In den Hirnen der für diese Auslegung Verantwortlichen macht das durchaus Sinn. Bei denen geht "Leichtigkeit des KFZ-Verkehrs" vor Sicherheit.
Beiträge von mkossmann
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Viele der zitierten "Angstradler" fahren selbst ohne jegliche Schutzstreifen äußerst dicht neben Stehzeugen oder selbst bei recht breiten Radfahrstreifen scheinen sie an den Stehzeugen zu kleben - ohne jegliche Not.
Die Angst besteht eben nur vor sich bewegenden Autos, nicht vor stehenden/parkenden Autos.
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Und warum braucht man überhaupt diese "psychologische Wirkung" ? Genau, weil es benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gibt, die erst zu dem Glauben führen, das Radfahrer nicht die Fahrbahn benutzen dürfen. Und sogar bei Schutzstreifen konstruieren autofahrende Rechtsverdreher eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot.
Jegliche Benutzungspflicht für Radverkehrsanlagen abschaffen, dann ist diesem Irrglauben die Grundlage entzogen. Und asozialen A*n, die dann immer noch eine solche Pflicht durchsetzen wollen gehören konsequent aus dem Verkehr gezogen und mindestens mit einem kostenpflichtigen Denkzettel belehrt.Die von @Gerhart erwähnten "Angstradler" wird man mit einem nach ERA Maßen geplanten Schutzstreifen niemals auf die Fahrbahn locken können. Dazu sind diese viel zu schmal. Ich sehe da nur eine Chance, wenn die seitlichen Überholstände durch konsequente Kontrollen deutlich erhöht werden.
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Ein Schutzstreifen, deren Funktion nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er zu dicht an Autotüren vorbeigeführt wird, trägt dazu bei, dass Radler nicht zu dicht überholt werden.
Und wo gibt es solche Schutzstreifen mit Parkplätzen daneben ? Laut ERA sind da max. 50 cm Sicherheitstrennstreifen als Regelmaß gefordert, in der Realität wird oft nichtmal das Mindestmaß von 25 cm eingehalten. Und Autotüren sind im jeden Fall breiter. Der Versuch in Soest, einen Schutzstreifen mit angemessenen Abstand zu parkenden Autos einzurichten, wurde vom zuständigen Verkehrsministerium abgewürgt.
Ein Schutzstreifen dient dazu, Radfahrer zu animieren, weiter rechts zu fahren, als für sie gut ist um damit Autofahrern das Überholen zu erleichtern. -
Ein Schutzstreifen kann beliebig breit angelegt werden. Geht in der Praxis aber nicht, weil es ja Vorschriften für die Breite der Autofahrspuren gibt. Ein Radfahrstreifen sollte 1,85 m breit sein. Wenn die 1,85 m breiten Radfahrstreifen dazu führen, dass der Abstand zwischen den Radfahrstreifen größer ausfällt als bei 1,85 m breiten Schutzstreifen, dann sind mir die Schutzstreifen lieber, auch wenn im Falle von Gegenverkehr ein Autofahrer in den Schutzstreifen hineinfahren darf. (Was er übrigens vermutlich auch trotz durchgezogener Linien bei einem Radfahrstreifen machen würde.)Wie kommst du auf 1,85 m für Schutzstreifen ? Das Regelmaß laut ERA für Schutzstreifen ist 1,5 m, das Mindestmaß ist nur 1,25 m und wird auch regelmäßig bei Anlagen von Schutzstreifen ausgenutzt. Dazu kommt noch, das das Regelmaß für den Sicherheitraum zu rechts parkenden Auto nur 0,5, das Mindestmaß sogar nur 0,25 beträgt ( bei Radfahrstreifen 0,75m/0,5m ). D.h bei einem regelkonform nach ERA Mindestmaßen ausgeführtem Schutzstreifen ist die linke Begrenzung nur 1,5 m von der Begrenzung des Parkplatzes rechts davon entfernt und ein Radfahrer muß so einen "Schutzstreifen" verlassen um nicht im Aufklappbereich von Autotüren fahren zu müssen. Und Schutzstreifen mit Mindestmaß sind keine Ausnahme.
