Beiträge von DMHH

    uh, ich würde mich unbedingt auf das IFG Bezug nehmen.

    Weil: Fristen sind dort geregelt. Und Begründung der Ablehnung. Und Kosten.

    Einfache Anfragen sind kostenfrei.

    Bei der Verkehrsrechtlichen Anordnung dürfte es sich unzweifelhaft um eine "einfache Anfrage" im Sinne diverser IF-Gesetze handeln. Das sind ein, zwei, drei Blatt Papier, die im Archiv liegen und rausgesucht werden können.

    Tja, allein meine Befürchtung, dass mir dann eine Vorladung zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der Nötigung und weiterer §§ des StGB ins Haus flatterte, wenn ich gleiches versuchte, nachdem man mich gefährdete...

    Vielleicht gibt der Kurzartikel aber auch gar nicht wieder, WAS genau alles wirklich vorgefallen ist.

    Und vielleicht hat die Polizei dem Zeugen auch direkt ins Ohr souffliert, er möge "dran" bleiben.

    Also ehrlich gesagt finde ich Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen pro Richtung eher entspannt zu fahren.

    Und als Autofahrer würde ich das auch so sehen, da ich beim Überholen "nur" in den Rückspiegel schauen muss. Platz? Blinken, Spurwechsel, vorbei, blinken, Spurwechsel.

    Gegenverkehr? egal.

    1,50m oder weniger? reicht das? egal, Spurwechsel.

    Wenn ich dagegen in den T30-Zonen unterwegs bin, hab ich oft das unterschwellige: "Fahr schon!" im Nacken. Wenn die Fahrbahn wirklich nur 3m schmal ist, juckt mich nicht. Aber bei den "hässlichen" ca. 4,5m-Querschnitten führt das Mitte-Radeln dann zu Hupen oder dem Einsatz der "Brechstange", obwohl gemäß StVO das Überholen eh nicht drin wäre (2mAuto <-1,5mAbstand-> 1mRadfahrer <-0,8mAbstand> |Begrenzung|)

    Andere machen da "Platz" und schon wird erwartet, dass man selbst auch direkt Platz macht. brumbrumm, drängel, hup, durch!

    Radfahren auf Gehwegen bleibt Radfahren auf Gehwegen.

    Das weiße Zusatzzeichen ändert nur etwas an der Vorwerfbarkeit.

    ohne ZZ: vorwerfbar

    mit ZZ: nicht vorwerfbar

    in jedem Falle ist es Radfahren auf dem Gehweg.

    Verkehrsteilnehmer begehen alle möglichen Verkehrsverstöße: Sie fahren zu schnell, fahren bei rot über die Ampel, parken im Haltverbot und fahren alkoholisiert. Soll man das auch noch mit Schildern erklären?

    100% der Führerscheininhaber in Deutschland wissen sehr wohl, dass das Fahren über rote Ampeln verboten ist

    100% der Führerscheininhaber in Deutschland wissen sehr wohl, dass Alkohol am Steuer keine gute Idee ist (ja, über die Konsequenzen abhängig vom Tankpegel mag es unterschiedlichen Wissensstand geben)

    Aber unterhalte dich mit Verkehrsteilnehmern doch mal zu Radfahren auf der Fahrbahn.

    Da sind derartig massive Wissenslücken bei so vielen Leuten. Und das kann in einer idealen Welt auch vollkommen egal sein. Weil es nicht zu interessieren hat, ob da nun ein Rad Fahrender unterwegs sein darf oder nicht. Überholt wird mit Abstand und fertig. Meinetwegen kann man auch die Polizei rufen.

    Nur: wenn Wissenslücken mit falscher Einstellung zum Straßenverkehr zusammenkommen, wirds halt hässlich.

    Abdrängen, belehren, maßregeln.

    Und was kommt im Dialog? 100% Überzeugung, dass Rad Fahrende auf der Fahrbahn nichts verloren haben. Radwege sind zu nutzen.

