auch so etwas (MS, Promenade) ist tabu:
...Noch die Stadt
In Münster bedeutet "wird voraussichtlich in den kommenden Wochen erfolgen" übrigens "könnte in den nächsten 5-Jahtesplan aufgenommen werden".
Ja, auch das wäre tabu.
Kleine Anekdote am Rande, bei Bedarf genauer irgendwo im verkehrsportal.de nachzulesen:
Ein dort forumsbekannter RA hatte mal in WIesbaden nachgefragt, warum irgendwas bestimmtes nicht für E-Roller freigegeben würde (glaub 'ne Busspur war's, er müsse daher auf der "Auto"fahrbahn links daneben rollern) und bekam als Antwort, das ginge noch nicht, weil das entsprechende Zusatzzeichen zwar schon in der eKFV angekündigt wäre, aber es müsse, damit man es aufstellen könne, auch in der StVO und/oder im VzKat drin sein, vorher wäre das Aufstellen illegal ...
Die dazu passende StVO-Änderung mit den vielen anderen uns bekannteren Änderungen für und gegen (Fahrbahnparkverbot) Radler stand ja die Tage auf der Tagesordnung des Bundesrates, ist aber von dort wieder entfleucht ... Also keine übertriebene Eile in Münster nötig ...