Beiträge von Adsche

    Vor allem ist die Frage, ob man die Autofahrer für die Abschleppkosten heranziehen kann, eigentlich irrelevant. Wenn das Abschleppen Notwendig ist um die Verkehrssicherheit herzustellen ist abzuschleppen. Punkt.

    Und wenn das am Ende die Allgemeinheit zu bezahlen hat, ist es eben so. Sicherheit kostet nunmal. Wenn der Polizei Kosten entstehen um Einbrecher zu verfolgen jammert doch auch keiner, dass dies den Steuerzahler Geld kostet.

    Bei den Masken tritt ebenso ein Luftstrom durch. Wenn Sie eine Hand vor die Maske halten und kräftig pusten, dann kommt dieser Luftstrom auch an der Hand an. Der erhebliche Unterschied ist, dass die schleimigen, klebrigen Batzen Rotz (feiner ausgedrückt: das Aerosol voller Viren) im Falle der Plexiglasscheibe einen Punkt der Interaktion haben (an die Scheibe gebatschd, dann entweder hängen geblieben oder nicht), im Falle der Maske aber mit sehr vielen interaktionspunkten (jedem einzelnen Faden der zwischen Mund und Außenseite liegt) reagieren. Damit bleibt für jeden Klumpen Schleim im Falle der Maske eine erheblich höhere Anzahl an Punkten, an denen der Austritt verhindert wird.

    Es ist aber gerade bei einfachen Alltagsmasken (dünn, einlagig, geringe Fadenzahl) fraglich, ob die das überhaupt signifikant tun. Zumindest das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte scheint Alltagsmasken diese Funktion nicht zuzuschreiben und schreibt zu deren Schutzwirkung:

    i.d.R. nicht nachgewiesen;

    durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden

    Da steht nix von irgendeiner Filterwirkung. Lediglich Abbremsung des Stroms. Abgebremst wird der (tröpfchenhaltige) Luftstrom aber auch von einem Plexiglasschild. Die einzige Wirkung sowohl der Community Maske als auch des Schildes ist, dass meine ausgeatmete Luft demjenigen, der mir vielleicht einen Meter gegenübersteht, nicht direkt im Strahl ins Gesicht fliegt.

    Denn Satz 1 fordert, dass die Beschilderung "zwingend" erforderlich ist. Das ist eine sehr scharfe Beschränkung.

    Die Einschränkung von Satz 3 hingegen ist wesentlich milder und erfordert nur ein "erheblich erhöhtes Risiko".

    Der "Trick" ist glaub ich, dass nur in Satz 3 die Gefahrenlage erforderlich ist. D.h. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Satz 1 können immer errichtet werden, wenn das "zwingend erforderlich" ist. Es wird aber nicht gesagt erforderlich wofür. Das kann z.B. auch sein, dass es für die Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Satz 3 hingegen gilt explizit nur, wenn es Sicherheitsgründe für die Beschränkung gibt.

    Deinem letzten Post kann ich durchaus zustimmen. Auch ich bin nicht der Meinung, dass in einem Fall wie der Limmerstraße die Radverkehrsfreigabe für wahnsinnig viele Konflikte sorgt. Ärgerlich ist allerdings schon, dass es keine Möglichkeit gibt so einen "Shared Space" offiziell so auszuweisen, dass man einerseits deutlich macht, dass es primär eine Fußgängerzone ist (mit der entsprechend erwarteten besonderen Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber Fußgängern), ohne andererseits den Radfahrern permanent Schrittgeschwindigkeit aufzudrücken. Dadurch entstehen dann wieder so Grauzonen (Schrittgeschwindigkeit, aber wir drücken beide Augen zu, wenn kein Fußgänger in der Nähe ist).

    Und bisweilen habe ich den Eindruck, dass dieser klare Vorteil des ÖPNV, der relativ leicht flächendeckend bewerkstelligt werden könnte, von den Verantwortlichen bewusst hinausgezögert wird, um einen Wettbewerbsvorteil des ÖPNV gegenüber dem Auto zu verhindern.

    Was denn für ein Wettbewerbsvorteil? In welchem Wettbewerb? Um Anteile im Verkehrsaufkommen? Um Geld? Ich denke da dürfte die relativ geringe Anzahl behinderter Mitbürger im Hinblick auf die Gesamtzahlen nahezu irrelevant sein.

    Alles nochmals schön erklärt. Zudem: Wer das alles lesen will, ist zumindest schon 'mal im 1. Gang für echte Schrittgeschwindigkeit.

    Verkehrsberuhigter Bereich und Fußgängerzone mit diversen Freigaben ist aber nicht das gleiche.


