Beiträge von DMHH

    es zementiert die Ansicht, dass das da rechts ein "Radweg" sei. Nichts anderes. Wer bei so einer Hütchenparade als Autofahrer auf die Idee kommt, Radfahrer anzumaulen, der gehört ohnehin auf einen Sitz hinterm Bus- oder Taxifahrer.

    Ich hab hin und wieder dort berufliche Termine - kenn den Abschnitt aber nur mit überbreitem Radfahrstreifen. Auf die 1,5m Abstand wird gesch.. verzichtet :whistling:

    Zu Besuch in Bayern... :rolleyes:

    aus der Kategorie "fast richtig" ... tjanun. X/

    Schutzstreifen wird neu markiert und Radfahrer mögen bitte die Fahrbahn benutzt. JA WAS DENN SONST, IHR ... tiefbauamtmenschen aus dingensstadt!

    die Anordnung des [Zeichen 254] am Gehweg ist Dummfug².

    Wenn es ein Gehweg ist, der eine Klarstellung benötigt, ist [Zeichen 239] anzuordnen. Fertig. Dafür gibt es dieses Verkehrszeichen.

    Und wenn noch immer zu viele Radfahrer dort herumgurken, ist das mal wieder ein Problem der Durchsetzung von Regeln.

    immer wenn du glaubst, schon alles gesehen zu haben...

    also der rechtsseitige Gehweg wird mit [Zeichen 254] beschildert und der linksseitige Gehweg mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und zusätzlich noch Sharrows/Sinnbilder auf der Fahrbahn?

    ich bin gerade in Tischkanten-anfress-laune. So etwas wie da hilft mir gerade mental null. X(

    :rolleyes::|:sleeping:

    das Verkehrszeichen mit dem roten und schwarzen PKW drin und dem roten Rand: weiß doch jeder, dass das heißt: "links nicht parken" (rotes Auto), "rechts darf geparkt werden" (schwarzes Auto).

    Parkverbot auf dem Gehweg wäre ja ... andersrum. rot rechts!

    autsch. hässliche Ecke, immer schon gewesen.

    geradeaus-Sonderwege rechts von Rechtsabbiege-Fahrstreifen. Ohne getrennte Signalisierung schon immer eine depperte Idee gewesen, an der das herumdoktorn mit "abbiegen in Schrittgeschwindigkeit" halt wenig ändert.

    mh. tödlicher Unfall LKW-Radfahrer in Hamburg.

    Sievekingsallee. Das war für einige Jahre Teil einer meiner Arbeitsplatzwege. :| Und eine der Straßen, bei der ich auf die RWBP geschissen hab wegen Unzumutbarkeit.

    https://archive.ph/karws

    Im Pressefoto (vergleich: Streetview) liegt das Fahrrad ca. 15min Meter hinter Kreuzung Sievekingsallee / Hammer Steindamm. Der Hammer Steindamm ist afair eine Radverkehrsroute.

    Es könnte also u.U ein Abbiegunfall mit "weiterschleifen" sein.

    Denn die anderen Erklärungen bedingen ein Verhalten des Opfers, was an der Stelle eher unwahrscheinlich ist:

    Unfall im Längsverkehr:

    • die SiKA ist mit den 2 Richtungsfahrstreifen, baulicher Mitteltrennung und bpflichtigen Radwegen nicht gerade die Straße, wo unbedarfte Radlerinnen einfach auf der Fahrbahn fahren. Hier "von hinten" überfahren worden sein? hm.

    Unfall bei Fahrstreifenwechsel:

    • Wenn man im Hammer Steindamm fahrend nach Südwesten will, ist die Weiterfahrt über den Sievekingdamm direkter als die Umwege-Radroute. Hier kann man dann auf der SiKA direkt links abbiegen, muss aber eben 2 Fahrstreifen queren. Da kann(!) es sein, dass es hier zum Unfall kam.

