Schule (200m!) gefährdet. Er möge sich bitte jetzt(!) einen Einweiser von der Baustelle holen, wo er anliefert.
Als Reaktion nur entschuldigendes "ja, aber er muss jetzt hier wenden, weil er anliefern muss" und außerdem "da oben!". Tja, oben auf dem Führerhaus ein orangenes Warnblinklicht. Das können Kinder prima einschätzen und 1 & 1 zusammenzählen. orangenes Warnlicht + weiße Rückfahrleuchte = stehen bleiben. §1 und so...
Ich könnte so kotzen
Sodele, ich hatte im Nachgang zur Aktion per E-Mail noch Fragen:
Zitat[...]
1.) Zu den 3 Hauptursachen bei Unfällen KFZ-Rad Fahrende und KFZ-Zu Fuß Gehende befragt, gaben Sie an, dass "eine der Hauptunfallursachen" auch Alkoholkonsum sei. Dazu möchte ich ausführen, dass bei 100 erkannten Unfallursachen auch in einer nach Häufigkeit sortierten Liste der Platz 100 "zu den 100 Hauptunfallursachen" gehört.
Ich möchte hiermit erneut höflich um Angabe der 3 Hauptunfallursachen der oben genannten Gruppen bitten.2.) Wie viele Unfälle gab es im Jahr 2016, bei denen die Ursache "Sichtbarkeit des Rad Fahrenden" bzw. "Sichtbarkeit des zu Fuß Gehenden" war?
3.) Auf die Thematik "Aufklärung KFZ-Verkehr" angesprochen, führten Sie aus, Sie "nicht vor ein Auto springen können". Auf erneute Nachfrage antworteten Sie, dass im Rahmen von Verkehrskontrollen eine Ansprache stattfindet, allerdings nicht durch VD6. Ich möchte Sie bitten, mir die Frage zu beantworten: Welche konkreten Maßnahmen führt VD6 durch, um KFZ-Führer präventiv zu sensibilisieren?
4.) abschließende und letzte Frage: Trifft die StVZO (speziell §67) in Hinblick auf die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad aus Sicht der VD6 ausreichende Regelung, um Rad Fahrende sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen?
[...]
.. die heute beantwortet wurden:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr [....],
vielen Dank für Ihre Mail vom [...].Ich möchte Ihnen hiermit gerne antworten.
Polizeiliche Präventionsarbeit orientiert sich daran, was erforderlich und hilfreich ist, in Zukunft Verkehrsunfälle zu verhindern oder deren Folgen zu vermindern. Dabei geht es uns um Wirkungszusammenhänge. Die erhöhte und verbesserte Sichtbarkeit ist in der Nacht und natürlich auch gerade in der „dunklen Jahreszeit“ eine sehr wirksame Möglichkeit, Unfälle zum Nachteil von Fußgängern zu verhindern. Dabei spielen Kategorien von Schuld oder Verantwortung in einem ordnungsrechtlichen Sinn keine Rolle. Man kann letztlich auch aus Beispielen der Vergangenheit sehen, wie sich solche Themen entwickeln. Ohne entsprechende Initiativen gäbe es heute nicht die Verpflichtung des Tagfahrlichtes für Motorräder oder Diskussionen über das Tagfahrlicht für Kfz. Letztlich muss man dabei auch anerkennen, dass die gesamte polizeiliche Verkehrserziehung im schulischen und vorschulischen Bereich darauf abzielt, Kinder für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren und ihnen gefahrvermeidende Verhaltensweisen anzutrainieren. Auch hier zielen die Präventionsmaßnahmen auf die sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer ab. Solches Bemühen als „victim-blaming“ zubezeichnen verkennt den Sinn von Präventionsarbeit.Ein weiterer Aspekt zum angeblichen „victim-blaming“ sei noch erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung erwartet von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Das schließt ausdrücklich auch Fußgänger und Radfahrer ein. Eine schwarz-weiß-Sicht, die ausschließlich zwischen Opfern und Tätern unterscheidet, würde diesem Anspruch nicht gerecht werden.
