Beiträge von DMHH

    ohnehin könnt ich der verwaltung die Beschilderung dort mit einer Ausfürhung über 10 Seiten um die Ohren hauen.

    hier ein Panoramafoto.

    Rot: so soll ich als Radfahrer fahren, wenn ich auf der Fahrbahn unterwegs bin. was ich darf.

    blau: eigentlich von der Verwaltung gewünscht. Geht aber nicht, weil: rechtsseitig B-Pflicht

    grün: so muss ich dann letztendlich fahren.

    die allerallermeisten Rad Fahrenden kommen hier von "hinten", vom Ursprung des blauen Pfeiles, einer Fuß- und Radquerung der Saale und wollen zum blauen Pfeil, einer Eisenbahnunterführung.

    Besonders bitter: die Kreuzung hat man irgendwann zwischen 2008 und 2018 komplett neu aus dem Boden gestampft. Hier war vorher Kleingartenanlage, Grünfläche. Also man hat dort fast bei 0 angesetzt. Weißes Blatt Papier.

    Und es war vermutlich auch schon vorher so, dass ganz ganz viele zu Fuß Gehende und Rad Fahrende hier zur Saale unterwegs waren. Die Verkehrsströme sind demnach nicht neu entstanden. Hier hat man einfach mit voller Hand und breitem Fuß in die Scheiße gelangt. Das ist auf so vielen Ebenen Murks...

    die Radverkehrsanlage ist alles anders als durchgehend. 3km Straße mit der selben Verkehrsbelastung und weitgehend dem selben Querschnitt. nur auf 100m an einem Ende wird die B-Pflicht angeordnet...

    letztendlich sollte der alleinige Hebel ja sein, dass auf dem bemängelten Abschnitt gerade keine Gefährdungssituation vorliegt, die über das allgem. Maß hinausgeht. :/

    Hier bei mir in den Relationen Erfurt-Leipzig, Jena-Leipzig und Jena-Erfurt ist ein gravierender Unterschied der Auslastung Fernverkehr vs. Nahverkehr zu beobachten.

    Die REs sind voll - die IC und ICEs wirklich leer.

    Vielleicht ist das zwischen Lüneburch und HH ähnlich? :/

    Schwarmintelligenz und Aufffrischung benötigt. :rolleyes:

    Foto:

    Situation:

    ich stehe hier auf einem [Zeichen 240], der hinter der Einmündung nicht fortgeführt wird.

    Der gemeinsame Geh- und Radweg begleitet hier die Löbstedter Straße, die mit [Zeichen 306] beschildert ist und somit gegenüber den von rechts aus der Alten Wiesenstraße kommenden Fahrzeugen vorfahrtberechtigt ist.

    Wie sieht das in solchen Fällen eigentlich aus mit:

    - Furtmarkierung

    - Vorrang

    Analyse:

    1) unabhängig von einer Furt genieße ich als Geradeaus-Radler natürlich Vorrang vor Abbiegern in die Alte Wiesenstraße

    Hier kann ich in einem Widerspruch nur die üblichen Gefahren bei Abbiegevorgängen anführen

    2) Einordnen auf die Fahrbahn

    Hier bin ich als Rad Fahrender nach §10 nachrangig gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn. Knallt es bei so einem Manöver, hab ich erstmal die Brille auf..

    3) Verkehr von rechts...

    Da der Radweg begleitend zur Straße verläuft, genieße ich auch die selben Vorfahrtsrechte. Dank [Zeichen 306] auf der Löbstedter Straße (geradeaus) habe ich prinzipiell Vorrang vor dem einmündenen Verkehr von rechts. Weiß jemand, ob hier §10 mit der Einfahrt von einem anderen Straßenteil den § (welchen?) sticht, der mir als Radfahrer Vorfahrt gewährt? :/

    105er-STI für disc und supernovaE3 - hm.

    aber sonst?

    Ich sehe das Gepäckträgergeraffel da hinten dran kritisch. Die Steifigkeit der Verbindung wird über das Schutzblech als schwächste Stelle realisiert. Da besteht keine Verbindung zum Rahmen. Aber ist seit einigen Jahren ja "chic".

    wichtig der Hinweis, dass man offensichtlich gerade die Katze im Sack kauft. Wegen unterbrochener Lieferketten. :/

    ja ok, ich ging davon aus, dass jede Abkürzung für sich im Kontext klar wird. Ich gestehe aber ein, dass die Anzahl der Abkürzungen in der Tat zu viel des Guten war. :|

    Yeti lag jedenfalls in allen Punkten richtig.

