Beiträge von DMHH

    Und da schreib ich elend viel - und es ist immer noch kein Radweg in Sicht?

    Genau. Noch immer kein Radweg. Aber Flickschusterei.

    Geht los.

    Zur Erinnerung: der rote Weg in Nord-Süd-Relation ist der Saaleradweg.

    Ein Radwanderweg, der allerdings auch sehr gern von den Einwohnern Jenas genutzt wird. Für die Radweg-Apologeten ist das ein Träumchen.

    fast völlig getrennt vom "Verkehr" schlängelt sich der Weg durch die Saaleaue.

    Die weitestgehende Trennung von anderem Verkehr hat aber unter anderem den Nachteil, dass man eben nicht überall rauf oder runter kommt.

    Wer vom Saaleradweg zum Burgau-Park möchte, dem steht die hier blau dargestellte Option zur Verfügung.

    Unter der Saalebrücke durch, dann rechts abbiegen und parallel zur Abfahrt von der B88 hoch zur Brücke.

    Diese Lösung kritisiere ich nicht. Ganz im Gegenteil hat man hier immerhin mal eine Lösung im Angebot, Radverkehrsströme an Quellen und Ziele anzubinden.

    Nur: man hat mitten im Planungs- und Bauprozess aufgehört oder wurde von geänderten gesetzlichen Bestimmungen überrollt und hat nun keinen Bock mehr.

    So sieht der Spaß an den beiden Stellen aus, die als Point of View in der Kartenansicht dargestellt sind

    größer:

    ja, schau an. Da kommt man vom Saaleradweg hoch zur Brücke und dann... müsste man nun nach rechts fahren, wenn man zum Burgau-Park möchte. Oder nach Winzerla.

    Der Trampelpfad nach rechts zeigt, dass der Weg durchaus genutzt wird.

    Aber an Verkehrszeichen: nix.

    Außer kleinem Radweg-Wegweiser an dem Verkehrszeichenträger.

    Blick nach rechts:

    kein Verkehrszeichen. Keine freigegebener Gehweg, kein Radweg.

    Fährt man wie in dern vorangegangenen Beiträgen von Osten an diese Stelle heran:

    ja, man kann dank VZ.240 hier rechts runter zum Saaleradweg.

    Was man in keinem Falle darf:

    auf der Saalebrücke auf dem Hochbord mit dem Rad unterwegs sein!

    Weil:

    • kein freigegebener Gehweg
    • kein Blauschild
    • keine bauliche "Trennung" für einen sonstigen Radweg
    • ein Geländer mit h=100cm; zu niedrig, um Radverkehr zuzulassen.

    Wer vom Saaleradweg hochkommt: ab auf die Fahrbahn.

    Wer von Osten her aus Lobeda-Altstadt kommt und bisher auch auf der Fahrbahn fahren musste: weiter Fahrbahn.

    Streng genommen müsste der Fachdienst hier vor der Brücke meiner Meinung nach sogar ein Z.239 aufstellen, um klarzumachen, dass vom Saaleradweg kommend hier der Radweg nicht einfach nach rechts abknickt.

    So, weiter geht es in Richtung Westen

    In den Aufnahmen ist deutlich erkennbar, wie schmal der Hochbordbereich ist. Kinderwagen passt drauf - Begegnungsverkehr ist schon kritisch.

    Und das ist der Weg, den all jene Bürgerinnen und Bürger nehmen sollen, die hier zum Burgau-Park oder dessen ÖPNV-Anbindung und nicht Umwege über eine südliche Querung per Bettelampel über die B88 laufen wollen:

    Im weiteren Verlauf geht es über die relativ neu instandgesetzte Brücke über die B88, die MTL schon erwähnte.

    Radverkehrsführung über das schmale Bord? Das wird nicht passieren.

    Und auch wenn ich dieses Brückengeländer nicht nachgemessen hab: ich tippe auf 100cm Höhe.

    Damit hat sich Radverkehr da drauf ohnehin erledigt.

    Also nochmal: hier ist Fahrbahnradeln angesagt. Sowohl in Richtung Westen (Fotos), als auch Richtung Osten!

    Und bislang war das auch gut zu fahren, was die Überholabstände betraf.

    Hier wird es nun das erste Mal interessant:

    Das ist in der Kartenübersicht der letzte "Point of View", Blick auf eine Kreuzung.

    Der weiße Kombi von rechts kommt von der B88 aus nördlicher Richtung, von der schnellstraßenartigen Ausfahrt. Deshalb auch das [Zeichen 267] , damit man nicht als Geisterfahrer auf der B88 landet.

