Das oben war die Fahrtrichtung stadtauswärts (süden)
Richtung stadteinwärts wirds geiler. find ich.
Hier mag man einen "sonstigen Radweg" erkennen - oder auch nicht. Ich fahre hier dort, wo es sicher ist. Auf der Fahrbahn. Vor dem Baum im Hintergrund des Fotos (Bildmitte) sieht man schon das weiße Verkehrszeichen.

dichter dran:

Ich fahre auf der Fahrbahn und ordne mich hier auf die linke Spur ein. Ich will schließlich geradeaus und nicht nach rechts in den Hammer Deich. (Fortsetzung des Brackdamms in Richtung Osten).
Aber im Hintergrund kann man schon das blaue
erkennen.
Wie man am Baum vorbeikommt?

keine Ahnung. StVB-PK31 (ja, 31, kein Tippfehler) würde hier vermutlich sagen: "Als Radfahrer kann man auch mal absteigen und schieben"
Dass das VZ.237 mitten auf dem Straßenteil steht, für den es einen Benutzungszwang anordnet - zynisch. 

Aber gut, sei es drum. Wenn mir dieses VZ. auffällt, fahre ich schon der linken Spur. Von dort dann eben wieder rüber nach rechts, auf den Hochbord. B-Pflicht.
Links im Bild: gefährliche Fahrbahn.
rechts im Bild: "Radweg"

Und schon endet der benutzungspflichtige Radweg. 

letztendlich ist das Falschparken dann hier auch egal. Aber ok, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern ist kein Grund, Anordnungen in Frage zu stellen. Jedenfalls dann nicht, wenn man Radfahrer auf dem Hochbord halten will.

Nachdem der Radfahrer hier abgestiegen ist und sein Fahrrad am Hindernis vorbeigeschoben hat...
... darf er hier immer noch nicht weiterfahren. Aber gut, dass die Stadtreinigung Hamburg die Stolperfallen freigelegt hat. Ist der Radfahrer wenigstens selbst schuld, wenn er stürzt. Denn er hätte a) nicht fahren dürfen und hat b) den Unfug gesehen

Ab hier gehts weiter auf dem aufgemalten Radweg.
Zur Erinnerung: der Radfahrer möchte geradeaus, nicht rechts.
Wenn die LSA geschaltet ist, keine Arbeitsstelle die Fahrspur sperrt, handelt es sich um einen "freien Rechtsabbieger".
Radfahrende, die "geradeaus" möchten (und über die Furt neben dem FGÜ im Bild von rechts nach links fahren), genießen Vorrang vor dem "abbiegenden Verkehr". Auch Radfahrer, die (wenn die Kreuzung nicht gesperrt ist), vom Brackdamm in den Hammer Deich fahren, im Bild mithin von links nach rechts auf der Furt am FGÜ fahren, haben Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr.
Dazu muss am
noch das ergänzende
angebracht werden. Hier wurde es "vergessen"

Die Kriegsbemalung hört in Höhe der Baumscheibe auf. Absteigen und schieben?

diese Furt ist normalerweise signalisiert. Von rechts kommen LKW von so einem Autohof. Deren LSA blinkt zwar gelb - aber im Zweifel steckt der Radfahrer auch mal zurück. Ist ohnehin unklar, ob er Vorrang genießt.

Verkehr auf der Fahrbahn hat hier anzuhalten und den "Durchgangsverkehr" durch die Arbeitsstelle abzuwarten.
Als Radfahrer muss man weiterhin auf dem Hochbord bleiben. Und sich mit dem KFZ-Verkehr anlegen, der hier aus der Ausfahrt rechts bis an die Fahrbahn vorschießt. Hurra.

Schöner Wechsel zwischen RSA-konform und "irgendwie"

Und was da hinten an der Ampel passiert, wenn man als Radfahrer "aus dem nichts" .. äh hinter Sichthindernissen "angeschossen" kommt, kann sich hier auch jeder denken.
Und alles mit freundlicher Anordnung der StVB-PK41, die "besondere Gefahrenlage" auf der Fahrbahn erkennt.