    Folge 1 - das Ersatzbauwerk:

    Die DB möchte einen beschrankten Bahnübergang auflösen. Ersatzlos.

    Die Bahnstrecke führt unmittelbar südlich an einer kleinen Gemeinde vorbei und trennt bebautes Gebiet von Ackerland.

    DB so: "ja hallo Gemeinde. Zur Info, wir bauen den Bahnübergang am Ortsrand ersatzlos zurück."

    Gemeinde: "äh... neee? Das geht nicht. Weil hinter der Bahnlinie 5 Einwohner gemeldet sind. Wenn die den Bahnübergang nicht mehr haben, der auf direktem Weg ins Zentrum führt, dann müssen die über die Bundesstraße außen rum. Und die Bundesstraße hat keinen Gehweg. Das bedeutet, die müssten mit dem Rollstuhl auf der Fahrbahn fahren. Das ist nicht zumutbar. Auch nicht bei Tempo 70. Aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ergibt sich, dass eine Benachteiligung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistung und dem Zugang dazu unzulässig ist."

    (Wobei ich als nicht-Jurist es fraglich finde, mit dem AGG um die Ecke zu kommen, wenn in dem Haus niemand wohnt, der eine Behinderung hat)

    DB: "Ja gut, dann bauen wir eine Fußgängerunterführung. Mit Rollstuhlrampen. :|"

    Fazit:

    - Argumentation DB nachvollziehbar

    - Argumentation Gemeinde nachvollziehbar

    - Kostenpunkt für Bau und Planung der Unterführung: 4,4 Mio EUR (ohne Betriebskosten)

    Ich finde keine Protokollnotiz, dass mit den Eigentümern und/oder gemeldeten Bewohnern gesprochen wurde.

    Grundstück (10.000m²) liegt im absoluten Außenbereich (sogar Außerorts) und ist zur Hälfte zugewachsen mit Büschen und Bäumen.

    B-Plan liegt nicht vor. FNP liegt vor. Kein Wohnen geplant. Flächennutzungsplan sagt: Landwirtschaft vorgesehen.

    Die Gebäude auf dem Grundstück könnte man mit schätzungsweise 600.000EUR neu bauen in besserem Standard.

    Grundstück ließe sich nördlich der Bahnlinie in besserer Lage bereitstellen. Die im EGT der Gemeinde bzw. des Landes befindlichen Flächen geben das locker her.

    Selbst wenn man den Eigentümern das Grundstück mit 2 Mio EUR vergoldet hätte, würde man gegenüber der Planung und Herstellung einer Unterführung 2,4 Mio EUR sparen. Aber gut, dann wird eben eine Unterführung geplant. Da beschwert sich mein AG dann eben auch nicht, wenn es bezahlt wird. :rolleyes:

    Es ist kein Geheimnis, dass ich mich über ganz viele Beiträge von Extra3 aufregen kann und die Qualität der Recherche für unterirdisch oder zumindest willentlich falsch halte.

    Die Beiträge sind daher in meinen Augen nichts anderes als "Mario Barth" fürs Bildungsbürgertum.

    Ähnliches gilt für das berüchtigte "Schwarzbuch" des Bundes der Steuerzahler e.V. - auch nur schlaglichtartig Zahlen rausgegriffen ohne "dahinter" zu gucken und vllt. die eigentlichen Gründe herauszuarbeiten und zu kritisieren.

    Kurz: es wird die Symptomatik ins Rampenlicht gestellt und eine Behandlung gefordert, ohne auf die Ursachen einzugehen.

    Seit meinem Stellenwechsel hab ich viel häufiger mit Großplanungen in unterschiedlichen Infrastrukturbereichen zu tun.

    Vielleicht hat der ein oder andere ja an Positiv- und Negativbeispielen Interesse :D

    Ob schon jemand durchgerechnet hat, was es brächte, wenn man Städte so Simpsons-like (S09E22-Trash of Titans) einfach komplett umzieht. 20km weiter alles gleich aufbaut - aber nach Stand der Technik :D

    Wenn man mal schaut, wie oft Straßen (auch gerade saniert) aufgerissen werden, um die Infrastruktur im 2.Level zu reparieren oder neu zu machen...

    Einfach 20km alles auf dem Reißbrett planen. Leerrohre usw. rein. Das hält 100 Jahre.

    Dann hat alles seine beste Zeit hinter sich und plant erneut am Reißbrett für den nächsten Umzug :D

    in der Tat fährt man als Radfahrer vor dem Erreichen der Kreuzung für ca. 300m auf einem Schutzstreifen.

    Ich finde die Markierung einfach eine bodenlose Frechheit.

