Beiträge von DMHH

    Solange das Fußgängeraufkommen so hoch ist, wie auf den beiden Bildern zu sehen, würde ich allerdings auch einfach vorsichtig auf dem Gehweg an dem geparkten Fahrzeug vorbei fahren.

    Eigenes ordnungswidriges Verhalten mit dem ordnungswidrigen Verhalten anderer begründen? Find ich nicht so klasse.


    Der selbe Polizist, der der Meinung ist, dass man dort als Radfahrer vorbei kommt, wird einem dafür wohl keine OWI anhängen.

    Ist so ein bisschen wie "ich darf hier falsch parken, der zuständige Polizist wird mir dafür schon kein Knöllchen verpassen, weil: wo soll ich denn sonst parken."


    Ich glaube auch, dass Abschleppwagen an anderer Stelle dringender benötigt werden

    Bei allem Respekt: es ist schön, dass du das glaubst. Aber wenn nur n Abschleppvorgänge in Hamburg veranlasst werden, wird kein Unternehmen Fahrzeuge vorhalten für Abschleppvorgänge in der Größenordnung 3n
    Will sagen: mit der Begründung "woanders ist dringender" hätten wir in Hamburg nur 1 Abschleppfahrzeug. Denn das reicht dann aus.



    und würde mich mit der Tatsache zufrieden geben, dass der Fahrer für das Radwegparken ein Ticket erhält.

    weiße Zettelchen hinterm Scheibenwischer oder Briefchen 2 Wochen später lösen die Situation nicht. Der Radweg ist immer noch zugeparkt und objektiv nicht nutzbar.

    Ich frage mich eher, warum die Polizei duldet, dass KFZ die Grünflächen kaputtfahren. denn wenn man sich das dort mal anschaut: der ist einige Meter auf dem Radweg und der Grünfläche gefahren. Deshalb auch die Holzpfähle neben der Fahrbahn - damit da keiner fährt.

    Vorschlag: an den Leiter des Pk schreiben und um eine Erklärung bitten, warum hier keine Abhilfe geschaffen wurde. Für gewöhnlich erfolgt eine Halterabfrage und man klingelt dann beim Eigentümer, wenn der vor Ort wohnt und verlangt, dass umgeparkt wird. Hier ist ein Handwerker vor Ort. Warum wurde dann nicht beim HAusbesitzer geklingelt? Das "mildeste Mittel" wäre hier bei der Begründung einer Verhältnismäßigkeit tatsächlich das Klingeln gewesen.

    Und ich würde mich vielleicht den Spaß machen, dem Bezirksamt zu schreiben, dass du weitere Poller haben willst. Denn die Polizeibeamtes des zuständigen PKs haben offensichtlich andere Auffassungen von "Behinderung", so dass hier eben weitere bauliche Maßnahmen getroffen werden müssen.
    Idealerweise natürlich mit mehr als einem Falschparkerfoto belegen. ;)

    Klassiker heute früh: ich wohne in einer Straße (T30-Zone), die in eine Straße (T30-Zone) mündet, die in eine Straße (T30-Zone) mündet. Also wenn man so will: 2 Kreuzungen hinter einer 50er-Straße. Ein paar Grundstücke weiter auf dem Hinterhof ist seit 2 Monaten Baustelle. Morgens + Mittags wird Sand/Kies angeliefert. Mit so riesigen Sattelzügen, diese 30t-Dinger, 7 oder 8m lang.
    Der machte sich heut früh im dunkeln daran, auf einer Kreuzung zu wenden. also so in 10 Zügen mit Rückfährtsfahren. Nach 2min war angucken war mir das zu doof und ich bin in einem passenden Moment zur Fahrerseite vor und hab ihm gesagt, dass das hier gerade nicht so zielführend ist, er andere Personen, gerade Kinder auf dem Weg zur Schule (200m!) gefährdet. Er möge sich bitte jetzt(!) einen Einweiser von der Baustelle holen, wo er anliefert.

