Beiträge von krapotke

    ... für den "Endkunden" aber irrelevant, da zählt nur die StVO selbst.

    Ok. Wenn du das sagst, glaube ich dir. Könntest du kurz erklären, wie man das herleitet? VwV oder Durchführungsbestimmungen beziehen sich ja direkt auf die entsprechenden Gesetzte und Verordnungen. Wenn ich z.B. bei einem Auto das Fenster einen Spalt geöffnet lasse, würde ich mich als Endkunde ggü. einer Behörde schon darauf berufen, dass dies nach VwV StVO nicht zu beanstanden ist.

    Zur schilderlosen Radfahrstreifenfrage und speziell dem Parken darauf, wenn alle Piktogramme zugeparkt seien, gibt es einen ellenlangen Diskussionsfaden im VP samt einer Hamburger Spezialinterpretation der StVO durch die hanseatische Polizei dort, die dort zugleich SVB ist ...

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=117364

    Ich habe den ellenlangen Diskussionsfaden jetzt nicht gelesen. Die VwV StVO definiert Radfahrstreifen in lfd Nr 10 aktuell so:

    Zitat

    10
    3.Ein Radfahrstreifen ist ein durch Zeichen 237 angeordneter Sonderweg, der mittels Zeichen 295 (Breitstrich: 0,25 m) von der Fahrbahn abgetrennt ist. Zur besseren Erkennbarkeit ist in regelmäßigen Abständen Zeichen 237 oder das Sinnbild Radverkehr als Markierung aufzubringen....


    Ein Radfahrstreifen ohne Zeichen 237 kann daher kein Radfahrstreifen sein. Wo kein Radfahrstreifen ist, kann auch niemand verbotenerweise darauf parken. Wobei das dann auch wieder egal ist, da 52a BKatV nur allgemein von Geh- und Radwegen spricht und es eine Sondervorschrift nur für Schutzstreifen, allerdings mit demselben Tarif, gibt.

    Kiel-Wik: Zugeparkter Fahrradstreifen in der Feldstraße nervt Radfahrer
    In der Feldstraße in Kiel-Wik wird die neu angelegte Fahrradspur seit Wochen zugeparkt. Die Behörden schauen bislang mehr oder weniger tatenlos zu. Kommen die…
    www.kn-online.de

    Kieler Nachrichten berichten über eine neu angelegte "Radspur" an der Feldstraße in Kiel. Diese ist bis jetzt lediglich mit Piktogrammen sowie durchgehendem Breitstrich markiert und wird wohl regelmäßig zugeparkt. Kraftfahrer*innen könne kein Vorwurf gemacht werden, wenn die alle 40 Meter angebrachten Piktogramme bereits zugeparkt seien. Nun sollen zur Verdeutlichung Schilder aufgestellt werden. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen noch nicht entsprechend beschilderten Radfahrstreifen handelt. Wobei das Thema für die Zeitung vmtl. zu komplex ist. Wie ist denn ein solcher Streifen ohne Schilder rechtlich zu bewerten?

    Und das sagt die VwV StVO https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm


    Zitat
    Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
    1

    An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.

    Edit: Ob jetzt Busse in Halebuchten noch zum Fahrbahnverkehr gehören und ob das Halten zum Zwecke Fahrgäste ein- bzw. aussteigen lassen zu wollen, zum verkehrsbedingten Halten zählt, kann ich auch nicht beantworten.

    Ich habe prinzipiell nichts gegen die Pendlerpauschale. Mir ist schon klar, dass damit auch Kraftfahrzeugverkehr gefördert wird. Personen, die mit den Öffis bzw. Rad fahren oder zu Fuß gehen erhalten die Pauschale allerdings auch. Mich stört ei wenig, dass Menschen die bewußt in die Nähe ihrer Arbeitsstelle ziehen eine etwaige Mehrbelastung durch z.B. höhrere Mieten nicht ausgeglichen bekommen.

