Beiträge von DMHH

    vor den Bus stelle ich mich, um ein Foto vom Kennzeichen zu machen. Mehr nicht. Ich will ja selbst "vorankommen". Das Zusteigen der Fahrgäste dauert länger.

    Mit meiner rhetorischen Frage nach "wie würde das Gericht das wohl beurteilen" meinte ich eher den inneren Widerspruch der gesamten Schilderung des Busfahrers. Da passt eben gar nichts zusammen. Sinnierende Antworten auf "bitte Abstand einhalten" werden also angeblich mit "Es gibt in Jena genug Radwege, die man benutzen kann" beantwortet. :rolleyes:

    Mich regt massiv auf, dass solche Antworten von der "Qualitätsprüfung" und der "Fahrschule" kommen.

    Ich muss unbedingt im nächsten Schritt herausfinden, ob wenigstens die Polizei OWis aufnimmt. die Jenaer Bußgeldstelle weigert sich ja schon, Gehwegparken-Anzeigen von privat zu bearbeiten.

    Es ist ein Kreuz hier in Jena, was Verwaltung und "öffentliche Stellen" betrifft.

    Tja, wer sich durch die Wall of Text gefressen hat und mich kennt, weiß, dass ich da am liebsten direkt aufschlagen würde.

    Ich bin - und das ist keine Floskel - wirklich und wahrhaftig erschüttert über das Ausmaß an Unfähigkeit.

    Sehr wohl bin ich dankbar für die Einlassung, weil sie zeigt, dass das Übel nicht nur hinterm Steuer, sondern auch und gerade bei den Verantwortlichen eine Stufe höhe sitzt. "Qualitätssicherung". "Fahrschule".

    Darüber hinaus ist das, was da geschrieben wurde, in meinen Augen ein Kommunikationsdesaster.

    Überspitzt und generell gesagt: Die Aussagen des Busfahrers stehen jeweils(!) den Aussagen des Radfahrers diametral gegenüber. Zur Vollendung fehlen noch "Der Busfahrer hat anderen Menschen das Leben gerettet und ein Kätzchen vor dem Ertrinken bewahrt!"

    Rückblickend bin ich froh, Fotos von den Kennzeichen gemacht zu haben. Sonst käme noch: "So ein Kennzeichen hat bei uns kein Fahrzeug" oder "Bus stand in der Werkstatt" oder "Busfahrer fuhr zu diesem Zeitpunkt am anderen Ende der Stadt!"

    Das ganze ist derart absurd, ich wüsste gern, wie sowas vor Gericht beurteilt wird.

    Der Radfahrer, der sonst auf der Fahrbahn fährt, soll ausgerechnet vor der Ampel vom Gehweg auf die Fahrbahn gewechselt sein?

    Und dann ist er anfangs deutlich schneller als der Bus gefahren. Im steilsten Stück der Westbahnhofstraße. Wo T30 gilt. Da ist er dem Bus weggefahren. Und im Flachstück (Hotel Thüringer Hof), da fuhr der Radfahrer langsam. Unter 20. Wo T30 gilt. langsam.

    An der Haltestelle weist er den Busfahrer auf den Abstand hin. Dieser sagt: "Es gibt in Jena genug Radwege, die man benutzen kann". Total logisch.

    Man kennt das. "Sie parken auf dem Gehweg". Antwort: "Durch Jena fließt die Saale, auf der man Kanufahren kann."

    Auch unfassbar: alle Aussagen sind immer "Gehweg". Der Radfahrer fuhr vom Gehweg auf "die Straße". Es sind Gehwege verbreitert worden. Gehwege mit Freigabe. bla, bla, bla.

    Am Ende dann: Da sind 2 Kilometer Radwege!

    Irre. Schutzstreifen und Gehweg+Freigabe = Radwege 8|

    Und seh nur ich das so, oder klingt da wirklich ein "wir befördern Fahrgäste, fahren Sie gefälligst nicht auf der Fahrbahn!" durch?