    Als Reaktion nur entschuldigendes "ja, aber er muss jetzt hier wenden, weil er anliefern muss" und außerdem "da oben!". Tja, oben auf dem Führerhaus ein orangenes Warnblinklicht. Das können Kinder prima einschätzen und 1 & 1 zusammenzählen. orangenes Warnlicht + weiße Rückfahrleuchte = stehen bleiben. §1 und so...

    Ich könnte so kotzen

    Sodele, ich hatte im Nachgang zur Aktion per E-Mail noch Fragen:

    Zitat

    [...]
    1.) Zu den 3 Hauptursachen bei Unfällen KFZ-Rad Fahrende und KFZ-Zu Fuß Gehende befragt, gaben Sie an, dass "eine der Hauptunfallursachen" auch Alkoholkonsum sei. Dazu möchte ich ausführen, dass bei 100 erkannten Unfallursachen auch in einer nach Häufigkeit sortierten Liste der Platz 100 "zu den 100 Hauptunfallursachen" gehört.
    Ich möchte hiermit erneut höflich um Angabe der 3 Hauptunfallursachen der oben genannten Gruppen bitten.

    2.) Wie viele Unfälle gab es im Jahr 2016, bei denen die Ursache "Sichtbarkeit des Rad Fahrenden" bzw. "Sichtbarkeit des zu Fuß Gehenden" war?

    3.) Auf die Thematik "Aufklärung KFZ-Verkehr" angesprochen, führten Sie aus, Sie "nicht vor ein Auto springen können". Auf erneute Nachfrage antworteten Sie, dass im Rahmen von Verkehrskontrollen eine Ansprache stattfindet, allerdings nicht durch VD6. Ich möchte Sie bitten, mir die Frage zu beantworten: Welche konkreten Maßnahmen führt VD6 durch, um KFZ-Führer präventiv zu sensibilisieren?

    4.) abschließende und letzte Frage: Trifft die StVZO (speziell §67) in Hinblick auf die lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad aus Sicht der VD6 ausreichende Regelung, um Rad Fahrende sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen?
    [...]

    .. die heute beantwortet wurden:


    so wirklich beantwortet wurden meine Fragen nicht. :huh:

    Ich weiß nicht — das kann ich dort nicht erkennen. Der Fahrer nimmt ausreichend Anlauf, um seine Fuhre um die Kurve zu bekommen, und während der mit seiner Schleppkurve beschäftigt ist, hat er halt keine Kapazitäten mehr frei, um sich um querende Radfahrer zu kümmern. Das ist eigentlich doch einigermaßen alltäglich

    Für mich sieht es so aus, als ob der LKW, unmittelbar bevor das Führerhaus die Radfahrfurt kreuzt bremst.
    Aber das ist eben das tückische an Videos: kannste dir 10x angucken und nochmal und nochmal. Da draußen treffe ich meine Entscheidungen (anhalten oder fahren) letztendlich in bruchteilen von Sekunden. Vielleicht hätte ich als Radfahrer dort auch angehalten - aber nach dem ersten gucken des Videos spricht einiges dafür, dass ich da wohl weitergefahren wäre und später als @Epaminaidos zum Stehen gekommen wäre. ||

    :huh::huh::huh:
    Alter Falter... ich glaub, ich wär da Opfer geworden. Im Video sieht das derart nach "LKW hält an" aus, dass ich da weitergefahren wäre.
    Und wenn der mich nicht erwischt hätte, weiß ich nicht, was ich an der nächsten Kreuzung mit dem gemacht hätte. :cursing:

    Es ist eigentlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

    :S
    jopp. und Autofahrer, die auf Radwegen parken, gehören wegen fahrlässiger Tötung verknackt... :rolleyes:


    Schaut euch nochmal den Beitrag an und achtet bei Sekunde 8 darauf, wo die Dame mit dem Rad herkommt.
    Von der Fahrbahn. Da sind keine Bügel mitten auf dem Radweg, da sind Bügel hinter der Einmündung.

