Beiträge von DMHH

    Ohne Frage ziehe ich mir hier reflektierende Klamotten an. Ich will gesehen werden wenn ich auf einem zappendusteren Wirtschaftsweg unterwegs bin und von hinten ein KFZ mit 100 kmh angerast kommt.

    Der Weg ist also einsehbar, du hast ein Rücklicht (aktiv), einen Rückstrahler (passiv), vllt sogar noch welche an jedem Pedal und tauchst im Lichtkegel des von hinten herannahenden Fahrzeuges auf. Und weil das alles nichts nützt, trägst du eine Warnweste.

    Ok.

    Versteh ich nicht.

    aktivierst du beim Auto auch den Warnblinker, wenn du auf der Landstraße langsamer als Vmax fährst? Weil: da müsstest du ja auch Angst haben, dass dir hinten einer reinfährt. :/

    ich finde das weiße rumgepansche dort auf der Fahrbahn wenig einladend. Vollkommen vorurteilsbelastet würde ich davon ausgehen, dass beim Überholen von Rad Fahrenden hier auch bei fehlendem Gegenverkehr nicht auf die Gegenspur ausgewichen werden wird.

    Da hätte man eigentlich sinnvoller den Sicherheitstrennstreifen zum Gehweg etwas schmaler ausführen können und die 30cm dem Schutzstreifen zuschlagen können. Der dann evtl. zu einem Radfahrstreifen in Regelmaß evolviert wäre. :/

    ... jedenfalls nicht ohne horrende Baukosten.

    Denn prinzipiell kann man die östliche Böschung durchaus mit fast durchlaufender Spundwand abfangen. :/

    Wobei dann immer noch die Probleme der Straßenüberführungen bleiben. Und der Überbau/Tunnel im Bereich Langenhorn Markt.

    Aber wieder so ein Punkt, der mich ärgert: als Thering und CDU-Konsorten das vor gefühlt 10 Jahren schon vorschlugen, muss doch eigentlich allen Beteiligten klar gewesen sein: technisch realisierbar - aber kaum vermittelbares Kosten-Nutzen-Verhältnis.

    Dennoch wird das immer wieder auf den Tisch geworfen.

    Warum hat sich in all den Jahren denn kein Hobby-Ing oder meinetwegen Abschluss-Arbeit-Schreibe-Ing gefunden, der anhand der frei verfügbaren Daten (und Hamburg ist diesbezüglich echt ganz, ganz große Spitze und spielt in der obersten Bundesliga) mal eine Prognose erstellt zu den ungefähren Baukosten...

    dann wär das Thema doch recht zügig vom Tisch. Oder die CDU hätte mal die Karten auf den Tisch legen können und gesagt, was ihnen der "ungehinderte Autoverkehr" wert ist, wenn die Alternative zur Trasse eben die Umverteilung des Straßenraumes zu Gunsten des Radverkehrs ist...

    argh!

    Nur beschränkt sich der unselige Beitrag nicht auf "denkt an Sichtfahrgebot nach StVO und die aktive/passive Lichtausrüstung am Rad"

    der Knaller kommt ja nach dem Absatz. Warnwesten, helle Schuhe, auffällige Kleidung.

    Und so eine Einstellung zu Warnweste & Co kommt auch in den Pressemitteilungen der Polizei zum Tragen. der dunkel gekleidete Radfahrer wurde übersehen. Oder der Fußgänger trat plötzlich auf die Straße - bitte liebe Fußgänger, es ist Herbst, tragt helle Kleidung.

    Wasserseitige Baumaßnahmen kosten auch gerade in Hamburg verdammt viel Kohle.

    Bei den vorliegenden Alternativen und der Tatsache, dass die Strecke danach sowieso irgendwie auf den Justus-Strandes-Weg geführt werden muss, wird man unter der Ratsmühlendammbrücke nichts machen. Damit ginge auch sofort den Diskussionen um Asphaltierung in dem Alstergrund nördlich der Brücke aus dem Weg.

    also mit Querungsampel? ?(

    Uff. Harter Tobak. Wird man sich mit Händen und Füßen gegen wehren wollen, weils so dicht an diesem hässlichen Knoten Erdkampsweg dran ist und auch direkt an der Einmündung Wellingsbüttler Landstr., die auch signalisiert ist.

    Das ist ein Elend.