    Auch hier noch:

    fahrbahnradeln.

    Ist mir schleierhaft, wie man davon ausgehen kann, dass Rad Fahrende hier über die Mittelinsel fahren sollen oder plötzlich auf halber Strecke eine LSA weiter rechts Gültigkeit haben soll.

    Die Bodenmarkierung mit Pfeil zeigt geradeaus über die Kreuzung. Nicht halbrechts.

    Die Fußgängerfurt ist markiert. Wenn gewünscht ist, dass Rad Fahrende hier auf die Mittelinsel sollen, ist eine entsprechende Furt auch für Rad Fahrende zu markieren. Dann müsste aber eine gesonderte LSA für Rad Fahrende auf die Mittelinsel oder eben die Kombistreuscheibe.

    Wenn der GEsprächspartner der Meinung ist, dass Rad Fahrende sich in der Mitte der Kreuzung an die LSA für zu Fuß Gehende zu halten haben, müsste er eigentlich unverzüglich für Klarheit sorgen. Denn wenn die Räumphasen geradeaus durchfahrende Rad Fahrende nicht berücksichtigen, hat die StVB ein riesen Problem.

    Ich würde darauf hinweisen, dass nach StVO hier Rad Fahrenden die durchgehende Querung der Straße auf der Fahrbahn erlaubt ist.

    Wenn die Räumzeitenberechnung der LSA dies nicht berücksichtigt, besteht akuter Handlungsbedarf. Jetzt.

    Wie sieht das eigentlich von der anderen Seite aus? gibts in Gegenrichtung auch eine Fahrradampel?

    Mal im Detail:

    Ostseite.

    Man kommt aus der Jenaischen Straße in Lobeda Altstadt und möchte nach Winzerla / Burgau-Park.

    Dafür muss man auf die Lobedaer Straße abbiegen. Und man erkennt in der Karte recht deutlich: das ist der Abzweig der B88, die schnellstraßenähnlich ausgebaut ist.

    Wohlgemerkt: man darf hier mit dem KFZ, mit dem Fahrrad und auch zu Fuß gehen.

    Eine "Nebenfläche" oder ein Hochbord existiert nicht.

    Zumindest bis zum obersten Foto nicht.

    Dort kann man von der Nebenstraße "An der Riese" auf die Lobedaer Straße wechseln. Zumindest wenn man zu Fuß unterwegs ist.

    Ab dieser Tangente hat man ein ca. 50cm schmales Hochbord hergestellt.

    Aber keinen Radweg.

    Autogerechter Ausbau, möchte man hier fast sagen.

    Jena hat wenig Radwege und teilweise sehr eigenwillige Radwegebenutzungspflichten. :rolleyes:

    Unter anderem auch in der Lobedaer Straße.

    Die Lobedaer Straße verbindet die Ortsteile Neu-Lobeda und Lobeda-Altstadt auf der rechten Saaleseite mit den Ortsteilen Winzerla und Burgau auf der linken Saaleseite. Somit ist klar: hier wird die Saale überführt.

    Zwischen den beiden Stadtteilen und ungefähr in der Mitte der Lobedaer Straße befindet sich der "Burgau-Park". Ein Einkaufszentrum mit großem Supermarkt und ein paar weiteren Geschäften des täglichen und nicht-täglichen Bedarfes. In jedem Falle aber ein durchaus gut besuchtes Einkaufszentrum.

    Westlich des Burgau-Parkes und auch westlich der Saale unterführt die Lobedaer Straße links der Saale die ie Bahnstrecken Nürnberg-Leipzig und Erfurt-Gera.

    Was die Straße in gewisser Weise besonders macht: es ist für den KFZ-Verkehr der südlichen Ortsteile (Neu-Lobeda, Lobeda-Altstadt, Drackendrorf) mit ihren ca. 25.000 EW die erste Saalebrücke. Südlicher quert nur die BAB14 die Saale. Wie man in der Übersichtskarte erkennt, verläuft die B88 rechts der Saale von Süd nach Nord. Erste Ausfädelung: Lobedaer Straße.

    Die Lobedaer Straße weist einen Fahrstreifen pro Richtung auf. Im erweiterten Kreuzungsbereich mit der Keßlerstraße (Zufahrt Burgau-Park) sind 2 Fahrstreifen pro Richtung vorhanden.

    In der Übersichtskarte ist der vorhandene Radweg blau eingezeichnet.

    Was man deutlich erkennt: im rechten Kartenausschnitt beginnt der Radweg erst links der Saale und endet in westlicher Richtung auch auch einfach "mittendrin".

    Hm.