Die drei Hauptunfallursachen von Verkehrsunfällen zwischen Fußgängern und Kfz sind nach einer aktuellen Analyse (vgl. hierzu die Bürgerschaftsdrucksache 21/11195) sind
·Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger (ca. 44 %)
·Fehlverhalten gegenüber Fußgänger (ca. 36 %)
·Wenden/Rückwärtsfahren (ca. 8 %)Diese drei Ursachen bilden langfristig ca. 86 % aller Unfälle mit Fußgängerbeteiligung ab. Dabei ist festzuhalten, dass die Ursache „Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger“ impliziert, dass die Fußgänger zu ca. 44 % selber Hauptverursacher der Unfälle sind. Wenn also das unachtsame Überschreiten der Fahrbahn schon einen so hohen Anteil ausmacht, dann ist in der Tat die bessere Sichtbarkeit der Fußgänger eine gute Hilfe für die Kraftfahrer, solche Unfälle dennoch zu vermeiden.
Bei den Hauptunfallursachen von Radfahrerunfällen muss man die Dinge ein wenig differenzierter betrachten. Für jeden an einem Unfall beteiligtenRadfahrer können bis zu drei Ursachen statistisch erfasst werden. Häufig wird nur die (schwerwiegendste) Ursache des Hauptverursachers benannt. Bei Radfahrerunfällen fällt aber auf, dass diese Beteiligtengruppe die höchste Anzahl an Mitverursachung für ihre Unfälle aufweist.Die drei am häufigsten auftretenden Ursachen durch Kraftfahrer sind dabei Fehler beim Abbiegen, Verstöße von Vorfahrt / Vorrang und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr. Die wesentlichen Ursachen durch Radfahrer sind fehlerhafte Straßenbenutzung, Rotlichtverstöße und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr. Die Thematik können Sie auch in der Bürgerschaftsdrucksache 21/4315 nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
so wirklich beantwortet wurden meine Fragen nicht.
Ich weiß nicht — das kann ich dort nicht erkennen. Der Fahrer nimmt ausreichend Anlauf, um seine Fuhre um die Kurve zu bekommen, und während der mit seiner Schleppkurve beschäftigt ist, hat er halt keine Kapazitäten mehr frei, um sich um querende Radfahrer zu kümmern. Das ist eigentlich doch einigermaßen alltäglich
Für mich sieht es so aus, als ob der LKW, unmittelbar bevor das Führerhaus die Radfahrfurt kreuzt bremst.
Aber das ist eben das tückische an Videos: kannste dir 10x angucken und nochmal und nochmal. Da draußen treffe ich meine Entscheidungen (anhalten oder fahren) letztendlich in bruchteilen von Sekunden. Vielleicht hätte ich als Radfahrer dort auch angehalten - aber nach dem ersten gucken des Videos spricht einiges dafür, dass ich da wohl weitergefahren wäre und später als @Epaminaidos zum Stehen gekommen wäre.
Alter Falter... ich glaub, ich wär da Opfer geworden. Im Video sieht das derart nach "LKW hält an" aus, dass ich da weitergefahren wäre.
Und wenn der mich nicht erwischt hätte, weiß ich nicht, was ich an der nächsten Kreuzung mit dem gemacht hätte.
Ellenlanger Artikel, kaum ein Absatz, in dem nicht ein Fehlverhalten von Autofahrern auftaucht...
Es ist eigentlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
jopp. und Autofahrer, die auf Radwegen parken, gehören wegen fahrlässiger Tötung verknackt...
Schaut euch nochmal den Beitrag an und achtet bei Sekunde 8 darauf, wo die Dame mit dem Rad herkommt.
Von der Fahrbahn. Da sind keine Bügel mitten auf dem Radweg, da sind Bügel hinter der Einmündung.