    Erstmal tut es mir leid das du Opfer eines Diebstahls geworden bist. Zu deiner Frage möchte ich ketzerisch anmerken, dass es auch für Mobiltelefone, Fernseher, Schmuck und weitetere Diebesbeute meines Wissens keine öffentlichen Auflistungen gibt. Ich vermute das es zu aufwendig ist, die entsprechenden Sachfahndungslisten aller 18 Polizeien in DE öffentlich zu spiegeln.

    Nur einmal als Vergleich. Für den pivaten Waffenbesitz als z.B. Jäger*in oder Sportschütz*in gelten als Faustregel Verurteilungen zu > 60 Tagessätzen oder zwei waffenrechtliche OWis als ausreichend, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzuerkennen. Die Erlaubnisse für den Waffenbesitz werden widerrufen und die Waffen ggf. ersatzlos eingezogen.

    Edit: Mir geht es nicht darum "Hängt ihn höher!" zu schreien, um meine Punitivität befriedigt zu sehen. Ich möchte die Frage stellen, welche Anforderungen an Personen gestellt werden können, die beim Lenken eines Kfz, aufgrund des Gefährdungspotentials, eine erhebliche Sorgfaltspflicht haben. Dazu gehört im Mindestmaß die Einhaltung der grundlegenden Verkehrsregeln. Wer durch wiederholte und ggf. erhebliche Verstöße zeigt, nicht Willens oder in der Lage zu sein diese Regeln einzuhalten, ist nach meiner Meinung in der Beweispflicht warum sich dies nachhaltig geändern haben soll. Das ist dann keine Bloßstellung als schlechter Mensch, sondern einfach nur die Versagung der Fahrerlaubnis. Bei BTM-Konsument*innen ist man nach meiner Beobachtung z.B. wenig Nachsichtig wenn es um die Faherlaubnis geht.

    Ist das Verbot der Fahrbannutzung mit dem Rad zeitlich befristet ausgesprochen worden? Ich weiß jetzt nicht ob mündliche Weisungen automatisch verfristen. Falls nicht, hätte ja dir ggü. erstmal das Fahrbahnverbot "bis auf Widerruf" bestand.

    Es ist geeignete Kleidung, insbesondere Regenschutzbekleidung, mitzuführen.

    Wenn insbesondere abschließend wäre, dürften keine Handschuhe oder Mützen mitgenommen werden. Mmn stellt insbesondere bestimmte Merkmale besonders heraus, lässt aber neben sich weitere Merkmale bestehen.

    Die Gruppe zeigte eine gute Leistung, insbesondere Lisa fiel durch ihr umfassendes Wissen auf.

    Ganz sicher wird sich da einer in der "der Staat soll sich aus allem wirtschaftlichen raushalten, außer es stinkt, macht Lärm, ist teuer und bequem"-Partei finden, der eine Sonderförderung E-SUV über 3,5t und 400PS fordern wird.

    Eine Ausnahmeregel bei den Faherlaubnisklassen nicht zu vergessen. Oder sollen die Altenpfleger*innen im Harz, die abends zur Schicht müssen, jetzt alle C1 machen?

    Nein.

    Sehe ich genauso. Die Regelung zu Fußweg - Radfahrer frei ist in Bezug auf die Geschwindigkeit des Radverkehrs absolut. Ohne Einschränkungen und Ausnahmen. Das dies in der Praxis vmtl. anders gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.


    Edit: Der wesentliche Unterschied der beiden beiden Regelungen, neben der Geschwindigkeit, ist, dass der Gemeinsama Fuß- und Radweg ein Fahrbahnverbot für den Radverkehr beeinhaltet, wohingegen bei Fußweg Radfahrer frei die Nutzung der Fahrbahn zulässig ist. Vmtl. gelten gem. ERA auch unterschiedliche Anforderungen an Mindesbreiten.

    Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18:


    Zitat


    Gehweg

    Ge- oder Verbot

    1.

    Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.

    2.

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.