    Wenn die Furtmarkierung ohnehin nur für diejenigen gedacht ist, die hier links abbiegen wollen oder aber auf den linken freigegeben Radweg wechseln möchten, wäre es sinnvoller, eine Markierung aufzubringen, bei der man auf der von rechts einmündenden Fahrbahn (Sackgasse) eine Aufstelltasche markiert.

    FunFact:

    Anordnung in Fahrtrichtung Nord (Blickrichtung)

    rechts = Gehweg

    links = Radfahrer frei

    Anordnung in Fahrtrichtung Süd:

    links = Gehweg

    rechts = ben.pfl. gem. Geh- und Radweg. Mit Gegenverkehr.

    von dem Gegenverkehr wusste ich nichts, hab mich standesgemäß über jeden entgegenkommenden Radfahrer aufgeregt.

    Narf!

    die B88 führt Abschnittsweise als Camburger Straße noch Süd nach Nord durch Jena. (OSM)

    Im südlichen Bereich gibt es Gehweg-only!

    dann wird ein Schutzstreifen draus (Google-LuBi)

    dann ist rechtsseitig ein Gehweg-only und linksseitig ein "Radfahrer frei"

    kann man alles machen, wenn man selbst nicht mit dem Rad fährt.

    Sachverhalt:

    Der Rad Fahrende ist auf dem Schutzstreifen unterwegs und fährt auf die LSA zu.

    im Kreuzungsbereich ist eine Furt markiert.

    Frage:

    wo darf der Rad Fahrende weiterfahren?

    (A) rechtes Hochbord

    (B) linkes Hochbord

    (C) Fahrbahn

    (D) wo er möchte


    Nach Beantwortung der Frage bitte ausklappen und Frage erneut beantworten...

    Spoiler anzeigen

    Aufleitung Furt auf rechter Seite:

    man beachte die rot gepflasterte Aufstellfläche!


    und so sieht die linke Seite aus


    Ja, die querende Furt ist beidseitig(!) mit Kombi-Streuscheiben bestückt

    Ich wollte eigentlich über den Mängelmelder der Stadt unmissverständlich klarmachen, dass qua Aufleitung die Rad Fahrenden auf einen Gehweg geführt werden.

    Aber das, was tatsächlich "baulich" ausgeführt wurde, ist ja um Längen perfider als einfach nur "ups, da war mal eine Freigabe, die haben wir weggenommen und die Furtmarkierung nicht entfernt"

    Der entsprechende Satz steht bei Rn 36 zu §2 Absatz 4, Satz 3 und 4, in denen Radwege ohne Benutzungspflicht, sowie die Freigabe linker Radwege behandelt wird. Sichere Querungsmöglichkeiten sind also unabhängig von einer Benutzungspflicht am Anfang und Ende eines linken "Radweges" erforderlich.

    ich nehme alles zurück und behaupte das gegenteil.

    Argh. wie doof. =O

    ufff. Da ist mal wieder eine Fahrbahn-Fahrradfeindliche Verwaltung am Werke. Die stets gutes Will, doch böses schafft.

    So, wie du es beschreibst, ist das alleinige Schild "Radfahrer frei" dort eher fehl am Platze.

    Mit dem Zeichen allein können meiner Auffassung nach nur existente rechte Radwege für "Geisterradler" legal nutzbar gemacht werden.

    Frage daher:

    a) wie sieht die Beschilderung in Gegenrichtung aus?

    b) ist - bis auf die Brücke - ein "sonstiger" Radweg in Form von roter oder anderweitig abgesetzter Pflasterung vorhanden?

    Wobei: kann man eigentlich auch abkürzen - nach VwV-StVO sind die Querungshilfen nur bei B-Pflichten vorgeschrieben.

    Die Freigabe des linksseitigen Radfahrens wird man nur wegbekommen, wenn man als betroffener Fußgänger dagegen vorgeht.

    Denn als Radfahrer wird mit dem Angebot des Gehwegeradelns dein Recht auf Fahrbahnnutzung nicht beschnitten.

    Das ist wie mit rechtsseitigen "sonstigen" Radwegen, die 80cm schmal sind :/

    argh, dieser Schmerz! Logikbrüche tun mir oft so weh... ;(

    "Menschen, die gelegentlich aus dem Auto aussteigen, um in ihre Wohnung zu gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel „wohnen“."

    Wenn es etwas prägnanter wäre: perfektes Meme.

    Menschen, die gelegentlich zum Arzt gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel „Gesundheit“."

    Menschen, die gelegentlich in den Urlaub fahren, ... konterkariert das politische Ziel "Erholung".

