Beiträge von DMHH

    Heute mal ganz unbetroffen an einer temporären Haltverbotszone vorbeigeradelt.

    Okeeee

    Haltverbot Anfang März.

    Dank fehlenden Zusatzzeichens gilt es für die Fahrbahn. Fahrbahn, auf der ohnehin halten verboten ist (Fahrbahnteil mit Richtungspfeilen).

    Soll es etwa für die "Nebenfläche" gelten? Die Nebenfläche, die wegen des fehlenden VZ.315 gar nicht befahren/beparkt werden darf?

    Jaja, das im Hintergrund sind alles falschparkende KFZ, der "sonstige Radweg" wird im Dooringbereich geführt...

    Gut. StVB angeschrieben.

    Umgehende Anwort, dass man davon ausgeht, dass es sich um eine nicht legal aufgestellte HVZ handelt. Man geht dem nach.

    Ja, ok. Danke.

    Zweite E-Mail kurz danach: Man hätte schon Beamte losgeschickt, die die Schilder abhängen sollten, aber rechtzeitig sei aufgefallen, dass bereits im Herbst 2017 ein Antrag dafür gestellt wurde.

    Hui, da hatte der Antragsteller aber Weitsicht. :thumbup:

    Hab jetzt nochmal gefragt, wofür die HVZ nun gilt.

    Für die Fahrbahn, wo die HVZ also verdeutlicht, was ohnehin geboten ist (Haltverbot)

    Für die Nebenfläche, wo die HVZ also verdeutlicht, was ohnehin geboten ist (Haltverbot)

    :saint:

    ok, kürzer und deutlich besser. :thumbup:

    als letzten Vorschlag würde ich dennoch darauf drängen, die Formulierung so umzuschreiben, dass du nicht Gefahr läufst, als "weltfremder Verschwörungstheoretiker" abgestempelt zu werden:

    Zitat

    Eigentlich hätte der Name der Abteilung schon Hinweis genug sein müssen: sie sollte wohl nur den Rechnungshof ruhig stellen, der Hamburg Vorwürfe wegen ausgefallener Parkgebühren machte. Der Schutz der Hamburger Fußgänger oder Radfahrer war nie im Fokus, nie Aufgabe des PRM.


    Und - auch wenn du mit der Betrachtung und Schlussfolgerung nicht falsch liegst:

    Zitat

    Aber früher oder später würde die Arbeit des PRM Früchte tragen und der Personalbedarf sinken. Sicher der Grund dafür, dass in den meisten Städten ein Ordnungsamt oder Ordnungsdienst den ruhenden Verkehr kontrolliert.

    Also erscheint es sinnvoll aus der Abteilung Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr ein Ordnungsdienst der Innenbehörde zu machen. Wenn dann die Erfolge im ruhenden Verkehr für frei werdende Ressourcen sorgt, könnte sich die Mitarbeiter auch noch um weitere wichtige Aufgaben kümmern und die Polizei damit entlasten.


    Vorschläge von Bürgern, WIE etwas zu organisieren und zu strukturieren ist, kommen immer gaaaaaanz besonders gut an :rolleyes:

    :)

    Es ist Aufgabe der Politik, Lösungen zu finden.

    Aufgabe des Bürgers ist es, Missstände aufzuzeigen und sie anzuprangern; maximal die Richtungsstrategie vorzugeben. "Mehr Personal!" oder "Mehr kontrollen"

    :)

    Ausdruck: 1-

    Inhalt: 2+
    Umfang: 3

    ;)

    Gieß es in 2 Seiten

    - Was ist das Problem

    - Was genau willst du

    Ich hab angefangen, dein Schreiben zu kürzen - aber bereits nach dem 3. gelöschten Absatz bemerkt, dass dann weite Teile des Restes ohne Aufhänger dastehen.

    Deshalb hab ich da nicht weitergemacht.

    Aus diesem Grunde nur 3 Empfehlungen:

    - weniger persönliche Erlebnisse und Anekdoten einbringen

    - Nachteile des Falschparkens raffen oder gruppieren, weniger Einzelfallbezogen. Will sagen: "Behinderung von Rettungskräften" und "Behinderung und Gefährdung von mobilitätseingeschränkten Personen"

    - weniger "bashing" und "Ideologie"

    Will sagen: etwas nüchterner und somit allen Parteien die Chance bieten, darauf einzugehen, ohne gleich Gefahr zu laufen, dabei als "Ideologe!!!" zu gelten. :)

    aber regelmäßig werden an Fahrzeugführer, die ihr Fahrzeug parken, erhöhte Anforderungen bzgl. ihrer Sorgfalt gestellt.

