Beiträge von Pepschmier

    Ich bin da echt bei den Holländern - Bußgelder die richtig weh tun. Lange Frist zum Begleichen, wenn man nicht bezahlt +50%, wenn man immer noch nicht zahlt +100%. Ratenzahlung - kein Problem. Und - Halterhaftung für Bußgelder. Ich denke, die Anzahl der Fälle wo in .de in KFZ-Besitzer nicht weiss, und auch nicht rauskriegen kann, wer mit seinem helix Blechle gefahren ist, bewegt sich im Promillebereich.

    Vor ca. 15 Jahren hab ich in Fürstenfeldbruck erlebt, wie ein KfZ mitten in der Stadt links an einer Querungshilfe vorbeifuhr und dabei beinahe das kleine Mädchen überfuhr, das seiner Mutter auf dem Kinderfahrrad vorausgeeilt war. Ich hab das Kennzeichen gesehen und der völlig erschütterten Mutter meine Adresse gegeben und mich als Zeuge angeboten, falls sie Anzeige erstatten will.

    Ein paar Tage später hat sie mich angerufen und mir mitgeteilt, dass die Polizei "ermittelt" hätte, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, aber nicht rauskriegen kann, wer zu der Zeit damit gefahren ist. Verfahren eingestellt, "es ist ja nichts passiert".

    Ich finde bemerkenswert, dass "tausende" von eingezogenen Führerscheinen zurückgegeben werden müssen. Das Ding war doch nur für kurze Zeit in Kraft? Und die "tausenden" sind doch nur derjenige kleine Teil, der tatsächlich "erwischt" wurde? Hochgerechnet auf die tatsächlichen > 20 km/h zeigt mir das, dass der KfZ-Verkehr einfach nicht funktioniert.

    Man könnte auch einführen:

    - Autos sind grundsätzlich im Wohnzimmer zu parken

    - Bei Verbrennern ist das Abgas grundsätzlich durch den Innenraum zu führen

    - Bei außergewöhnlich gefährlichen Situationen ist es den SV-Behörden gestattet, ein Fahrbahnverbot für KfZs zu erlassen und sie durch spezielle Schilder auf irgendwelche Ersatzstraßen zu verbannen

    Das lag daran, daß damals die Übertragungswege nur unzureichend bekannt waren.

    Öhm, das hört sich für mich zu unschuldig an.

    Im März und April, wo diese Aussagen stattfanden, gab es in D einfach nicht genug Masken für alle. Angeblich hatte ein deutscher Hersteller von Schutzmasken bereits Anfang Februar das Gesundheitsministerium per E-Mail mehrmals darauf hingewiesen, dass es durch umfangreiche Bestellungen aus China zu Engpässen bei der Versorgung mit Masken für die deutsche Bevölkerung kommen könnte, aber nie eine Antwort erhalten. Die Älteren werden sich erinnern:)

    Meine Maske hat mir dann meine Tochter genäht. Weil die Dinger angeblich offensichtlich ausverkauft waren, als die Maskenpflicht kam.

    Eine öffentliche Entschuldigung und Pensionsverzicht wären m.E. schon angebracht.

    Der Text des Briefes könnte auch vom großen Gerhard Polt verfasst worden sein.

    Immer wieder lustig zu sehen, wen die CSU so zum Minister macht.

    Das war er noch unter FSJ, eine gewisse Fossilität mag seinen wirren Text teilweise erklären.

    Goppel ist ein alter CSU-Kollege, -Mitstreiter und -Nachfolger von Otto Wiesheu, der 1983 im Vollrausch mit seiner CSU-Generalsekretärs-Dienstlimousine auf der A8 eigenhändig einen Polen den polnischen Staatsbürger namens Rosenstein (der volle Name stand mal in Wikipedia, ist irgendwie verschwunden) auf dem Standstreifen totgefahren hat und 1993 zum bayerischen Verkehrsminister (sic!) ernannt wurde. Da herrschte halt noch die "natürliche Ordnung", die er wohl im Schwinden sieht.

    Und wie sagte noch ein FDP-BT-Abgeordneter (gar nicht mal so lange her, hab den Namen vergessen): "Jeder einzelne Radfahrer ist ein Hindernis."

    Fahrradstraßen dürfen nur dort eingerichtet werden, wo der Fahrradverkehr die bestimmende Verkehrsart ist oder dies in nächster Zeit zu erwarten ist.

    Ich vermute mal, wenn man niemals angefangen hätte, Flughäfen oder Bahnhöfe zu bauen, wäre auch heute noch nicht "zu erwarten, dass in nächster Zeit" Leute mit dem Flugzeug fliegen oder mit dem Zug fahren. Also gibts auch gar keinen Grund, sie zu bauen.

    Außer, die Leute fahren *trotzdem* - auch ohne Schienen - mit dem Zug und beweisen damit, dass das "die bestimmende Verkehrsart ist".

    Spok würde sagen: Faszinierend

    Hurra, Fürstenfeldbruck bekommt eine Fahrradstraße! Ach was, gleich mehrere!

    https://www.merkur.de/lokales/fuerst…t-90028429.html

    Hier eine davon: Ich bin begeistert!

