Beiträge von DMHH

    Ich hab heute mal versucht, mit (leerem) Fahrradanhänger durchzufahren.

    Fail.

    Geht gar nicht. Und mit Insasse drin werd ich das erst recht nicht versuchen.

    Wenn aber das Fahren auf der Fahrbahn so fürchterbar gefährlich ist, dann sollten die Gefahrenstellen beseitigt werden.


    Mal schauen, wie man die Gefahren zu beseitigen gedenkt.

    Mein 4-seitiger Widerspruch gegen die RWBP ist fertig. Hab wieder entdeckt, wie spaßig das ist, sowas zu formulieren. :)
    Bin aber noch unentschlossen, ob ich den bei der StVB abgebe. Rein rechtlich können Sie das aussitzen. Die Arbeitsstelle wird keine 3 Monate Bestand haben.

    StVB-PK41 hat gehandelt!!!

    Alle VZ.237 wurden abgenommen!

    ...

    und durch VZ.240 ersetzt. :rolleyes:

    Selbst mein Arbeitskollege kam heute an und fragte entsetzt nach, was das denn bedeuten würde, wieso da plötzlich überall blaue Schilder hängen würden und warum er jetzt auf dem Drecksweg da fahren solle.

    Wollte ihn erst anstiften, eine Beschwerdemail an StVB-PK41 zu schreiben. :/

    das mit den Falschparkern kann ich bestätigen, weshalb einer angeordneten B-Pflicht vielfach gar nicht nachgekommen werden kann.

    Die Süderstraße (und auch Billwerder Steindamm) empfinde ich hingegen als eher entspannt zu fahren. gemessen an meinen übrigen Wegen passiert in dem Abschnitt am wenigsten. Mag aber auch mit den Zeiten zu tun haben, in denen ich dort unterwegs bin.

    Tatsache bleibt, dass die B-Pflicht dort ein Witz ist und ich fast befürchte, dass bei einem Widerspruch gegen die Anordnung einfach VZ.237 weggenommen und VZ.240 hingestellt wird.

    Die StVB-PK41 meldet sich auf meine letzte Mail:

    eingeengte Fahrspur und Trennung der Fahrtrichtung mit Reflektoren beklebt = besondere Gefahr?

    und das Stoppschild, an dem Radfahrer übsersehen werden können, wenn sie auf der Fahrbahn unterwegs sind:

    Und die Formulierung "wird so Bestand" haben, triggert mich ja fast an, da wirklich einen Widerspruch zu schreiben.

    Die ganzen Engstellen mit den Aufbrüchen erlauben meiner Meinung nach keine B-Pflicht. Weder als eigener Radweg, noch als gemeinsamer Geh- und Radweg

    Das oben war die Fahrtrichtung stadtauswärts (süden)

    Richtung stadteinwärts wirds geiler. find ich.

    Hier mag man einen "sonstigen Radweg" erkennen - oder auch nicht. Ich fahre hier dort, wo es sicher ist. Auf der Fahrbahn. Vor dem Baum im Hintergrund des Fotos (Bildmitte) sieht man schon das weiße Verkehrszeichen.

    dichter dran:

    Ich fahre auf der Fahrbahn und ordne mich hier auf die linke Spur ein. Ich will schließlich geradeaus und nicht nach rechts in den Hammer Deich. (Fortsetzung des Brackdamms in Richtung Osten).

    Aber im Hintergrund kann man schon das blaue [Zeichen 237] erkennen.

    Wie man am Baum vorbeikommt?

    keine Ahnung. StVB-PK31 (ja, 31, kein Tippfehler) würde hier vermutlich sagen: "Als Radfahrer kann man auch mal absteigen und schieben"


    Dass das VZ.237 mitten auf dem Straßenteil steht, für den es einen Benutzungszwang anordnet - zynisch. :rolleyes:

    Aber gut, sei es drum. Wenn mir dieses VZ. auffällt, fahre ich schon der linken Spur. Von dort dann eben wieder rüber nach rechts, auf den Hochbord. B-Pflicht.


