Beiträge von DMHH

    ufff. Da ist mal wieder eine Fahrbahn-Fahrradfeindliche Verwaltung am Werke. Die stets gutes Will, doch böses schafft.

    So, wie du es beschreibst, ist das alleinige Schild "Radfahrer frei" dort eher fehl am Platze.

    Mit dem Zeichen allein können meiner Auffassung nach nur existente rechte Radwege für "Geisterradler" legal nutzbar gemacht werden.

    Frage daher:

    a) wie sieht die Beschilderung in Gegenrichtung aus?

    b) ist - bis auf die Brücke - ein "sonstiger" Radweg in Form von roter oder anderweitig abgesetzter Pflasterung vorhanden?

    Wobei: kann man eigentlich auch abkürzen - nach VwV-StVO sind die Querungshilfen nur bei B-Pflichten vorgeschrieben.

    Die Freigabe des linksseitigen Radfahrens wird man nur wegbekommen, wenn man als betroffener Fußgänger dagegen vorgeht.

    Denn als Radfahrer wird mit dem Angebot des Gehwegeradelns dein Recht auf Fahrbahnnutzung nicht beschnitten.

    Das ist wie mit rechtsseitigen "sonstigen" Radwegen, die 80cm schmal sind :/

    argh, dieser Schmerz! Logikbrüche tun mir oft so weh... ;(

    "Menschen, die gelegentlich aus dem Auto aussteigen, um in ihre Wohnung zu gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel „wohnen“."

    Wenn es etwas prägnanter wäre: perfektes Meme.

    Menschen, die gelegentlich zum Arzt gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel „Gesundheit“."

    Menschen, die gelegentlich in den Urlaub fahren, ... konterkariert das politische Ziel "Erholung".

    Menschen, die gelegentlich das Auto am Wochenende stehen lassen, ... konterkariert das politische Ziel "Freizeit"

    Menschen, die gelegentlich zu Fuß zum Supermarkt gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. ... konterkartiert das politische Ziel "Konsum".

    :S


    irgendwas mit FDPFDPFDP....

    Menschen, die sich gelegentlich von Nazis zum Ministerpräsidenten wählen lassen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel "vernünftig regieren". AfD-Ziel: "Nazis an die Macht"

    (hab das mal korrigiert. anders rum ist das ja ein totaler Logikbruch)

    oder Hamburg-bezogen:

    Menschen, die gelegentlich ihr Peledec in den Paternoster werfen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel "Teilnahme am politischen Leben".

    Menschen, die gelegentlich auf Parteitagen Altherrenwitze bringen, müssen ihr Auto in dieser Zeit...

    und wäre das Opfer 5km vorher über eine rote Ampel gefahren anstatt zu warten, wäre die Situation auch nicht entstanden, weil man sich an anderer Stelle begegnet wäre.

    Es ist müßig, bei nicht beobachteten oder aufgezeichneten Situationen, bei denen es auf - überspitzt formuliert - Nuancen ankommt, über Schuldverteilung zu sprechen. Jedenfalls dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer nicht eklatante Fehler begangen hat. Wie z.B. mit einem KFZ dort zu fahren, wo es explizit verboten ist. Oder mit einer Geschwindigkeit, bei der Reagieren nicht mehr möglich ist.

    Wenn der Güllewagen

    a) dort gemäß StVO fahren durfte

    b) das auch noch mit mäßiger Geschwindigkeit tat

    dann können wir gerne darüber diskutieren, wie ein Idealradfahrer in der Situation zu fahren hat und ob dann auch nichts passiert wäre.

    Das ganze machen wir aber bitte stets mit dem Vorbehalt der größeren Verantwortung des KFZ-Führers.

    Und nochwas zum §1: für mich ist das immer noch ein Rückfallparagraph. Der Joker, den man zieht, wenn sonst nichts anderes gilt oder man völlig planlos ist und einfach um sich schlägt.

    Fußgänger beim Rechtsabbiegen überfahren? Tja, Vorrang des zu Fuß Gehenden ist eindeutig festgelegt. Aber nach §1 hätt er halt gucken müssen und sich nicht einfach vor den Rechtsabbieger werfen dürfen, gell?

    was mir bei nochmaliger Draufsicht auffällt:

    der bauliche Kurvenradius ist in der linken und rechten Zeichnung identisch.

    der grün dargestellte Abbiegeradius des LKW ist in der linken Zeichnung deutlich(!) geringer als in der rechten Zeichnung.

    fährt der LKW links im gleichen Abbiegeradius wie in der rechte LKW ums Eck, ist der gelb dargestellte "direkte Sichtbereich" viel viel kleiner.

