Beiträge von DMHH

    ich meiner E-Mail steht tatsächlich drin, dass die Maßnahmen bei mir den Eindruck hinterlassen, dass da mit benutzungspflichtigen Geh- und Radwegen in die Entwurfsplanung gegangen wurde und auf den letzten Metern der Ausführungsplanung ist jemandem aufgefallen, dass die B-Pflichten dort nicht rechtssicher angeordnet werden können. Und anstatt nun auf die Auf- bzw. Ableitungen zu verzichten, hat man dran festgehalten und die aufs Mindesmaß (100cm) zusammengestutzt.

    Das passt aber natürlich - ehrlich gesagt - nicht mit den Ausführungen an den Fußgängerüberwegen zusammen ;)

    Denn die uneinheitlichen Absenkungen sind tatsächlich normgerecht ausgeführt, soweit ich das beurteilen kann:

    0-Absenkung auf Hälfte FGÜ für mobilitätseingeschränkte,

    6-Absenkung auf anderer Hälfte für Seheingeschränkte, die deutliche Kante zur Fahrbahn benötigen.

    Hätte man Radfahrfurten geplant und nur nicht markiert, würde die Absenkung neben den FGÜ weitergehen müssen.

    glaub ich...

    ich hab mich gestern Nachmittag etwas in Rage getippt bei der Formulierung einer E-Mail an die Radverkehrsbeauftragte.

    Da muss ich heute nochmal redigieren und evtl. einige meiner 20 Fragen, die eigentlich nur ein mehr oder weniger freundlich formuliertes "ich glaub, es hackt!"-Statement sind, streichen bzw. überarbeiten. :|

    Sodele, in Jena ist der Umbau der Tatzendpromenade / Berthold-Koch-Platz abgeschlossen, die letzten Markierungen wurden/werden gerade aufgebracht.

    Tatzendpromenade klingt nach "ui", ist letztendlich aber nur eine normale Innerortsstraße.

    Merkmale:

    - Ernst-Abbe-Fachhochschule

    - Buslinien (Innenstadt - FH - Beutenberg - Winzerla - Burgaupark)

    - Grundschule "Südschule"

    - Anfahrt zu Schott als Arbeitgeber

    - Nord-Süd-Verlauf hangparallel

    von oben sieht der Abschnitt so aus: GoogleMaps

    Besonderheit: diese zentrale "Y-Kreuzung" des Berthold-Koch-Platzes hat man jetzt zu einem vollständigen Kreisverkehr umgebaut.

    Heisst aber auch: während früher der Verkehr "gerade" auf der Tatzendpromende in Nord-Süd-Richtung durchfuhr, muss jetzt insbesondere in der Süd-Nord-Relation ein großer Schlenker durch den Kreisverkehr gefahren werden. Damit rückt der Verkehr näher an die Wohnbebauung heran. Der Kreisverkehr "hängt" nach Osten zur Talseite. Das bedeutet, in der Süd-Nord-Relation fährt man in den Kreisverkehr ein und gleichzeitig bergab, nach dem ersten Ast (Otto-Schott-Straße) geht es wieder bergauf. Die Nord-Süd-Relation wird ohne zusätzliche Höhenmeter durch den Kreisverkehr geführt.

    Was macht die Stadt Jena für den Radverkehr in diesem Abschnitt? Es handelt sich immerhin um eine aktuelle Planung. Es gibt einen Radverkehrsbeirat, eine Radverkehrsbeauftragte, der ADFC hat eine Ortsgruppe.

    Nunja...

    Anfahrt von Süden (GoogleMaps)

    Bis zu dieser Stelle wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Keine Radwege, keine Freigaben. Eine stetige Radverkehrsführung wird man aus südlicher Richtung bis zu dieser Kreuzung auch niemals hinbekommen, weil dafür das Brückenbauwerk neu errichtet werden müsste. Aber auch wenn das irgendwann ansteht und durchgeführt wird, bleiben keine 100m weiter südlich Abschnitte, bei denen mir die Radwege-Apologeten gerne mal Vorschläge unterbreiten können, wie sie dort Radwege herstellen wollen.

    Straßenansicht 1

    Straßenansicht 2

    Wir stellen also fest: die Stadt möchte wenigstens im neu gebauten Abschnitt dem Radverkehr eine Führung anbieten. Ein Schutzstreifen neben einer Busbucht. Die Busbucht selbst ist gesondert signalisiert. Die Kreuzungsgeometrie ist prinzipiell auch so gestaltet, dass beim Ausfahren des Busses wartende Rad Fahrende nicht umgenietet werden sollten. Sollten.

