Beiträge von DMHH

    wir waren letztens im Kaufland. Der Pfandautomat befindet sich in der Tiefgarage!

    Wer zu Fuß oder mit dem Rad kommt, darf einmal runter in die TG, Pfand abgeben und dann wieder hoch zum Einkaufen.

    Natürlich gibt es in der TG keine Fahrradbügel. Wohl aber massig Stellplätze. :)

    2 Fahrräder mittig auf einen Stellplatz platziert, zusammengeschlossen und fertig.

    ungünstig ist nur, dass der Stellplatz aus der Entfernung aussieht, als wäre er frei. Mindestens 3 Autofahrer steuerten zielstrebig auf die vermeintliche Lücke zu. ;)

    Zitat

    statt privater Spitzelei gibt's jetzt den staatlichen Einsatz.

    Wäre mal Zeit für eine Klarstellung. vor 3 Wochen hat mich "die Polizei" (PK31) explizit(!) dazu aufgefordert, doch "Privatanzeigen" zu schreiben, mir erläutert, wie einfach das ginge...

    Naja. Umso blöder: Ich kann ja in Schleswig-Holstein mit meiner Netzkarte fahren und Lisa am Wochenende mitnehmen, also müssen wir von Berlin zurück eigentlich nur bis Hamburg fahren, was sich preislich aber gar nichts gibt. Habe es trotzdem jetzt aus Trotz so gebucht, einfach weil ich es kann. Andersherum muss brauche ich auf dem Weg nach Berlin erst ab Hamburg eine Fahrkarte, weil… naja.

    öhm - verzichtest du damit nicht auf Ansprüche im Falle einer Verspätung?

    Wenn dein Fahrtziel "Hamburg" lautet, du dort wegen Liegenbleiber-ICE erst um 0:50 ankommt, hat dich die Bahn an dein gebuchtes Ziel transportiert. Wie du nach Kiel kommst, ist jetzt nicht mehr deren Problem.

    Oder: Zug fährt mit 10min Verspätung in HH ein, du verpasst den RE-Anschluss und kommst >1h später in Kiel an. Nach Buchung biste aber nur 10min zu spät am Ziel.

    Und was, wenn dein RE nach HH Verspätung hat und du den gebuchten Zug nach Berlin verpasst? :/

    hatte man sich nicht in KA vorgenommen, mal gegen das Gehwegparken vorzugehen?

    Oder entpuppte sich die Sache dann am Ende als "wir schrauben überall VZ.315 ran, um das zu legalisieren!"?

    in jedem Fall ist das, was da markiert wurde, nach gängigen Vorschriften wohl nicht zulässig.

    Ärger die Verwaltung und frag, nach welchen Vorschriften das markiert wurde :D

    Was soll das werden, wenn's fertig ist?

    eine ... Kabelbrücke? :)

    Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Lebensdauer von Kabeln, die man einfach über den Gleisstrang legt, meist dann endet, wenn der erste Güterzug drübergerollt ist.

    Das Banner ist mega-geil, weil sich wohl der ein oder andere Radfahrer auf Twitter & co etwas im Ton gegenüber der HPA vergriffen hat.

    Für mich hat das Banner da einen hohen Unterhaltungswert :D

    ich finds geil!

    Wenn man Straßenverkehr so sicher bekommen wollte wie Flugverkehr, dann müsste man auch bei den Verkehrsteilnehmern ansetzen: Mehrjährige Ausbildung für Fußgänger. Schuhe müssen zertifiziert sein, wer seine Schuhe nicht regelmäßig wartet, verliert seine Geh-Lizenz. Und wir brauchen Geh-Lotsen, die an Kreuzungen mit allen Fußgängern Funk-Kontakt halten, damit es zu keinen Kollisionen kommt.

    Die Ironie erschließt sich mir nicht. :/

    Baumschnittmaßnahmen sind eine Arbeitsstelle und dementsprechend abzusichern. Schäden an Immobilien und Mobilien sind selbstverständlich zu begleichen.