    Links im Bild: gefährliche Fahrbahn.

    rechts im Bild: "Radweg"


    Und schon endet der benutzungspflichtige Radweg. X/


    letztendlich ist das Falschparken dann hier auch egal. Aber ok, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern ist kein Grund, Anordnungen in Frage zu stellen. Jedenfalls dann nicht, wenn man Radfahrer auf dem Hochbord halten will.

    Nachdem der Radfahrer hier abgestiegen ist und sein Fahrrad am Hindernis vorbeigeschoben hat...


    ... darf er hier immer noch nicht weiterfahren. Aber gut, dass die Stadtreinigung Hamburg die Stolperfallen freigelegt hat. Ist der Radfahrer wenigstens selbst schuld, wenn er stürzt. Denn er hätte a) nicht fahren dürfen und hat b) den Unfug gesehen


    Ab hier gehts weiter auf dem aufgemalten Radweg.

    Zur Erinnerung: der Radfahrer möchte geradeaus, nicht rechts.

    Wenn die LSA geschaltet ist, keine Arbeitsstelle die Fahrspur sperrt, handelt es sich um einen "freien Rechtsabbieger".

    Radfahrende, die "geradeaus" möchten (und über die Furt neben dem FGÜ im Bild von rechts nach links fahren), genießen Vorrang vor dem "abbiegenden Verkehr". Auch Radfahrer, die (wenn die Kreuzung nicht gesperrt ist), vom Brackdamm in den Hammer Deich fahren, im Bild mithin von links nach rechts auf der Furt am FGÜ fahren, haben Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr.

    Dazu muss am [Zeichen 205]noch das ergänzende [Zusazzeichen 1000-32] angebracht werden. Hier wurde es "vergessen"

    Die Kriegsbemalung hört in Höhe der Baumscheibe auf. Absteigen und schieben?

    diese Furt ist normalerweise signalisiert. Von rechts kommen LKW von so einem Autohof. Deren LSA blinkt zwar gelb - aber im Zweifel steckt der Radfahrer auch mal zurück. Ist ohnehin unklar, ob er Vorrang genießt.

    Verkehr auf der Fahrbahn hat hier anzuhalten und den "Durchgangsverkehr" durch die Arbeitsstelle abzuwarten.

    Als Radfahrer muss man weiterhin auf dem Hochbord bleiben. Und sich mit dem KFZ-Verkehr anlegen, der hier aus der Ausfahrt rechts bis an die Fahrbahn vorschießt. Hurra.


    Schöner Wechsel zwischen RSA-konform und "irgendwie"

    Und was da hinten an der Ampel passiert, wenn man als Radfahrer "aus dem nichts" .. äh hinter Sichthindernissen "angeschossen" kommt, kann sich hier auch jeder denken.

    Und alles mit freundlicher Anordnung der StVB-PK41, die "besondere Gefahrenlage" auf der Fahrbahn erkennt.

    Vielleicht ticker ich morgen Nachmittag noch einen Widerspruch gegen die Anordnung zusammen.

    Die Bilder der Situation vor Ort geben meiner Meinung nach genug Stoff her.


    Das hier ist die Süderstraße. Die Süderstraße ist 2-spurig in jede Richtung und verfügt über einen Radweg (100cm), der auf gesamter Länge ohne B-Pflicht auskommt.

    Von der Süderstraße kann man direkt in den Ausschläger Weg links abbiegen, wie das Zugfahrzeug vor mir.

    In Höhe des gelben Lastzugs steht nun eben ein [Zeichen 237]

    Was hier auffällt: die Kante zwischen Grünstreifen und Radweg ist erstaunlich klar. Das liegt daran, dass im Bereich der Arbeitsstelle einer dieser kleinen Straßenreiniger durchgefahren sein muss. Ich vermute mal, auf Anordnung StVB-PK41. Der Radweg dort sah letzte Woche noch nicht so aus. Kameramaterial von dieser Position hier hab ich aber leider nicht. wie auch, ich fahre dort schließlich nicht.