Dazu kommt noch, daß laut Theorie zwar Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers auf dem Schutzstreifen die gleichen Sicherheitsabstände einhalten müssen wie ohne Schutzstreifen. In der Praxis wird aber oft beim Überholen des Radfahrers hart rechts an der Begrenzung des Schutzstreifens gefahren. Inbesondere dann, wenn Gegenverkehr vorhanden ist.
Beim ADFC NRW gibt es die Maße der ERA übersichtlich dargestellt. Dazu vielleicht noch eine Übungsaufgabe : Ergänze die dort dargestellten Strassenquerschnitte um ein Bild, wo ein die Fahrbahn benutzender Radfahrer von einem Autofahrer unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände überholt wird. Fällt dir was auf ? -
Und du glaubst wirklich, solche "Schutzstreifen" nützen Radfahrern ? Das sind einfach Radfahrstreifen zweiter Klasse. Da gibt gibt es nicht so hohe Hürden so was anzulegen und kaum Chancen, sich juristisch gegen schlechte "Schutzstreifen" zu wehren.
Und von wegen "Autofahren nehmen solche Streifen nicht ernst" und "keine Benutzungspflicht": Versuch mal links von so einem Streifen zu fahren. Da wirst wirst du sehen, wie ernst Autofahrer solche Streifen nehmen. Und sie werden dabei auch noch von autofahrenden Rechtsverdrehern unterstützt, die das als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auslegen, egal wie schmal der Streifen ist. -
Was wie wird "unfallträchtiger" gemessen ? Wenn man z.B. Unfälle pro Autobahnkilometer rechnet, wird eine dreispurige Autobahn allein dadurch unfallträchtiger weil da mehr Fahrzeuge unterwegs sind als auf einer zweispurigen Autobahn.
Ausserdem dürften auf der dreispurigen Autobahn die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugen größer sein.
Autobahnen sind die für KFZ sichersten Straßen deswegen, weil sie kreuzungsfrei sind und somit die Unfälle mit Querverkehr vermeiden, die ja etwa 2/3 aller Unfälle ausmachen. Und weitgehend die Unfälle mit Gegenverkehr, die in der Regel besonders schwer sind. -
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Was jedoch auch niemand offen sagt: Der Dieseltreibstoff wird nur deshalb eingesetzt, weil er bei einer höheren Temperatur explodiert und dadurch eine höhere Explosionskraft entwickelt als Benzin.Jein. Die Physik sagt : Je höher die Temperaturdifferenz zwischen Motorinnerem und der Umwelt, desto höher der Wirkungsgrad des Motors ( ).
Gleichzeitig folgt aus der Chemie, das sich bei höheren Temperaturen auch mehr NOx bildet -
Dieselbetriebene PKW sind bei NOx so dreckig, weil entweder nicht die beste Technik eingesetzt wird ( SCR-Kat mit "Adblue"-Einspritzung zur Neutralisation des NOx kostet wohl ca. 1000€ pro Fahrzeug und ist damit rel. teuer) . Oder dort wo sie eingesetzt wird, weniger "Adblue" als für eine optimale Reinigungswirkung notwendig eingespritzt wird. Denn bei LKW-Dieseln braucht man wohl vom Volumen her 5-7% des Dieselverbrauchs als "Adblue"-Zusatz. Und solche Mengen machen es erforderlich das der Nutzer "Adblue" selbst nachtankt und es nicht mehr ausreicht, das es "unauffällig" von der Werkstatt bei den Inspektionen nachgefüllt wird.