    Menschen, die gelegentlich das Auto am Wochenende stehen lassen, ... konterkariert das politische Ziel "Freizeit"

    Menschen, die gelegentlich zu Fuß zum Supermarkt gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. ... konterkartiert das politische Ziel "Konsum".

    :S


    irgendwas mit FDPFDPFDP....

    Menschen, die sich gelegentlich von Nazis zum Ministerpräsidenten wählen lassen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel "vernünftig regieren". AfD-Ziel: "Nazis an die Macht"

    (hab das mal korrigiert. anders rum ist das ja ein totaler Logikbruch)

    oder Hamburg-bezogen:

    Menschen, die gelegentlich ihr Peledec in den Paternoster werfen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel "Teilnahme am politischen Leben".

    Menschen, die gelegentlich auf Parteitagen Altherrenwitze bringen, müssen ihr Auto in dieser Zeit...

    und wäre das Opfer 5km vorher über eine rote Ampel gefahren anstatt zu warten, wäre die Situation auch nicht entstanden, weil man sich an anderer Stelle begegnet wäre.

    Es ist müßig, bei nicht beobachteten oder aufgezeichneten Situationen, bei denen es auf - überspitzt formuliert - Nuancen ankommt, über Schuldverteilung zu sprechen. Jedenfalls dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer nicht eklatante Fehler begangen hat. Wie z.B. mit einem KFZ dort zu fahren, wo es explizit verboten ist. Oder mit einer Geschwindigkeit, bei der Reagieren nicht mehr möglich ist.

    Wenn der Güllewagen

    a) dort gemäß StVO fahren durfte

    b) das auch noch mit mäßiger Geschwindigkeit tat

    dann können wir gerne darüber diskutieren, wie ein Idealradfahrer in der Situation zu fahren hat und ob dann auch nichts passiert wäre.

    Das ganze machen wir aber bitte stets mit dem Vorbehalt der größeren Verantwortung des KFZ-Führers.

    Und nochwas zum §1: für mich ist das immer noch ein Rückfallparagraph. Der Joker, den man zieht, wenn sonst nichts anderes gilt oder man völlig planlos ist und einfach um sich schlägt.

    Fußgänger beim Rechtsabbiegen überfahren? Tja, Vorrang des zu Fuß Gehenden ist eindeutig festgelegt. Aber nach §1 hätt er halt gucken müssen und sich nicht einfach vor den Rechtsabbieger werfen dürfen, gell?

    was mir bei nochmaliger Draufsicht auffällt:

    der bauliche Kurvenradius ist in der linken und rechten Zeichnung identisch.

    der grün dargestellte Abbiegeradius des LKW ist in der linken Zeichnung deutlich(!) geringer als in der rechten Zeichnung.

    fährt der LKW links im gleichen Abbiegeradius wie in der rechte LKW ums Eck, ist der gelb dargestellte "direkte Sichtbereich" viel viel kleiner.

    Schlussfolgerung: es wird links der Idealfahrer dargestellt.

    - Abstand halten von innerem Bordstein

    - Abstand halten von der Querungsfurt*

    - stehen bleiben, bis auch wirklich wirklich kein Radfahrer kommt und dann langsam abbiegen

    Nehme ich den Idealfahrer für die rechte Zeichnung her, ist die auch sicher.

    Wobei sich die Frage stellt, warum ich beim Idealfahrer noch Abbiegeassistenzen brauche.

    Ok, für die Kreuzungen, die nicht nach dem rechten Schema aufgebaut sind und LKWs tatsächlich qua Design zu einem Aufstellwinkel zum Radweg zwingen, auf dem der Tote Winkel tatsächlich vorhanden sein mag.

    * - Ergänzung: wenn der LKW ganz dicht an der Querung steht und das auch im 90°-Winkel, kann der Fahrer tatsächlich den gesamten Radverkehr durchs Fenster direkt sehen. :/ hmmmmmmmmmmmmmmmm

    Positionen 4,3,2 von Fahrrad + LKW sind jeweils kongruent zu betrachten.

    LKW Pos. 4 = Fahrrad Pos 4

    im rechten Bild ist ersichtlich, dass sich das Fahrrad zu keinem Zeitpunkt im direkten Blickfeld des LKW-Führers befindet.

    im linken Bild befindet es sich zumindest zeitweise im Blickfeld.

    Ich denke, hier ist das selbe Problem-Prinzip wie mit vorgezogenen Aufstellflächen:

    Für die Teilmenge X aus Z ist das super. In einer bestimmten Phase des Ablaufs ist es gut. Im rest: nicht.

    Aber der veröffentliche Schluss ist nicht: "teilweise besser", sondern "löst alle Probleme".

    Das sehe ich kritisch.