Das Kreisverkehrsschild 215 gilt im ganzen Kreisverkehr:
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
Das steht nix von "nur Fahrbahn" (im Gegensatz zu den Einbahnstraßenschildern 220 und 267, wo explizit steht, dass das nur auf Fahrbahnen gilt (also nicht auf Bordsteinradwegen und richtigen Radfahrstreifen, die auch nicht Teil der Fahrbahn sind)), und bei Haltverbotsschildern, die ohne passendes Zusatzzeichen auch nur auf der Fahrbahn gelten und nicht auf Seiten- und Parkstreifen.
Der Schutzstreifen Yorckplatz ist m.E.n. schon uralt und könnte älter als das Schutzstreifenverbot in Kreiseln sein und somit unter Bestandsschutz fallen.
Gehwegparken braucht keine 315er, Linien reichen völlig, s. Randnummer 74 in der Anlage 2 der StVO.
Deswegen hat man ja in KA wohl auch viel Mengenrabatt bekommen die letzten Monate ...?