Also Diesel-PKW sind nicht aus technischen Gründen so dreckig, sondern nur deswegen, weil sie sich so besser verkaufen lassen. -
Ich vermute dieses Verhalten wird vor allem von "Auch-Radfahrern" praktiziert ,angeblich weil die "Straße" so gefährlich sei, tatsächlich aber um die "Straße" für den Autoverkehr freizuhalten. Und bei KFZ-Benutzung wird aus den gleichen Gründen auf diesen Nebenflächen dann geparkt.
Bezüglich der Vorfahrtsregelung sind übrigens Autofahrer nicht schlechter gestellt. Wenn sie z.B. eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, haben sie an den gleichen Stellen Vorfahrt, an denen sie ohne Einbahnstraßenregelung dies auch hätten.
Die Vorfahrtsregelung gilt für alle Teile einer Straße. Und das ist gut so. Denn damit entfällt die Benutzungspflicht für beschilderte Radwege, die neben einer Fahrbahn verlaufen und aber zusätzlich mit Z.205 an Kreuzungen geschmückt werden.
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Das Bild in der Mopo passt irgendwie nicht zur Beschreibung des Unfallhergangs dort ("Die Golf-Fahrerin war von der Franzosenkoppel in die Ueckerstraße eingebogen – Quelle: ©2016"). Wenn man sich die Stelle mit Streetview anschaut steht der Golf auf dem Bild offenbar vor dem Eingang des Hauses Franzosenkoppel 103. Und dahin kommt man, wenn man aus der Ueckerstrasse kommend geradeaus weiterfährt.
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Es wurden dort auch schon Eltern wegen "Vernachlässigung des Kindes" angeklagt, wenn ihr Kind unter zwölf allein auf der Strasse unterwegs war.
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Und von welchen tollen Radwegen in Köln redet der?
Von den Radwegen, die aufgrund "allgemeiner Benutzungspflicht" dafür gesorgt haben, das Radfahrern das Benutzen der Fahrbahn untersagt wurde und es damit "freie Fahrt für freie Bürger gab".
Und wenn er 600000 DM eine enorme Summe nennt, was sind dann die 68300000 DM , die allein die 2,1 Km der A59 vom AD Heumar nach Porz 1980 gekostet haben. (Quelle ) -
Du bist da eher zu optimistisch bei den Werten. "Lichte Breite" ist per Definition befestigter Verkehrsraum + Sicherheitsraum. D.h. zwei Metern lichte Breite können links und rechts auch noch einige cm unbefahrbaren Randstreifen als "Sicherheitsraum" beinhalten ( soweit ich weiß bis zu je 20 cm) . Und du wirst aus physikalischen Gründen nie exakt geradeaus fahren. sondern immer etwas pendeln. Da muss man auch nochmal bis zu +/- 20 cm ansetzen ( das stammt wenn ich mich richtig errinere aus einem Gerichtsverfahren zu Überholabständen ) . D.h es wird noch enger.
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Wie konsequent werden in München die Radverkehrtanlagen an Kreuzungen mit Blutstreifen versehen und ist es üblich Radwege durch Bushaltestellen zu führen ?
Denn zwischen deinem Indiz und der Unfallstelle liegen vier Kreuzungen ohne Blutstreifen und zwei Bushaltestellen. Auf jeden Fall kann der LKW-Fahrer bei diesem Unfall die Schuld nicht auf den "Toten Winkel" abschieben, da der Radfahrer ihm entgegen kam. -
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Auch ältere LKW müssen seit 2009 nachgerüstet sein. Eine gute Zusammenfassung dazu ist beim ADFC Berlin zu Finden
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Das Problem ist, dass hier eine Aufforderung geäußert wird, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Denn die Aussage legt nahe, dass das Fahrzeug Vorfahrt hat. Das ist aber falsch.
Man muss es eigentlich noch viel schärfer sagen: Mit der Ansage wird der Versuch gemacht sich Vorfahrt zu erpressen.
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STVZO:
§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.Damit darf ein fahrzeugbedingter toter Winkel nicht existieren.