    ... am Ende kommt raus, dass das Opfer von diesem "Radweg" auf die Fahrbahn gestürzt ist. Jahrelang wurde da zwischen Radweg und Gehweg kampfgeparkt; Radweg hat auch 0cm Sicherheitsstrennstreifen zur Fahrbahn. X/:(


    edit: gerade wieder daran erinnert worden, dass ich an der Ecke SiKA/Hammer Steindamm auch mal einen Unfall hatte und von einem Rechtsabbieger abgeräumt wurde, bzw. ich über den Lenker abgestiegen bin

    ich erbat nach ThürTG

    Zitat
    • vollständige verkehrsrechtliche Anordnung inclusive sämtlicher zugehöriger Lagepläne sowie
    • des vollständigen Schriftverkehr für die Sperrung Lehmbergtal / Neustädter Straße in sämtlichen Bauphasen
    • vollständige Protokolle der Kontrollen der korrekten Aufstellung der VAO

    Pläne werden (s.o.) nicht zur Verfügung gestellt, für den Rest wollen sie ca. 30,-

    einerseits tendiere ich zu Widerspruch, weil dieses permanente "Pläne kommen von Dritten und die stimmen der BEreitstellung nicht zu!" ankotzt. Andererseits kann mir das auch alles egal sein, weil auch mit Akteneinsicht nichts anders läuft. StVB macht weiter Unfug, ich kann noch deutlicher drauf hinweisen, nachdem ich 30 EUR auf den Tisch gelegt hab, aber alles bleibt wie es ist :/

    bei aller angenommenden Boshaftigkeit der StVB: für eine genehmigte Arbeitsstelle in dem Umfang (Brückenabriss, Behelfsbrücke Fußverkehr, verrohrter Damm für Behelfsstraße) ist ein Verkehrszeichenplan zwingend zu erstellen.

    Entweder von der StVB oder sofern befähigt vom ausführenden Unternehmen oder aber von diesem beauftragt. Aber ein Plan muss vorhanden sein. Ist keiner vorhanden und die Baustelle läuft an, weiß die StVB spätestens seit meiner ersten Mail davon und hätte alles abbauen lassen müssen oder Ersatzvornahme...

    Akteneinsicht wurde mir nicht angeboten. Und wie gesagt: die StVB ist der Meinung, dass der Baustellensicherer überhaupt nicht vom ThürTG erfasst wird...

    Einerseits nicht erfasst und zusätzlich Urheberrecht :S

    Doppelt hält besser. Ach würden sie mit dem Elan doch auch nur die VAOs prüfen... :whistling:

    ich hatte explizit nach dem Verkehrszeichenplan gefragt. Weil daraus ja letztendlich hervorgeht, wann die StVB Unfug verzapft hat.

    Vor Ort stehen VZ. falsch / fehlen. Gibt ja jetzt nur 3 Optionen:

    a) Die VZ stehen vor Ort exakt so, wie im Verkehrszeichenplan. --> StVB hat den Verkehrszeichenplan also nicht / unzureichend geprüft

    b) die VZ stehen vor Ort anders als im Verkehrszeichenplan, fehlen sogar. --> StVB hat keine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt

    c) Kombi aus a+b...

    erwartbar schmettert die StVB die Transparenzanfrage ab.

    Zitat

    Der Verkehrssicherer unterliegt nicht der Anwendbarkeit des ThürTG. In diesem konkreten Fall macht das Unternehmen Urheberrechte geltend, weshalb urheberrechtlich geschützte Dokumente nicht bereitgestellt werden können

    Sososo, für eine Baumaßnahme des Landkreises im öffentlichen Raum erstellt der Verkehrssicherer also einen Verkehrszeichenplan. Die untere StVB prüft den Plan, verlangt ggfs. Änderungen und genehmigt diesen. Nach Aufstellung der im Verkehrszeichen im öffentlichen Raum müsste die unteres StVB eigentlich auch prüfen, ob alles richtig ist.

    Was sagt das ThürTG?

