Beiträge von mkossmann

    STVZO:
    §56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
    quad.gif (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    Damit darf ein fahrzeugbedingter toter Winkel nicht existieren.

    Wieso brauchen Radwege agO eine Benutzungspflicht ? Wer sich als Radfahrer Vorteile von ihnen erwartet , kann und wird sie auch ohne Benutzungspflicht benutzen.
    Und wer meint, Fahrbahnen agO seien zu gefährlich für Radfahrer, den muss man fragen, warum er nichts für die Sicherheit von Motorradfahrern macht, die ein noch viel höheres Unfallrisiko haben als Fahrradfahrer. Z.B. benutzungspflichtige Motorradwege anlegen.
    Ausserdem fehlt bisher jeglicher Nachweis, das solche Radwege überhaupt einen Sicherheitsgewinn für Radfahrer gegenüber der Fahrbahn bringen.

    p.s: Wie kommt es nur, dass ich mich nicht mehr wundere, dass die Presseorgane nur über die Autorennen-Strafverschärfungs-Geschichte berichten, aber die Gesetzesverschärfungen gegen den Radverkehr unter dem Radar bleiben?

    Weil Journalisten als "(auto)rasende Reporter" sich Vorteile davon versprechen ?

    Solche Unfälle verwundern überhaupt nicht, wenn man diese Studie der UDV kennt. Ein Auszug:

    Zitat

    Gerechnet auf die Gesamtheit aller rechtsabbiegenden Kfz unterließen 32 % den Schulterblick oder äquivalentes Sicherungsverhalten. Selbst bei den 274 Fällen, in denen sich zum Zeitpunkt des Abbiegens ein Fußgänger oder Radfahrer an oder kurz vor der Furt befand, zeigten 15 % aller Autofahrer keinerlei Sicherungsverhalten im Sinne eines Schulterblicks oder Anzeichen, dass sie den anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hätten. Außerdem zeigten weitere 28 % der Autofahrer zwar Sicherungsverhalten, verstießen allerdings trotzdem gegen die Vorfahrtsregeln und fuhren zuerst.


    Im Gegenteil ist es wohl nur dem umsichtigen Verhalten von Radfahrern zu verdanken, das es so wenige Abbiegeunfälle gibt.
    Und ein Zyniker könnte dem letzten Satz sogar entnehmen das manche Autofahrer nach dem Motto handeln: Lässt du mich nicht vor, fahr ich dich tot.
    Entsprechend sinnlos ist dieses Schild, weil es sich nicht an die Verursacher dieser Unfälle wendet.

    Für Geradeausfahrende aus dem Zweig ohne Schild gilt zunächstmal RvL für die Einmündung von rechts . Damit ist dort ein Schild überflüssig ( und damit auch aus Gründen der "Schildersparsamkeit" zu vermeiden). Und auch mit Beschilderung als abknickende Vorfahrtsstrasse braucht man mindestens 3 Schilder ( eventuell noch Schilder um die Vorfahrtsstrasse wieder aufzuheben). Damit ist "Schildersparsamkeit" hier optimal umgesetzt.

    Im zweiten Beispiel sind für eine "abknickende Vorfahrt" in die Einbahnstrasse die Schilder komplett zu vermeiden.

    Handynutzung am Steuer erhöht die Unfallgefahr massiv, egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung ( sagen zumindest die Unfallforscher). Warum der Gesetzgeber nur bestraft, wenn das Handy in der Hand gehalten wird, ist nicht zu verstehen.

    Grundsätzlich halte ich es genau so wie Explosiv. Gleichzeitig finde ich es polemisch, wenn ständig von Ghetto gesprochen wird. Konsequenterweise sind doch Autobahnen und Kraftfahrstraßen dann Ghettos für Kfz. Da beschwert sich aber kein Kraftfahrer drüber, warum nicht?

    Sind Autobahnen benutzungspflichtig ? Und Auf Autobahnen kommt man im Normalfall besser voran und ist sicherer als auf der "normalen" Straße. Bei Radwegen ist das umgekehrt.

    @Kampfadler und @Nbgradler
    Das Problem ist nicht die optische Sichtbarkeit. Sondern die Wahrnehmung.
    Siehe z.B. auch Unaufmerksamkeitsblindheit. Im Auto gibt es leider viele Möglichkeiten, das die Aufmerksamkeit von Fahren des Autos abgelenkt wird. Nicht nur das Händy.
    Dazu kommt noch das Autofahrer aufgrund der Geschwindigkeit mehr Reize pro Zeiteinheit verarbeiten müssen und damit die Wahrscheinlichkeit steigt, das Information weggefiltert wird.
    Wobei die Gefahr dafür in einer belebten Stadtstraße höher ist, als auf einer einsamen, reizarmen Landstrasse. Dort ist da Problem eher, das der Autofahrer zu schnell für die Sichtverhältnisse fährt. Also der Radfahrer z.B. wegen einer Kurve nicht gesehen wird.

    Wundert mich überhaupt nicht. Wer als Fußgänger in einem VBB unterwegs ist, wird feststellen, das es keinen Autofahrer gibt, der einen nicht bei erster Gelegenheit mit einem Vielfachen der eigenen Geschwindigkeit überholt. Und in so einem Fall kann der Autofahrer auch nicht mit der lahmen Ausrede kommen, das der Tacho so niedrige Geschwindigkeiten wie Schrittgeschwindigkeit nicht anzeigt. Denn er könnte auch einfach hinter einem bleiben.

    Das ist wahrscheinlich richtig. Sieht man immer wieder, wenn die tatsächlichen Zahlen publiziert werden. Dennoch unterstellt der Post jetzt, dass ein Helm keinen Schutz bietet. Und liest sich natürlich mit Absicht so.
    Ich sags mal so: Ich möchte auch weiterhin, dass meine Elektrogeräte beim Versand in Luftpolsterfolie und Styropor eingepackt sind. Ich möchte weiterhin einen Eierkarton, statt die Dinger im Sack zu kaufen.

    Risikokompensation enthält auch Fälle, wo es ohne Sie gar nicht zum Unfall gekommen wäre.
    Z.B. Ein Autofahrer sieht das du "geschützt" bist und fährt dann 10cm näher an dir vorbei oder tritt eine halbe Sekunde später auf die Bremse. Und genau das fehlt dann, um den Unfall zu verhindern . Der dann ohne Helm ( und damit dem Test des Helms auf Wirksamkeit) gar nicht passiert wäre. Wenn du in so einem Fall nicht absolut unverletzt ( auch an Körperteilen, die der Helm gar nicht schützen kann) herauskommst hat der Helm netto eine negative Wirkung gehabt. Auch wenn er erfolgreich eine Kopfverletzung verhindert hat.


    Und wenn man unterstellt, dass Helme einen gewissen Schutz mit sich bringen ...

    Selbst mit dieser Annahme muss man inzwischen vorsichtig sein. Die meisten ( praktisch alle ? ) Studien, die eine Schutzwirkung des Helms nachweisen sind von der Methodik Fallkontrollstudien, die als Vergleichsgruppen verletzte Nichthelmträger/verletzte Helmträger benutzen. Da wurde inzwischen nachgewiesen mit dieser Methodik einen systematischen Fehler bei der Berechnung der Schutzwirkung macht. Und zwar, weil Helmträger überproportional häufig unter der Verletzen sind, eine zu hohe Schutzwirkung.
    Es ist zu befürchten, das es zwar eine geringe physikalische Schutzwirkung durch Fahrradhelme gibt, die aber so gering ist, das sie durch Risikokompensation schon verschwindet oder gar ins negative verkehrt wird.