    Schlussfolgerung: es wird links der Idealfahrer dargestellt.

    - Abstand halten von innerem Bordstein

    - Abstand halten von der Querungsfurt*

    - stehen bleiben, bis auch wirklich wirklich kein Radfahrer kommt und dann langsam abbiegen

    Nehme ich den Idealfahrer für die rechte Zeichnung her, ist die auch sicher.

    Wobei sich die Frage stellt, warum ich beim Idealfahrer noch Abbiegeassistenzen brauche.

    Ok, für die Kreuzungen, die nicht nach dem rechten Schema aufgebaut sind und LKWs tatsächlich qua Design zu einem Aufstellwinkel zum Radweg zwingen, auf dem der Tote Winkel tatsächlich vorhanden sein mag.

    * - Ergänzung: wenn der LKW ganz dicht an der Querung steht und das auch im 90°-Winkel, kann der Fahrer tatsächlich den gesamten Radverkehr durchs Fenster direkt sehen. :/ hmmmmmmmmmmmmmmmm

    Positionen 4,3,2 von Fahrrad + LKW sind jeweils kongruent zu betrachten.

    LKW Pos. 4 = Fahrrad Pos 4

    im rechten Bild ist ersichtlich, dass sich das Fahrrad zu keinem Zeitpunkt im direkten Blickfeld des LKW-Führers befindet.

    im linken Bild befindet es sich zumindest zeitweise im Blickfeld.

    Ich denke, hier ist das selbe Problem-Prinzip wie mit vorgezogenen Aufstellflächen:

    Für die Teilmenge X aus Z ist das super. In einer bestimmten Phase des Ablaufs ist es gut. Im rest: nicht.

    Aber der veröffentliche Schluss ist nicht: "teilweise besser", sondern "löst alle Probleme".

    Das sehe ich kritisch.

    in dieser verkürzten Darstellung würde ich den Vergleich nicht als treffend bezeichnen.

    Fehlerquote bei 10%? wovon? pro durchgeführter Erkennung?

    Spontan und aus der Hüfte geschossen behaupte ich auch, dass Fehler bei der Erkennung sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen. nimmt man eine Gleichverteilung an, so wären nur 5% Fehlerquote "zu schnell gefahren" vorhanden.

    Berücksichtigt man dann bei den 2-3% Geschwindigkeitsübertretungen durch Personen beim Blitzermarathon noch, dass oft erst bei 6 oder 7 kmh drüber eine Geschwindigkeitsübertretung erfasst wird, dass beim Blitzermarathon überdurchschnittlich viele Berufspendler mit Streckenkenntnis dabei sind und vornehmlich in städtischen Gebieten geblitzt wird, wo ja hauptsächlich nur zwischen 30 und 50 unterschieden werden muss...

    Kurz: soooooo eindeutig seh ich den Unterschied anhand der Angaben noch nicht ;)

    (ok, im Worst-Case-Szenario ist die automatische Erkennung gleich 3x so schnell wie erlaubt, das passiert dem menschl. Fahrer nur bei Vorsatz... hm)

    In den Niederlanden funktioniert das "holländische Kreuzungsdesign", weil dort Autofahrer gewohnheitsmäßig nicht einfach abbiegen und in einem Zug weiterfahren.

    Stattdessen stoppen Autofahrer in den Niederlanden direkt nach dem begonnenen Abbiegevorgang noch mal, um Radfahrer, vorbeifahren zu lassen.

    Hm. Ich möchte gar nicht widersprechen, dass sich in NL (oder anderswo) KFZ-Führer anders verhalten als in Deutschland.

    Wir stellen also fest, dass in D bei "herkömmlichem Design" Rechtsabbieger unvorsichtig sind und "durchziehen", obwohl bei korrektem Abbiegen* nichts passieren kann.

    Wir stellen auch fest, dass in D bei "holländischem Kreuzungsdesign" unvorsichtig abgebogen wird, da das Design nur Vorteile bringt, wenn vor der querenden Furt angehalten und nochmal geguckt wird.

    Die Forderung nach Umbau wäre dann gerechtfertigt, wenn Zahl und Schwere der Unfälle zurückgeht. Ist das zu erwarten?


    *korrektes Abbiegen = nicht einlenken und parallel zum Radweg stehenbleiben, Spiegelcheck, Spiegelcheck, wenn kein Radfahrer mehr von hinten kommt, einlenken und losfahren. Dann gibt es keinen Toten Winkel.

    3 Monate, 20 Eingaben und 10 Zeitungsartikel später wird ein Zusatzzeichen oder Schilderbaum aufgestellt, der das Einfahrverbot erklärt...