    Wer blind in die Fahrradbügel reinfährt, weil die "plötzlich" da stehen und "vorher nicht!", der fährt auch mit dem Auto mit 50km/h in 30er-Zonen, weil "letztes Mal war hier noch 50!".
    Und wenn das Kind auf der Fahrbahn umgenietet wird, ist natürlich nicht das missachtete Sichtfahrgebot schuld - nein, das Kind stand da einfach rum und dann fährt man quasi von selbst rein, kann gar nichts dafür.


    Also manchmal... :S

    Wieder einer dieser seichten extra3-Beiträge im MarioBarth-Stil.
    Schon bei der ersten Kamera-Einstellung mit dem Backsteinbau auf der Straßenseite gegenüber war mir klar: Schule!
    Und ab da war das alles Makulatur. Jeden vorgebrachten Punkt im Beitrag hätte man sauber widerlegen und sich auf den Punkt zurückziehen können: "Aufleitung auf ehemligen Radweg wird zurückgebaut."

    18.50 Uhr: TOP 4.2
    Vertreter des Ingenieurbüros ARGUS sind da udn stellen die Veloroute 5 N vor.
    [...]


    Rechts vor links: Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Kraftverkehr wäre aufgrund der Verkehrszahlen nicht möglich.


    [...]Antworten: Die Erschließungsstraße binde ein neues Viertel mit 5.000 Einwohnern an, da stünde der Radverkehr in keinem Verhältnis. Induktionsschleifen wären nicht möglich, da die Schleife nicht wisse, ob der Radfahrer abbiegen oder die Lichtsignalanlage nutzen möchte.

    Find ich lustig. Keine konkreten Zahlen haben, diese aber als Begründung für ein "ist nicht möglich" anführen. Herrlich. ||

    Hier in Nürnberg gibt es teilweise recht schöne Wege entlang des Flusses und in den Waldabschnitten. Diese werden regelmäßig von Radler, Fußgängern und Freizeitsportlern (zu Fuß und zu Rad gleichermaßen). Und teils sind diese unbeleuchtet.

    Wenn nun dort ein Radler mit Platten stehen bleibt, sein Rad in Fahrtrichtung (und damit möglichst platzsparend) an den Wegesrand stellt und sich an die Reparatur macht, dann sind die vorgeschriebenen Reflektoren im Licht meiner Fahrradbeleuchtung gerade so wahrnehmbar, bei schlechterer Beleuchtung schon echt schwach. Der neben dem Rad kniende Radler macht allen Beteiligten das Leben mit Warnweste leichter.

    §3 StVO - angepasste Geschwindigkeit.
    Komme ich vor einem auf dem Radweg liegenden, heruntergefallenen Ast nicht rechtzeitig zum Stehen, war ich zu schnell. punkt.

    Dem steht aber Bestands- und Vertrauensschutz entgegen. Wer beim Autokauf darauf vertrauen konnte, daß öffentliche Parkplätze in Laufweite zur Verfügung stehen (und das kann man bis heute), dem kann man diese nicht einfach ersatzlos entziehen.

    beziehst du dich auf den Fall, dass von jetzt auf gleich ein Gesetz in Kraft tritt:
    "Ein KFZ darf nur besitzen, wer einen Stellplatz für dieses KFZ auf nicht-öffentlichem Grund vorweisen kann." ?
    Dann sage ich: ja. Ja, der Bürger darf sich darauf verlassen, er darf darauf vertrauen, dass nicht von jetzt auf gleich eine derart nachteilige Regelung in Kraft tritt.