    Vllt wird man sich stattdessen direkt überlegen, lieber über die Wellingsb. Landstr. anzuschließen, diese Einmündung umzuplanen und auf der Südseite der Fuhlsbüttler Str. zwischen Alster und Einmündung Wellingsbütteler Landstr. eben einen richtig breiten 2-Richtungs-Radweg anzulegen. Damit's "ordentlich" wird. :)

    ohje. wenn ich sowas alles lese, müsste unser Haushalt ja fast schon darüber nachdenken, direkt bei kleinanzeigen kostenlose Unterrichtseinheiten per Videocall für Klassenstufen 5-12 in den Fächern Erdkunde und Physik anzubieten. Uff.

    ich finde es bedenklich, dass so viel immer noch nicht funktioniert. Andererseits bin ich weiterhin der Meinung, dass ein Jahr "Verlust" oder Verzögerung auch kein Beinbruch ist. Wenn man im Anschluss dann die richtigen Entscheidungen bei der Beschulung.

    ich würde da eher fragen, warum KFZ auf dem Gehweg rumfahren dürfen...

    wenn es sich auf dem Teil geht wie auf einem Gehweg, es klingt wie ein Gehweg und es aussieht wie ein Gehweg - dann ist es ein Gehweg. Auf einem Gehweg darf ich gehen und tanzen und spielen und es ist laut BGH sogar "quasi" nicht möglich, KFZ-Lenker auf dieser Fläche zu nötigen. Weil KFZ da nichts verloren haben. Und wenn die da nichts verloren haben... ;)

    dann reden wir entweder nicht über das selbe Foto oder andere Wegebeziehungen.

    Wenn du im verlinkten Foto von links nach rechts läufst, parallel zum dem Radweg - wo erkennst du, dass du eine Fahrbahn querst und gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig sein sollst?

    an dem dunkelgrauen, eingelassenen Bordstein mit 8cm Breite?

    die Fahrbahn steigt zur Furt hin an. von beiden Richtungen. Zumindest sieht das im Foto (speziell für die Ecke im Hintergrund) so aus.

    Wenn also die Furt eine "deutlich andere" Pflasterung als der angrenzende Gehweg hat, dann soll es kein Gehweg sein.

    Wenn die Furt eine "deutlich andere "Pflasterung als die angrenzende Fahrbahn hat, dann .. ist es zumindest auch nicht durchgepflastert und deshalb Fahrbahn.

    Da geh ich nicht mit.

    Möglicherweise hat "deutlich anderes Pflaster" ja auch konstruktive Gründe? Die parallelversetzte Verlegeart ist halt bei Fahrverkehr immer kacke, weil da nach x Überfahrten sofort Bewegung drin ist. Das dann gerade im relativen Kurvenbereich nicht auszuführen, kann nicht automatisch zum Rückschluss auf "andere Pflasterung, ist keine Aufpflasterung" führen.

    Ich sag nicht, dass das die typische Ausführung einer Aufpflasterung ist. Besser wären noch nette Rampensteine. Aber das einfach mit "ist anders, ist keine Aufpflasterung" abzutun? "Nö".

    also so ganz Abwegig find ich das nicht.

    der Gehweg wird ohne Bordstein (da ist in der Eckausrundung nicht mal ein versenkter Bordstein!) in gleicher Pflasterung über die Einmündung geführt.

    Gleichzeitig wechselt der Fahrbahnbelag von rot zu grau zu abgesetztem grau.

    puh, also eindeutig ist das für mich nicht.

    weder ist das eindeutig als Fahrbahn ausgeführt, noch eindeutig als Gehwegaufpflasterung.

    Wenn linksseitig nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] und nicht mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ein Benutzungsrecht angeordnet wird, dann handelt es sich offenbar (auch) um einen Radweg ohne Zeichen 237 oder 240. Und rechtsseitige Radwege dürfen benutzt werden.

    ja, wenn in obigem Mapillary-link das [Zeichen 240] weggenommen wird, handelt es sich in Fahrtrichtung (Blickrichtung) um einen rechten "sonstigen" Radweg in rot. Dieser könnte mir [Zusatzzeichen 1022-10] auch im Gegenverkehr freigegeben werden.

    aber den einwand von Mueck hab ich immer noch nicht verstanden. ?(

    habs mir jetzt mehrfach durchgelesen und bin offensichtlich zu blöde...

    Das Teil hier: [link mapillary]

    ist mit [Zeichen 240] auf voller Breite ein Geh- und Radweg

    er ist baulich angelegt. Er ist eine "Nebenfläche" und gedacht und geplant für das Radfahren.

    "auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die B-Pflicht oder ein B-Recht angeordnet werden"

    ich verstehe nicht, wo da ein rechtsseitiges B-Recht abgeleitet wird. :|