ufff. Da ist mal wieder eine Fahrbahn-Fahrradfeindliche Verwaltung am Werke. Die stets gutes Will, doch böses schafft.
So, wie du es beschreibst, ist das alleinige Schild "Radfahrer frei" dort eher fehl am Platze.
Mit dem Zeichen allein können meiner Auffassung nach nur existente rechte Radwege für "Geisterradler" legal nutzbar gemacht werden.
Frage daher:
a) wie sieht die Beschilderung in Gegenrichtung aus?
b) ist - bis auf die Brücke - ein "sonstiger" Radweg in Form von roter oder anderweitig abgesetzter Pflasterung vorhanden?
Wobei: kann man eigentlich auch abkürzen - nach VwV-StVO sind die Querungshilfen nur bei B-Pflichten vorgeschrieben.
Die Freigabe des linksseitigen Radfahrens wird man nur wegbekommen, wenn man als betroffener Fußgänger dagegen vorgeht.
Denn als Radfahrer wird mit dem Angebot des Gehwegeradelns dein Recht auf Fahrbahnnutzung nicht beschnitten.
Das ist wie mit rechtsseitigen "sonstigen" Radwegen, die 80cm schmal sind ![]()