    Das allein spricht schon gegen eine gewisse Stetigkeit. Denn die Verkehrsbelastung an den östlichen und westlichen "Enden" der Lobedaer Straße ist ähnlich hoch wie in der "Mitte".

    Und: das westliche und östliche Ende der Lobedaer Straße sind ähnlich aufgebaut:

    - kein Gehweg

    - kein Radweg

    - zHg: 50 km/h

    Die erste Frage, die sich mir hier also stellt: wenn der Fachdienst (Analogon zur StVB) in der Mitte der Lobedaer Straße eine erhöhte Gefahr für Rad Fahrende auf der Fahrbahn sieht - was genau wurde dann unternommen, um die gleiche Gefahr, die nun östlich und westlich der RWBP besteht, zu reduzieren?

    Anordnung T30? Nein.

    Aufstellung Gefahrenzeichen? Nein.

    Herausforderung in der Lobedaer Straße für mich:

    obwohl ich erst 2020 nach Jena gezogen bin, hat mir der Austausch mit MTL (zum Glück!) in Erinnerung gerufen, dass ich 2018 Teile des "Saale-Radweges" gefahren bin (in der Übersichtskarte rot dargestellt, rechts der Saale), und vor dem Umstieg auf den Zug in Jena noch im Supermarkt im Burgau-Park einkaufen war.

    Mich hat damals schon die irre Anordnung der RWBP aufgeregt. Zurück in Hamburg hab ich direkt die Stadt Jena über den Mängelmelder angeschrieben.

    Mit dieser Meldung.

    Damit ist für die Lobedaer Straße die Widerspruchsfrist von einem Jahr für mich leider abgelaufen. X/

    Daher werde ich notgedrungen den Weg über einen "Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht" gehen müssen.

    Ich würde für den ganzen Abschnitt einen Antrag auf Aufhebung der RWBP als Eingangsbetreff formulieren und dann jeden Abschnitt gesondert behandeln.

    Für fragliche Abschnitte, bei denen unklar ist, ob nun B-Pflicht oder nicht gilt:

    Für den genannten Abschnitt wird ausweislich der Aufstell- und Anordnungsqualität im gesamten Abschnitt davon ausgegangen, dass die Anordnung einer RWBP seitens der StVB gewünscht ist und als umgesetzt gilt.

    Oder so ähnlich.

    Das sind alles "Beweise" (von Indizien mag ich da gar nicht mehr sprechen) dafür, dass die Anordnung

    - uralt ist

    - nach dem Salamiprinzip erfolgte

    - mit "man sieht doch, was gemeint ist" gewollt ist

    - sich an jene Rad Fahrenden richtet, die stets eine Lobeshymne mit "Hochbord, Hochbord über alles, über alles in der Welt..." anstimmen

    Hier gehört der anordnende StVB tatsächlich die Hammelbeine langgezogen. ||

    Dazu noch eine allgemeine Frage: Wie lange ist die Anordnung mittels [Zeichen 240], auf dem Gehweg Fahrrad zu fahren gültig? Nach meinem Verständnis bis zur nächsten Kreuzung. Aber was ist zum Beispiel am Ortseingang, wenn ein Außerorts-"Radweg" in eine geschlossene Ortschaft führt. Muss dann am Ortseingang das [Zeichen 240] wiederholt werden oder gilt das letzte vorhandene Schild bis zur ersten Kreuzung in der Ortschaft weiter?

    Gute Frage. :/

    dem Wortlaut nach müsste kein neues VZ. her, wenn die Anordnung auch im Ort weitergelten soll.

    Aber spätestens dann, wenn mit Ortseingangsschild eine Verwaltungsgrenze für unterschiedliche StVB verläuft, müsste ein neues Blauschild hin (angeordnet von der StVB für den Ort). Nur: als Verkehrsteilnehmer kann ich draußen gar nicht erkennen, wo diese Verwaltungsgrenzen verlaufen. hmm.

    ich glaube, ein neues VZ ist nicht erforderlich. Aber möglich. :|

    Die Regeln um B-Pflichten müssen niemanden kümmern außer Rad Fahrende.

    Weil es einem "vernünftigen" KFZ-Lenker vollkommen egal ist, ob der Rad Fahrende da auf der Fahrbahn nun ordnungswidrig oder legal unterwegs ist.

    Aber der unvernünftige wird immer wieder maßregeln und Selbstjustiz üben. Möglicherweise dann nicht, wenn er alle Regeln kennt. und wie wahrscheinlich ist das bei der Vielzahl der Regeln, die die StVO aufstellt?

