Wie wäre es "so weit abgesetzt das die Benutzungspflicht entfällt" ?
Beiträge von mkossmann
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Eigentlich wird an dieser Stelle versucht den Konflikt zwischen Rechtsabbiegern und geradeausfahrenden Radfahrern rechts davon zu entschärfen.
Aber Dank der unkonventionellen Verkehrsführung warte ich da auch auf die ersten "Beschwerden" von "Autofahrern", das da Radfahrer immer bei rot geradeaus fahren. Aber ansonsten ist es ja normal das Schilder usw. nicht ausreichen und Autofahrer zu einem gewünschten Verhalten zu bringen. Erst harte Hindernisse wie Poller oder Schranken verhindern einigermaßen sicher , das Autofahrer Flächen, die sie nicht benutzen sollen, trotzdem benutzen.
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Das Problem dabei ist , das n+1 nicht mehr die Ressourcen nutzen kann, die wir bereits verbraucht haben. Und die vorigen Hochkulturen uns keinen strahlenden Müll hinterlassen haben. Davon wird es sehr viel geben, wenn der Untergang "fulminant" wird.
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Lösung A funktioniert nicht wegen des durch Autoraser/Auch-Radfahrer-Lobby geschürten Rad-weg-Wahns. Hat aber @DMMH schon erklärt
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Noch neu? Manchmal kommen Fahrbahnmaler und Schilderschrauber nicht am selben Tag, andere Abteilung ...
Das kann allerdings auch Jahre dauern. Wie z.B an der Dammerstock-Brücke. Links benuzungspflichtiges Hochbord, rechts Schutzstreifen.
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Viele Tempolimits existieren hauptsächlich zum Lärmschutz. Ein Auto mit 70 km/h innerorts macht halt wesentlich mehr Lärm als 50 km/h.
Diese Limits werden wohl auch bei autonom fahrenden Autos bestehen bleiben.
Ein weiterer Punkt ist, das bei höheren Geschwindigkeiten ein die Vorfahrtsstraße querender oder einmündender Verkehr geringere Chancen hat weiterzukommen.
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Da Radfahrer auf das Fahrzeug keinen Einfluss nehmen dürfen, wird das Fahrrad zu einem E-Bike (kein Pedelec!).
Interessant wird es bei allen Zweirädern dann, wenn das Fahrzeug verkehrsbedingt auf 0 km/h abbremsen muss. Heute stützt da der Fahrzeugführer das Fahrzeug normalerweise mit seinem Fuß ab, damit es nicht umkippt ...
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Mit genügend Platz geht vieles. Ich halte es eigentlich auch nicht für eine schlechte Idee, den Bus auf der eigentlichen Fahrbahn halten zu lassen, aber wenn sich der Fahrbahnverkehr dann schnell bis in den benachbarten Kreisverkehr hineinstaut, ist das wohl doch etwas zu viel des Guten.
Busbuchten sind allerdings auch deswegen bei Busbetreibern unbeliebt geworden, weil zu viele KFz-Führer den Vorrang von Bussen bei der Ausfahrt aus den Buchten ignoriert haben . Und damit der Fahrplan Makulatur wurde.
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Wenn es eine 100-prozentige Quote an vollständig autonom fahrenden Fahrzeugen geben würde
Also keine Radfahrer mehr ?
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Autonomes Fahren im Alltagstest: Grüner wird’s nicht
Wenn bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ein Durchschnitt von 58 km/h gemessen wird, heißt das ,das sich weit über die Hälfte der Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Und auch der Verkehr wird durch vollautonomes Fahren zunehmen. Weil Fahrten , die bisher gebündelt werden mussten, nun individuell gefahren werden können. Z.B. ein Kind an der der Schule absetzen. Oder das mehrere Personen zusammen zu einem Fest fahren, weil sie sich dann, bis auf den Fahrer,besaufen können.
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Da gibt es innerorts einen "sicheren einseitigen Zweirichtungsradweg" ( der im Bild auch als Mülltonnenlagerplatz benutzt wird) und auf der anderen Straßenseite nur einen Gehweg. Der aber bisher auch durch Radfahrer ( in beiden Richtungen ?) benutzt wurde. Das will die Verwaltung jetzt ändern indem sie auf dem Gehweg fahrende Radfahrer beknollt. Ich befürchte da braucht es jemanden der die gesamte Rad-weg-Beschilderung dort wegklagt.
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Ich mag's ja eher zotig: Abstand ist zehnfache Schwanzlänge! (Kommt besonders gut bei der Diskussion mit SUV-Fahrern.)
Mit Fahrerinnen macht dir kuscheln nichts aus ? SCNR
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aber es könnte sein, dass die Uferpromenade jetzt mit
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
beschildert ist.Auf der Gegenseite gibt es einen Hochbord-Gehweg ( ohne zu erkennende Beschilderung) und die die durch einen Grünstreifen abgetrennte Uferpromenade, die zumindest für die Gegenrichtung mit
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
beschildert ist. Da halte ich es für unwahrscheinlich , das die Fahrtrichtung des Rennradfahrers mit
beschildert ist . Abgesehen davon kann man auch bezweifeln, ob die Promenade fahrbahnbegleitend ist. -
cubernaut Ich denke schon das Frauen stärker dazu erzogen werden, Risiken zu vermeiden. Und das Fiese bei Radverkehrsanlagen ist, das gefühlte höhere Sicherheit oft genug mit objektiv geringerer Sicherheit verbunden ist.
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Leider wird man bei solchen Vorschlägen in vielen Fällen feststellen , das die eigentliche Intention des benutzungsflichtigen Radwegs "Rad weg von der Fahrbahn" ist.
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ja moment. der erste Fall war - vermutlich - eine Strafanzeige einer Bürgerin. Dann Einstellung. Schuldfrage nicht festgestellt/nachgewiesen.
Das wäre kein rechtsstaatliches Prinzip, wenn das als Teilargument für weitere Strafen herangezogen wird.
Nun . das erste Verfahren wurde vermutlich "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt. Also nicht festgestellt , das da nichts war. Und das betrifft nur das strafrechtliche Verfahren. Das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren ist unabhängig davon. Da kann die Führerstelle selbst weiter ermitteln.
Bei Drogen werden die Verfahren wegen Besitzes von harten Drogen in geringen Mengen wegen Eigenbedarfs auch oft eingestellt. Der Führerschein ist aber trotzdem weg.
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Nach zwei solchen Vorfällen in kurzer Zeit sollten eigentlich bei der Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung dieses Mannes aufkommen. Und eine verkehrsrechtliche MPU angeordnet werden. So ein Verfahren läuft aber dann leider unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
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Ein toter Winkel Assistent also gar nicht zuständig war
Wenn der "Tote Winkel Assistent" nicht auch den Bereich des Front- und des Rampenspiegels abdeckt, darf man ihn nicht als "Tote Winkel Assistenten" bezeichnen.
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Diese Brücke wird allerdings nicht gesprengt, weil man die Autobahn dort aufgeben will. Sondern weil sie dem Neubau der Ersatzbrücke im Wege steht und etappenweiser Abriss unter Aufrechterhaltung des Verkehrs nicht möglich ist, weil sie bereits einsturzgefährdet ist. Z.B ist dewegen auch der Bahnverkehr nach Wiesbaden Hbf massiv eingeschränkt.