    So hat der Fahrzeugführer zu prüfen, ob wirklich ein Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, ob das Haltverbot zur angegebenen Uhrzeit gilt. Er hat sogar zu berücksichtigen, ob der Bordstein unter dem Schneematsch abgesenkt ist, ob es sich um eine Einfahrt handelt etc.

    so gesehen ist er auch in der Pflicht, nachzuprüfen, ob es sich um eine "unsichtbare" Radverkehrsanlage handelt. :)

    Lübecker Straße, Fahrtrichtung Osten (stadtauswärts)

    Radfahrstreifen gesperrt, ersatzweise auf dem rechten Fahrstreifen geführt:

    ein paar Meter weiter dann die gelben Markierungen:

    und am Ende die Rückführung auf den Radfahrstreifen:

    oh, ja... pech gehabt...

    Gut, am Fehlverhalten ist nicht die StVB schuld - die Ausführung als solche ist ok, obgleich ich sie nicht nutze, weil komplett verdreckt und am Ende stehste im Regen und kommst nicht durch.


    Aber ein paar hundert Meter weiter dann das:

    super. und nu?

    Einerseits ärgert es mich schon, dass hier Radfahrer auf 10m zusehen können, wo sie bleiben.

    Andererseits: wegen sowas bei der StVB rumnerven?

    Nur: wieso macht man das oben richtig - scheißt aber hier auf Maßnahmen zur sauberen und sicheren Verkehrsführung?

    Je nach Art der Straßennutzung und Alter sind verschiedene Entwässerungssysteme im Einsatz.

    Vereinfachend gesagt: innerhalb des Rings1 größtenteils Mischwassersiele. Regen gelangt dort oft zusammen mit dem Schwarzwasser in die Kanalisation und wird rüber auf die Dradenau gepumpt, dort normal behandelt. Da kommt es bei Starkregenereignissen oft zu "Problemen". Nämlich enorme Wassermengen, die immer noch dreckig sind. Teilweise wird das Zeug "zwischengelagert", damit es nicht in die Elbe fließt.

    An anderen Stellen ist die Straßenentwässerung in der Tat an ein eigenes Sielsystem angeschlossen. Letztendlich entwässern diese aber allesamt in Oberflächengewässer. Ums einfach zu sagen: das Salz landet in Alster, Bille, Elbe. Bei Straßenumbauten wird aber in der Regel geprüft, welche Vorbehandlung des Regenwassers nötig ist, um in Oberflächengewässer abzuleiten. Sandfang etc - aber Salz bekommste halt nicht raus.

    Dafür löst sich Salz hervorragend in Wasser. Bei hinreichend großen Wassermengen ist das also nicht so ein wahnsinniges Problem, wenn "salzhaltiges" Wasser in das Brackwasser "Unterelbe" geleitet wird.

    Die Ausrede mit den Radwegen ist dort nachvollziehbar, wo es Hochbordradwege sind, die in einen Grünstreifen entwässern. Diese Salzlauge macht den Pflanzen zu schaffen. Wobei man fairerweise sagen muss, dass Krautgewächse da etwas stresstoleranter sind. Empfindlich sind die Bäume. Salz im Boden führt nämlich dazu, dass weniger Wasser von den Wurzeln aufgenommen werden kann und auch dazu, dass im Boden an sich wenig Wasser versickert. Das ist blöd.

    Jetzt darf man aber durchaus die Frage stellen, wieso auf Radwegen ohne angrenzenden Grünstreifen (Heidenkampsweg z.B.) auch kein Salz gestreut werden darf...

    Und warum nun Radfahrstreifen nicht geräumt wurden, auch heute noch einer Schlackelandschaft ähneln, ist nicht ausreichend beantwortet.

    ich würde in einen Verein eintreten, der sich nachhaltig und nachvollziehbar dafür einsetzt, dass Regeleinhaltung, Rücksichtnahmeund Miteinander funktionieren und ganz oben auf der Prioliste aller Verkehrsteilnehmer landen.

    Mit so einem Zustand, der Zeit und Geld kostet, der prinzipiell erreicht werden kann, ist eine Diskussion um Radwege, Radfahrstreifen etc obsolet. Weil sich dann Menschen einfach trauen, mitten auf der Fahrbahn unterwegs zu sein.

    Ich beobachte immer wieder, wie hysterisch einige Eltern dafür Sorge tragen wollen, dass die Kinder "nicht auf die Straße!!!" gehen. Also auch nicht in die Nähe der Fahrbahn, auch nicht in einer T30-Zone. Wenn man so früh den Grundstein für Fahrbahn=tot legt, darf man sich später nicht wundern, wenn das Ablegen dieses erlernten Verhaltens quasi nicht mehr möglich ist.

