So ist das mal bei Radwegen in Deutschland: Die minimal zulässige Breite ist die Regelbreite.
Beiträge von mkossmann
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Und: Was hätte gegen einen Fußgängerüberweg gesprochen?
Ist die Ledastrasse
? Weitere Option wären wohl Bordsteinkanten quer über die Ledastrasse.
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Ist das Kunst oder kann das weg?
Eigentlich sollten da die für die Beschilderung Verantwortlichen entfernt werden.
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Die UDV hat 2008 in Münster Abbiegeverhalten untersucht und
fasst das in https://udv.de/system/files_f…1_ab_pkw_rf.pdf
(S.30) so zusammen:
Zitat"Gerechnet auf die Gesamtheit aller rechtsabbiegenden Kfz unterließen 32%
den Schulterblick oder äquivalentes Sicherungsverhalten. Selbst bei den 274
Fällen, in denen sich ich zum Zeitpunkt des Abbiegens ein Fußgänger oder
Radfahrer an oder kurz vor der Furt befand, zeigten 15 % aller Autofahrer
keinerlei Sicherungsverhalten im Sinne eines Schulterblicks oder Anzeichen,
dass sie den anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen hätten. Außerdem
zeigten weitere 28 % der Autofahrer zwar Sicherungsverhalten, verstießen
allerdings trotzdem gegen die Vorfahrtsregeln und fuhren zuerst (S. 56).
Bei den 28% die trotz Sicherungsverhaltens fuhren muß man wohl leider unterstellen, das ein Anteil davon kriminelle Vorfahrtserpresser sind.
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Ja, bei PKW-Fahrern ist es normal, das sie dank Karosserie halb blind und fast taub durch Gegend fahren. Und damit ist es auch nicht verwunderlich das fünf Sechstel der Unfälle mit PKW-Beteiligung auch von einem PKW-Fahrer verursacht werden.
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Zitat
Die verbotswidrige Benutzung der falschen Radwegseite, das sogenannte "Geisterradeln", ist weiterhin eine der Hauptunfallursachen mit Radfahrerbeteiligung, deren Bekämpfung ein wichtiges polizeiliches Ziel ist.
Bei Unfällen mit MIV ist trotzdem rechtlich gesehen oft der Geisterradler nicht der Unfallverursacher. Denn § 9(3) gilt unabhängig von der Straßenseite.
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Es ist auch die 30 km/h Zone inkompatibel zum einem Radweg.
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Ich denke mal, dass diese langsamen Bummel-ICEs bleiben werden und die schnellen ICEs, die zwischen Harburg und Hannover ohnehin nicht halten, an der A 7 entlang sausen.
Genau so.
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PKW und Fahrrad fahren parallel zueinander, dann wechselt das Kind unvermittelt vom Gehweg auf die Fahrbahn
Du hast die Mapillary Aufnahmen der Fritz-Kahlischstr. angeschaut ? Da gibt es keinen Gehweg wo man mit dem Radfahren könnte.
Im übrigen gibt es in einem VBB sowieso keinen Gehweg und keine Fahrbahn. Sondern nur eine Verkehrsfläche.
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Hmm, deine Mappilary -Aufnahmen ( von 2014) sind aus der Friedrich-Wolf-Strasse. Wenn man dann "weiter fährt" , kommt man dann nach Abbiegen in die Fritz-Kahlischstr. Da gibt es aber keinen Gehweg. Und, wenn man ganz durchfährt, fehlt dann ein VBB-Ende Schild
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Es ist doch ganz einfach: Es werden breitere Parkplätze angelegt. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Parkplätze reduziert. Und das wird auch deutlich kommuniziert. In der Form "Ihr Autofahrer seit selbst schuld, das es weniger Parkplätze gibt".
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Studie zu Sicherheitempfinden von Radfahrern: https://www.swr.de/radfahren/bess…westen-106.html
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Indirektes Abbiegen vor der Kreuzung führt dazu, das man sich auf den zu überquerenden beiden Ampelstrecken als Geisterfahrer/schieber betätigt. §25 StVO schreibt auch fürs Schieben die rechte Fahrbahn vor.
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Gem. der Zeugenaussage hatte die Radfahrerin gebremst (auf die Vorfahrt verzichtet) und war bereits zum Stehen gekommen. Sie wurde trotzdem vom Bus erfasst (Schleppkurve?) Erkennen Abbiegeassistenten auch stehende Personen und Objekte?
Welcher Abbiegeassistent ? Der Abbiegeassistent war hier gar nicht aktiv, weil der Busfahrer das Blinken unterlassen hat.
So war das auch gemeint. Die Funktion des Abbiegeassistenten vom Setzen des Blinkers abhängig zu machen ist ein schwerer Designfehler.
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Urteil gegen Busfahrer, der letztes Jahr eine Radfahrerin in Berlin getötet hat.
Erschreckend ist da die Begründung für das Versagen des Abbiegeassistenten.
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Auch Mapillary aus 2018 zeigt die taktilen Streifen noch nicht. Stattdessen gab es eine Zweirichtungs-Benutzungspflicht enlang des Allerweges. Da würde ich vermuten, das das Hochbord wegen des vorrangigen Radweges durchgängig geführt wurde.
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Man sollte den Herrn Reinicke mal fragen, wie er es mir Fahrbahnparken hält. Ist das für ihn akzeptabel, obwohl der Verkehrsfluss dadurch massiv gehemmt wird ? Und was sollen die Pendler machen, wenn der Schützenplatz durch Versnstaltungen belegt ist ?
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Wenn man Behinderung soweit auslegt ist auch jedes im öffentlichen Raum außerhalb von Parkplätzen geparkte Auto eine Behinderung. Und zwar eine stärkere Behinderung wie ein Radfahrer. Denn da muß gegebenenfalls auf 0 km/h abgebremst werden, während der Autofahrer bei einem Radfahrer noch mit Radfahrergeschwindigkeit weiterkommt.
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Was könnte da schon gemeint sein : Vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen
Denn um Radverkehrsanlagen einzurichten gibt es schon derzeit keinen Begründungszwang. Der Rad-weg-wahn des Auch-Radfahrerclubs.
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Was hier noch nicht mit eingerechnet wurde, ist die indirekt schädliche Wirkung von Helmen. Nachgewiesenermaßen durch gesetzliche, vermutlich auch durch nur soziale Benutzungspflicht wird auf Fahrten mit dem Fahrrad und deren gesundheitsfördende Wirkung verzichtet. Und in der Folge ist der Schaden an durch Bewegungsmangel verursachten Krankheiten wesentlich größer als der Gewinn durch möglicherweise vermiedene Kopfverletzungen.