    Ich überlege wirklich, dem Vorstand einen Papier-Brief zu schreiben und darum zu bitten, sich zeitnah und umfassend externe Unterstützung für innerbetriebliche Weiterbildung (Schulung Busfahrer) und Kommunikation mit Kunden zu holen.

    Nächster Vorfall:

    Zusammenfassung:

    gleiche Stelle, gleiche Welle, diesmal mit dicht auffahren.

    bergauf, Fahrbahn, daneben: Gehweg + "Radfahrer frei", auf 100m auch "Fahrbahnzwang"

    Reaktion

    Das mit dem Abstand und Corona ist insofern lustig, dass ich neben dem Seitenfenster des Busses zum Stehen kam und redete, der Busfahrer das Fenster öffnete.

    An der Weiterfahrt hindern: ja, ich habe mich auch hier vor den Bus gestellt und ein Foto vom Kennzeichen gemacht. Der Bus hielt dann übrigens noch für 5(!)min an der Haltestelle. Grund: eine Blockampel in der Baustelle, die heftige Umlaufphasen hat. Vor dem Bus warteten schon 8 weitere KFZ. Und ich.

    Ich habe gerade eine E-Mail vom Nahverkehr Jena erhalten.

    Und ich habe eine Meinung dazu.


    Aber vorab mal zum Überblick:

    Zusammenfassung:

    ich fahre bergauf mit dem Rad, werde eng überholt.

    Frage an der nächsten Haltestelle nach einem "warum". nix.

    Fahre dann 2km vor und warte an der nächsten großen Haltestelle.

    Frage nochmal nach: "Radweg!"

    Fahre los, Bus mir hinterher. Überholt aber nicht mehr.

    Die Antwort auf die Kontaktaufnahme wird angeblich versendet.

    Die E-Mail muss allerdings verschütt' gegangen sein.


    "Schrittgeschwindigkeit sei für Radfahrer „nicht praktizierbar“ und die Forderung danach folglich „praxisfern“ (Schubert, SVR 2013, 122)."

    Könnte mal jemand eruieren, ob der Schubert möglicherweise der Rupert Schubert aus Hamburg ist, seinerzeit Leiter Straßenverkehrsgrundrechtsbla-irgendwas in Hamburg, der am absoluten Fahrbahnverbot für Rad Fahrende qua Z.239, 240, 241 festhielt, dies auch bei Eisglätte auf dem Radweg?

    Da erscheint es mir logisch, dass Radfahren auf Gehwegen als "gut" ausgegeben werden muss. In dem die absolute Schrittgeschwindigkeit eben .. nicht gilt

    Da dann sollte man in einer neuen Version der ERA gleich mit aufnehmen, dass Schutzstreifen nur dann zu markieren sind, wenn ein legales Überholen von Radfahrern mit dem Pkw grundsätzlich möglich ist.

    ich bezog mich auf die Bushaltestelle, das Ende des Schutzstreifens und die zick-zack-Markierung. ?(

    Aber du spielst vermutlich auf die Formulierung an:

    "Bei [...] Mittelstreifen können Schutzstreifen angelegt werden, wenn eine Breite von mind. 2,25m zwischen Schutzstreifen und der Mittelinsel bzw. dem Mittelstreifen verbleibt."

    In der Tat ist das ganz großer Käse. X/

    Mir ist noch nicht klar, ob es da bestimmte Vorschriften für gibt, was die Markierung von Schutzstreifen im Bereich von Bushaltestellen angeht.

    zumindest die ERA lässt sich mit Empfehlungen dazu aus. Und die lauten in der Zusammenfassung: an der oben abgebildeten Örtlichkeit wurde alles gemäß ERA umgesetzt. Nur die Rotfärbung ist nochmal drüber hinaus.

    ich würde Brockmann aber doch recht geben mit dem Verweis auf "groß geworden durch ...".

