Beiträge von mkossmann

    Urteil gegen einen Selbstjustiz ausübenden Autofahrer

    Viel wichtiger als die Geldstrafe erscheint mit in diesem Fall, das der Autofahrer solange nicht mehr Autofahren darf, bis er mit Hilfe einer MPU nachgewiesen hat, das ein solcher Vorfall in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. So wie die Reporterin den Angeklagten schildert , scheint mir das derzeitig leider noch nicht der Fall zu sein. Und ob die Fsst aktiv geworden ist , ist dem Artikel auch nicht zu entnehmen.

    In welchem Bereich gilt denn das ?

    Grundsätzlich gelten Halteverbote ja nur auf der Fahrbahn. Außer sie werden durch Zusatzzeichen auch auf den Seitenstreifen erweitert. Hier gibt es aber wohl weder Fahrbahn noch Seitenstreifen.

    Da es sich aber um wohl um Privatgrund und und privat aufgehängte Zeichen handelt, wird wohl ein Richter entscheiden müssen , ob das Aufhängen des Schildes ausreichend ist, um privatrechtliche Ansprüche des Eigentümers gegenüber einem Falschparker zu begründen.

    Die 70 Tonnen der Ramme standen noch unweit des Unfallortes, denn der defekte Auflieger lässt sich mit dem Zusatzgewicht überhaupt nicht abschleppen.

    Der Auflieger dürfte ein Fall für den Schrottplatz sein. Man musste ja die Ramme nicht erst vom Auflieger rangieren, sondern der Transportauflieger soll durch die Wucht des Aufpralls unter der Ramme weggerissen ! und zerrissen worden sein . Dieses Bild in der SHZ zeigt links der Gleise die Überreste der Zugmaschine und rechts ( parallel zu den Gleisen ) die des Aufliegers.

    Das sind eben die Widersprüche die auftreten, wenn das Ziel der Straßengestaltung nicht Verkehrssicherheit sondern ungebremste Raserei mit KFZ ist

    Das Reitverbot kann man ja nachvollziehen, weil der Weg eine minderwertige wassergebundene Decke hat, die durch Hufe wohl schnell zertört wird.

    So ein Drecksweg ist natürlich immer noch gut genug für Fußgänger und Radfahrer.

    In BW sind

    Zitat von Landeswaldgesetzt §4

    Waldwege:

    die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege im Staats-, Körperschafts- und Privatwald;

    Gilt damit noch die STVO ?

    Bezüglich rostige Überreste: Solange das sichtbar ist, gibt es noch kein Problem. Aber ein Metallstück im Inneren des Holzes , das man mit der Motorsäge ansägt, ist nicht besonders prickelnt.

    Gibt es in RLP eigentlich solche Schilder ?imgres?imgurl=http%3A%2F%2Ffarm3.static.flickr.com%2F2169%2F2146812377_e326fe5d1b.jpg%3Fv%3D0&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.verkehrsportal.de%2Fboard%2Findex.php%3Fshowtopic%3D27537&docid=EJNHVeLAHaKppM&tbnid=Uo5nR6SKkTsBeM%3A&vet=10ahUKEwiu9LHj2LPhAhWHHxQKHZRLAcYQMwhFKAQwBA..i&w=500&h=375&bih=844&biw=1690&q=foto%20schild%20landeswaldgesetz&ved=0ahUKEwiu9LHj2LPhAhWHHxQKHZRLAcYQMwhFKAQwBA&iact=mrc&uact=8 . Die wären wohl oftmals passender als "echte" Verkehrsschilder.

    Beim "Schilder an den Baum nageln" sehe ich das Problem , das einige Jahre später rostige Überreste der Befestigung im Holz bei der Verarbeitung des Holzes zu Unfällen führen können.

    Bist du sicher, das dieses Schild von der Verkehrsbehörde und nicht von einem Privatmann ( z.B dem Besitzer des Baumes/Waldes) aufgehängt wurde ?

    Bei einer Behörde würde ich erwarten, das man so einem Schild auch einen "ordentlichen" Mast spendiert.

    Ich kann mich gerade nicht entscheiden, ob ich das Design gut oder schlecht finde: "Empfehlung in den Niederlanden" vs. "Schaut aber verdammt unsicher aus!".

    "Empfehlung in den Niederlanden" und verdammt unsicher schließt sich ja nicht aus. Die Zahlen von Thomas Schlüter lassen die Annahme zu, das Radfahren in NL eben nicht verdammt sicher ist. Vor allem wenn man noch annimmt, das "Safety in numbers" auch existiert.

    Eine Führung unmittelbar neben (oder besser: auf) der Fahrbahn ist da viel besser einsehbar. Daher kann ich ehrlich gesagt ebenfalls nicht verstehen, warum das so gerne propagiert wird. Die "Berliner Lösung" mit einer Führung neben der Fahrbahn ist mir sowohl als Radfahrer als auch als Autofahrer lieber (oder natürlich Mischverkehr).

    Warum: "Optimierung" der Kreuzung für den KFZ-Verkehr. Große Kurvenradien erhöhen die Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den KFZ-Verkehr, weil KFZ schneller abbiegen können.

    Wenn dann aber dabei eine Geh- und Radwegquerung unmittelbar daneben hat, ist diese länger als bei einem kleineren Kurvenradius und das erfordert längere Räumzeiten und macht diesen Vorteil wieder zunichte. Nach einer Verschwenkung kann man dann wieder kürzere Wege für Fußgänger und Radfahrer ansetzen ...

    §9 gilt übrigens auch für Linksabbieger. Da werden dann öfters mal auch die Stadt/Strassen- Bahnen , die auf in Strassenmitte liegenden Gleisen fahren, "übersehen". Und manchmal zusätzlich auch noch die Verbote fürs Linksabbiegen, die aufgestellt worden sind um ebensolche "Unfälle" zu verhindern. Gerade auch in Stuttgart.