Beiträge von mkossmann

    Das ist wahrscheinlich richtig. Sieht man immer wieder, wenn die tatsächlichen Zahlen publiziert werden. Dennoch unterstellt der Post jetzt, dass ein Helm keinen Schutz bietet. Und liest sich natürlich mit Absicht so.
    Ich sags mal so: Ich möchte auch weiterhin, dass meine Elektrogeräte beim Versand in Luftpolsterfolie und Styropor eingepackt sind. Ich möchte weiterhin einen Eierkarton, statt die Dinger im Sack zu kaufen.

    Risikokompensation enthält auch Fälle, wo es ohne Sie gar nicht zum Unfall gekommen wäre.
    Z.B. Ein Autofahrer sieht das du "geschützt" bist und fährt dann 10cm näher an dir vorbei oder tritt eine halbe Sekunde später auf die Bremse. Und genau das fehlt dann, um den Unfall zu verhindern . Der dann ohne Helm ( und damit dem Test des Helms auf Wirksamkeit) gar nicht passiert wäre. Wenn du in so einem Fall nicht absolut unverletzt ( auch an Körperteilen, die der Helm gar nicht schützen kann) herauskommst hat der Helm netto eine negative Wirkung gehabt. Auch wenn er erfolgreich eine Kopfverletzung verhindert hat.


    Und wenn man unterstellt, dass Helme einen gewissen Schutz mit sich bringen ...

    Selbst mit dieser Annahme muss man inzwischen vorsichtig sein. Die meisten ( praktisch alle ? ) Studien, die eine Schutzwirkung des Helms nachweisen sind von der Methodik Fallkontrollstudien, die als Vergleichsgruppen verletzte Nichthelmträger/verletzte Helmträger benutzen. Da wurde inzwischen nachgewiesen mit dieser Methodik einen systematischen Fehler bei der Berechnung der Schutzwirkung macht. Und zwar, weil Helmträger überproportional häufig unter der Verletzen sind, eine zu hohe Schutzwirkung.
    Es ist zu befürchten, das es zwar eine geringe physikalische Schutzwirkung durch Fahrradhelme gibt, die aber so gering ist, das sie durch Risikokompensation schon verschwindet oder gar ins negative verkehrt wird.

    Bettelampeln haben exakt einen sinnvollen Einsatzbereich: Als Querungshilfe für Fußgänger an viel befahrenen Straßen, dort wo keine Kreuzung oder Einmündung ist.

    Und auch das nur in der Variante, die als Grundstellung "dunkelgeschaltet" ist. Grundstellung "grün für Fahrbahn/ rot für Fußgänger "zwingt Fußgänger zum Warten auf die Ampel, auch wenn kein Verkehr auf der Fahrbahn ist.

    In dieser Diskussion sind die geplanten Transportkapazitäten doch ausschlaggebend. Eine Straßenbahn transportiert nun einmal weniger Menschen in mehr Zeit genauso weit wie eine U-Bahn. Sprich, um die gleiche Transportleistung zu erhalten, muss eine Straßenbahn häufiger fahren.

    Das aber auch nur, weil für Voll-UBahnen die Beschränkung von Strassenbahnen auf 2,65 m Breite und 75 m Länge für einen Zug nicht gilt. Wenn im Tunnel die gleichen Fahrzeuge verkehren, wie oberirdisch als Stadtbahn, ist im Tunnel, wo signalisierter Betrieb vorgeschrieben ist, die Transportkapazität geringer als bei einer oberirdischen, auf Sichtfahrt betriebenen Strecke.

    Außerorts mit Tempolimit 100 erschien mir Mischverkehr schon immer zu gefährlich...

    Es stimmt zwar das es außerorts gefährlicher ist. Aber nicht nur für Radfahrer. Sondern auch für Autofahrer und vor allem für Motorradfahrer, die dort selbst pro zurückgelegtem km gerechnet deutlich häufiger verunglücken als Radfahrer. Warum aber ist noch niemand auf die Idee gekommen, außerorts "sichere Motorradwege" anzulegen ?

    Die RWBP ist bereits seit 1997 abgeschafft. Und für die paar wenigen Ausnahmen, wo das Radfahren auf der Fahrbahn tatsächlich zu gefährlich wäre, darf sie ausnahmsweise angeordnet wäre. Ich sehe nicht, warum man dieses Mittel abschaffen sollte. Es wird bloß viel zu häufig missbraucht.

    Wenn 90% der Anwendungsfälle Missbrauch sind, gehört dieses Mittel abgeschafft. Und, wo das Fahren auf der Fahrbahn wirklich gefährlich ist, wird auch im alternative Möglichkeiten geben, die Gefahr zu senken.

    Eine Studie die wirklich Unfälle auf der Fahrbahn mit Unfällen auf Radverkehrsanlagen jeglicher Art vergleicht wird nicht das gewünschte Ergebnis bringen: "Separation ist sicherer".
    Um den wirklichen Grund für die Separation zu erkennen, muss man sich nur einen Straßenquerschnitt vorstellen, der es ermöglicht das Autofahrer jederzeit, unter Einhaltung aller geforderten Sicherheitsabstände, Radfahrer auf der Fahrbahn auch bei Gegenverkehr überholen können. Und zum Vergleich dann Straßenquerschnitte mit Radverkehrsanlage.

    Ist ja ein guter Ansatz

    Ich befürchte aber, das das Ministerium keine vernünftigen Kriterien vorgibt, sondern z.B. die KFZ-Verkehrsstärke als Kriterium nennt.
    Meiner Meinung nach darf man erst über einen benutzungspflichtigen Radweg nachdenken, wenn aus den Unfallstatistiken mit einer wissenschaftlich fundierten Methodik nachweisbar ist, das Radfahrer in diesem Straßenabschnitt ein signifikant höheres Unfallrisiko haben als alle anderen Fahrbahnnutzer ( z.B. auch Motorradfahrer und Mofafahrer). Und dieses Risiko auch noch deutlich höher ist, als das mittlere Risiko für Radfahrer im gesamten Straßennetz. Wenn andere Fahrbahnnutzer auf diesem Streckenabschnitt gleiches Unfallrisiko haben, ist es geboten, Maßnahmen zu ergreifen, die auch Diese schützen.

    Und selbst das berücksichtigt noch nicht die Möglichkeit, das selbst bei objektiv hohem Unfallrisiko für Radfahrer, ein Radweg die Lage verschlimmbessert. D.h. z.B das mit Radweg auf einen verhinderten Unfall im Längsverkehr dann zwei Unfälle mit Abbiegern kommen, die ohne Radweg nicht geschehen wären.

    Selber Mist bei der Kreuzung Fuhle / Hartzloh, von Nord nach Ost.

    Allerdings: Du musst ja nicht auf das Quergrün warten, Du darfst losfahren, sobald Du eine Lücke erspähst.

    Offiziell. Ob das gesund ist, ist eine andere Frage. Also viel Erfolg bei der Rennleitung!


    Man könnte ja mal den verantwortlichen Verkehrtplaner dazu einladen, vor versammelter Presse zu demonstrieren, wie ein Radfahrer an dieser Stelle richtig abbiegt. Das wird sicherlich ein voller Erfolg bei viel Querverkehr.