Wobei, wenn die neue, rechtsseitige Benutzungspflicht gekippt wird,wird die alte linkseitige Benutzungsplicht kaum zu halten sein , da in den VwV steht:
Zitat1.
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.