Bei Z254 ist §45/9 nach wie vor anzuwenden.
Beiträge von mkossmann
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Wieso brauchen Radwege agO eine Benutzungspflicht ? Wer sich als Radfahrer Vorteile von ihnen erwartet , kann und wird sie auch ohne Benutzungspflicht benutzen.
Und wer meint, Fahrbahnen agO seien zu gefährlich für Radfahrer, den muss man fragen, warum er nichts für die Sicherheit von Motorradfahrern macht, die ein noch viel höheres Unfallrisiko haben als Fahrradfahrer. Z.B. benutzungspflichtige Motorradwege anlegen.
Ausserdem fehlt bisher jeglicher Nachweis, das solche Radwege überhaupt einen Sicherheitsgewinn für Radfahrer gegenüber der Fahrbahn bringen. -
p.s: Wie kommt es nur, dass ich mich nicht mehr wundere, dass die Presseorgane nur über die Autorennen-Strafverschärfungs-Geschichte berichten, aber die Gesetzesverschärfungen gegen den Radverkehr unter dem Radar bleiben?
Weil Journalisten als "(auto)rasende Reporter" sich Vorteile davon versprechen ?
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Solche Unfälle verwundern überhaupt nicht, wenn man diese Studie der UDV kennt. Ein Auszug:
ZitatGerechnet auf die Gesamtheit aller rechtsabbiegenden Kfz unterließen 32 % den Schulterblick oder äquivalentes Sicherungsverhalten. Selbst bei den 274 Fällen, in denen sich zum Zeitpunkt des Abbiegens ein Fußgänger oder Radfahrer an oder kurz vor der Furt befand, zeigten 15 % aller Autofahrer keinerlei Sicherungsverhalten im Sinne eines Schulterblicks oder Anzeichen, dass sie den anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hätten. Außerdem zeigten weitere 28 % der Autofahrer zwar Sicherungsverhalten, verstießen allerdings trotzdem gegen die Vorfahrtsregeln und fuhren zuerst.
Im Gegenteil ist es wohl nur dem umsichtigen Verhalten von Radfahrern zu verdanken, das es so wenige Abbiegeunfälle gibt.
Und ein Zyniker könnte dem letzten Satz sogar entnehmen das manche Autofahrer nach dem Motto handeln: Lässt du mich nicht vor, fahr ich dich tot.
Entsprechend sinnlos ist dieses Schild, weil es sich nicht an die Verursacher dieser Unfälle wendet. -
Für Geradeausfahrende aus dem Zweig ohne Schild gilt zunächstmal RvL für die Einmündung von rechts . Damit ist dort ein Schild überflüssig ( und damit auch aus Gründen der "Schildersparsamkeit" zu vermeiden). Und auch mit Beschilderung als abknickende Vorfahrtsstrasse braucht man mindestens 3 Schilder ( eventuell noch Schilder um die Vorfahrtsstrasse wieder aufzuheben). Damit ist "Schildersparsamkeit" hier optimal umgesetzt.
Im zweiten Beispiel sind für eine "abknickende Vorfahrt" in die Einbahnstrasse die Schilder komplett zu vermeiden.
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Handynutzung am Steuer erhöht die Unfallgefahr massiv, egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung ( sagen zumindest die Unfallforscher). Warum der Gesetzgeber nur bestraft, wenn das Handy in der Hand gehalten wird, ist nicht zu verstehen.
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Grundsätzlich halte ich es genau so wie Explosiv. Gleichzeitig finde ich es polemisch, wenn ständig von Ghetto gesprochen wird. Konsequenterweise sind doch Autobahnen und Kraftfahrstraßen dann Ghettos für Kfz. Da beschwert sich aber kein Kraftfahrer drüber, warum nicht?
Sind Autobahnen benutzungspflichtig ? Und Auf Autobahnen kommt man im Normalfall besser voran und ist sicherer als auf der "normalen" Straße. Bei Radwegen ist das umgekehrt.
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@Kampfadler und @Nbgradler
Das Problem ist nicht die optische Sichtbarkeit. Sondern die Wahrnehmung.
Siehe z.B. auch Unaufmerksamkeitsblindheit. Im Auto gibt es leider viele Möglichkeiten, das die Aufmerksamkeit von Fahren des Autos abgelenkt wird. Nicht nur das Händy.
Dazu kommt noch das Autofahrer aufgrund der Geschwindigkeit mehr Reize pro Zeiteinheit verarbeiten müssen und damit die Wahrscheinlichkeit steigt, das Information weggefiltert wird.
Wobei die Gefahr dafür in einer belebten Stadtstraße höher ist, als auf einer einsamen, reizarmen Landstrasse. Dort ist da Problem eher, das der Autofahrer zu schnell für die Sichtverhältnisse fährt. Also der Radfahrer z.B. wegen einer Kurve nicht gesehen wird. -
Beim Deutschlandfunk gibt es folgendes dazu zu lesen.
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Und noch ein "fahrradfreundlicher Radweg" aus dem Rheinland
In der Kalk-Mülheimerstr. sollen nun laut KSTA Radstreifen entstehen. Die radfahrende Dame im Bild des Artikels des KSTA trägt auch nicht zur Radfahrerfreundlichkeit bei.
