Den Abbiegeassistenten braucht man bei diesem LKW doch nicht, der hat doch das große Warnschild. ![]()
Beiträge von mkossmann
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Dieser Versuch ist doch eine prima Anregung, wie man zu Autos mit weniger Abgasemissionen kommt:
Einfach vorschreiben, das der Auspuff des Fahrzeugs direkt vor dem Fahrer angebracht werden muss
. Alles weitere wird der "Markt" dann regeln. -
Sei froh , das der Beschilderer offenbar gerade kein Radwegschild dabei hatte...
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Mit dem Bauen von Radwegen ist es nicht getan. Das allein sorgt nicht für höhere Radverkehrsanteile wie man an diesem Beispiel aus England sieht.
Was bei bei Radverkehrsanlagen vor allem stört, ist die damit Üblicherweise verbundene Benutzungspflicht. Selbst die laut Gesetzestext nicht benutzungspflichtigen Schutzstreifen werden durch autofahrende Rechtsverdreher wegen Rechtsfahrgebot zu benutzungspflichtigen Wegen erklärt.
Des Autorasers liebstes Feindbild sind dann auch nicht die Radwege benutzende Radrennfahrer.
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Inzwischen war dem Tagesspiegel diese Formulierung wohl doch zu peinlich und die Meldung wurde geändert.
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"Wir appellieren aber auch an die Radfahrer, für den Lkw-Fahrer mitzudenken und sich vor seinem Abbiegen vielleicht auch nicht direkt neben ihn zu stellen"
Auch wieder die Realität verdreht. Erstens verhindern Radfahrer schon den größten Teil der Abbiegeunfälle bei Abbiegefehlern von LKW bzw. KFZ-Führern indem sie die auf ihre Vorfahrt verzichten. Und zweitens ist es oft genug der Fall, das der KFZ-Führer kurz vorher überholt hat oder gar sich von hinten kommend, sich neben den Radfahrer stellt.
Was würde die Polizei wohl machen, wenn alle Radfahrer mal alle Abbiegefehler von KFZ-Führern konsequent anzeigen würden ?
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An der letzten Bordsteinabsenkung vor der Kreuzung auf die Fahrbahn wechseln ...
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Und dieser Schutz ist offenbar auch noch in eine Fußgängerzone notwendig !
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In welche Kategorie werden da eigentlich Abbiegeunfälle ( d.h. Abbieger fährt geradeaus gehenden Fußgänger an) eingeordnet ?
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Was mich vor allem stört ist, das die Geschwindigkeit von 25 km/h als besonders gefährlich für Senioren dargestellt wird. Die gleichen Leute haben aber dann kein Problem damit ,wenn der gleiche Senior hinter dem Steuer eines PKW 50 oder 100 oder gar 150 km/h fährt. Und im Vergleich zum Radfahrer auch noch vernachlässigen, das aufgrund des fehlenden Kreiseleffektes sehr langsame Fahrräder instabil werden und schwerer zu fahren sind als schnellere Fahrräder/Pedelecs.
Meiner Ansicht sind die eigentliche Unfallursache von selbstverursachten Unfällen oft Koordinationsprobleme. Und die gibt es bei älteren Rad-, Pedelec- und PKW-Fahrern gleichermaßen. Man liest ja oft genug von Senioren, die Gas- und Bremspedal "verwechselt" haben. -
Freilich, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das ein weitverbreitetes Radfahrerverhalten ist, im Zweifel nutze ich lieber den Bürgersteig, weil das ist sicherer für mich und die Fußgänger sollen halt mal ein bisschen zusammenrücken. Das ist meines Erachtens auch der Grund dafür, dass Radfahrer bei Fußgängern oft nicht gut gelitten sind. Sozusagen der "Fressfeind" auf der knappen Bürgersteigfläche.
Da wird dann aber mit zwierlei Maß gemessen. Fußgänger die sich öffentlich über Gehwegparker aufregen, sind sehr selten.
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3. Stammtischerfahrung
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Apropos Strassenbahnen: Wie oft hören Autofahrer Strassenbahnen , wenn sie ohne Schulterblick über Strassenbahnschienen abbiegen ?
