Beiträge von DMHH

    Hamburger Radfahrstreifen ohne explizite B-Pflicht kann man nicht wegklagen. Wo kein Schild, da kein Verwaltungsakt, gegen den man klagen könnte.

    Mit einem Urteil vom AG hätte man aber zumindest mal einen argumentativen Ansatz gehabt. Denn die StVB hat sich nach meiner Erfahrung eher in konsequentem Politiker-Sprech geübt. Will sagen: ausweichen und ablenken, bloß nicht auf das Thema der B-Pflicht oder Nicht-Pflicht eingehen.

    Aber nu isses mir egal auch egal.

    selbstanzeigen wollte ich in den letzten Jahren immer mal wieder schreiben.

    - mit 48km/h hinter der Sternbrücke geblitzt worden X/

    - RWBP nicht befolgt

    - Radfahrsteifen nicht benutzt

    - Schutzsteifen nicht benutzt

    während ich bei dem Blitzerding einfach nur überlegte, mich aus "Fairness" zu melden (und weil 15km/h drüber ja immer noch nichts kosten), waren die anderen Dinge schneller vom Tisch bei mir, da ich davon ausging, dass ein Widerspruch gegen die eigene Anzeige sicherlich kaum haltbar sei.

    "Ich habe gegen die in HH implizite B-Pflicht der Radfahrstreifen verstoßen".

    Busgeldstelle: hier, dein Bußgeld

    "Nee, ist nicht zulässig, weil gar keine B-Pflicht!"

    AG: verarschen können wir uns selbst. Zack, Bußgeld + Verfahrenskosten.

    Solch einen Quatsch gibt es hier auch und ich habe mir schon die selbe Frage gestellt: Ist die gesamte Fläche ein Gehweg, auf dem man (bergab) mit Schrittgeschwindigkeit mit dem Fahrrad fahren darf, anstatt auf der meistens völlig leeren Fahrbahn nebenan?

    Ist dann die Anordnung von "Radfahrer frei" überhaupt zulässig? Wo hab ich das denn her?

    Hier in Jena wollte ich mich auch noch um so eine Stelle kümmern, da hat die Verwaltung aber kurzerhand selbst die Freigabe zurückgenommen. :/

    das ist überall ein Problem und nicht auf den ÖPNV beschränkt.

    Eigene Lagerhaltung minimieren, Ersatzteillieferung just-in-time.

    Wenn die Lieferkette nicht gesichert ist, dann muss man das Angebot vorsorglich(!) und angekündigt ausdünnen. Die Alternative: einfach weiterfahren und dann ad hoc Züge ausfallen lassen.

    Man wird eine Risikoabwägung vorgenommen haben, einen Pandemieplan o.ä. erstellt haben und am Ende das - aus welcher Perspektive auch immer betrachtet - kleinere Übel gewählt haben. Planmäßige Ausdünnung.

    nach einem kurzen Anruf versteht man mein Problem weiterhin nicht so richtig.

    Ich habe versucht zu erläutern, dass bei einer Sackgasse, an deren Ende eine Treppe steht, auch nicht das Sackgassenzeichen in der Variante "für Fußgänger und Radfahrer durchlässig" genutzt werden würde.

    Das ist hier aber entsprechend.

    "Radfahrer, eure Umleitung ist geradeaus. Achja, absteigen!"

    Nunja, man denkt drüber nach, das Radfahrerpiktogramm abzukleben.

    Die Stadt Jena lässt sich - auch in Corona-Zeiten - nicht lange bitten. Das ist wirklich positiv.

    Zitat

    Sehr geehrter Herr [DMHH]

    Ihre E-Mail zur Arbeitsstelle Steinweg / Camsdorfer Brücke ist an die Straßenverkehrsbehörde zur Bearbeitung gegeben worden. Dazu möchte ich Ihnen folgende Informationen geben:

    Die Plantafel auf der Camsdorfer Brücke ist auch nach unsere Meinung nicht sehr informativ, vielleicht sogar etwas irreführend. Sie sollte die Fußgänger auf dem nördlich gelegenen Gehweg eigentlich nur informieren, dass der südliche Gehweg gesperrt ist.