    Ich bin in einer Zeit und in einer Gegend aufgewachsen, in der es wenig Autos gab, diese auch langsam und laut waren. Und aus einem Material, bei dem im Falle eines Unfalles der Baum unbeschadet blieb...

    zu teuer.

    oder anders formuliert: zu wenig konkrete Angaben, um wirklich sagen zu können, dass es günstig ist.

    Modellreihe von 2016. Also ist die Ultegra auch von 2016. War es damals die aktuellste?

    Will sagen: vermutlich fährste mit einer 105er aus 2017 nicht schlechter als mit einer Ultegra aus 2015. Maßgeblich bei den Modellreihenunterschieden ist böse gesprochen nur das Gewicht. Wenn dir die 50g oder so nix ausmachen, dann lieber eine günstigere 105er.

    Ich persönlich würde übrigens keinen Carbonrahmen nehmen. Bedenke, dass du das Rad vielleicht auch mal in die U-Bahn oder Nah- und Fernverkehr mitnehmen willst. Bei schönem Wetter. Und du bist dann nicht allein. Versuch mal, dummen Mitfahrgästen mit ihrem 35kg-Pedelec klarzumachen, dass die ihren Trumm gefälligst nicht gegen deinen Carbonrahmen lehnen werden.

    Und bei einem Sturz, sei es fremd- oder eigenverschulden, stehste potentiell mit dem Gefühl wieder auf: hm - Rahmen kaputt oder nicht?

    Ansage der StVB PK31:

    [Zeichen 237] an Radfahrstreifen: "Überbeschilderung"

    https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006613

    Zitat

    In der Hellbrookstraße in Höhe der Nr. 78 wird der Radverkehr verpflichtend auf dem vorhandenen Radfahrstreifen geführt. Eine Überbeschilderung durch das zusätzlich vorhandene VZ 237 StVO ist nicht erforderlich. Aus dem vorstehendem Grund ist das VZ 237 StVO ersatzlos vom Lichtmast zu entfernen

    Ob ich da heute abend das Fass aufmache und frage, woraus sich dann die B-Pflicht ergibt? :*

    Die VR6 im Abschnitt Uferstraße - Von-Essen-Straße - Lortzingstraße wurde 2012 eingeweiht und soll den Nutzern durch bauliche Gestaltung einen Vorrang gegenüber den einmündenden Nebenstraßen geben.

    So weit, so gut.

    Wer in der VR6 unterwegs ist, kennt eine der Problemstellen:

    Von-Essen-Straße. Genauer: den Durchgangsverkehr KFZ dort.

    Der KFZ-Verkehr fährt von Nord nach Süd und Süd nach Nord hier trotz "Anlieger frei" durch. Wohlgemerkt: das ist kein Queren der Fahrradstraße, das ist ein Befahren.

    Seit langem wird darüber diskutiert, was man nun tun könnte, um den Durchgangsverkehr herauszuhalten.

    Die StVB analysiert treffend: man könne "Anlieger frei" nicht ahnden. Bindet enorme personelle Ressourcen und lässt sich quasi nicht gerichtsfest beweisen.

    Lösung: "Anlieger frei" wegnehmen und "KFZ frei" hinhängen. Dann sei es keine OWi mehr.

    Und als ob das nicht reichte, stellt die StVB fest, dass an dieser Stelle hier, an allen "Überfahrten"

    rechts vor links gelte. Richtig: Blickrichtung West, Lortzingstraße. Von rechts einmündend Von-Essen-Straße. Vorfahrt gefühlt: Radfahrer. Vorfahrt gelebt: fast immer Radfahrer. Vorfahrt laut StVB: wer hier von rechts kommt.

    :rolleyes:

    Trotz Diskussion unter 6 Augen, dass hier der §10 StVO einschlägig sei, zieht sich StVB zurück auf den Punkt, dass §10 andere Konstellationen meint - aber das hier nicht.

    Ich hab das drüben im Verkehrsportal schon diskutieren lassen.

    Worüber man sich einig ist: blöde Lösungsvariante

    Wir haben hier also einen unbefriedigenden Ist-Zustand.

    Mich interessiert jetzt: wie konnte es denn dazu kommen?

    Wenn also die StVB heute sagt: "ätsch, Rechts vor Links!" - dann ist das ein klarer Widerspruch zu der "wahrgenommenen Vorfahrsregelung durch bauliche Gestaltung der Kreuzung". Und da darf man sich schon fragen: "wieso fällt euch das jetzt auf?"

    Also frage ich. Nur nicht direkt. :whistling:

    Der Ablauf bei Straßenbaumaßnahmen in Hamburg ist für gewöhnlich:

    Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Und die Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden. Mit Stellungnahmen

    Vorstellung in unterschiedlichen Gremien und Ausschüssen

    Aber hier: nichts zu finden. Im Sitzungsdienst Hamburg-Nord: Fehlanzeige

    Was bleibt? Eine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz.