    Der überwiegende Teil ist in dieser Hinsicht beratungsresistent.

    Möglichkeit 1: warten, bis die Deppen aussterben

    Möglichkeit 2: Pflicht zur regelmäßigen Nachschulung einführen

    Möglichkeit 3: nichtstun, weiter wie bisher

    Möglichkeit 4: an Problemstellen Hinweisschilder aufstellen

    Ich persönlich würde auch Möglichkeit 2 präferieren.

    Aber machbar von Kommunen in Eigenregie ist eben nur Möglichkeit 4.

    dann ersetzen wir "Konsum" durch Exposition und haben die Passiv-Raucher mit erfasst.

    Es bleibt jedoch dabei, dass die daraus resultierenden Krankheiten nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft nicht ansteckend sind.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man auch das Rauchen von heute auf morgen verbieten würde, wenn sich nun zeigen würde, dass bei weiterem Konsum in 3 Monaten 95% der Bevölkerung mit Tabakrauch infiziert sind und 3% der Infizierten sterben.

    Anders und härter formuliert:

    wenn wir zulassen, dass die Corona-Infektionszahlen weit genug steigen und wir mehr Tote als durch Tabakkonsum (incl. Passivrauchen) haben, dann dürfen wir was machen. Wie z.B. Mund-Nase-Bedeckung vorschreiben. Bis dahin sollten wir Tabakwerbung verbieten. :P ;)

    Ja, aber eben nur an der betreffenden Stelle, um die Ecke und zwei Straßen weiter verstärkt es tendenziell die Pöbelei, weil es dort dann keine Asphaltmalereien/Hinweisschilder gibt.

    die Vermutung mag ich nicht von der Hand weisen.

    Ich gebe aber zu bedenken, dass so ein Hinweisschild an "gemeldeten Problemstellen" für Abhilfe sorgen soll.

    Wenn nun um die Ecke und zwei Straßen weiter keine derartige Problemstelle vorliegt, würde ich eher vermuten, dass es dort nicht zu mehr Problemen kommt, nur weil um die Ecke und zwei Straßen davor eine Eklär-Bär-Tafel steht. :/

    Sollte es dennoch um die Ecke und [...] zu mehr Problemen kommen, könnte man überlegen, auch dort die Tafeln zu montieren. Und schon hat man die Anfänge eines veritablen Schilderwaldes gelegt. X/

    hm. :/

    Tabakrauch bzw. Krebs steckt aber nicht an und ist eine Frage der Dauer des Konsums.

    Bei Viren kann ein einziger Kontakt reichen. Und dazu führen, dass noch weitere Personen angesteckt werden.

    Wenn alle Coronainfizierten, die ansteckend sind, blauen Ausschlag im Gesicht hätten und Riesenohren bekämen: jo, dann bräuchte man vermutlich auch keine Maskenpflicht. Man erkennt ja auf 10m Entfernung, was Sache ist.

    Dein Video-Beispiel allerdings ist schon ein Extremfall und vermutlich zu einer "Stoßzeit" aufgenommen.

    Leider lässt sich nur eine definierte Menge von Verkehrszeichen mit einer zeitlichen Einschränkung / Ausschränkung gültig anordnen.

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 240] gehören nicht dazu.

    Die Anordnung "Gehweg, Radfahrer frei, außer Sa+So 10-20 Uhr" ist also nicht möglich.

    Somit haben sich meiner Meinung nach streng genommen solche Konstrukte wie in Köln auch nach der "Stoßzeit" zu richten.

    einzige legale Alternative: Klappschilder. Dann muss eben vor/nach Stoßzeiten jemand hinfahren und die Schilder auf "gültig" bzw. "nicht gültig" ausklappen. Oder abhängen. oder verhüllen.

    Weiß eigentlich jemand, ob die ERA (und die RASt) für ganz Deutschland gilt bzw. verbindlich ist, oder ob zum Beispiel BW oder Bayern andere Regelungen hat?