    Wenn es aber auf das bloße Verringern der öffentlichen Stellplätze auf der Straße abzielt, würde das doch bedeuten, dass es einen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz vor der Haustüre gibt?! Weil: "früher konnte ich da parken!"? ?(
    Würde ja in seinem Extrem bedeuten, dass Ersatzparkplätze geschaffen werden müssen, wenn eine Straße umgebaut wird. Zum Beispiel von 1 Fahrspur + paralleles Parken auf Seitenstreifen zu 2 Fahrspuren + kein Parken.
    :huh:

    Da würde ich empfehlen, Kontakt zu Frau Sager vom ADFC Harburg(Landkreis) aufzunehmen.
    Die hatte und hat in "ihren" Dörfern genau die gleichen Probleme: wie Radfahrer auf die Fahrbahn bekommen

    Letztendlich funktioniert das nur über viel Geduld und Öffentlichkeitsarbeit.

    da sind Aussagen drin, da knallt mir die Kinnlade auf den Tisch.

    Zitat

    "Wie aber sieht es mit einem Handwerker aus, der seine Kreissäge ein- und ausladen muss?" So jemandem sei schon ein Kfz-Stellplatz in einem Parkhaus am Rande des Quartiers kaum zu vermitteln.

    Kennt man ja - die Handwerker, die abends alle Geräte aus dem Auto in die Wohnung schleppen. Eigentlich auch ein Grund, Aufzüge in allen Gebäuden nachzurüsten. Sonst muss man nämlich die Kreissäge in den 4. Stock schleppen! schwer vermittelbar...


    Zitat

    Wo heute ein Supermarkt drin ist, könnten später - sofern nötig - Kfz-Stellplätze entstehen.

    klar, parken statt einkaufen. Und wenn man vor Ort nicht mehr einkaufen kann, muss man woanders hinfahren. Womit? Mit dem Auto. Logisch...

    Der Schuldvorwurf ist keiner, weil im Konjunktiv verfasst. Schuld stellt bei uns die Judikative fest und nur die. Es wurde somit keine (geringe) Schuld festgestellt. -> Volle Unschuld wegen der Unschuldsvermutung.

    Aber hier äußert sich doch die Judikative.

    Und mit der Einstellungsbegründung wird eben gesagt: "naja, wenn wir uns das genauer ansehen würden, käme wohl nur eine geringe Schuld bei heraus".
    Deswegen wird eingestellt. Das ist nicht zu verwechseln mit "am Tatvorwurf ist nichts dran, das ist keine Nötigung gewesen" = keine Schuld.

    Festgestellt wird hier nur eines: "kein öffentliches Interesse".

    ich spiele schon seit ein paar Tagen mit dem Gedanken, das in der Hammer Straße durchzuziehen. [...]


    Sodele - die Hammer Straße.

    Akt 1 - Radweg wird saniert, neues Gebäude mit Gastronomie und Studentischem Wohnen errichtet.
    Akt 2 - Radweg ist ständig zugeparkt, Bürger wenden sich an Polizei und Politik
    Akt 3 - Politik schlägt vor, Anti-Park-Poller zwischen Radweg und Fahrbahn zu installieren. Polizei lehnt ab mit den üblichen Begründungen:

    • "so schlimm ist das gar nicht"
    • "wir fahren öfter vorbei"
    • "die Poller werden umfahren"

    Akt 4 - an anderen Stellen, auf denen Autofahrer ordnungswidrig halb auf der Fahrbahn und halb auf Gehweg oder Radweg parken, werden plötzlich anti-Parkbügel installiert.

    Und gestern hatte ich dann die Nase voll.

    Smartphone raus, Foto gemacht, 110 gewählt.

