Das KANN doch nur eine Übergangslösung sein. Sicher wird die Kreuzung auch noch umgebaut. Die Hoffnung stirbt zumindest zuletzt.
Mit Schutzstreifen wirft die Stadt aber auch im sich wie nix gutes. Nach meiner Auffassung sollten die aber eher Notlösungen darstellen, falls zu wenig Platz für andere Lösungen vorhanden ist. Das kann ich an der Niendorfer aber irgendwie nicht so recht erkennen. Zeigt mal wieder - wie immer - die Prioritäten.
Ich stelle mir manchmal vor, wie es auf diesen halbherzigen Radverkehrsanlagen aussehen würde, wenn Hamburg den Modal Split von Kopenhagen erreichen würde. Dann gruselts mich meist...
Meines Wissens nach besteht in Dänemark aber eine generelle Radwegebenutzungspflicht. Sprich: Gibt es einen Radweg herrscht Fahrbahnverbot für Radfahrer.
Ein bisschen müßig, da noch weitere Gründe für das Verhalten zu suchen.
Geht es dir eigentlich noch irgendwie um die Sache oder bist du nur noch daran interessiert Feindbilder zu kultivieren?
Da in der Pressemitteilung nicht ein einziges mal das Wort "Rückbau" vorkommt, ist eher zweiteres anzunehmen. Davon ab geht es ihm auch hauptsächlich um Ideologie. Realitätsbezug ist dabei bloß hinderlich.
In der Deutlichkeit würde ich das auch gerne mal von den Hamburger Behörden hören. Da können sie sich wirklich mal 'ne Scheibe von Herford abschneiden.
Oh ja, ganz tolle Kreuzung ... wenn man auf der Fahrbahn fährt.
Es ist mir ein absolutes Rätsel, warum der Löwenanteil der Radfahrer in Osterstraße und Heußweg diese unsäglichen Machwerke benutzt, die von der Stadt "Radwege" genannt werden.
Fuer den Alltagsverkehr habe ich bei 206 Radfahrer 20 mal einen Helm gesehen (10%). Interessant war, dass davon 8 falsch gefahren sind (also Gehweg und/oder gegen die Fahrtrichtung), von den 186 ohne Helm waren das 15. Die Zahlen sind natuerlich noch ziehmlich klein, aber ich koennte mir schon vorstellen, dass der hohe Anteil an Geister/Gehwegfahrern unter den Helmtraegern signifikant wird.
Also ich finde das mit dem Fehlverhalten bei dieser großen prozentualen Abweichung (40% vs. 8%) so schon signifikant!
Stelle gerade fest, dass die Forensoftware Chrome nicht so gerne mag...
Irgendwie weichst Du dem Punkt, auf den ich hinaus will grundsätzlich (mehr oder weniger geschickt) aus. Dem Zusammenhang, den Du zwischen RWBP und vorhandener Infrastruktur herstellst. Deine "empirische" Vorgehensweise hält näherer Betrachtung jedenfalls nicht im Ansatz stand.
Hier ein Video aus New York, aus dem hervor geht, dass eine Benutzungspflicht besteht, die Infrastruktur aber unzureichend ist. Egal, welche Einstellung man da hat, eine gewisse Komik kann man dem Video kaum absprechen.
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Dabei ist NYC da für amerikanische Verhältnisse schon Vorreiter.
Vehicular Cycler scheinen ja nach den Verkehrsbehörden Dein Feindbild Nummer eins zu sein. Ich sehe "Vehicular Cycling" - zumindest wenn man mir tatsächlich "vorwerfen" kann, VC zu sein - eher als Notwehr gegen völlig unzureichende Radwege.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwem hilft, wenn ich mich knapp über Schritttempo dauerklingelnd zwischen Fußgängern Slalom fahre weil der 60cm breite Radweg nicht baulich vom Fußweg getrennt ist, der wiederum auch viel zu schmal ist und zu zwei Dritteln sondergenutzt wird. Natürlich fahre ich an solchen Stellen lieber auf der Fahrbahn.
