Wenn du es ganz genau wissen willst, musst du vermutlich in das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen schauen. Gibt es aber wohl nur als toter Baum in einer gut sortierten Bibliothek.
Beiträge von mkossmann
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Das Hauptproblem von Staus ist ein Sättigungsproblem. Auf einem Kilometer Straße ist nur ein gewisser begrenzter Raum vorhanden, der den Autos zur Verfügung steht. Typischerweise liegt die Kapazität einer Straße bei 1500 bis 2500 Fahrzeugen pro Stunde und Spur, wenn sich die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 80-100 km/h bewegen. Schnelleres und langsameres Fahren verringert die Kapazität. Das Sättigungsproblem beginnt, wenn die Nachfrage nach diesem Raum größer ist als das Raumangebot. Etwa 50 Prozent der Staus entstehen durch Überlastung des Straßennetzes.
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Kennt sich kennt jemand von euch gut mit statistischer Mathematik aus und mir helfen folgendes Problem zu lösen ?
Bekannt ist von zwei Gruppen von Verkehrsteilnehmern ( nennen wir sie M und R) jeweils das streckenbezogene Unfallrisiko ( Unfälle pro gefahrenem Kilometer) m(S) bzw r(S) für das gesamte Strassennetz der Länge S und es gilt m(S) > r(S). Kann man dann eine Wahrscheinlichkeit w angeben mit der für eine beliebige Teilstrecke der Länge s des Strassennetzes gilt, das das streckenbezogene Unfallrisiko der Gruppe M ebenfalls größer ist als das der Gruppe R also m(s) > r(s) ?
Als Grenzfall bei m(S)=r(S) sollte dabei 0,5 herauskommen und für r(S)= 0 ergibt sich 1
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\sarcasm
Endlich wurde etwas gegen diese Fahrradterroristen unternommen
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Das ist mit neulich auch passiert, und zwar als ich einen Fußweg, der für Radfahrer in beide Richtungen mit dem Zusatzschild
freigegeben ist, nicht benutzte und stattdessen auf der Fahrbahn mit den Autos weiter fuhr, da brüllte mich ein Radfahrer vom Fußweg aus an, ich solle doch gefälligst den "Radweg" benutzen.
Wohl ein typischer "Auch-Radfahrer" der 99% seiner Wege mit dem Auto zurücklegt und dadurch an Realitätsverlust durch Windschutzscheibenperspektive leidet.
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Warum nur werden zur Lösung dieses Problemes nicht auch "sichere Motoradwege" gefordert ?
Weil alle wissen, das dies ( wie auch bei Radfahrern) keine Lösung des Problems bringt.
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Der Schreiberling ist es eben gewohnt , unfallverursachende Autofahrer zu entschuldigen. Nur diesmal hat er nicht gemerkt, das er damit einem anderen Autofahrer den schwarzen Peter zuschiebt.
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Ergänzung : Im EC7 gibt es keinen speziellen Fahrradtransportwagen. Sondern jeder der schweizer Wagen hat zwei Plätze ( Skizze hier )
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Alternative um herauszubekommen, wo Im Zug Wagen mit Fahrradbeförderung sind: fernbahn.de
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Wobei, wenn die neue, rechtsseitige Benutzungspflicht gekippt wird,wird die alte linkseitige Benutzungsplicht kaum zu halten sein , da in den VwV steht:
Zitat1.
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
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Laut der Diskussion in DRF wurde diese Studie noch nicht veröffentlicht.
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- Ohne Schild kein Radweg -> kein Sonderweg -> Seitenstreifen -> Benutzungsrecht (aber ohne weitere Schilder eben auch Parkerlaubnis)
ZitatStVO §12 (4):
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen
D.h. Autofahrer sind sogar verpflichtet, ihre Stehzeuge auf Seitenstreifen abzustellen und damit sind solche Streifen schnell unbrauchbar als Radweg
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Eigentlich haben die Abbiegeunfälle von KFZ-Führern mit Radfahrern und Straßenbahnen die gleiche Ursache: Genickstarre des KFZ-Führers.
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Den Abbiegeassistenten braucht man bei diesem LKW doch nicht, der hat doch das große Warnschild.
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Dieser Versuch ist doch eine prima Anregung, wie man zu Autos mit weniger Abgasemissionen kommt:
Einfach vorschreiben, das der Auspuff des Fahrzeugs direkt vor dem Fahrer angebracht werden muss
. Alles weitere wird der "Markt" dann regeln.
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Sei froh , das der Beschilderer offenbar gerade kein Radwegschild dabei hatte...
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Mit dem Bauen von Radwegen ist es nicht getan. Das allein sorgt nicht für höhere Radverkehrsanteile wie man an diesem Beispiel aus England sieht.
Was bei bei Radverkehrsanlagen vor allem stört, ist die damit Üblicherweise verbundene Benutzungspflicht. Selbst die laut Gesetzestext nicht benutzungspflichtigen Schutzstreifen werden durch autofahrende Rechtsverdreher wegen Rechtsfahrgebot zu benutzungspflichtigen Wegen erklärt.
Des Autorasers liebstes Feindbild sind dann auch nicht die Radwege benutzende Radrennfahrer.
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Inzwischen war dem Tagesspiegel diese Formulierung wohl doch zu peinlich und die Meldung wurde geändert.
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