Beiträge von Mueck

    Eben in drf gefunden:

    Badische Zeitung:

    Zitat

    Radschutzstreifen in Offenburg sind umstritten

    Sie dürfen nur ausnahmsweise von Autos befahren werden: Radschutzstreifen am Fahrbahnrand. In Offenburg sind sie umstritten – und werden vorerst nicht mehr neu angelegt.

    Offenburgs Oberbürgermeister Marco Steffens hat auf die Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion zu den Radschutzstreifen in Offenburg geantwortet. Er stellt ein Moratorium für diese neue Form der Radwege auf der Fahrbahn in Aussicht. Mit anderen Worten: Es soll keine weiteren der umstrittenen Radschutzstreifen geben. Bei bereits bestehenden Streifen soll nachgebessert werden.

    ...

    Leider ging man darin auf die vor allem außerorts möglichen Alternativen wie [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 260] nicht ein.

    Hat den kleinen, aber feinen Unterschied, dass auf solchen Wegen Fußgänger den § 25 beachten müssen, also bspw. alle im Gänsemarsch am Rand. Das mag uns Radfahrern ja sehr gefallen, aber da ich auch oft genug statt dem Radfahrerhut ('ne Mütze im Winter, um Verwechslungen zuvorzukommen ... ;) ) auch 'nen Fußgängerhut aufhabe (Elbsegler im bereits erwähnten Winter ;) ), kann ich die Begeisterung nicht ganz uneingeschränkt teilen ... ;)

    Die frz.-österr. viereckigen Schilder sehen dem runden blauen für meinen Geschmack zu ähnlich ... Autofahrer zählen wohl zu selten die Ecken ... Besser die lokal schon vereinzelt aufgetauchten Schilder mit weißem Grund und schwarzen Symbolen

    Das Kreisverkehrsschild 215 gilt im ganzen Kreisverkehr:

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.

    Das steht nix von "nur Fahrbahn" (im Gegensatz zu den Einbahnstraßenschildern 220 und 267, wo explizit steht, dass das nur auf Fahrbahnen gilt (also nicht auf Bordsteinradwegen und richtigen Radfahrstreifen, die auch nicht Teil der Fahrbahn sind)), und bei Haltverbotsschildern, die ohne passendes Zusatzzeichen auch nur auf der Fahrbahn gelten und nicht auf Seiten- und Parkstreifen.

    Der Schutzstreifen Yorckplatz ist m.E.n. schon uralt und könnte älter als das Schutzstreifenverbot in Kreiseln sein und somit unter Bestandsschutz fallen.

    Gehwegparken braucht keine 315er, Linien reichen völlig, s. Randnummer 74 in der Anlage 2 der StVO.

    Deswegen hat man ja in KA wohl auch viel Mengenrabatt bekommen die letzten Monate ...?;)

    Wie verbindlich ist diese Formulierung "...sind Radwegfurten stets zu markieren" aus juristischer Sicht?

    "Sind stets" würde ich auch so scharf interpretieren

    Oder gibt es auch Fußgängerfurten?

    Eigentlich nur an Ampeln. Fußgänger haben ja noch nicht mal Vor"fahrt" im Zuge von Vorfahrtsstr., weil sie eben nicht fahren, sondern müssen dem wartepflichtigen Querstraßeneinbieger Vorrang gewähren § 25

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist? Aus meiner Sicht sollte doch eine Furtmarkierung vorhanden sein, wenn Radfahrer Vorfahrt haben (und auch nur dann).

    Bei Furt und kein 205 hat man das ja in die andere Richtung klargestellt ...

    Der Servicegedanke in der Stadt Kiel

    ... wird offensichtlich nicht sehr groß geschrieben, sonst dürften auch die Kunden ihre Einkäufe unter dem trockenen Zelt tätigen ...

    Aber vielleicht ist ja das stürmische Wetter heute ja gnädig und verrückt das Zelt ein wenig Richtung Kundenfreundlichkeit oder gleich in den Keller rein ... :saint: (Festgetüddelt ist es ja ein wenig mit zwei Schnüren, aber zumindest die linke lässt den nötigen Spielraum Richtung Ladenfront ...)