    Kontrollen wird es nicht geben.

    Lerneffekte auch nicht.

    Und woher soll die tolle nicht-manpulierbare, detaillierte Deutschlandkarte es wissen, wenn z.B. Tempolimits geändert werden?

    Jede Anordnung muss auch heute schon aktenkundig gemacht und begründet werden.

    Auch bei temporären Anordnungen in Arbeitsstellen etc gibt es Verkehrszeichenpläne und Gültigkeiten.

    Ein Input-System mit Prüfung und Dokumentation ließe sich aus technischer Sicht durchaus aufbauen.

    Hinderlich dabei könnten die föderalen Strukturen sein - aber letztendlich bestünde meiner meinung nach die Möglichkeit, eine deutschlandweit von allen angeschlossenen Behörden (StVB) nutzbare Schnittstelle zu schaffen.

    Es ist eben nur eine unfassbar großes Delta zwischen aktuellem Status ("wir wurtscheln mal, passt schon irgendwie") und der benötigten Genauigkeit.

    Die Konsequenzen aus einer bundesweiten Schnittstelle wären vermutlich:

    - temporäre Anordnungen benötigten mehr Vorlauf (dann kann man nicht mal eben das Verkehrszeichen auf der Baustelle verschieben oder was ranschrauben. das macht das bauen prinzipiell teurer)

    - Diskussion um Zwangsupdate der KFZ (und beurteilung der situation, wenn kein update eingespielt werden kann)

    Das naheliegenste Argument ist natürlich, dass der Reisende sich im Zweifelsfall eine neue Reservierung kaufen muss, wenn er die bereits vorhandene nicht ändern kann. Dann klingelt es eben noch mal mit vier Euro in der Kasse.

    Und das macht jeder Flexpreis-Reisende genau 1x. :S

    Danach wird jede Flexpreis-Reise ohne Sitzplatzreservierung gebucht.

    Und der Sitzplatz im tatsächlich geplanten Wunschzug erst "kurz" vor Abreise gekauft.

    Also - zumindest ich würde das dann so machen.

    Wenn der Wunschzug schon voll ist, hätte ich bei der bisherigen Variante des "ich buche meine vorhandene Sitzplatzreservierung um auf meinen Wunschzug" ja auch die Röhre geguckt, wenn ich das recht verstehe.

    Und was passierte bislang mit der Reservierung des beliebten Premiumplatzes, wenn der im Zielzug schon belegt war?

    Wurde man da nicht auch auf einen anderen Platz um-reserviert?

    Alles in allem frage ich mich aber schon, warum die DB nun diesen Richtungswechsel vornimmt, da mir auf den ersten Blick kein stichhaltiges Argument einfällt.

    Um-reservieren kann man doch letztendlich auch nur, wenn im Zielzug ein Platz frei ist, oder?

    Und Sitzplatzreservierung (a hoc, ohne Fahrkarte, 10min vor Abfahrt) kaufen kann man doch auch nur, wenn im Zielzug ein Platz frei ist, oder?

    Was hat die DB bei der Änderung gewonnen? Planungssicherheit? Weil morgens im Zug A noch 500 Plätze unreserviert waren, bis 490 Flexpassagiere auf die Idee kommen, die Reservierung auf Zug A umschreiben zu lassen?

    Für mich als "Sitzplatzreservierung zahl ich nicht"-Bahnfahrer sieht es aus, als ob beim bisherigen Weg:

    1. "Fahrkarte (flex) mit Sitzplatzreservierung kaufen"

    2. Vor Fahrtantritt "Sitzplatzreservierung auf anderen Zug ändern"

    und auch beim zukünftigen Weg:

    1. "Fahrkarte (flex) kaufen" und bezahlen

    2. Vor Fahrtantritt "Sitzplatzreservierung kaufen" und bezahlen

    eigentlich das gleiche Ergebnis steht.

    Oder überseh ich da was? :/

    Mann... 160! Und das ist schon gut?!

    Hängt halt vom Ausgangsniveau und von den Empfehlungen der BAuausführung sowie den verwaltungstechnischen Vorgaben zu Mindestmaßen ab.

    Wenn die VwV-StVO von einem Mindestmaß von 150cm für B-Pflichten ausgeht, sind 160cm besser.