    Das ist erstmal nett. Ich nehme es zur Kenntnis.

    weiter:

    Zitat

    Das auf diese Plantafel abgebildete Zusatzzeichen " Radfahrer absteigen" ist ein amtliches Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 1010-32 StVO) . Sie finden es nicht in der normalen StVO, weil dort nicht alle zugelassenen Verkehrszeichen aufgeführt sind. Es gibt neben der StVO auch noch
    zahlreiche andere amtlichen Verkehrszeichen. Es ist auch selbsterklärend und soll eine Vorinformation geben, dass Rad Fahrende nicht in den Steinweg einfahren dürfen.

    Ich stimme Ihnen zu, das es eines solchen Zusatzzeichens nicht bedurft hätte, da der Steinweg mit dem Gehwegschild Zeichen 239 StVO beschildert ist. Andererseits sind viele Verkehrsteilnehmer über plötzlich und unerwartet aufgestellte Verkehrszeichen immer sehr überrascht und reagieren darauf nicht. Genau dies sollte hier vermieden werden.

    schönes Bonmot. "nicht in der normalen StVO". Ja gut, jahrelange Hamburg-Erfahrung, es müssen mehrere StVOs im Umlauf sein.

    aber gut, "Radfahrer absteigen" als amtliches Verkehrszeichen - hat er wohl recht, da habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt.

    Jetzt wirds aber interessanter:

    Zitat

    Das Verkehrszeichen "Radfahrer absteigen" gilt ab der Stelle, an der das Verkehrszeichen aufgestellt ist. Wir haben veranlasst, dass die Plantafel mit einem weiteren Zusatzzeichen "Entfernungsangabe 150 m" ergänzt wird.

    Damit wird rechtlich klargestellt, dass die Pflicht zum Absteigen nicht sofort gilt, sondern erst ab Steinweg.

    Nochmal langsam für mich zum mitschreiben: "Radfahrer absteigen" zeigt eine Pflicht an. Gilt ab Aufstellort. 8|:/

    echt jetzt?

    Zitat

    Rad Fahrende müssen nur absteigen, bevor sie die Fahrbahn Am Anger überqueren [also geradeaus wollen]. Absteigen ist nicht erforderlich, wenn Rad Fahrende in die Straße Am Anger oder Am Eisenbahndamm abbiegen.

    JA ok, da geh ich mit. Wenn ich rechts oder links abbiegen will, muss ich nicht absteigen.

    Zitat

    Die Einfahrt in den Steinweg [geradeaus, hatte ich zur Prüfung gegeben, weil Bus darf] haben wir für Rad Fahrende nicht erlaubt, weil die Verkehrsverhältnisse dann wahrscheinlich zu unübersichtlich werden.

    Derzeit ist diese Unübersichtlichkeit noch nicht so gegeben. Das wird sich jedoch rasch ändern, wenn die Bautätigkeit in den Steinweg gewandert ist und auch Fußgänger zusätzlich die Fahrbahnseiten wechseln müssen. Insgesamt treten an dieser Baustelle häufig wechselnde Verkehrsbeschränkungen auf, die sich zeitlich nicht exakt planen ließen.

    Auch damit kann ich grundsätzlich leben. Eine Arbeitsstelle sieht in x Tagen anders aus als heute. Ja.

    Aber auch in x Tagen wird der Linienverkehr (nicht StraB, nur Bus) da durch fahren. Und das ist Raf Fahrenden nicht zuzutrauen. hm.

    Zitat

    Die Ausschilderung einer Umleitung für den Radverkehr ist hier nicht erforderlich, da Radfahrer gleichberechtigt mit anderen Fahrzeugen die Fahrbahn benutzen. Die besondere Lage der Baustelle macht es hier leider nicht möglich, Umleitungen für den Radverkehr anzubieten, wie sie an anderer Stelle eher möglich wären. Dafür bitten wir um Verständnis

    Ich befürchte fast, meine Kritik ist ins falsche Ohr gewandert. X/

    Eine Umleitung ist nicht nötig, weil Rad Fahrende gleichberechtigt sind. Und weil sie das sind, werden sie zu Fußgängern umgewandelt.