    Ich kann nur sagen, dass bis 2017 für die in Hamburg geplanten Verkehrsanlagen die PLAST maßgeblich war. Daran hatten sich LSBG und zuarbeitende Planungsbüros zu halten. Dann wurde das per "Erlass" durch die Behörde für Wirtschaft und tralala (entspricht ja analog einem Landesministerium) geändert, so dass jetzt die Restra maßgeblich ist.

    Hier die Mitteilung: https://www.hamburg.de/bvm/plast/

    Insofern vermute ich, dass bestimmte Vorgaben landesspezifisch sind.

    oh man ey, ERA liegt hier aufm Schreibtisch rum, aber ich frag lieber im Forum nach.

    Ja, ich schäme mich! Nehmt es zur Kenntnis. ||


    höhö, in dem von mgka verlinkten Verkehrskonzept von igbv steht unter 5.1.5

    "Gemeinsame Geh‐ und Radwege ohne Benutzungspflicht durch Radfahrer werden mit dem Verkehrszeichen 240 und dem Zusatz „Radfahrer frei“ gekennzeichnet"

    ich hätt ja Z 239 + ZZ. vermutet. :/

    Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs kommt grundsätzlich nur dort in Betracht, wo nur wenige Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind.

    Wo liegen da eigentlich die Grenzen?

    ich hab ja hier in Jena in der unteren Westbahnhofstraße genau das Problem!

    "gefühlt" sind da mehr Radfahrer als Fußgänger unterwegs. Es wird geklingelt und gedrängelt, eng überholt, und dank Pedelec das alles auch mit 25km/h

    Aber Gefühl ist oft ein denkbar schlechter Ratgeber, wenn es um Entscheidungen zur Zulässigkeit einer Anordnung geht.

    Fahrradwerkstatt wäre ja für meinen Haushalt gedacht :D

    Dass das Gebäude grundsaniert werden muss: ja. weiß ich. ||

    Dach müsste eh komplett runter und neu. alles entkernen, dann bekommt man den Schwamm auch prinzipiell in den Griff.

    Aber interessant, dass das seit 9 Jahren schon drin steht. Und das seit 9 Jahren niemand haben will.

    Die Mieteinnahmen sind garantiert auch von der Stadt, die für die Pendlerparkplätze am Bahnhof zahlt.

    aber es ist so ein schönes Gebäude... :whistling:

    Aber alles in allem ist die Lage gruselig. Schadeschade.

    Gestern Abend ist mir klar geworden, dass wir auf dem Weg in den Thüringer Wald (mit Auto) mehrmals durch den Ort gefahren sind. Keine guten Erinnerungen. X/

    dunkel, düster, gruselig.

    Ich wär im Dorf ohnehin bald Gegner, wenn ich mich für die Errichtung eines Bahntrassenradweges nach Gotha stimmen würde, wo doch so viele die Reaktivierung wollen. :D

    dafür kostet der Spaß halt auch nur 7000,-.

    Auf meinem Girokonto liegt aktuell mehr rum.

    klar sind da einige "Hürden". Das fängt an mit vermutlich eingetragenen Wegerechten (Zugang zum Bahnsteig) und hört mit dem Zustand des Gebäudes (Schwamm!!!) auf.

    Altlasten kämen in den Fragenkatalog, den die DB beantworten dürfte. Die hat in den 90ern alle Bahnhöfe und bahn-related-infrastructure bewerten lassen hinsichtlich Rückstellungen zur Sanierung. Die müssen wissen, was da noch liegen könnte. Denkmalschutz fällt flach.

    Die Nähe zur Bahn - geschenkt. die Strecke ist nicht elektrifiziert und wird es wohl auch nicht werden...

    Aber das Gebäude! so wunderschön! <3

    Die alte Laderampe wird zur Auffahrt in die Fahrradwerkstatt

    Das Obergeschoss zum Wohnen ausgebaut, Dachflächenfenster nach Norden

    im Untergeschoss unsere Büros, dann noch ein "Fremdenzimmer"

    Die Fläche parallel zum Gleis: Bodenaustausch, Kleingarten.

