Beiträge von DMHH

    neben dem ausreichenden Raum gibt es auch noch die mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht als Anforderung, wann/wie rechts vorbeizufahren ist.

    Das gibt es weder beim Überholen, noch beim links an stehenden Fz vorbeifahren.

    Daher kann ich den Punkt "ausreichender Raum ist nur dann vorhanden, wenn man nie gedoort werden kann" nicht nachvollziehen und finde den Vergleich zum Überholen (KFZ-Rad) auch nicht ganz passend.

    Was wäre denn deine eigene Übersetzung von "ausreichend Raum" i.S. von § 5 Abs. 8 StVO in konkrete Zentimeter? Beachte vor allem, dass die Distanz auch (wie man sieht nicht ohne Grund...) aus der Perspektive des rechtsüberholten KFZ-Führers zu bewerten ist.

    ausreichend Raum ist, wenn ich mit meinem Fahrrad (mehrspuriges Lastenrad, einspuriges MTB mit 100cm-Lenker, einspuriges Singlespeed mit 40cm-flatbar) am stehenden Fahrzeug vorbeikomme, ohne auch bei geringen Fahrspurabweichungen (Wind, Schlagloch) zu kollidieren.

    der ausreichende Raum kann dabei - wie ersichtlich - von den Fahrzeugabmessungen abhängen. von 100cm Seitenabstand lese ich in der VO nichts.

    ja klar, vor der Fest-definition des Überholabstandes bei 1,5m / 2m gab es auch nur ein "ausreichend" und die Gerichte stellten dann wiederholt auf 1,5m / 2m / 2,5m ab. Gibts das beim rechts-vorbeifahren auch so stringent?

    zu dem Unfall in der HAfenCity in Hamburg:

    https://archive.ph/RUXuU

    Zitat

    Zwar dürfen Radfahrer grundsätzlich rechts an Autos vorbeifahren, wie eine Sachverständige im Prozess erklärte, allerdings müsse dabei ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. „Das war hier nicht gegeben.“ Die 34-Jährige bewegte sich so dicht am Lkw vorbei, dass das Assistenzsystem nicht auslöste: Es erkannte sie nicht, gab weder visuelle noch akustische Warnsignale. Der Kamerawinkel war zu flach, um sie zu erfassen.

    :/:/:/ wo kommt denn der eine Meter Mindestabstand her?!

    https://archive.ph/MeByS

    Zitat

    Das Ziel der Eingabe aus der Bevölkerung: Eindeutige Hinweisschilder, die das vermeintliche Gewohnheitsrecht offiziell verankern. Von der Politik gibt es teilweise Rückendeckung. „Die alten weißen Markierungen werden dort ja nicht illegal hingekommen sein – und Platz ist auch genug“, sagte Gregor Werner von der SPD-Bezirksfraktion.

    S-P-D. Wer wählt diese Hansel? und ich fang jetzt nicht mit der üblichen Zeile an, die im Zusammenhang mit den Umfallern zu oft kommt.

    Warum wird das Unfallrisiko an den gefahrenen Kilometern gemessen?

    weil die Einheit "Zeit" vermutlich bei der Ermittlung von "Blitzeinschlägen" oder "von Meteorit getroffen" oder "Regen erlebt" sinnvoller ist. Aber bei Unfällen, die zum größeren Teil aus Vorfahrtfehlern (Kreuzung, Einmündung) bestehen: diese Zahl hängt von Strecke ab. :/

    Also wenn ich mir manche der pauschal gegen Fahrradfahrende gerichteten Hass-Postings durchlese, frage ich mich schon, warum die Zeitung nicht von ihrem Recht Gebrauch macht, zumindestens die wüstesten Beleidigungs-Orgien erst gar nicht zu veröffentlichen.

    ragebait... nichts klickt besser als Hetze, Hass, Empörung.

    Radfahrer in Gera von Straßenbahn überfahren.

    Tödlicher Unfall in Gera: Radfahrer von Straßenbahn erfasst | MDR.DE
    In Gera ist am Mittwochnachmittag ein Radfahrer auf den Straßenbahnschienen gestürzt und von einer Bahn erfasst worden. Der 43-Jährige wurde dabei unter der…
    www.mdr.de
    Zitat

    Nach Angaben der Polizei war ein Radfahrer auf den Schienen gestürzt und von einer Straßenbahn erfasst worden.

    edit:

    ok, in der Lokalzeitung wird der Unfallhergang genauer beschrieben. Radfahrer wurde wohl nach dem Sturz von entgegenkommender Straßenbahn erfasst.

    https://archive.ph/FcjPb

    da gilt T30 stadtauswärts. Ich sehe die Erfordernis, den gesamten FGÜ einsehen zu können, einfach nicht.

    Es würde mich nicht wundern, wenn die Abwägung der Planung FGÜ + Buskap + Mittelinsel nicht genau in der GEsamtschau der Dinge festgelegt wurden.

    Doch, das hier, nur ohne Mittelinsel:

    :rolleyes:

    Aber in der Realität ist da aber nunmal eine Mittelinsel. Somit liegt ein anderer Fall vor als in der Grafik "ohne Mittelinsel"

    Bei 1b gibt es keine Bushaltestelle neben dem FGÜ, während es im Stadtweg keine vorgezogenen Seitenräume gibt wie in 1b

    maßgeblich in 1b ist die eingezeichnete Sichtbeziehung von der Mittelinsel auf das von in der Grafik links kommende KFZ. Ob auf der Fahrbahn "hinter" dem Fußgänger 2 Busse oder 3 LKW stehen oder fahren, ist bei den eingezeichneten Sichtbeziehungen irrelevant. von der Mittelinsel - die ja eben gerade nicht vom Fahrbahnverkehr "verdeckt" wird - hat man gute Sichtbeziehungen auf den Verkehr des einen Richtungsfahrstreifens.

    Mittelinsel oder baulicher Trennstreifen in der empfohlenen Lösung? Da bin ich mir gerade nicht sicher. Ich meine eigentlich, dass empfohlen der bauliche Trennstreifen, FGÜ deutlich weiter vom Bushalt entfernt.

    Ja: der "normal... normierte" Mensch rennt nicht über den FGÜ, sondern geht. beim Gehen bleibt wegen der Mittelinsel für den entgegenkommenden KFZ-Verkehr genügend Zeit, den Fußgänger zu erkennen. Beim Rennen aber nicht mehr.

    Ich würd jetzt sonst sagen: Anordnung des Einschaltens Warnblinker. Nach StVO sollte dann ja quasi nix mehr passieren ;)