Beiträge von mkossmann

    Solange die Radinfrastruktur nicht benutzungspflichtig oder offensichtlich überflüssig ist,kann man damit leben. Der Regelfall ist aber das fahrbahnbegleitende Radverkehrsanlagen mit Blauschildern ausgeschildert sind. Oder es sind Schutzstreifen. die üblicherweise überflüssig sind.

    Nun, zeige mir mal eine Studie in der Unfallforschung, die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf einem Radweg und auf einer Fahrbahn vergleicht und zum Ergebnis kommt, das der Radweg sicherer ist. Selbst in der Fahrradmusterstadt Kopenhagen hat man 2007 in dieser Studie herausgefunden :
    "The safety effects of bicycle tracks in urban areas are an increase of about 10 percent in both crashes and injuries.
    The safety effects of bicycle lanes in urban areas are an increase of 5 percent in crashes and 15 percent
    in injuries. Bicyclists’ safety has worsened on roads , where bicycle facilities have been implemented."

    Und die BAST hat sich damals übrigens auf ausgesucht "gute" Radwege beschränkt und konnte auch keinen Sicherheitsgewinn feststellen. Im Gegenteil ...

    Radfahrstreifen sind theoretisch immer und praktisch fast immer benutzungspflichtig, Hochbordradwege hingegen nur noch im Ausnahmefall.

    Das mag zwar in Berlin zutreffen, in anderen Städten sind aber auch die Hochbordradwege überwiegend benutzungspflichtig.
    Das Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind liegt auch daran, das sie ohne Beschilderung, die es ja nur in einer Variante mit Benutzungspflicht gibt , nicht von Seitenstreifen zu unterscheiden sind.

    Hier halte ich die Argumentation für falsch. In der Tat scheinen mehr Helme nicht zu mehr Sicherheit für alle Radfahrer führen. Das lässt sich aus den Studien in Australien und Neuseeland ablesen. Die schützende Wirkung für den Einzelnen ist davon jedoch nicht betroffen.

    Nochmal ein Beispiel,wie das mit der Risikompensation funktioniert: Autofahrer und Radfahrer vertrauen auf die Schutzwirkung des Helmes und Bremsen deswegen in einer Konfliktsituation unbewusst einen Moment später wie in der gleichen Situation ohne Helm.
    Folge: Der Radfahrer prallt z.B mit 20 statt 18 km/h Differenzgeschwindigkeit auf die Windschutzscheibe. Der Helm führt dann dazu dass die Unfallfolgen nur so groß sind wie bei einem Aufprall mit 18 km/h.
    Auusserdem sieht man in vielen Studien, das Helmträger offenbar häufiger verunglücken.

    Warum sollte man keinen Helm tragen:
    Weil jeder getragene Helm ein kleiner Schritt zur Helmpflicht ist. So muß das Urteil des BGH von 2014 leider ausgelegt werden.
    Und weil die physikalische Schutzwirkung des Helms offenbar so gering ist, das sie durch andere Effekte wie z.B. Risikokompensation wieder aufgehoben wird. Denn bei Studien in Gegenden wo Helmbenutzungspflicht eingeführt wurde ( z.B Australien oder Neuseeland) konnte keine Schutzwirkung des Helms festgestellt werden.
    Möglicherweise gibt es auch Unfallszenarien wo ein Helm die Verletzungschwere erhöht. Z.B. wenn aufgrund von Überständen des Helms das Genick stärker beansprucht wird oder das der Kopf wegdreht anstatt frontal aufzuprallen.

    Und warum braucht man überhaupt diese "psychologische Wirkung" ? Genau, weil es benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gibt, die erst zu dem Glauben führen, das Radfahrer nicht die Fahrbahn benutzen dürfen. Und sogar bei Schutzstreifen konstruieren autofahrende Rechtsverdreher eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot.
    Jegliche Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen abschaffen, dann ist diesem Irrglauben die Grundlage entzogen. Und asozialen A*n, die dann immer noch eine solche Pflicht durchsetzen wollen gehören konsequent aus dem Verkehr gezogen und mindestens mit einem kostenpflichtigen Denkzettel belehrt.