    Das Schlimme ist echt die Lage da im dunklen Seitental. hm.

    und die Frage, ob die nicht doch in 10 Jahren auf den Trichter kommen, Oberleitungen hinzustellen... :/

    Die DB bietet gerade ein sehr stolzes Bahnhofsgebäude am Fuße des Thüringer Waldes (Gräfenroda) an. für schlappe 7.000€ incl. großem 6000m² Grundstück ist man dabei.

    Der Haltepunkt nebst neuen Bahnsteigen liegt direkt hinter dem Empfangsgebäude.

    Tja. wenn das ganze nicht so extrem JWD wäre und auch nicht so touristisch im Niemandsland läge:

    - alle Fernradwege führen in großem Bogen um den Ort herum

    - im Winter müsste man immer noch 450 Höhenmeter hochkraxeln, um auf 800hm Schnee zu haben, wenn es denn mal gut läuft

    ... dann würd ich mir das direkt mal näher angucken.

    Direkt vor.. hinter der Haustüre könnte vielleicht der nächste Bahntrassenradweg starten. nämlich auf der mittlerweile stillgelegten Strecke nach Gotha :D

    Ja, ist traurig, dass da trotz Investitionen in der Vergangenheit kein Personenverkehr mehr läuft - aber als Radweg wärs bestimmt toll. 8)

    Dem Tenor "es handelt sich nicht um eine Todesfalle" stimme ich grundsätzlich zu.

    Allerdings gebe ich zu bedenken, dass dort draußen gefühlte 90% der Rad Fahrenden keine Ahnung haben, welche Ampel gilt, wann sie Vorrang haben und wann nicht.

    Wenn dann noch 20% der Aufleitungen auf die Fahrbahn so ausgeführt sind, dass der Rad Fahrende "einfach fahren kann" und 80% nicht - der Unterschied aber nur in weißen Strichen und auch noch Art des Striches besteht..

    Dann sehe ich eine grundsätzliche Gefahr, dass einige Rad Fahrende hier auf die Fahrbahn einfahren, ohne auf KFZ zu achten. Das Risiko ist allerdings meiner Meinung nach nicht größer als an anderen Stellen.

    Unterschied: das hier ist "heute" eingerichtet und kein Altbestand von vor 20 Jahren. X/

    Da die Rad Fahrenden von links kommen und aus deren Perspektive geradeaus fahren, gehe ich von einer gültigen Radverkehrsführung aus.

    Ampel, die den Schutzbereich definiert. Auto steht ja schon da.

    Ich persönlich würde hier als der Dash-Cam-Nutzer an der roten Ampel halten.

    Eindeutig "rechts-vor-links" läge in meinen Augen vor, wenn die KReuzung zwischen den Radverkehrslagen deutlich von der Straße abgesetzt im Park verliefe.

    Aber so :/

    ich tendiere zu rotlichtverstoß


    edit: die Leuchtverkehrszeichen gehen den Blechverkehrszeichen vor. Wenn die Ampel ausgeschaltet wäre, würde ich die Situation der Vorfahrt anders bewerten. Wobei da auch in Betracht gezogen werden sollte, dass die Rad Fahrenden von Links vllt. gar nichts vom Verlauf der Vorfahrtsstraße wissen. bah!

    editedit:

     https://youtu.be/9WPPAqodnhs?t=246 

    was für eine asoziale Aktion!

    Ich bin nun sicherlich auch kein Kind von Traurigkeit, wenn es darum geht, anderen Verkehrsteilnehmern zu sagen, was ich von bestimmten Aktionen halte. Und ich weiß auch, dass das ganz oft ganz unnötig ist. Aber in dieser Situation rechts zu überholen (ob nun Radfahrstreifen oder nicht) und dann noch zu hupen - unsagbar dämliche Aktion. <X