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So bleibt es dann bei zugeparkten Kindergartentüren, wo die Kinder zwischen den parkenden Autos auf eine "verkehrsberuhigte" Straße laufen, auf der kaum ein Auto langsamer als 20km/h fährt, viele eher 30km/h oder schneller. Als es vor zwei Jahren an dieser Stelle in der Altstadt gebrannt hat, musste die Feuerwehr erst ein falsch parkendes Fahrzeug abschleppen lassen, um den Einsatzort zu erreichen. So viel Zeit muss sein und der letzte große Stadtbrand in Stade war ja bereits 1659. Da kann statistisch gesehen gar nichts mehr passieren...
Trotzdem könnte man mal bei der Feuerwehr nachfragen, was Sie von diesen Falschparkern hält. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn da nicht das Parkverbot aufgrund des VBB wäre, man den Fluchtweg aus dem Kindergarten mit einer Brandschutzzone sichern müsste.
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Ich fürchte die Akzeptanz, dass Maschinen Menschen verletzen oder töten ist doch höher, als die, dass Menschen andere Menschen verletzen oder töten.
Nein , das ist hier nur der Versuch das Fehlverhalten des Autofahrers zu "entschuldigen", in dem die Maschine und nicht der Fahrer als verantwortlich für den Unfall dargestellt werden.
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Schönes Beispiel für bescheuertes Radwegparken. Die rechte Fahrspur hat er ja eh blockiert. Warum bleibt er nicht komplett auf der Fahrbahn?Vermutung:
Er will anderen Autofahrern damit zeigen, das er alles mögliche getan hat, um den (Auto-)Verkehr möglichst wenig zu behindern. -
Dort wo Gehwegparken durch Z.315 erlaubt ist, gilt eine Gewichtsbeschränkung von 2,8t. Sicher auch wegen der Tragfähigkeit des Gehweges.
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Die Bitte an die Führer von LKW, 50m Abstand untereinander einzuhalten und sich nicht gegenseitig zu überholen, ist genau das: eine Bitte. Im täglichen Geschehen wird sie wohl selten beachtet, falls sie überhaupt wahrgenommen wird.
Richtig, solange das nicht überwacht und Bußgeld verhängt wird, wird es keine Verhaltensänderung der LKW-Fahrer geben.
Missachtung Z. 273 ( Mindestabstand) ist noch billig: 25 €
Die anderen möglichen Strafen regen schon eher zum Nachdenken an:
Abstand < 50m bei > 50 Km/h : 80 € 1 Punkt
LKW-Überholverbot missachtet : 70 € 1 Punkt -
Sind die Gelbphasen bei höheren Geschwindigkeiten tatsächlich länger?
Jein, erst bei Geschwindigkeiten über 50 km/h.
Zitat von VwV zur STVOAlles anzeigen17
IX.
Besonders sorgfältig sind die
Zeiten zu bestimmen, die zwischen dem Ende der Grünphase für die eine
Verkehrsrichtung und dem Beginn der Grünphase für die andere
(kreuzende) Verkehrsrichtung liegen. Die Zeiten für Gelb und Rot-Gelb
sind unabhängig von dieser Zwischenzeit festzulegen. Die Übergangszeit
Rot und Gelb (gleichzeitig) soll für Kraftfahrzeugströme eine Sekunde
dauern, darf aber nicht länger als zwei Sekunden sein. Die
Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt. In der Regel beträgt
die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4 s bei zul. V = 60 km/h und 5 s
bei zul. V = 70 km/h. Bei Lichtzeichenanlagen, die im Rahmen einer
Zuflussregelungsanlage aufgestellt werden, sind abweichend hiervon für
Rot mindestens 2 s und für die Übergangssignale Rot und Gelb
(gleichzeitig) bzw. Gelb mindestens 1 s zu wählen. Bei
verkehrsabhängigen Lichtzeichenanlagen ist beim Rücksprung in die
gleiche Phase eine Alles-Rot-Zeit von mindestens 1 s einzuhalten,
ebenso bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen mit der Grundstellung Dunkel
für den Fahrzeugverkehr. Bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen soll bei
Ausführung eines Rücksprungs in die gleiche Fahrzeugphase die
Mindestsperrzeit für den Fahrzeugverkehr 4 s betragen.