So, wir schreiben das Jahr 2025, ich hab die Tage viel um die Ohren gehabt und keine OWi-Mails an die Bußgeldstelle geschickt.
Heute dann doch.
Neuheit hier bei uns: es gibt eine Rückmeldung, ob ein OWi-Verfahren eingeleitet wird und das incl. Aktenzeichen.

immerhin. Also.. nicht, dass ich bräuchte - aber ich hatte bei der letzten Verhandlung am Amtsgericht noch einen Plausch mit dem Leiter der Rechtsabteilung der Stadt Jena, der so ein wenig durchblicken ließ, dass er die OWi-Anzeigen nicht vollumfänglich gutheißt. Wenn jemand auf einem 5m breiten Gehweg parkt, würde man ungern die private OWi verfolgen, weil schließlich keine Behinderung und damit ein konkreter Grund für die Anzeige vorläge. So etwas wäre Aufgabe der Stadt.
Ich hatte da vor dem Gerichtssaal nicht so ganz die Lust, das ausführlich zu beleuchten und auf kompletten Konfrontationskurs zu gehen. Einerseits kann ich seine Position teilweise nachvollziehen, andererseits ist aber ein Gehwegparken offensichtlich kein Kleinkram mehr, wenn man sich die Regelsätze im BKat-OWi anschaut.
Mit der Bestätigungsmail lässt sich nun natürlich für mich nachvollziehen, wie ungern die Bußgeldstelle solche Fälle nun wirklich verfolgt 