    Ich habe den Eindruck, du bist da ein bisschen einseitig "Geschwindigkeitsfixiert" unterwegs auf dem Rad, Adsche, oder täusche ich mich da?

    Es gibt mitunter Verkehrsinfrastruktur-Grundbedingungen, die lassen keine einfachen klaren Lösungen zu, die alle hundertprozentig zufriedenstellen können.

    Nein. Ich kann mir lediglich nicht vorstellen, dass das wirklich von der großen Mehrheit der Radfahrer so eingehalten wird.

    Auch wenn es hier jetzt vielleicht unpopulär ist: Ich finde es richtig, dass die Fahrzeuge nicht behindertengerecht sind. Das würde nämlich bedeuten, dass es einen Raum im Fahrzeug gibt (für den Rollstuhl), der auf den meisten Fahrten ungenutzt bleibt (unnötiger Verbrauch von Verkehrsfläche, unnötiger Energieverbrauch beim Fahren).

    Mehr oder weniger. Hintergrund ist die Tatsache, dass diese Fußgängerzone auch für den ÖPNV freigegeben ist. Und der darf darin tatsächlich schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit nämlich mit 25 km/h.

    Magst du vielleicht nochmal kurz schreiben (oder falls du ein Bild davon hast gerne auch das zeigen), wie diese Geschwindigkeitsbegrenzung beschildert ist?

    Diese Diskussionen gibt es auch in Hannover. Und es ist ein leichtes, durch eine verkürzte Darstellung solcher Diskussionen den falschen Eindruck zu erwecken, der ADFC fordere ein starres Festhalten am Separieren des Radverkehrs.

    Aber trifft das zu?

    Du schreibst: "Die Stadtverwaltung beruft sich auf ein Positionspapier des ADFC, das sich verkürzt auf den Nenner bringen lässt: Radfahrer im Mischverkehr nur bei Tempo 30 km/h und sonst Separation auf dem Hochbord." Was steht denn genau in dem Positionspapier drin? Wird dort das Wort "Separation" tatsächlich benutzt? Oder hat das die Verwaltung benutzt? Oder wer?

    Bei Geschwindigkeiten über 30 km/h und auf Straßen mit Tempo 30 und viel Autoverkehr sind sie auf Radfahrstreifen unterwegs. Auf baulich getrennten Wegen fahren sie bei Geschwindigkeiten über 50 km/h.

    Also ja. Klare Positionierung zur Separierung bei schnellem und/oder zahlreichem Autoverkehr. Auch wenn das Wort Separation vermieden wird.

    Nur weil diese Ergebnisse 2020 in der Metaanalyse zusammengeschrieben wurden sind sie nicht neu. Die beiden Studien, die für Alltagsmasken relevant sind ("Surgical face mask or similar (eg, 12–16-layer cotton) vs no face mask") im "Non-health care setting" sind beide aus 2004 von der ersten SARS Epidemie. Das mögen zwar sinnvolle Erkenntnisse sein, die dadurch geliefert werden. Neu waren diese im Jahr 2020 aber sicherlich nicht.

    Das ist Wissenschaft in Aktion. Nach dem neue Ergebnisse zur Verfügung standen hat das RKI seine Angaben geändert - um den neuen Beobachtungen über massenhafte Infektionen und das Verhalten der Menschen und den zur Verfügung stehenden Masken optimal zu begegnen.

    Was sollen denn das in diesem Fall für neue Ergebnisse sein? Eine Studie zur Wirksamkeit von Masken wurde meines Wissens nach im fraglichen Zeitraum nicht durchgeführt (falls dir eine bekannt sein sollte, korrigiere ich mich da gern). Eine Aussage auf Basis neuer Erkenntnisse zu ändern ist in der Tat übliche Praxis in der Wissenschaft. Eine Aussage einfach so zu ändern, obwohl sich an der (bekannten) Faktenlage kaum etwas geändert hat ist hingegen dubios.

    Ein "vorsätzlich herbeigeführter Verkehrsunfall" ist also kein Unfall?

    Absolut richtig. Das ist kein Unfall. Oder hat z.B. irgendjemand den Amri Anschlag mit dem LKW als Unfall bezeichnet?


    Zitat


    Ich behaupte, auch "schuldhaft herbeigeführte Verkehrsunfälle" sind keine Unfälle.


    Kommt drauf an, was du mit schuldhaft meinst. Bedeutet schuldhaft vorsätzlich, s.o. Bedeutet schuldhaft fahrlässig (also: Man wollte keinen Unfall bauen, es ist aber z.B. durch vorsätzliche Handynutzung während der Fahrt zu einem Unfall gekommen), so ist das ganze trotzdem noch als Unfall zu bezeichnen.