Beiträge von krapotke

    Die Behauptung, einer Weisung (Straße verlassen, anhalten) nicht nachgekommen zu sein, stünde doch aber weiterhin im Raum - oder nicht?

    Bezog sich der Vorwurf nicht darauf, dass du einem Haltesignal nicht unverzüglich folge geleistet haben sollst?

    Dann gebe ich dir recht, den Vorwutf könnte man aufrechterhalten - wenn man es wollen würde. Da du dich aber nun schon als renitent geoutet hast.....

    https://www.spiegel.de/panorama/justi…e5-ed72dfc10a5e

    Die dürfen also bestimmte Autobahnauffahrten den ganzen Tag lang blockieren.

    Aber wehe, eine Fahrraddemo möchte mal 5 km über eine Autobahn fahren ...

    Oder ein paar Leute möchten eine Kreuzung mit Klebstoff blockieren...

    Marxistisch könnte man jetzt argumentieren, dass was den Eigentümern von Produktionsmitteln zusteht, ungewaschenem Studentenpack noch lange nicht gebilligt wird.

    Ich denke, die Probleme der Landwirtschaft liegen nicht bei der Steuerbegünstigung auf Agrardiesel. Hier wurden jahrzehntelang politisch die falschen Weichen gestellt (Wachse oder Weiche) und eine zu große Abhängigkeit von den Discountern geduldet. Wenn die Proteste seine tatdächliche Reform der Agrarpolitik fordern würden, wäre die Geduld des Staates sehr schnell erschöpft und der Beifall Aiwangers und Söders würde schnell verstummen.

    Ob breit oder schmal. Aus meiner Sicht bleiben Fahrradstraßen, die nicht für Kraftverkehr physisch gesperrt sind, normaler innerstädtischer Verkehrsraum mit Mischverkehr auf der Fahrbahn. Ich sehe in ihnen keinen Vorteil für den Radverkehr. In Kiel scheinen diese vor allem in Wohngebieten angelegt zu werden und stellen mMn keine sinnvolle Alternative zu der Nutzung von Hauptverkehrsszraßen dar, wenn ich von A nach B durch die Stadt fahren will.

    Hatten denn die Fahrradstrßen ggü. Ausweisung zHG 30km/h einen Mehrgewinn für den Radverkehr? In Kiel erlebe ich Fahrradstraßen als normale Verkehrsführungen durch Wohngebiete. Kraftfahrzeugverkehr und Parken sind zulässig. MMn sind die Beschilderungen zur Fahrradstraße nutzlose Deko.

    Ja, gerne. Es geht um den tödlichen Unfall am 01.09.22 auf der K79 zwischen Wilstedt und Wakendorf II.

    Zwei Radfahrer fuhren hintereinander. Der Landwirt überholte mit dem Treckergespann ohne ausreichenden Sicherheitsabstand. Der hintere Radfahrer kam dabei von der Fahrbahn ab, stürzte und verletzte sich tödlich. Der Vorrausfahrende gab an, vom Treckerführer bei Gegenverkehr überholt worden zu sein. Den Unfall habe er selbst zunächst nicht bemerkt. Der Treckerfahrer setzte seine Fahrt fort und musste aufwendig ermittelt werden.

    Wenn Fahrradblinker legalisiert werden und es marktverfügbare praktikable Lösungen gibt, wird die Technik sich peu a peu einschleichen. Zuerst bei höherwertigen Neurädern, vorallem Pedelecs etc., dann Mittelklasse. Irgendwann landen diese Gefährte auf dem Gebrauchtmarkt. So hat ja auch der Nabendynamo den Seitenläufer im Wesentlichen ersetzt. Nachrüsten lassen würde ich Blinker persönlich nicht. Ich halte den Nutzen auch für gering. Ein vernünftiger linker Außenspiegel aus dem Mopedbereich bringt dagegen nach meiner Erfahrung einen echten Sicherheitsgewinn.

    ... für den "Endkunden" aber irrelevant, da zählt nur die StVO selbst.

    Ok. Wenn du das sagst, glaube ich dir. Könntest du kurz erklären, wie man das herleitet? VwV oder Durchführungsbestimmungen beziehen sich ja direkt auf die entsprechenden Gesetzte und Verordnungen. Wenn ich z.B. bei einem Auto das Fenster einen Spalt geöffnet lasse, würde ich mich als Endkunde ggü. einer Behörde schon darauf berufen, dass dies nach VwV StVO nicht zu beanstanden ist.

    Zur schilderlosen Radfahrstreifenfrage und speziell dem Parken darauf, wenn alle Piktogramme zugeparkt seien, gibt es einen ellenlangen Diskussionsfaden im VP samt einer Hamburger Spezialinterpretation der StVO durch die hanseatische Polizei dort, die dort zugleich SVB ist ...

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=117364

    Ich habe den ellenlangen Diskussionsfaden jetzt nicht gelesen. Die VwV StVO definiert Radfahrstreifen in lfd Nr 10 aktuell so:

    Zitat

    10
    3.Ein Radfahrstreifen ist ein durch Zeichen 237 angeordneter Sonderweg, der mittels Zeichen 295 (Breitstrich: 0,25 m) von der Fahrbahn abgetrennt ist. Zur besseren Erkennbarkeit ist in regelmäßigen Abständen Zeichen 237 oder das Sinnbild Radverkehr als Markierung aufzubringen....


    Ein Radfahrstreifen ohne Zeichen 237 kann daher kein Radfahrstreifen sein. Wo kein Radfahrstreifen ist, kann auch niemand verbotenerweise darauf parken. Wobei das dann auch wieder egal ist, da 52a BKatV nur allgemein von Geh- und Radwegen spricht und es eine Sondervorschrift nur für Schutzstreifen, allerdings mit demselben Tarif, gibt.

    Kiel-Wik: Zugeparkter Fahrradstreifen in der Feldstraße nervt Radfahrer
    In der Feldstraße in Kiel-Wik wird die neu angelegte Fahrradspur seit Wochen zugeparkt. Die Behörden schauen bislang mehr oder weniger tatenlos zu. Kommen die…
    www.kn-online.de

    Kieler Nachrichten berichten über eine neu angelegte "Radspur" an der Feldstraße in Kiel. Diese ist bis jetzt lediglich mit Piktogrammen sowie durchgehendem Breitstrich markiert und wird wohl regelmäßig zugeparkt. Kraftfahrer*innen könne kein Vorwurf gemacht werden, wenn die alle 40 Meter angebrachten Piktogramme bereits zugeparkt seien. Nun sollen zur Verdeutlichung Schilder aufgestellt werden. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen noch nicht entsprechend beschilderten Radfahrstreifen handelt. Wobei das Thema für die Zeitung vmtl. zu komplex ist. Wie ist denn ein solcher Streifen ohne Schilder rechtlich zu bewerten?

    Und das sagt die VwV StVO https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm


    Zitat
    Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
    1

    An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.

    Edit: Ob jetzt Busse in Halebuchten noch zum Fahrbahnverkehr gehören und ob das Halten zum Zwecke Fahrgäste ein- bzw. aussteigen lassen zu wollen, zum verkehrsbedingten Halten zählt, kann ich auch nicht beantworten.