    Jetzt kann man noch die Situationen durchspielen:

    a) Verkehr wartet an Ampel und Rad Fahrender fährt nach vorn durch

    b) Verkehr fließt, weil Ampel grün

    wie die Überholabstände bei b) ausfallen, können wir uns denken. Gut, kann man als Radfahrender mit LaneControl beeinflussen. Wenn man will.

    Situation a), bei der der Radverkehr mit dem MIV nebenan/hintendran losfährt, wird auf und nach der Kreuzung spannend:

    los gehts:

    -

    na? man sieht's schon, oder? :rolleyes:

    herrlich!

    Ein Schutzstreifen neben durchgezogener Markierung für den Richtungsfahrstreifen.

    Ich hab mir den Spaß erlaubt, mal (Ostersonntag! sehr, seeeeeeeeehr wenig los) zu warten, bis KFZ-Verkehr kam und das so abzupassen, dass ich auf dem Schutzstreifen fuhr.

    Obgleich mir zwar der Außenspiegel nicht an den Ellenbogen gerammt wurde: es waren keine 70cm Platz. Der KFZ-Führer nutzte halbherzig den Abbiegestreifen der Gegenrichtung. War ja alles frei. Im Realbetrieb an einem Nachmittag wird das anders aussehen.

    Und ich kann NULL nachvollziehen, wieso man so eine Markierungsgrütze macht!

    Ja, in den Regelwerken ist von Restfahrbahnbreite die Rede. Nur: die Restfahrbahnbreite ist ja legal überhaupt nicht nutzbar. Auch bei fehlendem Gegenverkehr. Das ist so widersinnig!

    Aber wird ja noch besser. In obigem Bild erkennt man bereits, dass der Schutzstreifen in Fahrtrichtung endet. :/

    ah, ja. klar.

    Absenkung, Aufleitung: Gehweg, Radfahrer frei

    Hurra! baulich wurde hier übrigens das absolute Mindestmaß gewählt: 100cm

    Man hat sich da richtig viel Mühe gegeben: keine spitzwinklige Aufleitung, kein Führen über die 5m entfernte Zufahrt. Nee, baulich hergestellt.

    Wie super das funktionieren wird, wenn der Rad Fahrende aber einfach auf der Fahrbahn bleibt, weil er nicht mit Schrittgeschwindigkeit aufm Gehweg fahren will: ich kanns mir vorstellen. Und werde das mal testen.

    Hier - leider nur aus Fahrbahnperspektive - der denkbar bekloppteste Aufstellort für Recyclingcontainer:

    Genau an der Stelle, wo der Telko-Verteilerkasten den Gehweg noch weiter einengt, stellt man die Teile auf. Aber der Radverkehr wird sich schon arrangieren, nicht wahr?

    So, Kreisverkehr:

    ja, unspektakulär. nebenan, zur Erinnerung: Gehweg, Radfahrer frei.

    Einstieg in die Gefällestrecke:

    Ja, genau: Gehweg, Radfahrer frei in Gefällestrecke. Vor eine Apotheke. Kann man machen, wenn man will. Jena will

    Jetzt wird es aber interessanter:

    Das ist der östliche Arm des Kreisverkehrs, Otto-Schott-Straße.

    Wohlgemerkt: ich fahre hier auf dem Gehweg mir Freigabe Radverkehr. auf der anderen Seite winkt: Gehweg mit Freigabe Radverkehr.

    Hui! Radverkehr und Kreisverkehr? War da nicht was? Ach, VwV-StVO zu Z.215

    Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

    Quizfrage: ist "Gehweg, Radfahrer frei" eine Führung?

    Ich erinnere an das Foto weiter oben mit dem Schutzstreifen nach der Kreuzung: Dort wird der Radverkehr auf den Gehweg ge-führt

    Auch sonst sind bei Gehweg, Radfahrer frei nach VwV-StVO Furtmarkierungen anzulegen, wie z.B. hier gefordert.

    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

    Problem ist allerdings die Sonderstellung des Kreisverkehrs, der - wenn ich mich recht entsinne - keine Vorfahrtstraße im juristischen Sinne ist.

    Das führt dann aber zu der irren Situation, dass ich in dieser Situation Vorrang genieße:

    Weil: Verkehr auf Kreisfahrbahn biegt ab, Radverkehr "geradeaus" hat Vorrang.

