Nur einmal als Vergleich. Für den pivaten Waffenbesitz als z.B. Jäger*in oder Sportschütz*in gelten als Faustregel Verurteilungen zu > 60 Tagessätzen oder zwei waffenrechtliche OWis als ausreichend, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzuerkennen. Die Erlaubnisse für den Waffenbesitz werden widerrufen und die Waffen ggf. ersatzlos eingezogen.
Edit: Mir geht es nicht darum "Hängt ihn höher!" zu schreien, um meine Punitivität befriedigt zu sehen. Ich möchte die Frage stellen, welche Anforderungen an Personen gestellt werden können, die beim Lenken eines Kfz, aufgrund des Gefährdungspotentials, eine erhebliche Sorgfaltspflicht haben. Dazu gehört im Mindestmaß die Einhaltung der grundlegenden Verkehrsregeln. Wer durch wiederholte und ggf. erhebliche Verstöße zeigt, nicht Willens oder in der Lage zu sein diese Regeln einzuhalten, ist nach meiner Meinung in der Beweispflicht warum sich dies nachhaltig geändern haben soll. Das ist dann keine Bloßstellung als schlechter Mensch, sondern einfach nur die Versagung der Fahrerlaubnis. Bei BTM-Konsument*innen ist man nach meiner Beobachtung z.B. wenig Nachsichtig wenn es um die Faherlaubnis geht.