    Was ich möchte:

    Einen Hinweis darauf, wie ich legal die gesperrte Straße umfahren kann. Zur Not auch einfach das Fahrradsymbol aus dem Umleitungsgelb streichen.

    Was man in Jena offensichtlich glaubt, das ich erwarte: eine Sonderregelung und kürzer WEg als KFZ. ?(

    Narf.

    So, goodbye Hamburg. Welcome Jena.

    die lustige Hinweistafel steht auf der Camsdorfer Brücke und führt den Verkehr von Ost nach West durch den Steinweg (im Bildhintergrund) in die City hinein, Vornehmlich StraB und Radverkehr, der Autoverkehr will da eigentlich wegen der Enge nicht durch den Steinweg, oft nur "hin".

    Das "Radfahrer absteigen" triggert mich natürlich. Als ausgewiesene Umleitung. Soso.

    Situation vor Ort auf der Camsdorfer Brücke: Gehweg, Fahrbahn mit Schutzstreifen neben StraB-Gleisen, also Mischverkehr.

    Gut, als Hamburg-geprägter Radfahrer weiss ich: "hahaha, ist gar nicht so gemeint".

    Die Eisenbahnüberführung im Hintergrund, hier direkt drunter:

    okee, also Radfahrer geradeaus ist nicht. In der Tat geht es für Rad-Fahrer nur links oder rechts.

    Außer Linienverkehr, der darf geradeaus. Und Fußgänger, die auch.

    Positiv: immerhin ist der Gehweg nicht mit [Zusatzzeichen 1022-10] verunziert.


    Dennoch ist das einfach mal ... dämlich.:rolleyes:

    Mal schauen, wie die Stadt reagiert.

    "Stehen auch für Regional- u. Fernverkehr zur Verfügung"

    vs

    "Stehen ausschließlich dem Regional- u, Fernverkehr zur Verfügung"

    Zwischen Karlsruhe und .. schlagmichtot fahren auch TGV und S-Bahn auf dem selben Gleis.

    Grundsätzlich ist das bei entsprechendem Ausbau auch kein Problem.

    Mag täuschen, aber der Naturerlebnispfad scheint ohne Wurzelsperre hergestellt worden zu sein.

    Damit man auch in 5 Jahren wieder Gründe hat, alles aufzureißen und neu zu asphaltieren. ;(

    Und wir reden da hinten von Straße, die wirklich wie von den alten Römern schnurgerade in den märkischen Sand gesetzt wurde. Bei einer Verkehrsbelastung, die meist nicht der Rede wert ist. Aber Hauptsache Radweg. Weil wieder irgendjemand meinte, dass man unmöglich mitten auf der Straße fahren könne! Arg.

    die VwV-StVO zu Zeichen 274, dort Rd-Nr 10:

    Zitat
    Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

    den Plural "Radwege" interpretiere ich in Zusammenhang mit dem vorher genutzten Plural "Vorfahrtstraße" allerdings so, dass nicht zwingend rechts und links der Fahrbahn Radwege vorhanden sein müssen. Einer reicht, der dann aber für beide Fahrtrichtungen b-pflichtig.

    Jetzt mag man am "grundsätzlich" natürlich erkennen, dass Ausnahmen (vom Vorhandensein der b-Pflicht-Radwege, von Fußgängerquerungen per LSA) möglich, jedoch dann auch zu begründen sind.

    So eine Begründung, warum nun T60 oder T70 auch dann angeordnet werden darf, wenn kein b-pflichtiger Radweg vorhanden sind, hab ich allerdings noch nicht gelesen. ?(

    Standortfaktor? Für wen denn?

    im Landkreis Stendal wohnen knappe 110.00 Menschen.

    Stendal als Kreisstadt: 40.000 EW

    Der Rest der Bevölkerung verteilt sich auf über 2000km². Das ist mal eben Landesfläche Hamburg x 2,5. Wir reden da von riesigen Einheitsgemeinden, bei denen Dörfer und Weiler zusammengeschmissen wurden, um überhaupt noch Verwaltungsstrukturen aufrecht erhalten zu können.

    Da leben ca. 35 EW pro km².