    Mit antwortet die Verkehrsdirektion. Man möchte 131,50EUR Bearbeitungsgebühren und 1,50EUR Kopierkosten haben. X(

    Logo, paar Seiten kopieren und 131,50 aufrufen. Ich will da jetzt gar nicht das Geheule von "der Staat hat gefälligst" anstimmen - aber für 30(!) Seiten Kopien ist das ein recht stolzer Preis.

    Tja - ich werd da nachher mal anrufen und fragen, wie die bei einer einfachen Auskunft auf 131,50EUR kommen.


    Mag sonst jemand mal parallel beim LSBG nachfragen? Immerhin liegt die Ausschreibung in deren Verantwortlichkeit und alle Stellungnahmen aller Beteiligten sind dort eingegangen.

    Ich befürchte nur, dass der LSBG bei einer konkreten Anfrage nach Stellungnahme von XY hier an XY weiterleitet... ?(

    ja, darüber hinaus. Also bis zu 10 Kopien sind kostenlos. Aber die Zugänglichmachung an sich kann je nach Prüfungsaufwand irgendwas von 15,- (Ziffer 1.3.1.1) bis zu 250,- kosten (Ziffer 1.3.2.1 der HmbTGGebO).

    Bei der Zugänglichmachung sind eben dann die ersten 10 Kopien kostenfrei.

    Am besten, ich such mir einen ALG2-Empfänger oder Grundsicherungsempfänger... grmpf

    Die drei Links dort durchlesen, ist nicht all zu viel und halbwegs verständlich.

    Bei den Kosten musst du aufpassen, sonst wollen die plötzlich Hunderte Euros von dir haben.
    Generell kannst du nur Informationen beantragen, die vorliegen. Möglichst bereits in Schriftform als Dokument, das man einfach auf den Scanner legen kann.
    Die Anfrage sollte so einfach wie möglich zu bearbeiten sein, ohne groß nachzudenken.


    Achja, ich übernehme natürlich keinerlei Verantwortung oder Haftung hierfür.

    Gerhart , wie sieht das denn aus, wenn sich die auskunftgebende Behörde mit dem allgemeinplatz meldet:

    Zitat

    Bei den begehrten Unterlagen handelt sich um eine Anordnung aus [dem Jahre XXXX]; diese liegt lediglich in Papierform vor und kann nur als Kopie an Sie geschickt werden. Insofern ist davon auszugehen, dass grundsätzlich Kosten auf sie zukommen, die ich jedoch derzeit noch nicht benennen kann. Bitte geben Sie mir Kenntnis, ob Ihr grundsätzliches Interesse dennoch besteht. Sollte dies der Fall sein, so werde ich Ihnen einen formalen Gebührenhinweis, wie er im HmbTG vorgesehen ist, zukommen lassen, den Sie mir bitte zunächst bestätigen, da vorher das weitere Verfahren nicht eingeleitet werden kann. Aus ihm ergibt sich auch die Begründung für die Erhebung von Gebühren.

    laut Gebührenordnung können die ja jetzt je nach Laune 250EUR zzgl. Kopierkosten verlangen.

    Wenn ich jetzt schreibe: "jojo, ich habe grundsätzliches Interesse!" - bekomm ich da eine Art Kostenvoranschlag? :D

    Oder rufen die einfach was auf und sagen: "hier die Infos, da die Rechnung"?

    Die CDU-Wandsbek setzt den Thering'schen Beschluss des "Verantwortlich sind Planer, Politik und Radfahrer!" um und klöppelt eine Anfrage zusammen, die mit den schönen Worten beginnt und begründet:

    Zitat

    In den letzten Monaten ist zunehmend zu beobachten, dass der Verkehr auch auf den Straßen im Bezirk Wandsbek immer schleppender läuft. Damit einhergehend steigt gefühlt die Aggressivität der Verkehrsteilnehmer. Ein objektives Indiz dieser Beobachtung sind die veröffentlichten ansteigenden Verkehrsunfallzahlen in Hamburg und im Bezirk Wandsbek.

    Den verschiedenen Bürgerschaftsdrucksachen und der Hamburger Presse ist zu entnehmen, dass Radfahrer in einem nicht zu vernachlässigenden Anteil an Unfällen schuld sind. Durch das zu beobachtende aggressive Verhalten einzelner Radfahrer werden auch zunehmend schwerere Unfällen von ihnen verursacht ( siehe z.B. MOPO Artikel vom 21.9.2017 „Radler fährt bei Rot Notbremsung! Verletzte nach Busunfall in der City)“.

    Allein die Fragen, die dort gestellt werden...