Wer blind in die Fahrradbügel reinfährt, weil die "plötzlich" da stehen und "vorher nicht!", der fährt auch mit dem Auto mit 50km/h in 30er-Zonen, weil "letztes Mal war hier noch 50!".
Und wenn das Kind auf der Fahrbahn umgenietet wird, ist natürlich nicht das missachtete Sichtfahrgebot schuld - nein, das Kind stand da einfach rum und dann fährt man quasi von selbst rein, kann gar nichts dafür.
Also manchmal...
Wieder einer dieser seichten extra3-Beiträge im MarioBarth-Stil.
Schon bei der ersten Kamera-Einstellung mit dem Backsteinbau auf der Straßenseite gegenüber war mir klar: Schule!
Und ab da war das alles Makulatur. Jeden vorgebrachten Punkt im Beitrag hätte man sauber widerlegen und sich auf den Punkt zurückziehen können: "Aufleitung auf ehemligen Radweg wird zurückgebaut."
18.50 Uhr: TOP 4.2
Vertreter des Ingenieurbüros ARGUS sind da udn stellen die Veloroute 5 N vor.
[...]
Rechts vor links: Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Kraftverkehr wäre aufgrund der Verkehrszahlen nicht möglich.
[...]Antworten: Die Erschließungsstraße binde ein neues Viertel mit 5.000 Einwohnern an, da stünde der Radverkehr in keinem Verhältnis. Induktionsschleifen wären nicht möglich, da die Schleife nicht wisse, ob der Radfahrer abbiegen oder die Lichtsignalanlage nutzen möchte.
Find ich lustig. Keine konkreten Zahlen haben, diese aber als Begründung für ein "ist nicht möglich" anführen. Herrlich.
Hier in Nürnberg gibt es teilweise recht schöne Wege entlang des Flusses und in den Waldabschnitten. Diese werden regelmäßig von Radler, Fußgängern und Freizeitsportlern (zu Fuß und zu Rad gleichermaßen). Und teils sind diese unbeleuchtet.
Wenn nun dort ein Radler mit Platten stehen bleibt, sein Rad in Fahrtrichtung (und damit möglichst platzsparend) an den Wegesrand stellt und sich an die Reparatur macht, dann sind die vorgeschriebenen Reflektoren im Licht meiner Fahrradbeleuchtung gerade so wahrnehmbar, bei schlechterer Beleuchtung schon echt schwach. Der neben dem Rad kniende Radler macht allen Beteiligten das Leben mit Warnweste leichter.
§3 StVO - angepasste Geschwindigkeit.
Komme ich vor einem auf dem Radweg liegenden, heruntergefallenen Ast nicht rechtzeitig zum Stehen, war ich zu schnell. punkt.
Dem steht aber Bestands- und Vertrauensschutz entgegen. Wer beim Autokauf darauf vertrauen konnte, daß öffentliche Parkplätze in Laufweite zur Verfügung stehen (und das kann man bis heute), dem kann man diese nicht einfach ersatzlos entziehen.
beziehst du dich auf den Fall, dass von jetzt auf gleich ein Gesetz in Kraft tritt:
"Ein KFZ darf nur besitzen, wer einen Stellplatz für dieses KFZ auf nicht-öffentlichem Grund vorweisen kann." ?
Dann sage ich: ja. Ja, der Bürger darf sich darauf verlassen, er darf darauf vertrauen, dass nicht von jetzt auf gleich eine derart nachteilige Regelung in Kraft tritt.
Wenn es aber auf das bloße Verringern der öffentlichen Stellplätze auf der Straße abzielt, würde das doch bedeuten, dass es einen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz vor der Haustüre gibt?! Weil: "früher konnte ich da parken!"?
Würde ja in seinem Extrem bedeuten, dass Ersatzparkplätze geschaffen werden müssen, wenn eine Straße umgebaut wird. Zum Beispiel von 1 Fahrspur + paralleles Parken auf Seitenstreifen zu 2 Fahrspuren + kein Parken.