    Landstrich zur Gänze entvölkern, der Natur zurückgeben. fertig. :|

    ".. die Rennmaschine"

    ja, klarer Fall: Radfahrer fuhr mit mörderischer Geschwindigkeit! Bestimmt weit über 70km/h. und mit sowas muss man da ja auch nicht rechnen, wo doch erst vor 2 Jahren oder so endlich mal die VwV-Stvo-widrige Anordnung von T60 aufgehoben wurde und nur noch 50 gefahren werden darf...

    Es könnte aber doch durchaus auch sein, dass überhaupt keine Gefahrenlage vorliegt bzw. begründet werden kann, dann würde die Pflicht aufgehoben und Tempo 60 beibehalten.

    nein, das geht dann so nicht.

    Die Anordnung von T60 oder T70 innerorts ist nur auf Straßen zulässig, die (neben anderen Bedingungen) über benutzungspflichtige Radwege verfügen. Das ist ein K.O.-Kriterium.

    Deshalb ist das ganze Konstrukt da oben ja in seiner Gesamtheit eben auf so vielen Ebenen einfach nur falsch, falsch, falsch.

    Die Geschwindigkeitslimits haben doch erstmal keinen direkten Einfluss auf die Benutzungspflichtrechtmäßigkeit, wenn sich das ganze innerorts abspielt? Ansonsten könnte ja eine schlaue Verwaltung auf die Idee kommen, einfach überall 70+ anzuordnen und dann überall Radwege hinzubauen - das geht natürlich so nicht.

    Ja selbstverständlich kann die Verwaltung nicht die B-Pflicht mit einer Gefahr begründen, die sie selbst erst geschaffen (angeordnet) hat. Aber ich befürchte eben als Hamburg-vorbelastetes Kind, dass bei Widerspruch gegen die B-Pflicht, in deren Folge die T60-Anordnung fallen müsste, einfach die Freigabe in Gegenrichtung in eine B-Pflicht umgemünzt wird.

    Gehe ich dagegen vor, weil der 2-richtungs-Radweg dann zu schmal ist, wird eben Z.241 hingestellt trotz farblicher Trennung. Da sehe ich viel Gefahr, mit "falscher" oder unzureichend durchdachter Aktion eine Widerspruchskette in Gang zu setzen.

    Am allerliebsten wäre mir, wenn ich einfach nur eine E-Mail schreiben bräuchte, wonach T60 stadtauswärts nicht zulässig ist. In dem Zusammenhang dann bitte auch gleich die Anordnung der B-Pflicht stadteinwärts wegnehmen, nebst T60. Dankeschön.

    hm.

    Und wie ich gerade "erfuhr", gibts so ein ähnliches T60-B-pflicht-freigabe-konstrukt noch an anderer Stelle der Stadt. arg.,

    Auf obigem B-pflichtigen Radweg erwartete mich dann das hier:

    uff. rechts neben mir stehen noch weitere unangemeldete KFZ im Grünstreifen. Bei einigen(!) läuft der Motor.

    110. Verkehrsbehinderung mit Gefährdung gemeldet. KFZ ohne Kennzeichen, ohne Zulassung, stehen auf Gehweg und Radweg. Ich komme nicht vorbei. Auf Fahrbahn kann ich nicht ausweichen, komm ich nicht.

    Man sichert mir zu, das an die Kollegen aus Jena weiterzumelden.*

    während ich warte, schraubt der vermutlich verantwortliche an den Karren rum und bugsiert die über den Radweg und den Grünstreifen.


    12min später (ohne Quatsch!!!!) kommt die Rennleitung.

    Erster Satz: Dass Sie nicht vorbeikommen, stimmt nicht. Andere kommen hier vorbei.

    Ich: Aha. ICH fahre hier mit 2 Packtaschen am Rad bestimmt nicht vorbei.

    ich steige ab. Jetzt bin ich ein Fußgänger. Ich komme nicht vorbei.

    Ja, wir kümmern uns. Sie können jetzt weiterfahren.

    Ich gehe zu Fuß, das Rad schiebend, vorbei und bekomme mit, wie die Beamten dem "Händler" erklären, dass er seine unangemeldeten KFZ nicht einfach hier abstellen könne...

    Nungut, ich fahr da bestimmt noch öfter vorbei. :S