    Der Radweg ist gemessen ziemlich genau 100cm breit und voller Spaßeinlagen.

    Die Fahrbahn ist hier gut und wird für die Arbeitsstelle auf eine Spur zusammengeführt.

    Nebenan auf dem Radweg ist Kontrolle übers Gefährt gefragt.

    Was für Radfahrer auf der Fahrbahn kein Problem darstellt, ist für Radwegnutzer hier eine "spannende Sache".

    Das hier ist nämlich die Abkürzung über die Nebenfahrbahn. In der Bildmitte im Hintergrund die Kreuzung, über die man "normalerweise" abbiegen soll, wenn man zur Stadtreinigung Hamburg oder wohin auch immer möchte. Nicht-LKW dürfen diese Abkürzung hier nehmen. Überstupfer Winkel zum Ausschläger Weg - die Abfahrt kann man mit 35km/h und mehr nehmen. Wenn man ein Auge auf Radfahrer und Fußgänger hat, auch kein Problem...

    Morgens übrigens eine gern genommene Abkürzung in Richtung Heidenkampsweg/Elbbrücken. Denn einfach im (ersten Bild) die Süderstraße geradeaus fahren und dann im Heidenkampsweg-Stau stehen? Neeneenee, lieber "hintenrum" eine Kreuzung weiter fahren. Spart 2min Fahrt...


    Hinter der Abfahrt zur Nebenstraße geht's für Radfahrer erstmal weit weg von der Fahrbahn ins Grün.

    100cm Wegebreite, Raum für Fehler: 0.

    Mit dem Lenker möcht ich hier nicht einfädeln.


    vor der Kreuzung wird der Radweg wieder an die Fahrbahn herangeführt. Hier nicht in sportlicher Position fahren, sonst war man im Falle eines Unfalls wieder "im Toten Winkel" des TK-Verteilerkastens

    Die Querung über den Brackdamm ist unsignalisiert. Wer im Bild nach rechts abbiegt, wird die Furt erkennen und wissen, dass der Radfahrer aus dem Grün kommend Vorrang nach §9 StVO genießt.


    Wer aus dem Brackdamm kommt, darf nur rechts abbiegen und hat ein [Zeichen 205]-Schild, das kaum vom "nur rechts abbiegen"-VZ verdeckt wird. Wie die Situation hier aussieht, kann sich jeder denken, oder?

    Es wird bis auf die Furt vorgefahren und dort gewartet.


    Nungut, weiter geht's auf dem Ausschläger Weg, der Kreuzung nun Billwerder Steindamm heisst

    ja, die Absperrelemente stehen knirsch am linken Radwegrand. Aber immerhin RSA-konform.


    weiter geht der Radweg mit Anti-Auffahr-Pollern, die notdürftig mit etwas roter und weißer Folierung versehen sind. Der Radweg weist hier erhebliche Schäden an der Oberfläche auf.

    das ganze Elend bis zum Ende der B-Pflicht mal in 4 Bildern.

    Das hier ist aber fast noch am besten:

    Fahrbahn derweil wieder 2-spurig pro Richtung.

    ich kann nicht sicher zählen, wie oft Kontakte im Längsverkehr vorkommen.

    3x im Jahr bestimmt

    dazu noch weitere x-mal im Jahr, bei denen ich durch vermutlich ordnungswidrige Wahl meiner Fahrlinie in der Mitte der Fahrspur gegen das Rechtsfahrgebot verstoße, aber ein Engüberholen verhindere. Lieber lass ich mich anpöbeln, als den Außenspiegel am Ellenbogen zu haben.

    Warum wird hier gleich noch nach Anzahl der "Kontakte" beim Überholen gefragt? Weils gar nicht so schlimm ist und "scheiße" ist immer nur dann, wenn ein Unfall passiert mit Sturz und mind. Sachschaden?