    Fürstenfeldbruck will seit Jahren unbedingt das Abzeichen "Fahrradfreundliche Stadt" bekommen. Sogar die lokale CSU ist ganz scharf drauf. Ich bin aber trotzdem überzeugt davon, dass, wenn ich mit meinem außerirdischen Freund für 10 Minuten nach Fürstenfeldbruck beamen würde, er anschließend sagen würde: "Fahrradfreundliche Stadt, aha. Fahrräder müssen also diese Dinger auf 4 Rädern sein".

    Ja, irgendwer hat sich wohl über den Tweet beschwert oder der Ersteller hat ihn - warum auch immer - wieder entfernt. Da ich den Tweet noch offen hatte, konnte ich den Direktlink zum Video noch extrahieren, das verschwindet wohl nicht so schnell.

    Schade, ich hub grade zu einem meiner unqualifizierten Beiträge an, da war das Ding plötzlich weg.

    Eine tolle Aktion, die überall in D stattfinden könnte.

    Auf der Fahrbahn ist Tempo 30 in beide Richtungen eher weniger Verkehr.

    Nach meinem laienhaften Verständnis ist es dann gar nicht zulässig, für Radfahrer ein Fahrbahnbenutzungsverbot zu installieren.

    Auch ist mir unklar, wie man auf den benutzungspflichtigen Radweg kommen soll, wenn man bis zu dieser Kreuzung auf der Fahrbahn gefahren ist - was man ja wohl darf -, wenn dort Autos stehen, die in die Hauptstraße einbiegen wollen?

    Angenommen, dort steht ein Auto, das links in die Hauptstraße einbiegen will und du willst von der Fahrbahn auf den kombinierten Rad/Gehweg auffahren. Das geht doch gar nicht? Vielleicht solltest du die Leitung der SV-Behörde bitten, das vorzumachen? Und die lokale Presse dazu einladen?

    Wobei doch diese Zahlen immer beide Richtungen gemeinsam erfassen, also in die jeweils eine Richtung ist es doch nur die Hälfte?

    Guter Punkt. Bei 800Fz/h macht das alle 9 Sekunden ein Fahrzeug in einer Richtung. Also haben die Autos sogar in der Rushour 8 Sekunden freie Bahn zum Überholen. Wenn die Durchquerung 216 Sekunden (3 km bei 50 km/h) dauert, kann der Autofahrer also 27 mal völlig ungestört überholen. Erst ab dem 28sten Radfahrer kommt es statistisch zu einer "Behinderung".

    Ob der Richter dem folgen kann?

    > Aber müsste nicht auch geprüft werden, dass dieses "Weg von der Fahrbahn" letzten Endes wirklich sicherer ist?
    Das ganze wird auch mit geprüft. Im Kern stellt hierzu ja die Verwaltungsvorschrift genau deshalb bindende Vorgaben zur Radwegbreite auf, die nur in atypischen Fällen umgangen werden kann (zB Unterführung, in der keine einfache Verbreiterung möglich ist). Gerade den Punkt "Ortsdurchfahrt im Altbau", wie an der Roggensteiner Straße halte ich nicht für einen solchen atypischen Fall – aber das wird eh demnächst das Gericht klären dürfen.

    Zu den durch die StVO geschützten Güter gehört aber auch die Leichtigkeit des Verkehrs, so dass ab etwa 1000 Fz/h bei einer V85 von 50km/h davon ausgegangen werden kann, dass der Verkehr nicht mehr flüssig genug rollen würde.

    1000 Fz/h gibts meiner Erfahrung nach in Emmering bestenfalls in der Rushour - also z.B. vor 8 Uhr morgens. Allerdings sind gegen 7:30 Uhr auch hunderte von Schülern unterwegs, zu Fuß, auf Rollern, etc. Ich hab meine tägliche "Emmering-Durchquerung" deshalb auf nach 8 Uhr verlegt - weil ich auf den offiziellen "Radwegen" zwischen 7:30 und 8:00 teilweise gar nicht mehr "durchkam".

    Nach 8 Uhr morgens kann man teilweise eine ganze Minute ohne irgend ein überholendes Fahrzeug auf der ansonsten völlig leeren Fahrbahn tingeln - herrlich.

    Fließen solche "Rushour-Peaks" eigentlich in eine Urteilsbegründung ein, oder wird stur von einer maximalen Fz/h ausgegangen? "Tagsüber" ist Emmering m.M.n. nämlich völlig harmlos.

    Auf Antrag eines betroffenen muss die Behörde neu bescheiden und dabei von den aktuell geltenden Regeln ausgehen.

    Die "aktuell geltenden Regeln" beunruhigen mich etwas. Offenbar wird in Tabellen nachgeschaut, wieviele X-tausend KfZ sein müssen, um eine Benutzungspflicht anzuordnen. Aber ob die angeordnete Benutzungspflicht wirklich das Unfall-Risiko mindert, wird irgendwie gar nicht erörtert.

    10.000 KfZ pro Tag == Radfahrer müssen weg von der Fahrbahn. So in etwa scheints zu laufen. Aber müsste nicht auch geprüft werden, dass dieses "Weg von der Fahrbahn" letzten Endes wirklich sicherer ist? Oder wird das einfach "angenommen"?