ZitatEine Ausnahme: Kinder (jünger als elf Jahre) dürfen allein und gemeinsam mit einer Begleitperson (älter als 16 Jahre) auf dem Gehweg radeln. Bis zum achten Geburtstag müssen sie das sogar,
das mit dem 8. Geburtstag stimmt. Aber das jünger als 11 Jahre stimmt doch so nicht.
ZitatKinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen
heißt: das Kind feiert seinen 10. Geburtstags mit allen Freunden im Garten. Sie begehen gemeinsam die Vollendung des 10. Lebensjahres.
Auf dem Nachhauseweg darf das Kind noch auf dem Gehweg radeln.
Am nächsten Tag gilt: das Kind ist 10 Jahre und einen Tag alt, damit jünger als 11 Jahre - darf aber nicht mehr auf dem Gehweg fahren.
Oder bin ich gedanklich falsch abgebogen?!