Beiträge von Mueck
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Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde,
Das Grauen ist näher, als man denkt ...
Was aus der einen Richtung noch erträglich aussieht:
... sieht in meiner Fahrtrichtung anders aus:
Aber zum Glück muss ich ...
... neu aufgestellte Fahrräder mit Licht und Pedale ja hoffentlich nicht mehr beachten?
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Ich fordere auch Tempo 80 auf Landstraßen. Und Tempo 30 innerorts. Und außerorts gerne auch breite Radwege.
Wenn Du jetzt noch für 120 auf Autobahnen bist, darfste beim VCD mitmachen
(siehe 4.) Wegen 120 statt 130 halten sich auch einige Verbände zurück, weil der Unterschied beim CO2 wohl doch nicht ganz irrelevant ist bei den beiden Limits ...
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Wenn die T-130-Petition erfolgreich wird, muss sich der Petitionsausschuss damit beschäftigen.
Beschäftigen muss sich dieser jetzt schon damit, die 50.000er Grenze (nur noch 6.600 davon entfernt) zwingt m.E.n. zur öffentlichen Beschäftigung damit ...
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Diese Bundesstraße wird eh in den nächsten Jahren durchgehend zu einer Kraftfahrstraße ausgebaut, daher besteht sowieso mittelfristig keine Chance mehr, den Radverkehr auf dieser Straße zu halten.
Was will man dann eigentlich mit Mofas, S-Pedelecs, Trecker und anderem langsamen Zeugs machen?
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Schön!
Bräuchte man in breiter für
- das links und
- das rechts über dem Schutzstreifen
in einem Rutsch ...
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ine Brücke für motorisierten Verkehr bauen, damit der im Winter für genug Reibungswärme auf der Oberfläche sorgt, um die Frostprobleme zu lindern?
Das wäre ja ziemlich blöd, wenn wir jetzt für die Antriebswende statt für die Verkehrswende sein müssten, damit uns die Autofahrer weiterhin die Fahrbahnen frei fahren können ...
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Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben sei die Verwaltung nicht an Ratsbeschlüsse gebunden sondern ausschließlich an geltende Verordnungen und Vorschriften.
Das stimmt sogar teilweise so ...
Was der Rat machen könnte (ggfs. abhängig vom Bundesland und den Kompetenzen der jeweiligen Ebenen), sind Widmungen (diese Straße ist ab ... Fußgängerzone) und Verteilung der Flächen über Bebauungspläne (was Widmungen inkludieren kann) und bauliche Änderungen.
Aber wo Tempolimits, Parkverbote etc. ausgewiesen werden, ist eigentlich originäre Sache der Verwaltung, wo ein Rat eigentlich nichts zu bestimmen hat, nur Überzeugungsarbeit versuchen kann ...
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IRGENDWO links, vielleicht im Nachbartal ...
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Es ging ja grade an anderer Stelle im Forum um Seitenstreifen-Radwege:
Die zuständige StVB weiß auch schon seit gut einem Jahr, dass da rechts immer noch ein
rumsteht. Die vom Straßenbaulastträger, die damals das linke
durch
ersetzt haben und das rechte
stehen ließen, handelten hier zweifelsfrei nach dem Motto "Ich werde schließlich nicht fürs Denken bezahlt".
Wenigstens gibt es hier auf dem Seitenstreifen mit den Pfosten noch einen Minimalschutz
- gegen Autos
- gegen zu schnelle Radfahrer ...
Da geht die Schrittgeschwindigkeit in Ordnung!
Wenn ich nicht irre, zeigt der Pfeil ja nur an, wo etwas zu finden ist, ohne selbiges auch gleich anzuordnen?
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Rennradfahrer schwer verletzt: Ein Autofahrer hat in der Nähe von Klötze zwei Rennradfahrer ausgebremst. Einer der beiden verletzte sich schwer.
Interessanter Beifang beim Lesen des obigen in drf gefundenen Links:
Die Krux mit dem Seitenstreifen
Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde, den man nun "leider" entwidmen musste ...
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Ok, 3 ...
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Gerade zum ersten mal benutzt ...
Es wäre ja irgendwie intuitiver, wenn ein 241 solo automagisch zum 241-30 führen täte ...
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Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg?
Rechtlich gesehen stellt sich die Frage, wem man im Zweifel welchen Vorwurf machen könnte.
Da es reichlich nur mit Linie abgetrennte Radwege gibt, die aber ein
haben, wird man keinem Radfahrer einen Vorwurf machen dürfen, wenn er anhand einer Linie einen anderen Radweg erkennt, wenn kein
für Klarstellung sorgt.
Kniffliger wird es bei ex-
-Wegen, die es nach § 2 (4) ja auch geben soll, wo sich ja kürzlich erst die Landsminister geeinigt haben, wie man sowas machen kann.