Ich war nie gegen gute Radverkehrsinfrastruktur. Nur das, was man als solche vorgesetzt bekommt ist üblicherweise vollkommen lächerlich. Und deshalb bin ich heilfroh über jede Benutzungspflicht, die fällt, verbot sie mir doch bis dahin die Benutzung der Fahrbahn. Und ja, mir ist vollkommen klar, dass sich bei weitem nicht jeder auf der Fahrbahn wohl fühlt. Deshalb ist Mischverkehr auch nicht die Patentlösung. Hätten wir hier in Deutschland Kopenhagener Verhältnisse, würde mich eine allgemeine Benutzungspflicht sicher nicht sonderlich stören. Haben wir aber nicht! Und so fahre ich lieber mit 30km/h auf der Fahrbahn, als 10km/h im Slalom auf dem Radweg, wo mir überdies an jeder zweiten Einmündung bzw. Einfahrt der Vorrang genommen wird.
Der einzige Punkt, in dem ich Dir praktisch in jedem Post widerspreche, um den es mir einzig und alleine geht in dem Disput mit Dir, ist und bleibt der Zusammenhang zwischen Benutzungspflicht und Qualität der Infrastruktur, den Du immer wieder herstellst. Und den Punkt kannst Du allem Anschein nach auch nicht glaubhaft untermauern.
Du stützt Deine Aussage ja auch auf Kopenhagen. Schau Dir doch mal den einen oder anderen Vortrag von Mikael Colville-Andersen an oder lese mal seinen Blog . Ich finde es sehr interessant, was der so zu sagen hat. Im Ergebnis ziehe ich den Schluss, dass in Deutschland nur eins fehlt: der politische Wille! Nicht etwa irgendwelche Benutzungspflichten...
Ich bin übrigens empirisch auf den Zusammenhang gekommen. 1. Kuckst du Niederlande, kuckst du Dänemark, kuckst du Münster. 2. Denkst du.
Wenn das für Dich der “Beweis“ für die Richtigkeit Deiner Behauptung (keine Radwege ohne RWBP) ist, ist jedes weitere Wort vergebens. Dann ist das ja anscheinend eine reine Glaubensfrage.
Du hast ein sehr binäres Weltbild wenn Du mich für VC hälst nur weil ich absolut gehen Benutzungspflichten von Radwegen bin. Gute benutzte ich ja auch. An vielen Stellen ist das einfach stressfreier. Wegen der oft sehr bescheidenen Qualität der aktuell existierenden Radwege möchte ich aber gerne selbst entscheiden können wo ich fahre.
Wenn Du nur zwei Argumente von mir wahrgenommen hast, liest Du wohl einen anderen Thread, als ich. Vielleicht gehst Du ja auch deshalb nie auf die wirklich gewichtigen Gegenargumente ein.
Und Spaß verstehst Du auch nur, wenn Du ihn machst.
Strizzi Langstrumpf macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt.
Glaubst Du ernsthaft, dass sich die Leute in den 1920ern aus Umweltbewusstsein auf's Rad gesetzt haben oder sollte das ein Scherz sein? Bei den schwindeligen Zusammenhängen, die Du Dir immer zurecht zimmerst, weiß man das ja nie so genau.
Das ist eine reine, unbelegte Behauptung. Außer von Dir habe ich die auch noch nirgends gehört. Der zunehmende Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Deutschland in den letzten Jahren widerlegt Deine Behauptung auch sehr deutlich.
Zu Deinem letzten Post: Es war kein Nazivergleich, von da her bist Du mit Goodwin's Law komplett auf dem Holzweg. Sie haben aber nun mal die RWBP eingeführt. Wäre es Kaiser Wilhelm gewesen, würde das auch keinen Unterschied machen. Mir ging es um die ursprüngliche Intention. Und die war es eben, die Fahrbahnen von Radfahrern zu befreien damit Kraftfahrzeuge freie Fahrt haben. Nicht etwa, die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen.
Den Rest Deines verworren aufgeregten Aufschreis möchte ich nicht kommentieren weil er ja schon im Ansatz auf einem Missverständnis Deinerseits basiert.
@Strizzi: Ich sehe es eher umgekehrt. Je mehr Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, desto größer wird das Interesse der Auto-Lobby an guter eigener Infrastruktur für Radfahrer. Denn (ich wiederhole mich) gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht. Dann wäre ja wieder "freie Fahrt für freie Bürger" weil die Fahrbahn von den lästigen Radfahrern befreit wäre.
Die Radfahrer mit einer Neuauflage der allgemeinen RWBP wieder auf die zu 80% ungenügenden Radwege zurückzudrängen wäre doch viel einfacher, würde aber ganz sicher den Radverkehrsanteil nicht erhöhen.