    Wenn die Realität draußen 80cm Wegelchen abbildet, sind 160cm schon gut, ja.

    im Sp-On ein Artikel zu 7 Gründe, warum Carsharing und Co. in deutschen Städten floppen

    ist aber so ein wenig Binsenweisheit und "ach wie, wirklich?! :rolleyes:"-Moment

    Interessant ist - aus meiner Sicht - dabei der letzte Punkt:

    ein eigenes Auto abzustellen kostet fast nichts

    und was ich noch hinzufügen möchte: bei jedem Car-Sharing bekomme direkt die Kosten am Ende der Nutzung präsentiert.

    Beim eigenen Auto sind das Jahres-Fixkosten (Steuer, Haftpflicht) und zeitversetzte Nutzungskosten (Tanken alle paar Wochen, Reparatur + HU alle paar Jahre)


    Wenn ich vor der Wahl stehe, entweder:

    - einen sparsamen gebrauchten Kombi für 14k EUR zu kaufen

    - den dann zu fahren bis er auseinanderfällt

    - dafür Haftpflicht + Steuer (lachhaft günstig) zu zahlen

    - spritsparend unterwegs zu sein, wann ich will, so lange ich will, wohin ich will

    - kostenlos vor der Tür oder um die Ecke (oder 5 Ecken weiter) zu parken

    oder alternativ das Car-Sharing bemühe, bei dem

    - ich die Nutzungsdauer vorher angeben muss

    - direkt gesagt bekomme, was der Spaß kostet

    - mich durch 3 Tarife kämpfen muss und vorher schon überlegen muss, welcher wohl günstiger sein wird nach x Monaten

    - ich mich seeeeeeeeeeehr vorsehen muss, was Kratzer (außen) oder Verschmutzung (innen) angeht

    - ich vor jeder Fahrt erstmal Beschädigungen suchen muss, damit die nachher nicht mir angehangen werden

    dann fällt meine Wahl nicht schwer. aktuell hält mich nur meine elende Prinzipienreiterei und Bequemlichkeit davon ab, Autobesitzer zu werden. X/

    Das sind dann immer die Momente, bei denen ich felsenfest davon überzeugt bin, dass autonomes Fahren in höheren Leveln nicht funktionieren wird.

    Es ist so ein unfassbar langer Weg, in allen StVBn ein Wissen und auch ein Ahndungssystem aufzubauen, mit dem man die freidrehenden Aufstellunternehmen einfangen kann.

    Man könnte ordentliche Gesetze machen und so eine Art Akkreditierung oder Zulassung schaffen. Damit Unternehmen in Gebiet A tätig werden darf, benötigt es einen Fachkundenachweis, erhält eine Zulassung.

    Fällt auf, dass fehlerhaft angeordnet wurde: Ermahnung. Nächster Fehler: 3 Monate Sperre. Danach innerhalb Frist noch ein Fehler: runter von der Liste, zurück auf Start.

    Aber ach, ich rede von Gesetzen, Kontrollen und am Ende wärs auch total unverhältnismäßig :/

    Also ehrlich: Ich bin hier in Jena häufiger zu Fuß unterwegs als noch in Hamburg und muss sagen, dass mich das Gehwegradeln hier massiv ankotzt.

    :|

    Ob man die Anzahl der Verstöße (lächerlich in Bezug auf zurückgelegte km) nun in so einen Artikel gießen muss? Nö, muss man nicht. Klickt aber.

    Von daher ist objektiv dem CDU-Hansel kein Vorwurf zu machen.

    angeblich war der Radfahrer im Selbstversuch nur ganz ganz ganz kurz nicht zu sehen. Nur an einem "punkt". An dem der Radfahrer eben stand.

    Das beteiligte Büro hat dazu eine Klarstellung veröffentlicht. und fordert gleich noch, die Furt eben noch noch weiter abzusetzen.

    Was dann wieder total geil wird, weil niemand die Frage beantwortet, welche Gebäude abgerissen werden sollen, um die dafür benötigten Kreuzungsabmessungen realisieren zu können.

    Mag sein, dass das bei Gewerbe- oder Wohngebieten "auf der grünen Wiese" machbar ist. Das war auch mein Eindruck in Schweden: die haben Platz ohne Ende und ziehen die Separation teilweise bis zum Geht-nicht-mehr durch. Oben Kreisverkehr - unten Radverkehr in Unterführung. Während man mit dem Auto zur Garage am Rande des Wohngebietes fährt, kommt man mit dem Rad "von hinten" ins Wohngebiet und kann bis zur Türe fahren.

    Ja, klar, kann man machen. Bei sinnvoller Dimensionierung der Anlagen: okeee.

    Aber wo haben wir das bitte im Bestand? Ziehen wir mit allen Städten so simpsons-like einfach 10 Meilen weiter und fangen da bei 0 an? Wohl kaum.