    Aber da kann man dann direkt drauf warten, bis man an "den Richtigen" gerät, der qua Selbstjustizerlaubnis mal "Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen!!!" durchsetzt.

    An der Mittelinsel hab ich aber dann bei einfahrendem Verkehr Wartepflicht.

    Da wirds dann auch schnuckelig mit der Aufstellfläche auf der Mittelinsel...


    Fährt man dann weiter den Kreisverkehr entlang (also links aus dem Bild heraus), dann wird man hinter einem weiteren FGÜ auf die Fahrbahn geschickt:

    (Foto noch während Ausführungsarbeiten)

    Da steht jetzt auch ein dickes blaues: [Zeichen 239]

    Schön: die Wartepflicht nach §10 StVO. :rolleyes:

    hätte man besser lösen können. Wollte man offensichtlich nicht.

    Der im Bildhintergrund verlaufende Gehweg der Gegenrichtung ist übrigens auch: Gehweg, Radfahrer frei.


    Zu dem gelangt man von Norden, also von hier:

    Standort, Blickrichtung Süden. Im Hintergrund ist dann der Kreisverkehr

    Freigabe...

    Freigabe...

    übrigens hier rechts im Bild ist die Schule. Darum hat man auch auf weiter Strecke hier die Absperrgitter installiert. sogar die Zufahrt: Gittertor.

    Wo ich mich dann auch frage, wie das bei der Nutzung abläuft. wo hält man da an, wenn man das Tor öffnen (Zufahrt) oder hinter sich schließen (Ausfahrt) möchte?

    Nunja.. weiter:

    Ja, schön breiter Gehweg. Aber klar, muss man sich mit Radfahrern "teilen". Kann man nur hoffen, dass an der Zufahrt zum Discounter stets der Vorrang gewährt wird. :S

    letzte noch fehlende Markierung:

    Dreistrich... da kommt am Ende unter Garantie noch ein "Gehweg, Radfahrer frei" hin.

    Warum ich mir so sicher bin?

    deswegen:

    Auch hier die bauliche Ausführung der Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn.

    Ausschnitt:

    Da geht mir das Herz auf.

    Diese Ausführung der Anschlusssteine wird in Jena offensichtlich seit einigen Jahren verbaut und man ist da garantiert auch super stolz drauf. Für Infrastruktur, auf der Radverkehr ablaufen soll, find ich die aber maximal beschissen.

    Und auch hier: §10, hurra!

    Gleich in Verbindung mit dem Schutzstreifen neben nutzbarer Fahrstreifenbreite von 4m. Womit dann klar ist, was passiert.

    Hier mal ohne Rad Fahrenden.

    Aber das ist so krass!

    In meinen Augen muss man zwingend als Rad Fahrender anhalten und darf nur dann auf die Fahrbahn einfahren, wenn die Lücke im Fahrbahnverkehr so groß ist, dass dieser sozusagen "nicht bremsen" muss. Denn wenn ich z.B. bei grüner Ampel 10m vor einem Auto auf den Schutzstreifen auffahre, darf ich ja nicht überholt werden. KFZ-Führende Person müsste also hinter mir bleiben, stark abbremsen...

    Zur Erinnerung: es fahren Buslinien dort. :rolleyes:

    Das lässt mich alles relativ fassungslos zurück.

    Man hat sich hier entschieden, die für den Radverkehr dämlichste Lösung zur Ausführung zu bringen. Und vermutlich in der Absicht, etwas "gutes" zu machen.

    Pustekuchen.

    Auf den Gehwegen wird deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auf der Fahrbahn wird die soziale Benutzungspflicht durchgesetzt werden. Zumindest dann, wenn etwas mehr Verkehr dort unterwegs ist.

    Und ich befürchte schon Schlimmes, wenn der Umbau der Kreuzung Wiesenstraße/Brückenstraße zu einem Kreisverkehr ansteht. wohlgemerkt mit zulaufender/ablaufender linksseitigen Gehwegfreigabe, die eigentlich eine B-Pflicht sein und werden sollte. X/

    und das übliche. Lesen darf man wieder, dass der Radfahrer mit dem Auto kollidierte und sich schwere Verletzungen zuzog.

    laut Unfallschilderung zog aber die KFZ-Führerin in den Gegenverkehr und fuhr frontal in den Radfahrer, der dadurch schwer verletzt wurde. aber hey...

    ich finde den Beitrag zur "secrect sect" unlesbar. Das ist so unterirdisch schlecht.

