Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg?
Rechtlich gesehen stellt sich die Frage, wem man im Zweifel welchen Vorwurf machen könnte.
Da es reichlich nur mit Linie abgetrennte Radwege gibt, die aber ein
haben, wird man keinem Radfahrer einen Vorwurf machen dürfen, wenn er anhand einer Linie einen anderen Radweg erkennt, wenn kein
für Klarstellung sorgt.
Kniffliger wird es bei ex-
-Wegen, die es nach § 2 (4) ja auch geben soll, wo sich ja kürzlich erst die Landsminister geeinigt haben, wie man sowas machen kann.
Wenn aber bspw. Furten auf Gehwege zuführen oder gar Piktogramme auf dem Boden rumlungern, wird es m.E. auch schwierig, nach dem alten Prinzip "Im Zweifel für den Angenagten" einem Radfahrer einen rechtlich relevanten Vorwurf zu machen ...
Dem OLG Jena reichten in einer zivilrechtlichen Sache sogar reine Wegweiser für Zweifel ...
Andersrum kann man aber auch fragen, wann man im Zweifel einem Fußgänger einen Vorwurf machen kann, wenn er auf einem (anderen) Radweg rumdabbt ... Eine schon etwas verwitterte Linie kann sowohl genug für einen Radler sein, einen Radweg zu erkennen, aber andersrum genauso wenig genug sein, dass man einem Fußgänger keinen Vorwurf machen kann, dass er da läuft.
Ähnlich bei Wegen, die in eine Richtung ein
haben, in die andere Richtung nix, da kann man entgegenkommenden Fußgängern auch keinen Vorwurf machen, dass sie die Nutzung ALLEINE für Radfahrer nicht erkennen. Zwei Stellen in KA fielen mir da ein ... Muss ich mich mal drum kümmern ... *ToDoListeunterdickerstaubschichtsuch*