Das wichtigste: Bauen die in BW denn auch so?
Da bin ich auch skeptisch. Am wahrscheinlichsten werden wohl die rot markierten Standardlösungen durchgesetzt.
Das wichtigste: Bauen die in BW denn auch so?
Da bin ich auch skeptisch. Am wahrscheinlichsten werden wohl die rot markierten Standardlösungen durchgesetzt.
Hier sieht man wie sich Verkehrsplaner Radinfrastruktur vorstellen: Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg
Die linksseitige Benutzungspflicht beginnt erst ab Einmündung C, da fehlt aber eine von der ERA vorgesehene Querungshilfe und wenn das igO ist sagt die Verwaltungsvorschrift
Zitat1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
@ Müeck: Das ist ja ähnlich wie in Ettlingen , nur das dort noch ein zusätzlich aufgebaut wurde
wobei ich mich schon frage, warum man dann als Kraftfahrer mitunter alle drei Arten der Infrastruktur zuparken muss.
Da ist doch kein (KFZ-)Verkehr, den man behindern könnte
Radwege markieren, bloss damit ein Radweg vorhanden ist,
Viel schlimmer noch : Benutzungspflichtige Radwege markieren, bloss damit ein Radweg vorhanden ist,
Kann jemand das Gegenteil beweisen ? Hoher Radverkehrsanteil -> Autofahrer fühlen sich von Radfahrern belästigt -> Es werden viele Radwege gebaut
Und bei diesem Ziel sind gute Radwege der Führung auf der Fahrbahn überlegen
Ketzerische Fragen: Was ist ein guter Radweg ?
Gehört dazu auch ein Radweg, der ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, tatsächlich das Unfallrisiko im Vergleich zur parallelen Fahrbahn aber erhöht ?
Sind die Radwege in Stevenage gut ?
ZItat: "Schließlich seien die ausgewählten Straßen ohnehin schon Tempo-30-Zonen. In denen seien Zebrastreifen laut Straßenverkehrsordnung unzulässig."
Die STVO und die VwV dazu gibt das wohl nur indirekt her. Möglicherweise über
ZitatFußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.
Der LKW-Fahrer wird wahrscheinlich geglaubt haben, das der Piepser ihm das Recht gibt, blind rückwärts zu fahren.
Wäre da nicht eine Anzeige nach §315b STGB sinnvoll ?
Ein komplett vom restlichen Straßensystem getrenntes Radwegenetz ähnlich einem U-Bahn-System, ausreichend breit dimensioniert (3 bis 15 Meter), beschildert und optimiert (Gefälle, Biegungen, Belag, Zielführung ohne Umwege) wäre im Sinne der Verkehrssicherheit nicht zu beanstanden
Das Problem dabei : So ein Netz kann man sehr schlecht nachträglich in eine gewachsene Stadt implantieren.
Und dort wo man so ein Netz beim Bau von neuen Städten errichtet hat, wurde gleichzeitig das Strassennetz für KFZ so gut ausgebaut, das kein Anreiz besteht, KFZ nicht zu benutzen.
Und dieser Unfall zeigt auch mal wieder , wie gut die Schutzwirkung einer PPL ( Protected pedestrian lane ) ist.
Edit : Könnte es sein, das der Anhänger durch Mauer und Zaun auf dem Weg geführt worden ist, statt nach dem Aufprall auf die Mauer zurück auf die Fahrbahn geschleudert worden zu sein ?
- Die Radwege sind teilweise eine Katastrophe: geschottert (die Autokorrektur hat hier gerade "gescheitert" geschrieben) oder andere "wassergebundene Decke", viele Höhenmeter, wo die Straße ("Fahrbahn") nebenan glatt und eben ist, und wirr geführt.
Radwege sind eben Wege 4. Klasse für Verkehrsteilnehmer 4.Klasse . Und dafür ist der mieseste Belag immer gut genug.
