Mit dem Bauen von Radwegen ist es nicht getan. Das allein sorgt nicht für höhere Radverkehrsanteile wie man an diesem Beispiel aus England sieht.
Was bei bei Radverkehrsanlagen vor allem stört, ist die damit Üblicherweise verbundene Benutzungspflicht. Selbst die laut Gesetzestext nicht benutzungspflichtigen Schutzstreifen werden durch autofahrende Rechtsverdreher wegen Rechtsfahrgebot zu benutzungspflichtigen Wegen erklärt.
Des Autorasers liebstes Feindbild sind dann auch nicht die Radwege benutzende Radrennfahrer.