    Die von @Gerhart erwähnten "Angstradler" wird man mit einem nach ERA Maßen geplanten Schutzstreifen niemals auf die Fahrbahn locken können. Dazu sind diese viel zu schmal. Ich sehe da nur eine Chance, wenn die seitlichen Überholstände durch konsequente Kontrollen deutlich erhöht werden.

    Ein Schutzstreifen, deren Funktion nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er zu dicht an Autotüren vorbeigeführt wird, trägt dazu bei, dass Radler nicht zu dicht überholt werden.


    Und wo gibt es solche Schutzstreifen mit Parkplätzen daneben ? Laut ERA sind da max. 50 cm Sicherheitstrennstreifen als Regelmaß gefordert, in der Realität wird oft nichtmal das Mindestmaß von 25 cm eingehalten. Und Autotüren sind im jeden Fall breiter. Der Versuch in Soest, einen Schutzstreifen mit angemessenen Abstand zu parkenden Autos einzurichten, wurde vom zuständigen Verkehrsministerium abgewürgt.
    Ein Schutzstreifen dient dazu, Radfahrer zu animieren, weiter rechts zu fahren, als für sie gut ist um damit Autofahrern das Überholen zu erleichtern.


    Ein Schutzstreifen kann beliebig breit angelegt werden. Geht in der Praxis aber nicht, weil es ja Vorschriften für die Breite der Autofahrspuren gibt. Ein Radfahrstreifen sollte 1,85 m breit sein. Wenn die 1,85 m breiten Radfahrstreifen dazu führen, dass der Abstand zwischen den Radfahrstreifen größer ausfällt als bei 1,85 m breiten Schutzstreifen, dann sind mir die Schutzstreifen lieber, auch wenn im Falle von Gegenverkehr ein Autofahrer in den Schutzstreifen hineinfahren darf. (Was er übrigens vermutlich auch trotz durchgezogener Linien bei einem Radfahrstreifen machen würde.)

    Wie kommst du auf 1,85 m für Schutzstreifen ? Das Regelmaß laut ERA für Schutzstreifen ist 1,5 m, das Mindestmaß ist nur 1,25 m und wird auch regelmäßig bei Anlagen von Schutzstreifen ausgenutzt. Dazu kommt noch, das das Regelmaß für den Sicherheitraum zu rechts parkenden Auto nur 0,5, das Mindestmaß sogar nur 0,25 beträgt ( bei Radfahrstreifen 0,75m/0,5m ). D.h bei einem regelkonform nach ERA Mindestmaßen ausgeführtem Schutzstreifen ist die linke Begrenzung nur 1,5 m von der Begrenzung des Parkplatzes rechts davon entfernt und ein Radfahrer muß so einen "Schutzstreifen" verlassen um nicht im Aufklappbereich von Autotüren fahren zu müssen. Und Schutzstreifen mit Mindestmaß sind keine Ausnahme.
    Dazu kommt noch, daß laut Theorie zwar Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers auf dem Schutzstreifen die gleichen Sicherheitsabstände einhalten müssen wie ohne Schutzstreifen. In der Praxis wird aber oft beim Überholen des Radfahrers hart rechts an der Begrenzung des Schutzstreifens gefahren. Inbesondere dann, wenn Gegenverkehr vorhanden ist.
    Beim ADFC NRW gibt es die Maße der ERA übersichtlich dargestellt. Dazu vielleicht noch eine Übungsaufgabe ;) : Ergänze die dort dargestellten Strassenquerschnitte um ein Bild, wo ein die Fahrbahn benutzender Radfahrer von einem Autofahrer unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände überholt wird. Fällt dir was auf ?