Die Beschilderung würde ich nach Sinn so verändern:
Sonst ist es nur überfrachtet und rechtlich fraglich...
Die Beschilderung würde ich nach Sinn so verändern:
Sonst ist es nur überfrachtet und rechtlich fraglich...
Moin, bin zwar wahrscheinlich etwas spät, habe aber diese Karte gefunden:
Wahrscheinlich weil es so unübersichtlich und eng ist...
Das ist VZ 257-50 „Verbot für Mofas“
[...] Ich hab übrigens letztens in einem Dorf wieder eine entdeckt, in der noch mehrere und ihr Dasein fristen. [...]
Bei uns sind in einigen die wenn es Gehwegüberfahrtensind diese mit beschildert.
EDIT: Ist wohl nach § 10 Satz 3 StVO rechtens, trotzdem kurios...
Wie ist das denn bei dir in der Gegend KSM oder bei anderen, die hier mitlesen? Hängt dort an Fahrradstraßen nur das Schild Fahrradstraße und alle wissen Bescheid, ab hier gilt nur noch maximal Tempo 30? Oder wird zusätzlich zu den Fahrradstraßen-Schildern ein Schild max. Tempo 30 aufgestellt oder ein Schild Tempo-30-Zone ?
So, oder mit KFZ frei, sind hier in Hamburg alle Fahrradstraße beschildert...
In einer Fahrradstraße ist doch eh Tempo 30...