Solche Situationen wie hier auf der Goethestraße nerven viele Fahrradfahrer*innen und sie kommen auf Radfahrstreifen deutlich häufiger vor als auf Hochbordradwegen,
Dafür gibt es auf Hochboards wesentlich mehr träumende Fußgänger.
Solche Situationen wie hier auf der Goethestraße nerven viele Fahrradfahrer*innen und sie kommen auf Radfahrstreifen deutlich häufiger vor als auf Hochbordradwegen,
Dafür gibt es auf Hochboards wesentlich mehr träumende Fußgänger.
Vielmehr ist der Punkt, dass regelmäßig die Höchstgeschwindigkeit mit einem Schild um 20km/h gesenkt wird (z.B. von 50 auf 30). Daher kann mit der Regelung ein Augenblicksversagen (ein Schild übersehen) zum Fahrverbot führen.
Aber nur dann, wenn auch schon die erste Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert überschritten worden ist
Unverhältnismäßig ? Der Führerscheinentzug bei +21/+26 wurde offensichtlich von den Schweizern abgeschaut. (https://www.ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/) Dort schreit Niemand, das dies unverhältnismäßig wäre. Da gibt es sogar noch eine Verlängerung des Fahrverbotes bei +26/+31.
In der Theorie. In der Praxis ist der Anteil der Fußgänger und Radfahrer, die eine solche Regelung ignorieren leider zu groß.
So berechtigt diese Kritik sein mag, ist es jedoch kein Grund, den Fahrradklimatest in Frage zu stellen. Es hat schließlich Ursachen, dass viele Menschen gut ausgebaute Hochbordradwege als sicher empfinden.
Das ist ja das Problem :Der Widerspruch zwischen objektiv, durch Unfallforscher ermitteltes, Unfallrisiko und subjektiv empfundener Sicherheit.
Entscheidend ist da wohl der "Anhalteweg", der bei Fußgängern wenig geschwindigkeitsabhängig und deutlich geringer ist als bei Radfahrern. Damit können sie viel leichter gefährdendes Verhalten von Autofahrern kompensieren.
Wenn da Bus bzw. Straßenbahn hält werden Radfahrer versuchen, links zu überholen und müssen die Schienen queren.
Du hast im Bild das "Radweg Ende"-Schild gesehen ? Da werden alle Radfahrer dann eine Schiene queren müssen, nicht nur die, die überholen wollen.
§ 22 LVwVfG ist zwar spezifisch BaWü. Aber in den entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer dürfte es vergleichbare Vorschriften geben, auf die man stattdessen verweisen kann.
Ich fürchte, das Problem ist, das die Meisten, egal wie du die Frage formulierst, die "gefühlte Sicherheit" als Grundlage zur Beantwortung einer Frage nach Sicherheit nehmen werden.
Und da schneiden möglichst weit vom "gefährlichem KFZ-Verkehr" abgesetzte Hochbordradwege, solange sie baulich ok sind, am Besten ab.
Was anderes als gefühlte Sicherheit kannst du bei einer Umfrage auch nicht abfragen. Mal als Beispiel mit fiktiven Zahlen : Gegeben sei eine Straße mit nicht benutzungspflichtigen Radweg. Du als Radfahrer willst es selber wissen und zählst die gefährlichen Situationen. Und kommst zu dem Ergebnis Auf der Fahrbahn wirst du 10 mal pro Fahrt zu eng überholt. Auf dem Radweg wirst du 5 mal pro Fahrt von einem Abbieger "übersehen". Also ist Radfahren auf der Fahrbahn gefährlicher. Das aber Fehler beim Abbiegen im jedem hundertsten Fall tatsächlich zum Unfall führen, Fehler beim Überholen aber nur in jedem tausendsten kannst du nicht wissen, weil es keine veröffentlichten Zahlen gibt. Wenn man das mit einrechnet, kommt man zum entgegengesetzten Ergebnis.
Schlecht sind (fahrbahnbegleitende) Radwege deswegen, weil egal in welchem baulichen Zustand sie sind, laut Erkenntnissen der Unfallforschung das Unfallrisiko für Radfahrer ( insbesondere an Kreuzungen) erhöhen. Gleichzeitig aber ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln. Und in vielen Fällen wird den Wenigen, die dies wissen, durch Benutzungspflicht verboten, die objektiv sicherere Alternative Fahrbahn zu wählen.
Negative Bewertungen in Frage 16 wird es aber häufig nur dann geben, wenn die Radwege in einem schlechten baulichen Zustand sind.
vtl. würden einzelne Ladezonen statt Parkplätze das Ganze etwas entschärfen.
Ladezonen funktionieren aber nur, wenn der der dort steht und nicht lädt, ziemlich schnell aufs Abschleppfahrzeug geladen wird.
Und zwei Tage später gibt es den nächsten tödlichen Unfall
:
Videoschnipsel der Polizei Münster : Der tote Winkel in der Realität ![]()
Zeichen 290.1 (von Ullie gezeigt) mit ZZ funktioniert meiner Meinung nach nicht. Denn auch in dieser Zone darf wohl in Parkbuchten geparkt werden:
Parken in den Buchten will Blaue Sau ja zulassen. Hast du oben selbst zitiert ![]()
Laut Mapillary gab es bereits 2017 keine linksseitige Benutzungspflicht mehr, da gibt es nur noch Fußgänger/Radfahrer frei oder Radfahrer frei standalone, der Unfallmast müßte der Laternenmast mit dem Halteverbot sein .
Z.290 an den Zugängen ( überall dort wo auch Z.244 ist) ?
Auch das altbekannte gelbe Z.295 wird an der Stelle ignoriert.( Auch von der Gegenrichtung )
Man muß auch immer daran erinnern, das Poller fast immer aufgestellt wurden um Verkehrsverstöße von Autofahrern zu verhindern.
Naja Victim Blaming halt, der Mast ist Schuld, der wehrt sich wenigstens nicht
Klar hat der Mast schuld. Er hätte doch beiseite springen können, wenn der das Gepiepse des rückwärtsfahrenden LKW gehört hätte ![]()