nur kurz 3 Anmerkungen:
[...] widerlege einfach die Tatsache,
wenn du "Behauptung" meinst, aber "Tatsache" schreibst, ist eigentlich jeder weitere Diskurs vertane Zeit.
dass [...] wissentlich und vorsätzlich unterlassen wurde
die Behauptung,"XY wurde vorsätzlich nicht getan!" zu widerlegen ist so faktisch unmöglich, wie du meine Behauptung, du wärst in Wirklichkeit ein Echsenmensch, widerlegen kannst.
und somit bislang nicht klar ist, ob man noch Fotos machen oder veröffentlichen darf, [...]
falsche Schlussfolgerung. So, wie du es formuliert hast, ist deiner Meinung nach:
das vorsätzliche Unterlassen einer super-eindeutigen Formulierung verantwortlich für die Unklarheit.
sachliche Aussage: aufgrund fehlender Eindeutigkeit einer Formulierung sind nicht alle denkbaren Situationen und Sachverhalte geklärt.
Und hey - das ist bei ganz vielen Verordnung, Gesetzen, Normen und Richtlinien so. Die decken fast alle ziemlich weite Bereiche innerhalb ihres aufgespannten Bezugsrahmens ab, geben Richtungen vor, geben mal ganz konkret etwas an, mal nur eine Richtung vor.
StVO: "beim Überholen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten". ja, was ist ausreichend? mal 30cm, mal 300cm. Steht nicht drin. Zweck der Regelung der StVO: Gefahren reduzieren, teilweise minimieren.
SGB. Da brauchts im Unterschied zur StVO ein paar fette Bände mehr. Obwohls im Prinzip die gleiche Anzahl an Personen betrifft. Aber schon deutlich umfassender und komplizierter. Gibts auch jede Menge Unschärfen und Auslegungen.
Ist die DSGVO ein super-duper-gelungenes Konstrukt, mit Regelungen, Vorgaben und Richtungen, die alle Sachverhalte eindeutig abdecken, die sofort verständlich, einfach umsetzbar sind? nö.
Aber das habe ich auch nicht behauptet. Aber dieses wiederholte kurz-vor-Verschwörungstheorie-gestehe kann ich absolut nicht nachvollziehen.