    PK41 stellt mal wieder auf stur...


    Seit Ende November/Anfang Dezember ist im Ausschläger Weg eine Arbeitsstelle eingerichtet.

    openstreetmap

    Der Ausschläger Weg und weiter nach Süden dann Billwerder Steindamm ist geprägt durch:

    - 2 Fahrspuren pro Richtung

    - Radwegrudimente in 60cm Breite ohne B-Pflicht.

    streetview im nördlichen Abschnitt Arbeitsstelle

    streetview im Bereich Einmündung Brackdamm (50m weiter)

    Für die Arbeitsstelle hat man 2 Fahrspuren auf eine verengt. Das ist vollkommen ok, so viel Verkehr läuft da nicht durch.

    Und die Kreuzung Brackdamm ist keine Kreuzung mehr, man kann hier den Ausschläger Weg nicht mehr queren, nur noch rechts in den Ausschläger Weg/Billwerder Steindamm abbiegen. Darum ist auch die LSA abgestellt und für Fußgänger eine Querung eingerichtet.

    Was sehe ich am Montag in der Früh an der Einmündung Brackdamm an jener Querung?

    das hier:

    In Gegenrichtung sieht das bei streetview so aus.

    Und jetzt so

    Wenn ich die Bake im rechten Vordergrund schon sehe...

    Aber egal, fakt ist:

    wer in Richung Norden will: hier links an der Teilung vorbei (also Bildmitte fahren).

    Wer in Richtung Osten in den Hammer Deich abbiegen will, bleibt rechts.

    Radfahrer bleiben, wo sie wollen, denn eine B-Pflicht des Radweges rechts besteht nicht.

    Fährt man weiter auf die Kreuzung Ausschläger Weg / Brackdamm zu, dann:

    Man erkennt deutlich die temp-LSA für den Fußgängerverkehr. Und vielleicht auch Radverkehr?


    Ich wende mich an StVB-PK41:

    Es passiert: nichts. keine Antwort, kein "jaja, muss aber trotzdem so"

    stattdessen sind in Fahrtrichtung Süden seit heute auf ganzer Länge Blauschilder angeordnet, mithin die 60cm schmalen Handtücher benutzungspflichtig.

    [Fotos werden nachgereicht]

    Gut. Dann nochmal an StVB-PK41 mit CC Öffentlichkeitsarbeit@polizei

    Gibt auch - heyhey! - prompt Antwort von StVB-PK41:

    Zitat

    Sehr geehrter DMHH,

    aus Sicht PK 412-StVB wären Radfahrer beim Durchfahren des Baustellenbereichs auf der Fahrbahn erheblichen Gefahren/Risiken ausgesetzt.

    Aus diesem Grund haben wir, das PK 412-STVB, für die gesamte Strecke am Baufeld vorbei einen gemeinsamen Geh- und Radweg angeordnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das ist also die Begründung der besonderen Gefahr? "wir sehen erhebliche Gefahren/Risiken"


    Da frag ich doch mal nach:

    Ich gehe davon aus, dass keine Antwort kommt.

    Was dann?

    Anfrage nach Transparenzgesetz?

    Widerspruch?

    Ampeln gibt es nur wegen dem Autoverkehr!

    Fußgänger und Radfahrer benötigen untereinander keine Ampeln.

    und Radfahrer - Radfahrer? benötigen die untereinander auch keine Ampeln?

    Die Frage mal unter der Annahme betrachten, dass ein Radverkehrsanteil von 50% herrscht und Velorouten Verkehre bündeln.

    Ansonsten läuft es aber relativ problemlos; wir haben sogar auf der kompletten Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße Tempo 30 (Lärmschutz).

    Durlach? :S

    Ich fands bemerkenswert, dass innerorts alles ok war - ab Einmündung Rommelstraße bis weiter nach Wolfartsweier war dann wieder Terz angesagt. Obwohl sich objektiv nichts geändert hat. Aber ja, KA ist schon eine oder zwei Runden entspannter zu fahren.