    Bei Hochbordradwegen könnte ich mir vorstellen, dass schon statistisch gesehen die Gefahr des Doorings etwas geringer ist, da man "nur" vom Beifahrer erwischt werden kann. Wenn aber statistisch nur 0,2 Personen auf dem Beifahrersitz unterwegs sind, dann hat man ein 5fach erhöhtes Risiko, auf dem Radfahrstreifen gedoored zu werden. Oder?

    man hätte auch einen Tunnel durch den Lärmschutzwall fräsen können...

    Oder aus 4 Spuren 3 machen können, von denen die Mittlere je nach vorherrschender Hauptverkehrsrichtung genutzt/freigeben wird. Dann wäre genügend Platz für 3m breite Radfahrstreifen.

    Oder man hätte den Berner Heerweg zur Fahrradstraße machen können.

    Oder einfach T30 und "Radfahrer auf die Fahrbahn".

    :rolleyes:

    ich hab mir deine Klageschrift durchgelesen.

    Nach meinem persönlichen Empfinden las sie sich etwas episch. Allerdings hatte ich gehofft, mit dem Winkelzug der Widerspruchsmöglichkeit ginge was.

    Zumal ich hier in Jena noch einen krasseren Fall von Schutzstreifen-Überflüssigkeit habe und hoffte, eben nicht über eigene Autofahrer-Betroffenheit dagegen vorgehen zu können.

    hm.

    Schade.

    im FED diskutieren wir über einen Radfahrstreifen. im Mindestmaß von 1,65m oder Regelmaß 1,85m

    Wir diskutieren nicht über einen Schutzstreifen mit Mindestmaß 1,25m und unterbrochener Linie.

    der FED ist an der besagten Stelle in den 1980er Jahren durch die grüne Wiese gefräst worden. Zu der Zeit wurde auch das EKZ und das Industrie bzw. GEwerbegebiet angelegt.

    Davor war der südöstlich parallel verlaufende Berner Heerweg die Ausfallstraße nach Nordost. Diese ist nun quasi "Anwohnerstraße", aber natürlich keine Fahrradstraße.

    Das Redundanz-Beschilderungsverbot nach § 45 Abs 3 StVO lässt doch das Aufstellen von Verkehrszeichen zu, solange zwingende Gründe vorliegen, die Sicherheit gefährdet ist.

    Auf Straßen agO stehen viele Überholverbot-Zeichen vor Kuppen und Kurven. Eigentlich überflüssig, weil die StVO ja schon davon spricht, dass an unübersichtlichen Stellen nicht überholt werden darf. Aber offensichtlich hat man auch dort die Beschränkung des fließenden Verkehrs nochmal direkt per VZ deutlich gemacht, weil es - aus Gründen - geradezu notwendig war.

    An deppert geplanten Schutzstreifen wie in Stuttgart (oder Hamburg, Bebelallee) ist de facto nach StVO das Überholen von Rad Fahrenden allgemein nicht erlaubt, da der nötige ausreichende Seitenabstand nicht eingehalten werden kann.

    Die Realität sieht anders aus. Rad Fahrende werden sehr wohl überholt, dabei gefährdet. Um diese Gefahrenlage so weit möglich zu reduzieren, kann meiner Meinung nach das neue VZ dennoch angeordnet werden.

    was will man zu solchen "Angst! Angst! Angst!"-Leuten auch sonst sagen?

    klar, die Radfahrstreifen hättttttte man im Regelmaß bauen können. Ich vermute hier Mindestmaß. Hätte.

    Aber ich behaupte, dass auch das den "angst!"-Leuten noch zu wenig ist, die sind erst happy, wenn irgendwelche einbetonierten Poller da stehen, sie also einen Hochbordradweg auf Fahrbahnniveau haben.

    Das sind die Leute, die auch auf dem parallel verlaufenden Berner Heerweg nicht auf der Fahrbahn fahren, weil "gefährlich"