Beiträge von DMHH

    klar wärs super geil, auf der Fahrbahn jederzeit entspannt radeln zu können, ohne dass man Maßregelung und enge Überholmanöver erwarten muss.

    Dann wäre das Radfahren dort auch total entspannt.

    Und mal ehrlich, an die penetranten Fahrbahnradler hier im Forum, wann radelt ihr so wiiiiirklich entspannt innerörtlich auf der Fahrbahn?

    1. ein Fahrstreifen pro Richtung, ohne jeglichen Gegenverkehr, gerader Straßenverlauf

    2. ein Fahrstreifen pro Richtung, mäßiger Gegenverkehr, gerader Straßenverlauf

    3. ein Fahrstreifen pro Richtung, richtig viel Gegenverkehr

    4. ein Fahrstreifen pro Richtung, bauliche Trennung von Gegenspur

    5. zwei Richtungsfahrstreifen

    6. T30-Zone im Wohngebiet mit beidseitigem Parken und 3m Fahrbahnrestbreite

    7. T30-Zone im Wohngebiet mit beidseitigem Parken und 4m Fahrbahnrestbreite

    :)

    und wenns doch mal mehr Autoverkehr gibt und wenige Rad Fahrende (machen wir uns bitte nichts vor: Regen, Kälte, Tageszeit haben einen Einfluss auf die Wahl der Verkehrsmittel), staut es sich auf der Fahrbahn, weil rechts mit dem KFZ eben gar-nicht mehr gefahren werden darf.

    Ohne Radfahrstreifen käme man zumindest so weit, bis man auf einen Rad Fahrenden aufläuft. Dann wechselt man den Fahrstreifen .. usw.

    jetzt: nicht mehr möglich.

    ... und vor einem GArten- und Landschaftsbaubetrieb sollte die Hecke immer tiptop sein? ;)

    ... vor der Bußgeldstelle niemand falsch parken (Grüße an die Bußgeldstelle in Hamburg von hier aus. Ist der Radfahrstreifen in der Pappelallee immer noch dauerhaft zugestellt und wird in Richtung W1 immer noch brav aufm Gehweg geparkt? :S)

    Man könnte es nun auch verkaufen als "Verwaltungsgericht sieht Radfahren auf der Fahrbahn als nicht gefährlich".

    Könnte.

    dazu die LTO.

    Fazit: einfach mal nur scheiße begründet. Ich finde es - abseits der Frage, ob es solche Radwege braucht oder nicht - richtig und gut, dass der Verwaltung das um die Ohren fliegt.

    und wir festigen die weit verbreitete Meinung von "also vor Schulen sollte man nicht zu schnell fahren" und "vor Schulen ist Blitzen ok" und segnen damit indirekt ab, dass auf den restlichen Straßen abseits von Schulen und Kindergärten das Rasen wieder nur minimalst geahndet wird. "Ist ja nicht so schlimm"...

    bah!

    Ich hatte das am Dienstag abend noch lange hin- und hergeschoben, mich letztendlich aber gegen einen Zwergenaufstand vor der Polizei entschieden.

    Stattdessen hatte ich eine E-Mail an den Fachdienst geschrieben (gleiche E-Mail mit gesamten Anhang wie im Mai).

    Und in der Mail die Tür offen gelassen, dass ich auf Grund des Schriftwechsels und der Gespräche im Mai zu genau dieser Situation nicht davon ausgehe, dass man hier wissentlich und willentlich genau diese Anordnung wieder getroffen hat, sondern es vermutlich zu einem Missverständnis bei der Abstimmung oder Kommunikation beim Aufstellen von Verkehrszeichen vor Ort gekommen ist.

    Heute mal telefonisch nachgehakt.

    In der Tat: Schilderfirma hat Mist gebaut.

    Und dann akzeptiere ich das auch so und spare mir den schriftlichen Widerspruch. :|

    Zitat

    Herr Baier bejaht die Verpflichtung zu einem Verbandsführer in einem kurzen Nebensatz. Als einzige Quelle nennt er lediglich ein Urteil des VG Augsburg. Dabei handelt es sich lediglich um ein erstinstanzliches Urteil, in dem unstreitig ein Verbandsführer vorhanden war. Die Aussage, dass ein Verbandsführer notwendig ist, war also nicht entscheidend für den Verfahrensausgang und wurde deshalb vermutlich weder vom Gericht, noch von den Prozessbeteiligten gründlich geprüft.

    Diese Quelle genügt deshalb meiner Meinung nach nicht für eine belastbare Aussage, die auch der Überprüfung in höheren Instanzen standhält.

    Auch der im Umfeld genannte Kommentar zum Verkehrsrecht positioniert sich dazu nicht. Zwei andere Kommentare (XXX) schließen zwar auf die Notwendigkeit, beziehen sich aber auf ein in den Datenbanken leider nicht auffindbares Urteil des OLG Oldenburg von 1971. Vor knapp 50 Jahren galt allerdings noch eine leicht veränderte Fassung des §27, was die Verwendbarkeit auch einschränkt.

    Aber selbst [dann], wenn man Herrn Baier folgt und die Notwendigkeit eines Verbandsführers annimmt, ist die Argumentation noch nicht komplett. Es müsste noch genauer untersucht werden, ob nicht eventuell der gerade die CM anführende Radfahrer diese Funktion innehat, ohne explizit dafür benannt zu werden. Auch dieses Argument wird von den Teilnehmern einer CM gerne genutzt und es ist mit dem aktuellen Wortlaut der StVO („Wer einen Verband führt…“) vereinbar.