    Also bis auf Durchlacher Allee jetzt <X

    Autobahnabfahrt mit querendem Radweg. holla, da halte selbst ich als bekennender Kampfradler nicht drauf zu, wenn ein Auto an die Fahrradfurt herangerauscht kommt...

    hat einzig und allein den Sinn, rechtsabbiegende PKW von der Geradeausspur wegzubekommen. Dass das bei Fahrzeugen, die nur mit Blick in diverse Außenspiegeln sicher bewegt werden können (LKW) gerade nicht mehr funktioniert, hat Epaminaidos dargelegt.

    Als KFZ-Führer biegt man sichersten ab, wenn mit dem Lenkeinschlag erst dann beginnt, wenn man auch losfahren kann. ansonsten bleibt man tunlichst parallel zum Sonderweg/Radweg. Oder eben nicht und beruft sich dann auf den "Toten Winkel".

    Poolnudel-Aktion in Rostock

    ... wenn man komische Leute was sagen lässt, kommt eben komisches Zeug raus.

    "Ja, der alte Fahrradweg war gefährlich und die neue Regelung [Anm.: Fahrbahnradeln] ist schlimmer als zuvor" – Quelle: https://www.svz.de/21704302 ©2018
    "warum wird [der Radweg] nicht einfach auf die andere Seite verlegt?" – Quelle: https://www.svz.de/21704302 ©2018

    und dann noch das Autofahrergeheule:

    Radfahrer fahren mit 10km/h "in der Mitte"

    und "dicht machen für Radfahrer"

    Ich hasse Menschen...

    Attraktiv heißt in dem Fall, jeder muss in Fußnähe einen PKW vorfinden, der zu ihm passt.

    Man hat nach 60 Jahren der KFZ-Mobilität ein Selbstverständnis erzeugt, wonach "Fußnähe" = "Sichtweite" bedeutet und alles andere eine nicht hinnehmbare Schikane ist.

    Mit dem Stationsbasierten Modell hat man in einigen Städten aktuell einen Malus. "bis dahin?!!? Und dann muss ich von da aus wieder nach Hause laufen?!!?"

    Der HVV hat als Zielsetzung mal ausgegeben, dass kein Haus weiter als 800m(?) von einem Haltepunkt entfernt liegen soll. Ob das jetzt immer noch 800m sind - keine Ahnung. Aber 800m Wegstrecke sind für viele Autofahrer Weglängen, die nicht akzeptiert werden. Anders ist das "ich fahre abend 45min durch die Straßen, bis ich einen PArkplatz finde"-Geheule nicht zu erklären!

    Parkplatz vor Tür! und zur Not stell ich mich auf den Gehweg. Wo denn sonst? Soll ich etwa laufen? Wozu hab ich denn ein Auto? Ist doch nur kurz!

    Stationsbasiert funktioniert nur dann, wenn es deutlich günstiger als freefloat ist oder Stellplätze im öffentlichen Raum endlich mal massiv reduziert werden und dafür Ladezonen etc eingerichtet werden.

    Mein Fahrrad steht auch 23h am Tag rum. Das Argument mit dem Rumstehen ist alt und schlecht.

    Das rumsteh-Argument ist aber zwangsläufig ein Raum-Argument.

    Und da schneidet das Fahrrad eben 10x besser ab.

    Egal, ob das KFZ im öffentlichen Raum abgestellt wird oder im Parkhaus oder auf dem angelegten Parkplatz: es nimmt unfassbar viel Raum in Beschlag, der nicht mal eben kompensiert, nicht ersetzt und nicht anderweitig genutzt werden kann. Auch wenn du Kohle in die Hand nimmst - der Raum, vom KFZ genutzt, ist weg. Kann auch nur 1x vergeben werden.

    Fahrrad auch - aber von der selben Flächen haben 10 Leute einen Nutzen.