In einer Kleingartenkolonie ? Ist das Schild möglicherweise auf Privatgrund und nicht von der STVB sondern vom Kleingartenverein aufgestellt worden ?
Und vielleicht auch günstig gebraucht gekauft worden ?
In einer Kleingartenkolonie ? Ist das Schild möglicherweise auf Privatgrund und nicht von der STVB sondern vom Kleingartenverein aufgestellt worden ?
Und vielleicht auch günstig gebraucht gekauft worden ?
Die Polizei hat den Unfallverlauf deutlich korrigiert: Nun Rechtabbiegeunfall mit radschiebender Fußgängerin
Zitatbesteht praktisch jederzeit die Möglichkeit, den Alternativbahnhof Hamburg-Altona anzufahren.
Solange er noch existiert ...
Ja, der LGV (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) Hamburg stellt sehr gute Luftbilder bereit. Die darf man kostenlos nutzen, solange man die Quelle benennt:
Wenn es nicht nur um Luftbilder aus Hamburg geht , kann man Bundesamt für Kartographie und Geodäsie starten
Auch Amphibien werden oft plattgefahren. Gibt es da Zahlen ? Und es gibt auch Wildunfälle auf Strecken, die auf 60 km/h begrenzt sind.
Mit dem Auto einen Keiler rammen, das mag zwar Blechschäden verursachen, aber mit dem Fahrrad kann man das sicher nicht empfehlen.
Ich meine mich zu erinnern, das ein solcher Unfall auch schon zum Tod eines Radfahrers geführt hat. Leider finde ich die Quelle nicht mehr.
Vor allem sollte die Behörde dann die dazu vorgesehenen Verkehrsschilder zur Ausschilderung benutzen. und nicht ein Verbot für Radfahrer ausschildern. Und dann mit einem nirgendwo sonst benutzten Zusatzschild versuchen, dieses Verbot wieder aufzuheben und in eine damit rechtlich fragwürdige Benutzungspflicht umzuwandeln.
Wenn man dieses Urteil und andere Urteile bei Unfällen mit Radfahrern mit diesem Urteil für gefährliches Überholen vergleicht, scheinen Businsassen wesentlich mehr wert zu sein als Radfahrer. Ich befürchte sogar, das wenn in diesem anderen Fall die Straße schmaler gewesen wäre und statt des Busses ein Radfahrer gefährdet worden wäre, sich die Polizei geziert hätte, eine Anzeige aufzunehmen ( "Es ist ja nichts passiert").
ZitatDu kannst - wenn du es richtig anstellst - auch mit einem Fahrrad jemanden töten oder schwer verletzen.
Das ist aber offensichtlich so schwierig, das noch kein Terrorist versucht hat , einen Anschlag durch Fahren mit dem Fahrrad in eine Menschenmenge zu verüben.
Interview mit Eltern von vom LKW überfahrenen Kind: https://www.rbb24.de/panorama/beitr…-radfahrer.html
Bei so einer Kolonnenfahrt geht man folgenden Ausgangsbedingungen aus : Die Fahrzeuge haben gleiche Ausgangsgeschwindigkeit und gleiche konstante Bremsbeschleunigung. Und damit auch gleiche Anhalte- und Bremswege. Aufgrund der Reaktionszeit des hinteren Fahrers verringert sich sich der Abstand des hinteren Fahrzeugs aber trotzdem . Und zwar aus zwei Gründen :
1. Er fährt während der Reaktionszeit t_r mit der Ausgangsgeschwindigkeitv ungebremst weiter und legt dabei s = v *t_r Weg zurück.
2. Zum Zeitpunkt wo beim Hintermann die Bremsung mit der Bremsbeschleunigung a beginnt hat der Vordermann seine Geschwindigkeit bereits um dem Wert
v_d = a* t_r verringert und somit holt der Hintermann während der Bremszeit v/a weitere Strecke s2 = v_d * v/a = a*t_r *v/a = t_r*v auf.
Insgesamt also 2* t_r*v , die als Abstand benötigt werden , damit gerade nicht auf den Vordermann aufgefahren wird.
Alternativ dazu die Ansicht bei Mapillary. Links, hinter dem Mittelstreifen ist die Baustelle.
Hast du mal bei der Stadt angefragt, ob du nun an der Stelle den Radweg benutzen mußt ? Wegen Benutzungspflicht oder so
Und das obligatorische "Radfahrer absteigen" darf auch nicht fehlen.
Für was wird die abgesperrte gepflasterte Fläche hinter dem Bauzaun ( ehemaliger Gehweg ?) denn gebraucht ?
Auch die Brachfläche daneben scheint weitgehend unverändert zu sein, obwohl ein Jahr dazwischen liegt.
Und das Z.240 dürfte doch dem Abbau der Holzkonstruktion, an der es hing, zum Opfer gefallen sein.
Bei Tempo 100 ist der geforderte Abstand aber 50 m. Und der Vordermann ist nach 1s bei 8m/s² Bremsbeschleunigung schon 23 m weiter.
Bei Tempo 50 ist der Hintermann nach 1 s nur 18m weit gekommen und Vordermann 9 m weiter.
Da hat wohl jemand erkannt, das die bisherige Beschilderung rechtswidrig war,weil dieses Wegelchen für Fußgängerverkehr und Radverkehr in beide Richtungen zu schmal ist. Mag zwar für einige Radfahrer schlecht sein, weil damit eine Abkürzung wegfällt Aber Verkehrssicherheit geht vor.
Oder ein Vandale
Wie lange muss eine neu zu bauende Ampel auf der Elbgaustraße Rot zeigen, damit 140 Kfz bei Grün vom Gelände abfahren können?
Dieser Fall ist nicht so problematisch, da die Züge nicht auf einen Schlag entladen sind. Dagegen steht auch die RILSA, die die eine maximale Umfaufzeit von 120s vorsieht. Man könnte z.B. die Grünphase für die Ausfahrt in einen 120s Umlauf einbauen, aber ausfallen lassen, wenn nicht durch Kontaktschleife ein Fahrzeug mit Ausfahrwunsch gemeldet wird. Schwieriger könnte die Planung der Ampelphasen für in das Gelände einfahrende Fahrzeuge sein. Da braucht es Warteflächen in Form von Linksabbiegerspuren ( und eventuell auch Rechtsabbiegerspuren,wenn der dortige Geh- und/oder Radweg nicht mit feindlichen Grün gequert werden soll ) im öffentlichen Raum. Und der zeitliche Zufluss der Fahrzeuge ist schwerer abzuschätzen.