    Im Ergebnis halte ich deshalb die Frage, ob die CM einen geschlossenen Verband bildet, aktuell für noch nicht zuverlässig entschieden mit der vorliegenden Ausarbeitung für nicht abschließend geklärt. Gerichte könnten in beide Richtungen entscheiden. Klarheit wird es vermutlich erst geben, wenn Urteile aus höheren Instanzen vorliegen.

    Vorschlag.

    Es dürfte sich in gewisser Hinsicht um einen "erpressungsversuch" als Gegenantwort auf den Scheuer'sche Vorschlag "also wenn wir die 21-kmh-Regel rausnehmen, können wir sofort die alte neue StVO korrekt durchwinken" sein.

    Denn gerade BaWü hatte unlängst klar gemacht, dass man da nicht mitmachen will.

    Ich fänds allerdings schön, wenn die StVO tatsächlich mal komplett und grundständig erneuert würde.

    Andererseits... wer weiß, welchen Mist zum Radverkehr man dann bzgl. der Bpflichten und Klageoptionen hineinschreibt und wie lange es dann bis zu höchstinstanzlichen Urteilen dauert.

    da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll:

    Canyon stellt ein SUV-Fahrrad-Auto als Konzept vor.

    S-Pedelec auf 4 Rädern, das auf der "Straße" fahren soll (Vmax 60) und wenn da Stau ist, dann auf dem Radweg mit 25km/h weiter.

    Ich will da eigentlich gar nicht drüber sinnieren, was das alles heißt. Von Helmtragepflicht über das die Regelung der Einhaltung von 25kmh.

    Aber Bock hätt ich schon, da mal die Fratzen reinzusetzen, die Radwege mit Umlaufsperren planen. Die am Ende stehen. Wo man nicht mehr wenden kann mit so einem Teil.

    Aber vermutlich muss er nur nachweisen, alle Verbandsmitglieder umfänglich über die geltenden Regeln der StVO in Bezug auf den Verband und mögliche "verbandsinterne" Zeichen (zum Anhalten, zum weiter über die Ampel auch bei rot...) informiert und belehrt zu haben.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verbandsführer bspw. der Bundeswehr bei Fahrt auf der BAB belangt wird, wenn hinten jemand gegen die StVO verstößt und z.B. auf dem Standstreifen rumfährt oder vergisst, die einheitliche Kennzeichnung anzubringen oder die Rundumleuchte abnimmt.

    maßgeblich ist der Bordstein der Hauptstraße, nicht die Aufpflasterung.

    Am Beispiel des Videos:

    die rechteckigen Steinchen rechts und links der Fahrradstraße seien der Bordstein.

    Dieser Bordstein muss durchgehend und im BEreich des Wabenpflasters (Einmündung) abgesenkt gegenüber dem übrigen Verlauf sein.

    Dann hat der Verkehr auf der Fahrradstraße Vorfahrt.

    Das Video ist nicht geeignet, um diesen Sachverhalt wiederzugeben.

    Das Video vereinfacht stark und bildet ein "Wunschkonzert" ab, das so nicht in jedem Falle vorhanden ist.

    Exemplarisch sei dazu die Fahrradstraße Uferstraße/Lortzingstraße genannt.

    StVB/Polizei ist nach wie vor der Meinung, dass der Bordstein im Kurvenbereich "um die Ecke" geführt wird und nicht abgesenkt parallel zur Fahrradstraße verläuft. Damit gilt "rechts vor links", wer über die Aufpflasterung in die Fahrradstraße einfährt, hat Vorrang vor den von links kommenden Fahrzeugen.

    Das steht der Zeichnung im Video entgegen.

    StVO §23 Abs 3

    "Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."

    Muss ich dann dem Wortlaut zu Folge an der Ampel umkippen, wenn ich kein Trackstand kann?

    Dem Wortlaut der StVO folgend, dürfen Rad Fahrende auch nur bei Bedarf auf dem Schutzstreifen fahren. Aber beabsichtigt ist das so auch nicht.

    nunja, ich denke nicht, dass Richtlinien/Vorgaben zur Anordnung von Verkehrszeichen Inhalt der Führerscheinausbildung sind.

    Sprich: ob Breitstrich oder Schmalstrich interessiert mich als VT nicht und ich muss auch den Unterschied nicht kennen.

    Ich weiß aber: anhalten, besondere Vorsicht beim Abbiegen.

    :)

    Sie haben es wieder getan!!!

    Es prangt an der Stelle dort wieder eine linksseitige B-Pflicht.

    Und an der Ampel dahinter erhalten die Linksabbieger einen Grünpfeil, während die reine Fußgängerampel auf rot steht.

    ... und alle Radfahrer halten sich an das geradeaussignal und dürfen fahren.

    Als ich gerade vorbei bin, war die Ampel aus.

    Morgen früh wird sie das nicht sein.

    Tja, ruf ich die Rennleitung dann an?

    In HH hätt ich das gemacht, weil ich davon ausgehe, dass die das schon verstehen.

    Aber in Thüringen? :/

    Was wäre denn eine gute Diskussionsgrundlage? StVO vorlesen?