    Allein die Frage, ob vehicular cyclists ihre Kinder schlagen würden. Meine Fresse, wie krank ist die assoziation eigentlich?

    Ich erinnere mich an Kopenhagen, wo ich in einer T30-Zone eine Mutti mitten auf der Straße!!!! herumfahren sah. Kind (3-4 Jahre) auf eigenem Rad nebenher. Auf der Straße!!!

    Meinetwegen kann jede Straße mit einem Radweg versehen werden. Aber auch nach 35 Jahren, in denen ich Radwegebefürworter höre, hat mir noch keiner gesagt, wie das an notorischen Engstellen ablaufen soll, wo der Straßenquerschnitt 8m beträgt. Auf Gehwege verzichten? nur eine Richtungsfahrbahn? pfft.

    Wenn die "secret sect"-Leute mal was bei Polizei und Überwachungsbehörden zu sagen hätten, damit das Thema "kontrollen" anders abläuft...

    Anhupen, eng überholen, schneiden - zack, ahnden, bestrafen, fertig. Das, was auf den "gemeinsam genutzten Fahrbahnen" passiert, ist Vorsatz.

    naja, "gute Ausstattung von Straßen mit Radwegen" ist halt nicht " Ausstattung von Straßen mit guten Radwegen".

    Dieses Phrasendreschen kotzt mich mittlerweile fast mehr an als Untätigkeit oder lange Entscheidungsprozesse. Da sind Worthülsen, die einfach "schwarz" schaffen müssen auf weißem Papier.

    Ja, Niedersachsen ist auch in der Landesgröße "in der Spitzengruppe der Länder". Damit ist auch abzuleiten, dass das Straßennetz an Länge "in der Spitzengruppe der Länder" liegt. Wenn dann die Annahme einer Gleichverteilung von Radwegen an Straßen über alle Länder hinweg zutrifft:

    Ja, Niedersachen ist "in der Spitzengruppe der Länder" bei der Ausstattung von Straßen mit Radwegen.

    Null-Aussage.

    Weil an keiner Stelle definiert ist, was "Spitzengruppe" umfasst. Die ersten 2? 3? 15?

    Hach, wie nett hier dem Lesenden das untergeschoben werden soll, was dieser lesen will: "Niedersachen, toll!"

    ausgeschildert ist aber weiter der Feldweg. Denn die "alte Straße" im Westen ist ja die Fortsetzung der "B88-temp", die sich (30km/h!) durch den Ort wälzt. Und da will man schließlich den Radverkehr raushalten, weil der so laut.. äh.. weil.. so gefährlich... -_-

    ... nur die einspurige und auf 30 km/h limitierte Brücke davor darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Verstehe wer will; SHK und Jena nimmt sich halt nicht viel ^^

    du meinst die Behelfsbrücke über die Saale hier?

    Da vermute ich, dass bei angenommenen 15km/h für den Radverkehr die Räumzeit so lang sein müsste, dass Stau entsteht. :rolleyes:

    Aber mit Mofa darf man fahren.... :rolleyes:

    edit:

    direkt mal per thürIFG angefragt. das VZ hab ich bisher ignoriert, weil die Umleitung über den Acker erfolgt und ich da nicht fahre.

    ich könnte wetten, StVB des SaaleHolzlandkreises verweist auf Land Thüringen, weil: Bundesstraße.

    ach, danke für die Erklärung. 8):S

    merkt man direkt, dass ich mich hier noch nicht gut genug auskenne. Das kraftfahrstraßenähnliche Stück kenne ich gar nicht nur vom Befahren der Überführung zum/vom Kreisverkehr. Und wie ich mich kenne, hab ich mich da bestimmt wieder über den Radweg aufgeregt und nicht auf die Straße unten drunter geschaut. :/

    zum abschluss der Woche direkt noch 2 verwurstete Pressemeldungen der Polizei:

    https://www.otz.de/regionen/jena/…d231910299.html

    "Autofahrerin bringt andere Autofahrer in Gefahr"

    - auf der Landstraße fährt vor dir jemand Schlangenlinien

    - du setzt zum Überholen an

    - brichst den Versuch mit einer "Notbremsung" ab, da du "fast auf die Gegenfahrbahn gedrängt" wirst

    frag jetzt nur ich mich, wieso jemand auf den Trichter kommt, ein Fahrzeug überholen zu wollen, das sichtbare Schlangenlinien fährt?!

    und wo, außer auf der "Gegenfahrbahn" will man denn sonst überholen?!

