Beiträge von mkossmann

    Die Bitte an die Führer von LKW, 50m Abstand untereinander einzuhalten und sich nicht gegenseitig zu überholen, ist genau das: eine Bitte. Im täglichen Geschehen wird sie wohl selten beachtet, falls sie überhaupt wahrgenommen wird.

    Richtig, solange das nicht überwacht und Bußgeld verhängt wird, wird es keine Verhaltensänderung der LKW-Fahrer geben.
    Missachtung Z. 273 ( Mindestabstand) ist noch billig: 25 €
    Die anderen möglichen Strafen regen schon eher zum Nachdenken an:
    Abstand < 50m bei > 50 Km/h : 80 € 1 Punkt
    LKW-Überholverbot missachtet : 70 € 1 Punkt

    Sind die Gelbphasen bei höheren Geschwindigkeiten tatsächlich länger?

    Jein, erst bei Geschwindigkeiten über 50 km/h.

    Ich war auch grad überrascht, aber das scheint eher eine gute Reaktion zu sein:


    Dorten (Quelle: naja) wird in der Grafik ein Anhalteweg von 150m für 110km/h angezeigt. Das ist für die Landstraße zwar zu schnell, aber nicht nicht mal dramatisch (ich hatte ja eher mit Tempo 160km/h gerechnet, oder so). Das der Fahrer dann schon vorher gebremst hat passt dann aber leider eher gar nicht...

    Achtung , hier wird beim Bremsweganteil mit einer "normalen" Bremsung gerechnet. Bei einem Unfall sollte man aber mit einer Gefahrenbremsung rechnen wo der Bremsweganteil nur halb so groß ist. Damit kommt man dann bei 150 Km/h auf 156,5 m Anhalteweg nach Faustformel.

    Wieso ? Radwege sind doch per Definition sicher . :evil: . Da ist dann auch ein Poller mitten auf dem Radweg kein Problem.
    Radwege sind doch dazu da, Autofahrern das legale Überholen von Radfahrern dort zu ermöglichen, wo ohne Radweg kein Platz dafür wäre.
    Da sind Sicherheitsabstände z.B. von Pollern äusserst kontraproduktiv.

    Zitat von §56 StVZ0

    (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    Das ist meiner Ansicht so zu interpretieren, das es an einem KFZ keine toten Winkel geben darf.

    Ist die Stephanibrücke eigentlich eine der Brücken, bei denen man eine ursprünglich vorhandene Standspur zur dritten Fahrspur umgewandelt hat ?
    Die dann hauptsächlich von LKWs benutzt wird ? Solche aussenliegenden Fahrbahnen sind statisch kritischer als direkt von Pfeiler unterstützte Fahrbahnen.
    Da könnte es dann mehr bringen, den LKW-Verkehr auf die inneren Fahrspuren zu verbannen, als Rad- und Fußweg einzuschränken.

    Dafür müssen wir uns auf Experten verlassen. Und die reden bei der Abnutzung einer Fahrbahn normalerweise nur von der Achslast.

    Die aber wiederum mit der vierten Potenz zuschlägt. D.h. selbst wenn du nur Faktor 2 zwischen Achslasten von PKW und LKW ansetzt , werden dann positive Einflüsse der geringeren Geschwindigkeit von LKWs wohl mehr als kompensiert.

    Ich würde wetten, dass es keinen Quadratmeter mehr öffentlichen Park, für anderes nutzbaren Straßenraum, oder ökologisch sinnvoll gestaltete Grünflächen gäbe, wenn man den exklusiv für KFZ reservierten Verkehrsraum streichen würde.

    "Exklusiv für KFZ reservierter Verkehrsraum" sind nur Autobahnen, KFZ-Straßen, Straßen mit Z.254 und Fahrbahnen mit benutzungspflichtigen Radwegen daneben. Anderswo darfst du auch als Radfahrer diesen Verkehrsraum nutzen. Das Problem ist eher, das Autofahrern es grundsätzlich gestattet ist, öffentliche Strassen als Lagerplatz für ihre Fahrzeuge zu nutzen und dies auch intensiv genutzt wird. Hauptsächlich dadurch mutieren öffentliche Straßen zu Blechwüsten.

    Wieviel Häuser/Wohnraum auf einer bestimmten Fläche untergebracht wird, ist zuallererst eine Frage der planerischen Vorgaben. Da kann man Einfamilienhäuser mit viel (privatem) Grün darum herum vorgeben oder auch große Hochhausblocks mit oder ohne Grün dazwischen.

    Inzwischen ist es ja so, das bei den Neuwagen Diesel-PKW im Schnitt mehr CO²/Km ausstoßen wie Benziner. Weil besonders bei den übergroßen fetten SUVs "sparsame" Diesel sehr beliebt sind. Und ein Fahrverbot trifft wohl einen Besitzer eines solchen teuren Fahrzeuges besonders.

    In dem Schlussplädoyer fordert der Staatsanwalt eine Strafe von 90 Tagesssätzen. Er fordert ausdrücklich nicht einen Fahrerlaubnisentzug. Er wich damit von seiner Anklage ab, dass der Angeklagte nicht fähig sei, ein Fahrzeug zu führen. Der Verteidiger konzidierte die Fahrlässigkeit des Angeklagten und hielt eine Strafe von 60 Tagesssätzen für angemessen. Nach der Beratung verkündete das Gericht das Urteil: der Angeklagte wird zu einer Strafe von 90 Tagessätzen a 30,- € verurteilt und muss zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.

    Separate Radampeln verkürzen zwar die durch Räumzeiten verursachten Rotphasen. aber sie stehen üblicherweise vor der Kreuzung. Da ist ein Rechtsabbieger schon vorbei und sieht dann nur noch die bereits rote Fußgängerampel ... Und es gibt dann wieder mal einen bösen Rotlichtradler .