    Vielleicht sollte man so eine Art "Verhaltenstest" machen. Wer auffällig ist: Lappen abgeben und Sitzungen beim Therapeuten oder meinetwegen Hilfsarbeiten auf der Unfallstation.

    Der Klassiker.

    Radfahrer fährt tretend und boxend bei voller Fahrt Kreise um den PKW.

    oder so ähnlich.

    Engstelle und "keiner will Ausweichen".

    Man kennt das als Rad Fahrender. lange Engstelle, in der schon ein PKW fährt, aber man dann natürlich trotzdem einfach ordnungswidrig einfährt und mitten auf der Fahrbahn hält und blockiert.

    Dann steigt man von Fahrrad ab, bleibt dennoch gleichzeitig sitzen und kurbelt von außen das Seitenfenster runter, um dem PKW-Fahrer eine einzuschenken, weil der gefälligst hätte zurücksetzen sollen. Und mit geschwollener Backe fährt der PKW-Fahrer dann erstmal Kreise in der Stadt, bis ihm einfällt, dass das wohl doch Körperverletzung war...

    So oder ähnlich muss sich das zugetragen haben.

    Nee, ich wars nicht. Ehrlich. Und wenn, dann hätt ich davon mit großer Wahrscheinlichkeit ein Video.

    "Fahre nicht ohne Dashcam!" möchte ich hier dem Rad Fahrenden unbekannterweise zurufen. X/

    Obwohl - vielleicht fuhr er ja mit Dashcam und wartet nur auf die Einlassungen des PKW-Fahrers.

    wenn ich das richtig lese, ist der Weg "Erleninsel" aka C-L-Weg vor der Einmündung in die Neubourgstraße für ca. x Meter eine Fahrradstraße. Also ein Fahrradstraßenstummel.

    Nach meinem Dafürhalten wäre dann ja die Anordnung des Verkehrszeichen-Totems mit [Zusatzzeichen 1000-30] unter dem Fahrradstraßenzeichen durchaus nicht falsch.

    Man kann nach links abbiegen in die Neubourgstraße (also dem Verlauf folgen), und man dürfte auch nach rechts abbiegen auf den Fahrradstraßenstummel "Erleninsel".

    Mich irritiert aber das [Zeichen 205] von der Wallstraße kommend. :/

    Es soll sich also nicht um eine RvL-Einmündung handeln. Denn dann wäre das Zeichen ja überflüssig.

    Vielmehr soll dem Radverkehr in Süd-Nord und Nord-Süd-Relation Vorfahrt gewährt werden. Wer von der Wallstraße kommt, soll den querenden (Rad-)Verkehr durchlassen müssen. :/

    Finde ich nicht schlecht. Ich würde hier in der Tat noch eine Positiv-Beschilderung vermissen. Allerdings nicht von Nord nach Süd, sondern eher von Neubourgstraße(Fahrradstraße) nach Norden in den C-L-Weg.

    Denn wenn ich von Süden komme, hätte ja der Verkehr von der Wallstraße kommend Vorfahrt. :/ Der kommt von rechts.

    edit: ich seh gerade im Foto, dass die Süd-Nord-Relation ja eine Rakete hat...

    Wenn ich von Norden, aus dem C-L-Weg komme und geradeaus nach Süden will, hätte ich auch ohne Positiv-Beschilderung (also bei RvL) Vorfahrt.

    nunja, ich bin oft genug die Wandsbeker Chaussee in Hamburg entlanggedüst.

    Mit 45kmh+ oder im Windschatten eines LKW/Busses habe ich das nie als Problem empfunden und ich glaub, die meisten anderen VT auch nicht.

    und mit S-Pedelec hätt ich das auch gedurft. gemusst!

    Aber in der Tat wär es vermutlich wenig nett, als einziger Rad Fahrender mit 15km/h auf dem rechten Fahrstreifen der Wandsbeker Chaussee zu fahren, wenn doch nebenan ein so toller Radweg vorhanden ist. -_-

    hm.

    Andererseits: "Angst" im Sinne von "mich überfährt jemand" hätte ich dann auch wieder nicht. :/

    Auf der Fahrbahn gilt für Dich nur die Fahrbahnampel!

    sagt er ja. aber die in Fahrtrichtung parallel aufgehängte kombistreuscheibe zeigt da noch lange grün.

    Jeder von uns kennt das, wenn man bei gelb kurz überlegt, ob man den Anker wirft, oder noch drüber fährt - und nach dem drüberfahren realisiert, dass hinter einem noch mind. 1 KFZ drüber ist und nur 1m Abstand hält.

    Da möchte ich manchmal gar nicht wissen, was passiert, wenn ich doch gebremst hätte.