    "Fußgänger angefahren - Verursacherin durch aufmerksame Zeugin gestellt"

    - Fußgänger geht am Straßenrand einer Landstraße*

    - es darf nicht hinweis fehlen: dunkel gekleidet

    - wurde übersehen

    - "wie durch ein Wunder" nur leicht verletzt, weil Außenspiegel-Ellenbogen

    - Auto entfernt sich

    - einen Tag später kommt Autofahrer wieder, um Außenspiegel-Gehäuse zu suchen, das sie sich vermeintlich am Leitpfosten abgefahren hat

    - StA auf Rückfrage durch Pol vor Ort: ach komm, Führerschein darfste behalten. Is ja nix passiert.

    Das ist krass. Da fehlt mir wirklich so ein wenig das Verständnis, warum sowas "geduldet" wird.

    Die Fahrerin wusste offensichtlich, wo sie nach dem Außenspiegel-Gehäuse suchen musste. Das war also keineswegs so, dass sie morgens feststellte:

    "hups? was ist da denn passiert? Mist, muss ich wohl die gesamten 80km von gestern abend absuchen"

    Neee, die fuhr genau an diesen Abschnitt

    Und die hat auch am Abend vorher nicht angehalten und geguckt, was das war.

    Fahrerflucht wäre es auch gewesen, wenn sie tatsächlich einen Leitpfosten umgelegt hätte.

    Oder ein Tier angefahren

    Oder eben einen Menschen

    Die ist weitergefahren! im Wissen, dass es da gerade "rumms!" gemacht hat. Und das nicht zu leise!

    Aber: Schaden unter 1.000 EUR, damit darf sie den FS behalten. Vermutlich auch nach Strafbefehl/Verhandlung.

    *außerorts besteht nach meinem Wissen die Verpflichtung, links zu gehen. Aber ob das für die Fahrerin einen Unterschied gemacht hätte? :/

    Ich war am Wochenende kurz in Erfurt und bin diesmal über eine Relation ins Stadtgebiet gefahren, die mir direkt die Zornesröte ins Gesicht trieb. :cursing:

    In der Stauffenbergallee - Teil des Altstadtringes um Erfurt - ist in nördlicher Fahrtrichtung an dieser Stelle das hier angeordnet:

    oben: [Zeichen 254]

    und auf dem Gehweg: [Zeichen 315-55] nur mit "vollachsig"

    Klar könnte ich z.B. bei einem Autobahnzubringer sagen: gut, wo willste da hin? Auf die Autobahn?

    Nur:

    - vom Gehweg aus sind die Hauszugänge erreichbar

    - es ist eine Rad-Fahrbeziehung nach Norden

    Wenn ich nun dort jemanden besuchen will, muss ich das Rad auf der Fahrbahn schieben. :rolleyes:

    Wie sieht das eigentlich mit Kinderrädern aus?

    - unter vollendetem 8.LJ darf auf dem Gehweg gefahren werden, weil das dann "Kinderspielzeug" ist?

    - begleiten mit dem Fahrrad ist dann wegen Z.254 auch nicht drin?


    Ich hab mal eine Anfragen nach ThürIFG gestellt für

    - Anordnung vorgesch. Parken

    - Anordnung Z.254

    - Widmungserklärung der Straße

    Nein, noch keine Antwort.

    Aber der Termin ist auf Wiedervorlage bei mir. 1 Tag vor ablauf der Frist erinnere ich dran, dann geht's nach oben.

    Der Kommentar zu den fehlenden Kontrollmöglichkeiten ist natürlich Ausrede.

    Ja, der BKatV wurde "außer vollzug gesetzt". Das bedeutet, dass man die vorgesehenen TBNR "sie hielten auf einem Schutzstreifen" nicht ziehen kann.

    Aber daraus abzuleiten, dass man die VZ einfach stehen lassen kann, die der StVO entgegen stehen, ist ja nun ganz großes Kino. Wenn eine überarbeitete StVO-Novelle z.B. am 01.10.2021 in Kraft treten würde: will mir der FD ernsthaft weismachen, sie würden dafür sorgen, dass am 30.09.2021 alle "eingesch. Haltverbot"-VZ weg sind?

    Der FD Mobilität hat _jetzt_ für eine korrekte Umsetzung der Vorgaben der StVO zu sorgen.

    Die Ahnung möglicher Verstöße obliegt dem FD Verkehrsüberwachung (oder so). Die könnten sich z.B. mit Polizei hinstellen und auch bei ausgesetztem BKatV ein "wegfahren" fordern.