    17:35
    Polizei Hamburg, wie kann ich helfen?
    Schönen guten Tag, mein Name ist [...] und ich möchte eine massive Verkehrsbehinderung in der Hammer Straße melden. Hier parkt jemand falsch und ich komme nicht mehr vorbei. Die ersten Verkehrsteilnehmer weichen schon über den Gehweg aus!
    Hammer Straße - haben Sie eine Hausnummer für mich?
    Hausnummer 6
    Gibt es da keine Gegenfahrbahn, über die Sie ausweichen könnten? Was ist das für eine Straße?
    Eine ganz normale Straße, mit 2 Richtungsfahrbahnen und Sonderwegen. Aber auf die Gegenfahrbahn kann ich auch nicht ausweichen, weil dort zu viel Verkehr ist.
    Gut, ich werde da weiterleiten
    Danke, ich warte so lange.
    Vielen Dank, dass Sie so ruhig und gelassen bleiben.
    Tja, was soll ich machen? Ich könnte noch hupen! Aber vielen Dank fürs Weiterleiten.

    17:50
    so langsam überlege ich doch, mal direkt beim PK37 anzurufen und zu fragen, wie lange ich hier noch feststecken soll.
    Ohne quatsch: ich will wählen, als ein Polizeifahrzeug auf der Fahrbahn an mir und dem Falschparker vor mir vorbeirauscht, bremst, Blinker setzt und halb auf den Radweg fährt. Ich winke und mache auf mich aufmerksam, 2 Beamte steigen aus, kommen auf den Falschparker und mich dahinter zu. Im Gehen bereits den OWi-Block rausgezogen und lässig den Hinweiszettel mit "gibt Post von uns, freundliche Grüße, Ihr PK37" unter den Wischer geklemmt.

    Kurze Begrüßung, ich weise darauf hin, dass ich die Kollegen von der 110 angerufen habe, hier nicht vorbeikomme. Die Fahrbahn scheint offensichtlich sehr gefährlich zu sein, da hier eine B-Pflicht angeordnet ist. Als Reaktion ein "jaja, die Fahrbahn ist immer gefährlich". Geschenkt ;)
    Dafür werde darüber informiert, dass man "mal schauen werde" [ob der Halter hier wohnt], "ansonsten kommt der an den Haken."

    Es folgt der Klassiker: Halterabfrage. Währenddessen entspinnt sich auf der gegenüberliegenden Seite ein Streit zwischen einem Pärchen. Die Polizei wird von einer Passantin gebeten, zu intervenieren. Ums Kurz zu machen: nach 2 Minuten biegt noch ein Streifenwagen mit Einsatzbeschallung und Lichtorgel um die Ecke, es folgt eine Ingewahrsamnahme. Der Beamte teilt mir jetzt mit, dass das alles länger dauern könne, da er jetzt erstmal jemanden zur Wache bringen muss und das Fahrzeug hier zwangsentstempelt werden muss.
    :D


    Er empfiehlt mir jetzt doch freundlich, einfach vorbeizufahren. Ich wäge ab und steige letztendlich doch ab, schiebe mein Fahrrad vorbei. Neugierig bin ich jetzt aber schon, also schwupps eingekauft und nochmal eine Ehrenrunde gedreht.

    was fällt auf: die Kennzeichen sind kurzerhand abgenommen worden. Ich werde begrüßt mit "wir warten auf den Abschlepper" und "der da hinten [nächster Falschparker] kommt auch gleich mit."

    Ich schiebe zum 2. Mal am Fahrzeug vorbei, wünsche den Beamten einen netten Abend und bedanke mich für Abschlepperrufen.


    Was lernen wir daraus: Wenn man schon seinen Verpflichtungen zur Zahlung von KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträgen oder im Kaufvertrag vereinbarter Abmeldung nicht nachkommt, sollte man sich wenigstens an die Verkehrsregeln halten. Obwohl - die Chance in Hamburg abgeschleppt zu werden, ist ja ohnehin nahe Null. Also nur darauf achten, keinen Unfall zu bauen.
    Jetzt darf er die seinen C180 in Rothenburgsort abholen und gleich noch Kennzeichen bzw. Nachweis der gedeckten Zahlungsaufforderungen mitbringen. :D