    Zitat

    §1

    amtliche Informationen:

    amtlichen Zwecken dienende vorhandene Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu,

    Und was zur Hölle haben die "Urheberrechte" des Unternehmens damit zu tun?

    Ich überleg aktuell wirklich, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Das ist langsam lächerlich...

    Zitat

    Das Ergebnis: Der junge Fahrer des Mitsubishi trug an dem Unglück nicht die Schuld.

    strafbares Verhalten konnte nicht nachgewiesen werden, Einstellung nach §170 Abs.2 StPO

    Zitat

    Die Unfallstelle, die die erfahrene Radfahrerin passierte, war ihr gut bekannt Die Strecke durch den Wald unterhalb des Pumpspeicherwerks und über die Bundesstraße 5 zum Parkplatz des Waldfriedhofs war ihre tägliche Route.

    und sonst steht halt nur drin, dass Gutachter mit Untersuchung beauftragt wurde. Scheint, als ob dann der Gutachter festgestellt hat, dass der Autofahrer die zHg nicht überschritten hat. :|

    https://archive.ph/LdNmo#selection-3985.0-3985.223

    Feinstaubbelastung: Diese App misst, wie viel Feinstaub Sie im Stadtverkehr einatmen
    Wer sich an befahrenen Straßen bewegt, ist viel Feinstaub ausgesetzt. Eine neue App misst erstmals die individuelle Belastung. Sein Ergebnis hat unseren Autor…
    www.zeit.de
    Zitat

    Besonders unangenehm ist, wenn es keinen Radweg gibt und man sich die Straße mit Autos und Bussen teilen muss. Das erhöht nicht nur das Unfallrisiko: Gerade Busse hüllen nachfolgende Radfahrer mit Abgaswolken ein.

    :rolleyes:...

    Aber gut, der Autor hat im übrigen Artikel auch an anderen Stellen so eine Probleme. Wenn er bspw. davon schreibt, dass die App den eingeatmeten Feinstaub "misst". ||

    Die FGSV hat ein Arbeitspapier zur Berücksichtigung von Pedelecs in der Radverkehrsplanung herausgegeben.

    Quitessenz für agO:

    • bei Radnetzplanung in Gebieten mit Bergen kann man mal aufhören, immer elende Umwege einzubauen, nur um Steigungen zu vermeiden. Dann aber bitte diese Steigungsintensiven Abschnitte ankündigen
    • Radwege bitte mit Mehrbreiten planen (Rückspiegel, Überholmanöver)

    Quintessenz igO:

    • Zitat: "Die Beurteilung der Radwegebenutzungspflicht kann vor dem Hintergrund der Pedelec-Nutzung erneut überprüft und beurteilt werden." :whistling:
    • vielleicht mal Radfahrstreifen hinsichtlich Breitengestaltung neu bewerten...
    • Piktogrammketten sinnvoll
    • Beschränkung zhG auf 30 echt sinnvoll

    und dann noch Knotenpunkte, Schiebestrecken, Umlaufsperren, Parken, Laden etc etc :whistling:

    Ist jetzt inhaltlich nicht die große Disruption viel "ja, logisch, was denn sonst?" dabei und auch wie gesagt nur ein Arbeitspapier, also unterste Stufe in der FGSV-Systematik. Vielleicht findet man ja irgendwo in den Weiten des Netzes eine Ausgabe :whistling:; ich helfe auf Nachfrage vielleicht auch beim Suchen?

    aaah, der ADFC bekommt Unterstützung beim Ruf nach "Raaaadwegen"...

    https://archive.ph/OfJpP

    Zitat

    Von der Politik wünschen sich die Anbieter vor allem mehr und bessere Radwege. Wenn Kundinnen und Kunden auf dem Gehweg führen, passiere das selten aus Bequemlichkeit, teilt etwa der Anbieter Voi mit. "Sondern vor allem dort, wo sichere Alternativen fehlen: Wenn Radwege enden oder die Straße als zu gefährlich empfunden wird."

    Alter ey, das mobile Pendant zu Ausrede "wo soll ich denn sonst parken?"