    Im Vorfeld hätte die Baumschnittmaßnahme angekündigt und ein "Parkverbot" für die Räder ausgeprochen werden müssen sollen. Klar, irgendwie problematisch und was machste, wenn so ein Fahrrad am Bügel angeschlossen ist... dann müssten geeignete und realisierbare Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu verhindern.

    Bei Sägespänen in der Kette würde eine Reinigung vermutlich ausreichen. Dies dürfte noch zumutbar sein.

    Ärgerlich ists natürlich trotzdem.

    nein, die Polizei MUSS nicht einsammeln.

    Die Polizei MUSS aber nachgucken, ob FÜR den Radfahrer (oder den Fußgänger, der besoffen am Straßenrand torkelt) eine Gefahr eine Gefahr besteht. Sei es, dass der besoffene Fußgänger überfahren oder das Mädchen auf dem Fahrrad irgendwo verlustig geht.

    Und NACH der Ansprache, NACH Abwägung wird das weitere Vorgehen entschieden. Ach, der Typ ist nicht besoffen, der humpelt nur? Dann lassen wir ihn weiter humpeln.

    Ach, die Kleine erklärt, dass sie zu ihrer Freundin im nächsten Dorf will und Mutti das auch weiß? Ja dann: pass auf dich auf, fahr vorsichtig.

    Sind wir mittlerweile echt an dem Punkt angekommen, wo Handeln als pure Boshaftigkeit gegen Radfahrer/Fußgänger ausgelegt wird? echt?

    kann es sein, dass du dich da in etwas verrennst? :/

    Die Polizei ist nach den länderspezifischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn die Polizei eine potenzielle Gefährdung einer Person ausmacht, ist sie verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden.

    Auch wer nachts als Fußgänger dunkel gekleidet aber mit 1Promille betankt am Straßenrand läuft, hat erstmal nichts falsch gemacht. Wenn die Polizei vorbeifährt, wird sie den Fußgänger aber einladen und mitnehmen. Der torkelt, der kann stolpern. Lieber jetzt den Wagen vollkotzen lassen, als 1h später von der Zentrale zu einem Unfallort geschickt werden "LKW gegen Fußgänger".

    Das ist mit der Kleinen genauso. Wenn die Beamten eine Veranlassung sahen, die Lütte samt Fahrrad einzupacken und zurück nach Hause zu fahren, haben die erstmal nicht unrechtmäßig gehandelt. Wenn die Eltern dann sagen: "Dochdoch, unsere Kleine fährt jeden Tag zum Kletterbaum und darf auch selbst Maronen im Wald sammeln", dann ist das eben so und die Eltern können die Kleine vor den Augen der Polizei wieder aufs Rad setzen und losfahren lassen. Jetzt hat die Polizei keine Veranlassung mehr, die Kleine 500m später wieder aufzugabeln und einzusacken.

    Das Vorgehen hat nichts mit Helikopterelterei zu tun, nichts mit "o tempores, o mores" und auch nichts mit Polizeistaat oder "sie hat nichts falsch gemacht".

    Das hat mit Verantwortung und "nicht-wegschauen" zu tun.


    Und ganz ehrlich: ein Kind mutterseelenallein auf einer Landstraße radelnd - ich glaub, ich würd auch mal nachfragen. So einem Kind steht nicht auf die Stirn tätowiert, wie alt es ist. 5 Jahre? 6 Jahre?

    Die Pressemeldung ist eine Zusammenfassung. was genau wie abgelaufen ist, wissen wir nicht.

    Wo ich dir zustimme: sowohl das eine, als auch das andere Extrem ist falsch. Nicht jedes radelnde Kind auf der Landstraße sollte sofort eingesackt werden. Aber einfach mal alles zu ignorieren und wegzuschauen "ist nicht verboten, also wirds schon ok sein", ist auch nicht der richtige Weg. :)

    Sollten die Beamten was falsch gemacht haben, werden sie beim Abliefern der Kleinen von den selbstbewussten Eltern schon die richtigen Worte bekommen haben. "ja, danke - aber unsere Kleine darf hier selbständig radeln. Wir wären ihnen übrigens im Interesse der sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dankbar, wenn an Stelle XY häufiger Verkehrsüberwachung stattfinden würde. Vielleicht könnten Sie das einrichten. :)"