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Aus Sicht der Ladeninhaber ist das doch konsequent wenn nichts gemacht wird: Es werden konsequent die "Parkplätze" auch in der Ladezone erhalten.
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Außer dann das eine oder andere Menschenleben.
Hier ein schlimmes Beispiel
Aber die Erfahrung das Autos in VBBs immer zu schnell unterwegs sind gibt es auch in vorschriftsgemäß gestalteten VBBs. -
Bad Lippspringe: 5000 Autofahrer vor Schule zu schnell
Wundert mich überhaupt nicht. Wer als Fußgänger in einem VBB unterwegs ist, wird feststellen, das es keinen Autofahrer gibt, der einen nicht bei erster Gelegenheit mit einem Vielfachen der eigenen Geschwindigkeit überholt. Und in so einem Fall kann der Autofahrer auch nicht mit der lahmen Ausrede kommen, das der Tacho so niedrige Geschwindigkeiten wie Schrittgeschwindigkeit nicht anzeigt. Denn er könnte auch einfach hinter einem bleiben.
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Das Fahrzeug sollte man als Tatwaffe auch Beschlagnahmen können.
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Das ist wahrscheinlich richtig. Sieht man immer wieder, wenn die tatsächlichen Zahlen publiziert werden. Dennoch unterstellt der Post jetzt, dass ein Helm keinen Schutz bietet. Und liest sich natürlich mit Absicht so.
Ich sags mal so: Ich möchte auch weiterhin, dass meine Elektrogeräte beim Versand in Luftpolsterfolie und Styropor eingepackt sind. Ich möchte weiterhin einen Eierkarton, statt die Dinger im Sack zu kaufen.Risikokompensation enthält auch Fälle, wo es ohne Sie gar nicht zum Unfall gekommen wäre.
Z.B. Ein Autofahrer sieht das du "geschützt" bist und fährt dann 10cm näher an dir vorbei oder tritt eine halbe Sekunde später auf die Bremse. Und genau das fehlt dann, um den Unfall zu verhindern . Der dann ohne Helm ( und damit dem Test des Helms auf Wirksamkeit) gar nicht passiert wäre. Wenn du in so einem Fall nicht absolut unverletzt ( auch an Körperteilen, die der Helm gar nicht schützen kann) herauskommst hat der Helm netto eine negative Wirkung gehabt. Auch wenn er erfolgreich eine Kopfverletzung verhindert hat. -
Und wenn man unterstellt, dass Helme einen gewissen Schutz mit sich bringen ...Selbst mit dieser Annahme muss man inzwischen vorsichtig sein. Die meisten ( praktisch alle ? ) Studien, die eine Schutzwirkung des Helms nachweisen sind von der Methodik Fallkontrollstudien, die als Vergleichsgruppen verletzte Nichthelmträger/verletzte Helmträger benutzen. Da wurde inzwischen nachgewiesen mit dieser Methodik einen systematischen Fehler bei der Berechnung der Schutzwirkung macht. Und zwar, weil Helmträger überproportional häufig unter der Verletzen sind, eine zu hohe Schutzwirkung.
Es ist zu befürchten, das es zwar eine geringe physikalische Schutzwirkung durch Fahrradhelme gibt, die aber so gering ist, das sie durch Risikokompensation schon verschwindet oder gar ins negative verkehrt wird. -
Poller machen insbesondere dann Sinn, wenn man Autos daran hindern will, irgendwo hinzufahren, wo sie nicht fahren dürfen.
Anders ausgedrückt: Poller werden dort aufgestellt, wo Autofahrer Verkehrszeichen oder Verkehrsregeln regelmäßig ignorieren.
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Bettelampeln haben exakt einen sinnvollen Einsatzbereich: Als Querungshilfe für Fußgänger an viel befahrenen Straßen, dort wo keine Kreuzung oder Einmündung ist.
Und auch das nur in der Variante, die als Grundstellung "dunkelgeschaltet" ist. Grundstellung "grün für Fahrbahn/ rot für Fußgänger "zwingt Fußgänger zum Warten auf die Ampel, auch wenn kein Verkehr auf der Fahrbahn ist.
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Dank der dort parkenden Autos könnte auch das gleiche passieren wie in Bielefeld.
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In dieser Diskussion sind die geplanten Transportkapazitäten doch ausschlaggebend. Eine Straßenbahn transportiert nun einmal weniger Menschen in mehr Zeit genauso weit wie eine U-Bahn. Sprich, um die gleiche Transportleistung zu erhalten, muss eine Straßenbahn häufiger fahren.
Das aber auch nur, weil für Voll-UBahnen die Beschränkung von Strassenbahnen auf 2,65 m Breite und 75 m Länge für einen Zug nicht gilt. Wenn im Tunnel die gleichen Fahrzeuge verkehren, wie oberirdisch als Stadtbahn, ist im Tunnel, wo signalisierter Betrieb vorgeschrieben ist, die Transportkapazität geringer als bei einer oberirdischen, auf Sichtfahrt betriebenen Strecke.