Bei dem eckigen Radwegschild gibt es doch keine Benutzungspflicht ? Für Benutzungspflichten gibt es auch in F die runde Variante.
Beiträge von mkossmann
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Wo wir schon in Pinneberg sind: Thesdorf. Was ist hier alles komisch? Im Spoiler stehen die mir aufgefallenen Aspekte.
Also wieder mal ein typisches Beispiel, wo eine StVB ihre Kompetenz für die Ausweisung von Benutzungspflichten dokumentiert.
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Die RWBP ist bereits seit 1997 abgeschafft. Und für die paar wenigen Ausnahmen, wo das Radfahren auf der Fahrbahn tatsächlich zu gefährlich wäre, darf sie ausnahmsweise angeordnet wäre. Ich sehe nicht, warum man dieses Mittel abschaffen sollte. Es wird bloß viel zu häufig missbraucht.
Wenn 90% der Anwendungsfälle Missbrauch sind, gehört dieses Mittel abgeschafft. Und, wo das Fahren auf der Fahrbahn wirklich gefährlich ist, wird auch im alternative Möglichkeiten geben, die Gefahr zu senken.
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Eine Studie die wirklich Unfälle auf der Fahrbahn mit Unfällen auf Radverkehrsanlagen jeglicher Art vergleicht wird nicht das gewünschte Ergebnis bringen: "Separation ist sicherer".
Um den wirklichen Grund für die Separation zu erkennen, muss man sich nur einen Straßenquerschnitt vorstellen, der es ermöglicht das Autofahrer jederzeit, unter Einhaltung aller geforderten Sicherheitsabstände, Radfahrer auf der Fahrbahn auch bei Gegenverkehr überholen können. Und zum Vergleich dann Straßenquerschnitte mit Radverkehrsanlage. -
In den zehn Jahren ist der Radverkehrsanteil aber etwa auch um die genannten 50% gestiegen. Bei gleichzeitig gestiegenem Gesamtverkehr. Somit das Risiko sogar leicht gesunken.
Das Positive ist , das nicht nutzlose Helme als Problemlösung angepriesen werden. -
Übrigens enthalten auch Helmstudien, die nachweisen , das Helme eine Schutzwirkung haben, offenbar einen systematischen Fehler. Siehe diese Arbeit .
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Oder nach welchen Kriterien hat da jemand die Schilder ausgesucht?
Die Schilderkombinationen lagen schon fertig so im Lager ?
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Ist ja ein guter Ansatz
Ich befürchte aber, das das Ministerium keine vernünftigen Kriterien vorgibt, sondern z.B. die KFZ-Verkehrsstärke als Kriterium nennt.
Meiner Meinung nach darf man erst über einen benutzungspflichtigen Radweg nachdenken, wenn aus den Unfallstatistiken mit einer wissenschaftlich fundierten Methodik nachweisbar ist, das Radfahrer in diesem Straßenabschnitt ein signifikant höheres Unfallrisiko haben als alle anderen Fahrbahnnutzer ( z.B. auch Motorradfahrer und Mofafahrer). Und dieses Risiko auch noch deutlich höher ist, als das mittlere Risiko für Radfahrer im gesamten Straßennetz. Wenn andere Fahrbahnnutzer auf diesem Streckenabschnitt gleiches Unfallrisiko haben, ist es geboten, Maßnahmen zu ergreifen, die auch Diese schützen.Und selbst das berücksichtigt noch nicht die Möglichkeit, das selbst bei objektiv hohem Unfallrisiko für Radfahrer, ein Radweg die Lage verschlimmbessert. D.h. z.B das mit Radweg auf einen verhinderten Unfall im Längsverkehr dann zwei Unfälle mit Abbiegern kommen, die ohne Radweg nicht geschehen wären.
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Der Gesetzgeber hat die RWBP als seltenen Ausnahmefall gedacht, die STVBs beugen aber Recht, indem Sie massenhaft RWPBs anordnen.
