Ich komm aus dem Kotzen nicht mehr heraus.
Ein Bürger (nein, nicht ich) beschwert sich an 2 Straßen über die mangelde Gehwegbreite, fordert ein Mindestmaß von 1,5m.
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Zu dem Punkt war ich gestern im Wirtschafts-und Verkehrsausschuss und habe angemängelt, dass die Stellungnahme StVB-PK37 sich seitenlang darüber auslässt, warum es angeblich nicht möglich wäre, das Gehwegparken aufzuheben, aber dazwischen eindeutig aussagt:
Gehwege sind 1,5m breit und wären auch auf diesen 1,5m in voller Breite nutzbar, wenn nicht Gehwegparken angeordnet wäre.
Als ich auf die VwV-StVO zu Vz.315 aufmerksam machte, wonach Gehwegparken nur dann anzuordnen sei, wenn der Fußverkehr ungehindert ablaufen kann - kam von der SPD:
das gilt ja auch. Aber wenn die Autofahrer falsch parken, könne man da eben nichts machen. Außerdem ist der Platz in dieser Stadt begrenzt und man müsse Kompromisse finden. Und kompromisse sind dann gut, wenn jede Gruppe sich benachteiligt fühlt und sich beschwert. Das ist hier der Fall, also ist alles gut.
Und Frau B., Leiterin Prävention und Verkehr des PK37 teilte unverholen mit: "irgendwo müssen die Autos schließlich parken".
Lediglich der Sprecher der "die Liberalen" sah es so, dass es nicht weiter angehen könne, den öffentlichen Raum mit Autos, zumal kostenfrei, zuzustellen. Er blies aber in das Horn, dass die Stellplatzverordnung wieder in den alten Stand zu setzen sei. Wobei natürlich unklar ist, was die Stellplatzverordnung bei Bestandsgebäuden bewirken soll.
Als ich vorschlug, dann doch die angeordneten Parkplätze durch entsprechende, normgerechte Markierungen abzugrenzen, fand die Dame vom PK37 das plötzlich nicht mehr so lustig
Nach meinem Eindruck sind ihr die Gesichtszüge etwas entglitten.
Diesem Vorschlag sind immerhin die Grünen mit einem entsprechendem Prüfantrag und Überweisung in den nächsten Ausschuss gefolgt...
Meine Absicht:
Wenn Markierungen aufgebracht werden, müssen diese nach heutigem Stand (also in Breite 2,2m) gemacht werden. Beim Aufbringen muss natürlich gewährleistet werden, dass der Gehweg im Mindestmaß frei bleibt. Folge: die Markierung für die linke Parkplatzbegrenzung rutscht so weit auf die Fahrbahn, dass diese zu eng wird und kein ungehinderter Begegnungsverkehr mehr ablaufen kann; StVB-PK37 dürfte dann diesen Markierungen nicht zustimmen. Damit wäre amtlich der Nachweis erbracht, dass Parken hier nicht anzuordnen ist.
Vielleicht lass ich mir auch mal die Anordnung der VZ.315 übers Transparenzgesetz geben...