Die Situation ist beim Rechtsabbieger von der B73 zur Harsefelder Straße nicht eindeutig: Hat man als Radfahrer, der dem Verlauf der Bundesstraße folgt, Vorrang nach §9 (3) oder kreuzt man ohne Vorrang die Abbiegespur?. Dort steht weder am Radweg noch an der Fahrbahn ein VZ 205 und man sollte sich vorher gründlich umgeschaut haben, bevor man in dem Tempo da rüber fährt, wie ich es im Video getan habe, zumal man dort mit hoher Geschwindigkeit abbiegen kann.
Guck mal in die VwV-StVO zu § 9 bzgl. Furten und Vorrang:
Hättest Du da keine(n) Vorrang/Vorfahrt, dürfte da keine Radfurt sein.
Dann müsste man stattdessen nach dem anderen Abschnitt die berüchtigten kleinen 205 hin.
Hier hat man also eindeutig in die andere RIchtung klargestellt ...
Und in der StVO heißt es: "Wer abbiegen WILL ..."
Du willst das nicht ...
Der Autofahrer will das ...
Gegen die Umschaunotwendigkeit könnte man evtl. noch mehr tun, also mehr Aufmekrsamkeit beim Autofahrer erzeugen ...
Fußgänger haben an der ersten Furt ja auch Vorrang, könnte also ein Zebra dazu.
Aber eigentlich gehört das Rechtsabbiegen deutlich entschleunigt ...
So ganz modern scheint mir die Gestaltung aber nicht so ganz ohne Beschleunigungsstreifen ... Den Murks gibt's also wohl schon länger so aus Zeiten, als es 205 noch nicht in klein gab?
Wobei man natürlich auch beim Wechsel vom Radweg auf die Abbiegespur aufpassen muss.
Wenn da gerade jemand kommt, kann man's ja immer noch auf die Dreiecksinsel verschieben ... 
Das wird auf jeden Fall an der Nordwestecke ein großes Problem, wo die Thuner Straße stadtauswärts in den Kreisverkehr mündet. Radfahrer, die auf dem einseitigen Radweg auf der nördlichen (linken) Seite der B73 in Richtung Osten fahren, tauchen dort erst im letzten Moment hinter der Lärmschutzwand auf.
Nordost?
Ja, da sollte man wohl noch optimieren ...
Sind das dunkelgraue sind nicht zufällig Aufpflasterungen?
Bundesstraßenquerende Radler sollen wohl durch eine Unterführung?