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Selber Mist bei der Kreuzung Fuhle / Hartzloh, von Nord nach Ost.
Allerdings: Du musst ja nicht auf das Quergrün warten, Du darfst losfahren, sobald Du eine Lücke erspähst.
Offiziell. Ob das gesund ist, ist eine andere Frage. Also viel Erfolg bei der Rennleitung!
Man könnte ja mal den verantwortlichen Verkehrtplaner dazu einladen, vor versammelter Presse zu demonstrieren, wie ein Radfahrer an dieser Stelle richtig abbiegt. Das wird sicherlich ein voller Erfolg bei viel Querverkehr. -
Was purer Quatsch ist. Es würde wohl kaum einer der "Lärmliebhaber" bei einer knallharten dB-Begrenzung (flankiert von reichlich Kontrollen und "richtig" hohen Bußgeldern) auf ein Motorrad verzichten. Vielleicht möchte man aber ganz einfach nur unserer Besatzungsmacht keine Vorschriften machen...
Noch viel besser wäre, wenn diese "Lärmliebhaber" den tollen Sound ihres Feuerstuhls viel öfter vollkommen ungedämpft hören könnten als bisher. Mindestens tausend mal im Jahr. Und vor allem auch werktags mitten in der Nacht direkt an ihrem Bett -
Ein weiterer Grund könnte sein, das Pedelecfahrer möglicherweise "sichere Radwege" bevorzugen . Da sind aber die 25 km/h des Pedelecs normalerweise schon zu schnell, da Radwege auf max. 15 km/h ausgelegt sind.
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Nein, es existieren durchaus reale Gefahren, z.B. bei Flugangst, wie z.B beim Germanwings-Absturz sehen konnte. Nur die Betroffenen schätzen die reale Gefahr vollkommen falsch ein.
Leute, die von Flugangsst betroffen sind, haben in der Regel kien Problem, ein Auto zu benutzen. Obwohl die reale Gefahr bein Autofahren umzukommen, wesentlich höher ist. -
Viel sinnvoller wäre es , wenn MLR zum Psychologen ginge und sich wegen einer schweren Fahrbahnphobie behandeln lassen würde. Man hört ja, das andere Phobien durchaus erfolgreich behandelt werden können.
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Hm, wenn genug Platz für Gehweg, Radweg und Busbucht vorhanden ist, kann man die Busbucht ja rechts vom Radweg anlegen. Dann kreuzen sich die Fahrwege zwar, aber das sollte ja machbar sein. Der Bus muss Vorrang gewähren, Berufskraftfahrer wird man ja wohl entsprechend schulen können.
Die Verkehrsregeln sehen aber vor, das aus Haltebuchten ausfahrende Busse Vorfahrt haben. Da sich aber Autofahrer zu selten an diese Regelung halten, kommen inzwischen Buskaps in Mode. Und die sind für Radverkehr viel schlechter. -
Bisher hat man nur von gestiegenen Unfallzahlen gehört. Und wieviel ist der Radverkehr aufgrund der Witterung gestiegen ?
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Vielleicht hat MLR sein Fahrrad auch reparaturanfällig gebastelt.Viel einfacher : MLR benutzt vorwiegend minderwertige Rad- und Gehwege
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Eventuell kann man den Artikel auch über den Google Cache lesen. D.h z.B. die URL in Google eingeben. Beim Suchergebnis gibt es , wenn der Artikel im Cache vorhanden ist dann in der Zweiten Zeile ein kleines Dreieck, das man anklicken kann und dann über nochmaliges Anklicken des dann erscheinenen "Im Cache" den Artikel aus dem Cache bekommt.
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Ist dort denn überhaupt eine Benutzungspflicht ordentlich geprüft und angeordnet worden? Von wegen brutale Gefahr und so.
Selbstverständlich. Es wird die brutale Gefahr abgewendet, daß ein Autofahrer wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen muss und deswegen einen Herzinfarkt bekommt.