ZitatEs gibt keine vernünftigen Karten für Radfahrer - 1:160.000 ist gut für die Planung, hilft aber vor Ort nicht weiter. Und OSM ist auch nicht das gelbe vom Ei. Zumal der Handyempfang an allzu vielen Stellen... äh, Handyempfang, was ist das?
Du benutzt eine falsche Kartensoftware. Wenn die Software erlaubt, die Kartendaten vorab herunterzuladen, brauchst du keinen Handyempfang
Oder wenigstens sicht/hör-bares Signal. Das sollte billiger sein.
Auch für eine Signalanlage da ist man wohl im sechsstelligen Bereich. Wenn da einer der Kostenträger das Geld nicht aufbringen kann/will ...
Und man muß, wenn etwas geändert werden soll, wegen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes begründen können, warum keine Brücke gebaut wird
Als hörbares Signal könnte an einem solchem Bahnübergang ( hier ?) ein Pfeifen des Triebwagens vorgesehen sein .
Und an einer Strassenkreuzung mit vergleichbaren Verkehrsaufkommen und Unfallrisiko dürfte es auch nur selten Ampeln geben.
Dabei kommt es mir hoch.
6d-Temp ist seit September 2019 verpflichtend! Es dürfen gar keine anderen Autos mehr verkauft werden.
Richtig , es sollte, wenn überhaupt, nur 6d-ISC-FCM gefördert werden. Nur das verbessert den Schadstoffausstoss gegenüber dem Status quo wenigstens minimal.
Wieder mal wurde »übersehen«, wenn es um Radfahrer geht. Bei anderen Kontrahenten steht da »missachten«:
In der Überschrift des Artikels steht da noch "übersehen". Meine Vermutung ist, das sich der LKW-Fahrer kurz vor dem Unfall mit etwas Anderem als LKW zu fahren beschäftigt hat.
2x3,25m Fahrbahn
1x0,3m Leitplanke
1x0,5m begrünte (Schallschutz-)Wand
1x4,7m Zweirichtungs-Radweg
Es gibt zwei Straßenseiten , die beide für alle Verkehrsteilnehmer brauchbar erreichbar sein müssen.
Aber das wäre auch genau die Frage. Wenn man bejaht, dass es diese besondere Gefahrenlage bei Überschreitung einer bestimmten Kfz-Belastung tatsächlich gibt: Müsste man dann sogar die RWBP anordnen, um den Radfahrer vor sich selbst zu schützen? Immerhin gibt es auch eine Gurtpflicht im Auto und man hat es den Leuten nicht überlassen, selbst zu entscheiden, ob sie den Sicherheitsgurt anlegen oder nicht.
Die Denkfehler dabei sind:
1. Man setzt da voraus, das die Führung de Radverkehrs auf dem Radweg das Unfallrisiko im Vergleich zur Führung auf der Fahrbahn senkt. Der aktuelle Stand der Unfallforschung sagt aber, das eher das Gegenteil zu erwarten ist. Auch bei "guten" Radwegen, die allen Anforderungen der Regelwerke genügen.
2. Eine Korrelation zwischen KFZ-Verkehrsdichte und Unfallrisiko für Radfahrer läßt vermuten, das die Unfallgefahren vom KFZ-Verkehr ausgehen. Was auch die Hauptverursacherquoten in den Unfallstatistiken bestätigen. Ein Rechtsstaat ist aber gehalten , das Verursacherprinzip anzuwenden. D.h in diesem Fall Maßnahmen zu ergreifen, die das Fehlverhalten der KFZ-Führer abstellen. Und nicht die Rechte der Unfallopfer einschränken.
3. Autofahrer werden ebenfalls nicht gezwungen die sichere Autobahn zu benutzen, wenn die Wahl zwischen Dieser und einer gefährlicheren Landstraße haben.
Gibt es an dieser Stelle irgend eine Beschilderung die Radfahren auf der Fahrbahn verbietet ?