Wenn aber bspw. Furten auf Gehwege zuführen oder gar Piktogramme auf dem Boden rumlungern, wird es m.E. auch schwierig, nach dem alten Prinzip "Im Zweifel für den Angenagten" einem Radfahrer einen rechtlich relevanten Vorwurf zu machen ...
Dem OLG Jena reichten in einer zivilrechtlichen Sache sogar reine Wegweiser für Zweifel ...
Andersrum kann man aber auch fragen, wann man im Zweifel einem Fußgänger einen Vorwurf machen kann, wenn er auf einem (anderen) Radweg rumdabbt ... Eine schon etwas verwitterte Linie kann sowohl genug für einen Radler sein, einen Radweg zu erkennen, aber andersrum genauso wenig genug sein, dass man einem Fußgänger keinen Vorwurf machen kann, dass er da läuft.
Ähnlich bei Wegen, die in eine Richtung ein
haben, in die andere Richtung nix, da kann man entgegenkommenden Fußgängern auch keinen Vorwurf machen, dass sie die Nutzung ALLEINE für Radfahrer nicht erkennen. Zwei Stellen in KA fielen mir da ein ... Muss ich mich mal drum kümmern ... *ToDoListeunterdickerstaubschichtsuch*
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Rechtsausführungen darf der Betroffene auch danach noch machen, z.B. als Replik auf eine Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft.
BTW: Wie sind eigentlich die Fristen für solche Repliken auf die Gegenseite?
Genauer gesagt auch in Verwaltungsgerichtsverfahren, wenn nix drunter steht ...
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Der abmarkierte Radstreifen rechts ist mit
als Parkplatz gekennzeichnet.
Ein benutzungspflichtiger Radweg in einer Tempo 30-Zone?
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Genau, das Schild
wurde vom Ampelmast direkt an der Kreuzung vor den Beginn des Radstreifens zurückversetzt. Problem gelöst,
... nicht nur das Radwegproblem, es sind ja auch alle sonstigen Markierungen nicht kompatibel zur T30Zone ...
Die Radspur darf man übrigens nur als Geradeausradler nutzen, siehe Pfeil ganz am Anfang ...
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Und wieso dürfen die LKWs, die rechts neben den Bahnschienen parallel fahren, ausschliesslich nach links über den BÜ fahren?
Jetzt wo Du's sagst ..
Da von dort eh nur alle 10 Jahre mal 'n Lkw kommt, nimmt man den Kollateralschaden eines festgefahrenen Lkws wohl in Kauf, Hauptsache der düst nicht an der Schule vorbei ...
Übrigens positiv, da die Güterzüge praktisch immer warten müssen und bisher generell den BÜ minutenlang blockiert haben.
Das schaffen die immer noch ... Hatte schon den Fall erlebt, dass der letzte Waggon praktisch runter war, aber wohl noch nicht über den Achszähler, deswegen blieb der BÜ gesperrt, was dann nach einer Weile aber niemand mehr wirklich interessierte ..
Ich bin nicht sicher, ob es auch ein Zeichen 253 aus Richtung Elfmorgenbruchstraße gibt.
Laut OSM steht da wohl was ...
PS: Wir sind offen für Theorien, wir erzählen es auch nicht weiter ...
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oder das andere Wiesendamm-Video steckt.
1,2 m Lenkerbreite?
Normal sieht die Rechnung doch so aus:
3,9 m
- 1 m Abstand zum Auto
.0,6 m Rad
= 2,3 m, das reicht dann zum Überholen für 70 cm breite Autos ...
Also besser bissele weiter links ...
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Du wolltest eigentlich nach dem BÜ nach rechts abbiegen, um den einzigen Anlieger dort mit dem Rad zu besuchen, und ärgerst Dich, dass Du nicht darfst?
Ist eine Sache der Bahnübergangssicherheit, damit sich abbiegende Lkw nicht auf dem BÜ festfahren, weil sie nicht um die Kurve kommen ... Da gibt's halt Vorschriften, die bei Neuanlage oder Umbau eines BÜ (und der hier wurde vor paar Jahren verlegt) stets einzuhalten sind, auch wenn da nie ein Lkw vorbei kommt ...
Das Haus rechts stand vor paar Jahren zum Verkauf, da hätte mal ein Umzugswagen rein wollen können, nachdem er sich nach hinter Dir verfahren hat ... Und hinter Dir links ist irgendwo ein Grundstück mit Haus und vielen alten Lkw drumrum ...
Im Verkehrsportal gibt's einen BÜ-Planer, der Dir das alles notfalls besser erklären kann.
Ich hatte diesen BÜ dort auch schon mal drin ...
Das Abbiegeverbot für Radler ist halt ein Kollateralschaden ... Ginge vielleicht auch anders, ist aber insgesamt keine triviale Sache ...