    Womöglich könnten man auch darüber nachdenken, das bestehende Haltverbot, abgeleitet aus dem Schutzstreifen, durch Anordnung eines expliziten "Haltverbot"-VZ zu verdeutlichen. Wenn der FD das begründen kann mit

    - gemeiner KFZ-Führer weiß es sonst nicht

    - Verstoß gegen Schutzstreifen-halten nicht zu ahnden aktuell

    - Notwendigkeit, Radverkehr zu "schützen" erkannt

    dann würde dies auch nicht dem Prinzip des Verbotes von Doppelbeschilderung entgegenlaufen.

    Wie oft seh ich "Überholverbot"-Zeichen vor Kurven oder Kuppen, obwohl sich aus anderen §§ der StVO eindeutig ergibt, dass an derartigen Stellen nicht überholt werden darf. Da wird auch argumentiert "Sicherheit!"

    Der Fachdienst kann, wenn er will.

    Er will aber lieber diskutieren. Und den Status-Quo erhalten. Nämlich das tolerierte Parken auf dem Schutzstreifen (und Gehweg) im Magdelstieg.

    Wieso beträgt die Sperre nur 18 Monate? Wieso muß der keine MPU machen?

    Gegenfrage: wieso gehst du davon aus, dass der Täter keine MPU machen muss?

    Im Abendblatt-Artikel wird der Richter sinngemäß zitiert, dass an die Wiedererteilung der FE Anforderungen zu stellen seien.

    Das, sowie der Entzug der FE im Zusammenhang mit einer Straftat deutet in meinen augen darauf hin, dass eine MPU angesagt ist.

    Dort wird aber nach meinem Kenntnisstand nur beurteilt, ob die erbrachten Leistungen ausreichen. Ein Termin. Ein Gespräch. Als Ergebnis von x Stunden Therapiesitzung z.B.

    Da bin ich der Meinung, dass das engmaschig überwacht gehört.

    Wen interessiert das Befinden des Täters in seinem weiteren Leben? Damit kann man sich befassen, wenn man die anderen Probleme abgearbeitet hat.

    Heisst, der Täter wird ... eingefroren und dann aufgetaut, wenn das Opfer alle körperlichen Schäden soweit überstanden und mögl. psych. Folgen verarbeitet hat? Dann, erst dann kann man sich mit dem Täter befassen?

    Okeee. Das Prinzip der sequenziellen Problemlösung also.

    Ja genau. Und bis dahin wird ihm halt keine zweite und dritte und vierte Chance gegeben, jemanden zu verletzen. Eine Justizvollzugsanstalt ist genau für diese Art Verhaltenstherapie gedacht.

    Die Fahrerlaubnis wurde doch bereits entzogen. Der Täter darf jetzt legal mit dem Fahrrad herumfahren.

    18 Monate sind kein Pappenstiel.

    Die tauchen im Führungszeugnis auf. Für eine Vielzahl von Jobs ist er damit raus. Klar, als "IT-Berater" kümmert das nicht, der ist selbständig oder bei einem AG beschäftigt, den Führungszeugnisse nicht kümmern.

    Andererseits: für Tätigkeiten in "sensiblen Bereichen" wird auch dort geprüft, wer-wie-was.

    Statt den Täter "aus der Gesellschaft zu entfernen", sollte man dann vielleicht doch eher mit einer Verhaltenstherapie ansetzen. Diese auch begutachtet und begleitet. Also nicht nur Zettelchen vorweisen können "hat teilgenommen".

    Vermutlich ist mit lösungorientiertem Konfliktverhalten gemeint, dass der Ermessensspielraum stets zugunsten der Falschparker und das äußerst großzügig auszulegen ist, besonders dann, wenn es nur um solche "minderschwere Fälle" geht, wie zugeparkte Fußwege. Zumindest ist das meine Erfahrung mit dem Vorgehen derjenigen, die für Parkraumüberwachung zuständig sind.

    Meiner nicht.

    Ich hatte im Rahmen einer Weiterbildung in Hamburg intensiven Austausch mit einem Teamleiter aus dem Bereich, der auch noch selbst draußen unterwegs war. Ja, der Ermessensspielraum wird genutzt. Aber nicht "stets zugunsten der Falschparker", sondern auch in andere Richtung. Unter anderem bei wiederholten Verstößen der selben Personen.

    Bei aller Kritik am Team der Parkraumüberwachung, auch dort gibt's engagierte MA, die sich nich auf der Nase rumtanzen lassen