Gerhard, schau Dir den Paragraphen noch einmal an und Du wirst zumindest erkennen, dass sich dieser von Dir zitierte Satz ganz klar im Zusammenhang mit LZA für den Verkehr auf der Fahrbahn steht. Spezielle LZA für Radfahrer werden erst unter StVO, §37, Abs. 2, Nr. 5 und Nr. 6 abgehandelt. Was mir eine rote Ampel sagen will, wenn ich auf der Fahrbahn stehe, ist mir durchaus auch klar.
Betrachten wir die Situation doch mall von einer anderen Seite: Ganz sicher unbedenklich wäre es, an der roten Ampel anzuhalten, abzusteigen, das Rad bis rechts von der Fußgängerfurt zu schieben und dann (§10 StVO) von anderen Straßenteilen - sprich dem Bürgersteig - auf die Fahrbahn einzufahren. In dem Moment hat die Ampel mit der Situation überhaupt nichts zu tun.
Nun stellt sich die Frage, worin nun der Unterschied besteht, wenn ich einfach nur das "Legalisierungsschieben" weg lasse...
Meines Erachtens kann man gemeinsame Fuß-/Radwegeampeln auch nicht wirklich mit LZA für Fahrbahnen vergleichen. Stehe ich an einer Kreuzung auf der Fahrbahn, habe ich im einfachsten Fall eine Ampel und drei mögliche Fahrtrichtungen. Natürlich gilt die Ampel in dem Fall für alle möglichen Richtungen (Ausnahme grüner Pfeil aber ich beschreibe ja den einfachsten Fall).
Nehmen wir nun eine einfache Fuß-/Rad-Kombiampel (auf der rechten Fahrbahnseite). Hier gilt wenn ich nach links will eine andere Ampel, als für die Richtung geradeaus. Warum sollte also die Ampel, die den Fußgänger- und Radverkehr geradeaus regelt auch für "Abbieger" nach rechts gelten? Für die nach links gilt sie doch auch nicht. Und für den rechts abgehenden (nicht benutzungspflichtigen) Radweg gilt sie ja auch nicht.
Und noch einmal zur konkreten Situation am konkreten Ort: Du hast Recht, meist haben die vom Doormansweg kommenden Linksabbieger grün wenn bewusste Fuß-/Radampel rot ist. Weil mir die Linksabbieger aber entgegenkommen habe ich sie hervorragend im Blick und kann deshalb problemlos meinen in §10 StVO festgelegten Pflichten nachkommen.
Ich bin kein Verkehrsrechtler, Du sicher auch nicht. Wie bereits erwähnt, hat aber sogar Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler keine Antwort darauf, wie eine solche Verkehrssituation zu beurteilen ist. Obwohl er mit "Recht für Radfahrer" quasi ein Standardwerk zu dem Thema veröffentlicht hat.
Du wirst sicher bei Deiner Rechtsauffassung bleiben, ich aber auch bei meiner. Das Risiko ist leicht zu beziffern: 100€, 1 Punkt. Das nehme ich gerne auf mich (und mein blütenweißes Punktekonto). Natürlich würde ich den Verstoß nicht zugeben und im Anschluss ein Verfahren anstrengen, das ggf. als Präzedenzfall zu Rechtssicherheit aller Radfahrer beitragen könnte.
In meinem Fall ist aber a) ein späterer Wechsel auf die Fahrbahn nicht sinnvoll möglich und b) der Wechsel bei grün sogar gefährlicher weil dann auch Rechtsabbieger vom Doormannsweg kommen können.
Ich habe meine Einschätzung mit einem Paragraphen (§10 StVO) belegt. Kannst Du das auch oder ist das einfach nur Deine Meinung?
Darauf weiß nicht einmal Kettlers "Recht für Radfahrer" eine Antwort. Habe ich gerade erst nachgesehen weil ich an der Ecke Doormannsweg -> Eimsbütteler Chaussee auch immer bei roter Fußgänger- Radfahrerampel rechts abbiegend auf die Fahrbahn wechsle. Ich will die Eimsbütteler Chaussee ja schließlich nicht überqueren.
Und übrigens: Ich radel auch viel auf der Fahrbahn. Täglich z.B. Friedensallee, Bahrenfelder Kirchenweg. Wenn ich dann von Lurup -> St.Pauli oder Eimbüttel fahre, manchmal auch Bahrenfelder Chaussee.
Muss ich das verstehen? Warum forderst Du dann so vehement die Rückkehr der allgemeinen RWBP bzw. schimpfst auf die Abschaffung?