Ist es denn von der StVO gedeckt, den Radweg im\vorm/ Kreuzungsbereich zu verlassen?
In §9 der StVO, in Absatz 2 steht: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. ... Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Das bedeutet doch vermutlich, dass es im Rahmen der StVO möglich ist, sich mit dem Fahrrad auf die Linksabbiegespur einzuordnen und direkt links abzubiegen, denn offensichtlich geht man in der StVO davon aus, dass es normal ist, auch für Fahrradfahrer*innen (!), sich auf die Linksabbiegespur einzuordnen. Man "braucht" das aber nicht zu machen.